Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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Ich verweise auf meine Blog-Einträge

MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

und

Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg

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wo es ersichtlich wurde, dass der MdL Thomas Sternberg, obwohl er spätestens seit dem 18.11.2014 durch eine Petition nach § 17 GG im Landtag NRW Kenntnis von Tierquälereien seit 17 Jahren im Affenlabor COVANCE in Münster genommen hat, seiner gesetzlichen Verpflichtung nach Tierschutzgesetz § 1 nicht nachkommt, die gequälten Tiere zu schützen und Strafanzeige zu erstatten:

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Tierschutzgesetz – Erster Abschnitt – Grundsatz – § 1
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Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
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Jeder Bürger und Wähler darf voraussetzen, dass der MdL Thomas Sternberg als legitimierter Volksvertreter auch Kenntnis von der Gesetzgebung unseres Landes hat, u.a. auch vom Tierschutzgesetz, das 2002 als Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben wurde. Offensichtlich ist es jedoch leider nicht der Fall des MdL Thomas Sternberg, ich darf ihn dementsprechend nachträglich darüber informieren [Hervorhebungen im Text durch J. Lopez]:
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TIERSCHUTZGESETZ
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Tierhaltung § 2:   Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
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  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
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  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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Tierversuche § 7 :   Die Vorschriften dieses Abschnitts dienen dem Schutz von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden. Dazu sind:

§ 7 (1) c) die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchs-einwirkungen zu leiden, auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

§ 7 (2) die Tiere, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, so zu halten, zu züchten und zu pflegen, dass sie nur in dem Umfang belastet werden, der für die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken unerlässlich ist.
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§ 7a (2) 4
. : Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.

§ 7a (2) 5. : Versuche an Tieren, deren artspezifische Fähigkeit, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, stärker entwickelt ist, dürfen nur durchgeführt werden, soweit Tiere, deren derartige Fähigkeit weniger stark entwickelt ist, für den verfolgten Zweck nicht ausreichen..
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Tierversuche § 8 (1) : Die Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist zu erteilen, wenn […]

1. (a) wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass die Voraussetzungen des § 7a Absatz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 vorliegen,

2. der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter die erforderliche fachliche Eignung insbesondere hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche haben und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben,

3. die erforderlichen Räumlichkeiten, Anlagen und anderen sachlichen Mittel den Anforderungen entsprechen, die in einer auf Grund des § 9 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung festgelegt sind.

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Von dem MdL Thomas Sternberg dürfen sowohl der Gesetzgeber als auch alle Bürger und Wähler erwarten und verlangen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und bei Kenntnisnahme von massiven und langjährigen Tierquälereien und Verstößen gegen das geltende Tierschutzgesetz Strafanzeige erstattet.

Man darf nämlich voraussetzen, dass der MdL Thomas Sternberg seit 17 Jahren Kenntnis von den Tierquälereien im Affenlabor COVANCE hat:.

1. Als Bürger der Stadt Münster und Abgeordneter des Wahlkreises Münster II hat er die Möglichkeit und die Verpflichtung gehabt, sich selbst über die Bedingungen der Tierversuche im auf der internationalen Ebene  berüchtigten Affenlabor COVANCE zu überzeugen: Die Firma COVANCE bietet ja freundlicherweise jedermann eine Besichtigung der Anlage an.
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2. Spätestens 2003 anläßlich von Undercover-Recherchen in diesem Labor mit schockierendem Bild- und Filmmaterial und von langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, sowie anläßlich einer Strafanzeige des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. wegen massiven Tierquälereien, wäre der MdL Thomas Sternberg verpflichtet gewesen, selbst tätig zu werden und hätte Anlaß gehabt, die Vertrauenswürdigkeit des Tierhalters und der genehmigenden Behörde hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche in Frage zu stellen.
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3. Spätestens am 18.11.2014 anläßlich der Petition nach § 17 GG an den Landtag NRW hat der MdL Thomas Sternberg durch Bildmaterial von der barbarischen Tierhaltung in diesem Labor nachweislich Kenntnis genommen:

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4. Es ist für jedermann ersichtlich, dass diese Tierhaltung gegen die o.g. Bestimmungen des Tierschutzgesetzes massiv verstößt und diesen hochempfindlichen Tieren zwangsläufig erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zufügt, die in keiner Weise unerlässlich für den Zweck der Versuche sind!! Tierschutzgesetz § 1: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Was für einen „vernünftigen Grund“ liegt denn vor, Tiere durch eine barbarische Haltung Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen?! Eine Haltung von Primaten, die ihren Bewegungs- und Verhaltensbedürfnissen als hochentwickelte Sozialtiere Rechnung trägt, ist nur in genügend geräumigen Gehegen und in genügend großen, gemischten Gruppen zur Entwicklung einer Gruppendynamik gewährleistet. Dies kann nicht nur von fachkundigen Sachverständigern jederzeit begutachtet werden, sondern gehört auch zur Allgemeinbildung und zum Menschlichkeitsgefühl von Millionen und Milliarden von Menschen..

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Dementsprechend fordern wir den MdL Thomas Sternberg auf,  sowohl aufgrund seiner Verpflichtung als einfacher Bürger nach § 258 StGB „Strafvereitelung“, als auch aufgrund seiner Treue zur Verfassung gemäß Art. 20 GG, der ihn als legitimierter Volksvertreter an Recht und Gesetz bindet, unverzüglich Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE in Münster zu erstatten, sowie eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stopp der Versuche bis zum gerichtlichen Urteil zu veranlassen, zum Schutz der ca. 2000 Tiere, die gegenwärtig in diesem Labor gehalten werden.

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NB: Ich habe heute den Link zu diesem Blog-Eintrag dem MdL Thomas Sternberg geschickt und ihn um eine eindeutige Stellungnahme zu unserer Forderung gebeten. Ich werde über seine Antwort berichten.

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Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag

MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

wo ich den MdL Thomas Sternberg um seine Analysen der Wissenschaftlichkeit von zwei Forschungsvorhaben mit Affenversuchen in NRW gebeten habe, sowie auch um seine Stellungnahme über die in der Presse veröffentliche Studie der beiden Universitätsprofessoren  Roland Reuß und Volker Rieble über Missstände bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

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Wie es aus der gleichtägigen E-Mail-Antwort von Herrn Sternberg auf meine Bitte zu entnehmen ist, hat er offensichtlich nicht vor, mir die gewünschten Analysen zukommen zu lassen und bestätigt lediglich – wiederum mit äußerster Knappheit – dass er Kenntnis von meinem Blog-Eintrag genommen  hat:

E-Mail-Antwort vom 17.03.2015 vom MdL Thomas Sternberg
auf die E-Mail der Petentin Jocelyne Lopez vom 17.03.2015

Sehr geehrte Frau Lopez,
wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass ich Kenntnis genommen habe.
Viele Grüße,  Thomas Sternberg

 

Dementsprechend habe ich zusammen mit der Petentin Sandra Lück heute folgende E-Mail an die Deutsche Bischofskonferenz verschickt:

von Jocelyne Lopez und Sandra Lück
– an Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen  Bischofskonferenz
– an die Mitglieder der Kommission für Wissenschaft und Kultur
Betr.: Aussagen des MdL Thomas Sternberg, Berater der Kommission VIII (Wissenschaft)
Datum: 18.03.2015

Sehr geehrter Herr Kardinal Reinhard Marx,
sehr geehrte Herren Mitglieder der Kommission für Wissenschaft und Kultur,

im Rahmen zwei Petitionen nach § 17 GG an den Landtag Nordrhein-Westfalen, die von Zehntausenden von Bürgern unterstützt werden, hat der Berater der Kommission VIII, Herr Thomas Sternberg, Aussagen getätigt, die wohl das ethische Empfinden der überwiegenden Mehrheit der Menschen tiefgründig verprellen. Wir verweisen hierzu als Petentinnen auf eine Berichtserstattung im Internet:

https://www.jocelyne-lopez.de/blog/2015/03/mdl-thomas-sternberg-ueber-den-graeuel-der-affenversuche-in-nrw-die-buerger-sind-selbsternannte-tierschuetzer/

Es stellt sich hier aus unserer Sicht die Frage, ob die ethischen Grundeinstellungen von Herrn Sternberg mit den ethischen Einstellungen der Deutschen Bischofskonferenz zu vereinbaren sind.

Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob die wissenschaftliche Bildung von Herrn Sternberg geeignet ist, um eine Beratungsfunktion bei der Deutschen Bischofskonferenz auszuüben. Herr Sternberg verweigert auch den Bürgern seine fachkundige Bewertung der Wissenschaftlichkeit von hochfragwürdigen Forschungsvorhaben, sowie auch von in der Presse offenbarten Missständen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Wir würden uns um eine Untersuchung und eine Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz über diese Vorfälle, die Millionen von Menschen in Deutschland berühren, freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez und Sandra Lück

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Wir werden über die Antwort der Deutschen Bischofskonferenz berichten.
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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Siehe auch:
Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

Zehntausende von Bürgern haben seit 2013 mit zwei Petitionen nach Art. 17 GG den Landtag NRW über gravierende Missstände bei der Erteilung der Genehmigung von Versuchen an Primate über 22 Jahre an der Universität Bochum und über 17 Jahre im Affenlabor Covance in Münster informiert und um Abhilfe gebeten.

Alle 237 Abgeordneten des Landtages NRW wurden auch am 16.03.2015 per Email über eine Change.org Petition aufmerksam gemacht, die sie über den skandalösen Beschluß des Petitionsausschusses informiert, der diese beiden Petitionen unsachgemäß zusammengelegt und grobfahrlässig behandelt hat:

AFFENLABOR #COVANCE – Wir fordern die Auflösung und Neubesetzung des Petitionsausschusses nach skandalösem Beschluss!!

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Der MdL Thomas Sternberg (Wahlkreis Münster II), der sich ganz offensichtlich mit dem Sachverhalt der beiden Petitionen seit 2013 nie persönlich auseinandergesetzt und trotz persönlichen Anfragen nie Stellung zu den Vorwürfen der Bürger genommen hat, reagierte jedoch wundersamerweise diesmal augenblicklich aus seinem I-Phone auf  die Beschwerde der Bürger über die Behandlung ihrer Petitionen durch den Petitions-ausschuss: .

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E-Mail-Antwort vom 16.03.15
des CDU-Abgeordneten Thomas Sternberg
auf die E-Mail der Petentin Sandra Lück:

Sehr geehrte Frau Lück,

die Vorsitzende des Petitionsausschusses hat meine volle Unterstützung.

Ich verwahre mich gegen den aggressiven Lobbyismus selbsternannter „Tierschützer“.

Mit vielen Grüßen
Thomas Sternberg MdL 

Diese emotionale und unsachliche Antwort des CDU-Abgeordneten Thomas Sternberg ist hoch bedenklich und lässt sowohl in seinen moralischen Einstellungen, als auch in seinem Verständnis eines Mandats als Volksvertreter tief blicken. Und dieser Blick ist erschreckend. Dies erfordert  eine eindeutige Stellungnahme von ihm:

Was sind „selbsternannte Tierschützer“ Herr Sternberg?
Müssen Tierschützer ernannt werden?
Und von wem müssen Ihrer Meinung nach Tierschützer ernannt werden, Herr Sternberg?

Als Theologe und Berater in der Kommission VIII (Wissenschaft) der deutschen Bischofskonferenz haben Sie bestimmt auch eine Meinung zum Thema Ethik, Herr Sternberg, oder doch nicht?

Ich informiere Sie vorsichtshalber über dieses wichtige Thema:
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  • Tierschützer müssen von  niemandem ernannt werden, sondern sie sind Tierschützer aus ihrer Menschlichkeit heraus, falls dieses Wort Ihnen zufälliger-weise ein Begriff sein sollte, Herr Theologe Sternberg.
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  • Tierschützer werden nicht ernannt, sondern werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Tiere zu schützen, Sie auch, Herr Sternberg, falls das Wort Gesetz Ihnen zufälligerweise auch ein Begriff sein sollte.  Vielleicht werfen Sie ausnahmsweise einen Blick im Tierschutzgesetz, das seit 2002 als Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben wurde, das könnte Ihnen nicht schaden, Herr Volksvertreter Sternberg:

Tierschutzgesetz – Erster Abschnitt – Grundsatz – § 1
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Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
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Tierschützer müssen also nicht ernannt werden, Herr Sternberg, dafür  haben sie sehr wohl das Recht, von den Forschern und den genehmigenden Behörden zu verlangen, dass sie die Wissenschaft nicht für unsinnige und irrsinnige Experimente mit Tieren missbrauchen, falls das Wort Wissenschaft Ihnen zufälligerweise auch ein Begriff sein sollte, Herr Berater Sternberg der Kommission VIII (Wissenschaft) der deutschen Bischofskonferenz.

Ich erwarte zum Beispiel eine sachliche Stellungnahme von Ihnen, Herr Sternberg, zu den Ihnen im Rahmen dieser Petitionen dargelegten wissenschaftlichen Missständen  über:

Die Wiederholung seit 30 Jahren des Libet-Experiments mit Affen zur Bestätigung der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und der Nicht-Existenz Gottes,

Das Folter  und Töten von Tieren zur Bestätigung, dass ein Spickzettel dem Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann angeblich geholfen hat, zwei Elfmeter bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zu halten.

Bitte lassen Sie mir Ihre Analyse der Wissenschaftlichkeit dieser Forschungsvorhaben mit Tieren zukommen, Herr Wissenschaftler Sternberg.  Vielen Dank im Voraus, ich würde nämlich gerne Ihre wissenschaftliche Analyse dieser zwei Forschungsvorhaben an die  deutsche Bischofskonferenz als fachkundige Beratung weiterleiten.

Bitte lassen Sie mir auch Ihre Analyse der Studie der beiden Wissenschaftler Roland Reuß und Volker Rieble zukommen, die 2011 in der FAZ veröffentlicht und Ihnen vorgelegt wurde. Diese Studie offenbart nämlich  ein Lobbyismus-System von gigantischem Ausmaß in der wissenschaftlichen Forschung. Vielen Dank im Voraus, ich würde nämlich auch gerne Ihre Analyse dieser Studie den beiden Autoren zur Gegendarstellung weiterleiten:

Kritik an der DFG
Die freie Wissenschaft ist bedroht
Fördert die mächtige Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Ideenklau und die Selbstbedienung?
Transparenz ist für sie ein Fremdwort.
Dieses Monopol ist bedenklich.

18.10.2011, von Roland Reuß und Volker Rieble

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NB: Ich habe den Link zu diesem Blog-Eintrag per E-Mail an MdL Thomas Sternberg zur Stellungnahme geschickt. Ich werde über seine Antwort berichten.

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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NACHTRAG:

Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg
 
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Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist komplett korrupt!

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft:
Hauptsitz des Wissenschaftslobbyismus?
Fallbeispiel der Primatenversuche an der Universität Bochum

der eine Studie der zwei Universitätsprofessoren Roland Reuß und Volker Rieble vorstellt, die 2011 in der FAZ veröffentlicht wurde. Daraus geht hervor, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Jahr für Jahr die Milliarden von Steuermitteln für die wissenschaftliche Forschung nach zweifelhaften Methoden und unkontrollierbaren Kriterien verteilt, so daß eine Reform dieses Systems im Interesse der wissenschaftlichen Forschung und der Allgemeinheit dringend geboten ist. Die Studie offenbart ein Lobbyismus-System von gigantischem Ausmaß auf Kosten der Steuerzahler.

Die von den beiden Autoren Roland Reuß und Volker Rieble untersuchten und dargelegten Missstände bestätigen sich bei Forschungsvorhaben im Bereich der Humanmedizin, wie folgendes Fallbeispiel es ersichtlich macht:

Die Behörde LANUV NRW hat über 22 Jahre die Genehmigung von barbarischen Affenversuchen an der Universität Bochum zur „Untersuchung der Augen-Hand-Koordination“ von Makaken mit dem angestrebten Nutzen der Erforschung und Therapie von schweren Krankheiten wie Alzheimer, Epilepsie, Parkinson und Multiple Sklerose gerechtfertigt. Als einziger brauchbarer Nutzen dieser Experimente hat jedoch die genehmigende Behörde LANUV NRW auf unsägliche Forschungsergebnisse der Universität Bochum hingewiesen: Durch die Messung der Übertragungsgeschwindigkeit von visuellen Eindrücken im Gehirn von Affen konnte nachträglich die Frage geklärt werden, wie ein Spickzettel dem Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann geholfen haben sollte, zwei Tore bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zu halten!!!!

Es ist seit zwei Jahren für die Bürger absolut nicht möglich in Erfahrung zu bringen, wie viel Steuermittel die DFG für die Finanzierung der Hirnforschung mit Affen an der Universität Bochum locker gemacht hat (2 Millionen?), weder vom zuständigen Umweltminister Johannes Remmel (DIE GRÜNEN), noch vom Tierschutzbeauftragter der GRÜNEN-Fraktion im NRW-Landtag, Martin-Sebastian Abel, noch von mehreren angesprochenen Landtagsabgeordneten verschiedenen Fraktionen, noch von der Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD).

Jedem Abgeordneten in einem Landtag steht es zu, mit einer Kleinen Anfrage Auskunft von der Landesregierung über einen eingegrenzten Sachverhalt zu verlangen. Alle 237 Abgeordneten des Landtags NRW wurden Anfang Februar 2015 von Bürgern per E-Mail persönlich darum gebeten, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu stellen, um die Summe der Steuermittel zu ermitteln, die für diese  skandalöse Forschung über 22 Jahre an der Uni Bochum verschwendet wurden.

Kein einziger Volksvertreter im Landtag NRW, kein einziger, ist der Bitte der Bürger nachgekommen und hat die gewünschte Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, kein einziger!

Dies lässt aus meiner Sicht nur eine Schlußfolgerung zu: Der komplette Landtag NRW ist korrupt und unterschützt den Lobbyismus in der Wissenschaft auf Kosten der Steuerzahler. Was für einen anderen Grund könnte es sonst geben?

Schon nahezu 36.000 Bürger haben eine Change.org-Petition unterzeichnet, um von allen einzelnen 237 Landtagsabgeordneten des NRW-Parlaments zu fordern, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu stellen, um die Summe der Steuermittel in Erfahrung zu bringen, die für diese skandalöse Forschung an der Universität Bochum verwendet wurden.

Kleine Anfrage im Landtag:
Wie viel Steuergeld wurde für die Pseudowissenschaft der Hirnforschung mit Affen an der Universität Bochum über 22 Jahre verschwendet?

 

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen zur Transparenz, Demokratie und Umsetzung der Rechte der Tiere  und der Bürger im Land Nordrhein-Westfalen und unterzeichnen Sie die Petition!
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ZUR PETITION…

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Siehe auch:

Steht doch der Landtag NRW komplett unter dem Einfluß von Lobbyismus? Fall der Hirnforschung mit Affen an der Uni Bochum.

Hirnforschung: Das Libet-Experiment wird seit 30 Jahren mit Affen wiederholt

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

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Der grüne NRW-Abgeordneter Martin-Sebastian Abel betreibt Desinformation über Tierversuche


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Der grüne Landtagsabgeordneter Martin-Sebastian Abel betreibt auf seine Facebook-Seite  unter dem Vorwand der Information der Öffentlichkeit über Tierversuche ganz im Gegenteil massiv Desinformation und spricht dabei einzig die Sprache der Tierversuchslobby.

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  1. Nehmen wir zum Beispiel seine Antwort vom 13.03.15 an einen Teilnehmer unter die Lupe, der das Verbot von Tierversuchen fordert:
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    Martin-Sebastian Abel: „Tierversuche können nicht verboten werden.“
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    Tatsächlich? Tierversuche können nicht verboten werden? Ach. Was er nicht sagt…
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    Doch, Herr Abel, doch, doch, Tierversuche können verboten werden. Da staunen Sie, oder? Oder vielleicht staunen Sie gar nicht, weil Sie es wissen…
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    Entweder hat nämlich Martin-Sebastian Abel bei dieser Behauptung das geltende Tierschutzgesetz nicht gelesen, was ein gravierendes Manko für den ach so tierfreundlichen Tierschutzbeauftragten der ach so tierfreundlichen GRÜNEN-Fraktion im Landtag NRW wäre, oder er betreibt vorsätzlich Desinformation in der Öffentlichkeit. Beide Varianten sind gravierend verwerflich.
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    Der Fünfte Abschnitt „Tierversuche“ – §§ 7 bis 9 des geltenden Tierschutz-gesetzes regelt nämlich die Fälle, wo Tierversuche verboten sind.
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    Und es gibt eine ganze Menge von Tierversuchen, die gemäß Tierschutzgesetz verboten werden, weil sie eben nicht die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung von Tierversuchen erfüllen:
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    – Wiederholungen der gleichen Tierversuche sind verboten.
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    – Doppelversuche sind verboten
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    – Nicht-artgerechte Haltung der Tiere ist verboten
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    – Tierversuche, die nicht den Forschungszweck der Therapie von Krankheiten in der Humanmedizin anstreben, sind aus ethischer Erwägung verboten
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    – Tierversuche, die keinen brauchbaren Nutzen für die Therapie von Krankheiten in der Humanmedizin gebracht haben sind abzuschließen
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    – Tierversuche, wofür tierversuchsfreie Forschungsmethoden vorhanden sind, sind verboten.
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    Und das sind ausgerechnet die Fälle, die von dem ach so tierfreundlichen Tierschutzbeauftragten der GRÜNEN-Fraktion Martin-Sebastian Abel durchgesetzt bzw. verteidigt werden, ob es z.B. die Primatenversuche in der Hirnforschung in Bochum, Bremen, Tübingen, Frankfurt, Magdeburg oder Göttingen sind, oder aber die Tierversuche im Affenlabor COVANCE.
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    Keine dieser Tierversuche erfüllen die Vorgaben des geltenden Tierschutzgesetzes und sind dementsprechend zu verbieten bzw. muss die Genehmigung für diese Versuche von den zuständigen Behörden verweigert werden. Sie sind gesetzwidrig.
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    Aber der ach so tierfreundliche Tierschutzbeauftragter Martin-Sebastian Abel der GRÜNEN-Fraktion im Landtag NRW verbreitet in der Öffentlichkeit: „Tierversuche können nicht verboten werden.“
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    Entweder hat er nie in seinem Leben einen Blick in das geltende Tierschutz-gesetz reingeworfen, oder er betreibt vorsätzlich Irreführung der Öffentlichkeit, oder er betreibt Lobbyismus für die Tierversuchslobby. Alle Varianten sind gravierend verwerflich.
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  2. Nehmen wir eine andere Aussage von Herrn Abel unter die Lupe, wo er massiv Desinformation über die Tierversuche in der Öffentlichkeit betreibt:
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    Er vertritt die Meinung, dass es richtig sei, die Forschung der Wissenschaftler nicht kontrollieren und bestimmen zu dürfen: „Wissenschaftsfreiheit !
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    Der ach so tierfreundliche Herr Abel, der nie einen Blick im Tierschutzgesetz in seinem Leben reingeworfen hat, hat offensichtlich auch nie in seinem Leben einen Blick im Grundgesetz unseres Landes reingeworfen… Wenn schon, dann schon, nach dem Motto: Was interessieren mich Gesetze? Gesetze sind nur für das gemeine Volk da, doch nicht für mich und für meine Freunden, die institutionalisierten Tierfolterer.
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    Hätte er es nämlich getan, hätte er die Grundsatzaussage des Art. 5 Abs. 3 GG  „Wissenschaftsfreiheit“ wahrgenommen:
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    Die Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung„.
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    Und das bedeutet im Klartext, erklärt für den MdL Martin-Sebastian Abel, der offensichtlich nie in seinem Leben einen Blick in der Verfassung unseres Landes reingeworfen hat, geschweige denn den Sinn des Tierschutzes verstanden zu haben – der wiederum seit 2002 als Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben wurde:
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    Die Freiheit der Forscher, mit Tieren zu experimentieren, endet strikt dort, wo das Gesetz ihnen Vorgaben für dieses Experimentieren setzt!!!
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    Und der Gesetzgeber hat eben im geltenden Tierschutzgesetz eine Menge Vorgaben den Forschern bzw. den genehmigenden Behörden gesetzt, die ihre Freiheit, mit Tieren zu experimentieren, strikt einschränkt (siehe weiter oben die Fälle, wo Tierversuche verboten sind).
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    Aber was interessieren den legitimierten Volksvertreter Martin-Sebastian Abel Tierschutzgesetz und Verfassung? Was ist dat? Nie etwas davon gehört.
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    Vom Art. 20 Grundgesetz hat er wohl auch nie gehört, der ihn im Namen des Volkes, das er legitimiert vertritt, verpflichtet, Gesetze und Verfassung respektieren zu lassen:
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    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
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    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
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    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Aber was kümmert den legitimierten Volksvertreter Martin-Sebastian Abel, was für ein durchgeknalltes Zeug die Gesetze und die Verfassung verbreiten? Das wäre noch schöner, wenn ich mich daran halten müsste, wo sind wir hier?

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Nachtrag:

MdL Martin-Sebastian Abel: Ist auch Ihr Parteikollege, der grüne Umweltminister Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch?

Herr MdL Martin-Sebastian Abel, begründen Sie bitte genau, was ich für eine „wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite

 

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Siehe auch:

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft: Hauptsitz des Wissenschaftslobbyismus? Fallbeispiel der Primatenversuche an der Universität Bochum

Steht doch der Landtag NRW komplett unter dem Einfluß von Lobbyismus? Fall der Hirnforschung mit Affen an der Uni Bochum.

Hirnforschung: Das Libet-Experiment wird seit 30 Jahren mit Affen wiederholt

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

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Affenlabor COVANCE und Lobbyismus: Wir fordern die Auflösung und Neubesetzung des Petitionsausschusses nach skandalösem Beschluss!!

Im Rahmen einer Petition nach § 17 GG im November 2014 an den Petitionsausschuss des Landtags NRW wegen der barbarischen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster, hat sich durch Befragungen von Bürgern im Abgeordnetenwatch ergeben, dass mindestens 4 PIRATEN-Abgeordneten   (Michele Marsching, Dr. Joachim Paul, Hanns-Jörg Rohwedder und Dietmar Schulz) Lobbyismus für die Pharma-Industrie betreiben: Gefragt nach ihrer persönlichen Meinung über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE haben sie … die Homöopathie angegriffen!!! Hallo???

Lobbyismus ist ja hier erklärlich: Die Pharma-Industrie verdient Milliarden mit Tierversuchen und lässt sich ungern diese Profit-Quelle streitig machen… Andererseits lässt sich zum Beispiel die Stadt Münster bzw. das Bundesland NRW nicht gerne die Umsatzsteuer aus dem Auftragslabor COVANCE streitig machen…  Es geht um Geld, nicht etwa um Umsetzung von Gesetzen und Treue zur Verfassung, nicht etwa um Schutz der Rechte der Tiere und der Bürger, sie spielen doch gar keine Rolle. 

Die skandalöse Abwicklung unserer Petition und der unfassbare Beschluss des Petitionsausschusses in einer geheimen Sitzung am 03.02.2015 lassen die Frage offen, ob der komplette Petitionsausschuss des Landtags NRW vom Lobbyismus unterwandert wird.

Da unsere Beschwerde  an alle 237 Mitglieder des NRW-Landtages über diese unzumutbaren Missstände  bis jetzt ohne jegliche Resonanz geblieben ist, haben wir Gestern eine Change.org Petition gestartet: Wir wollen damit alle 237 Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen an ihre Verantwortung und Pflicht zur Wahrung der demokratischen Gesellschaftsordnung und der Verfassung erinnern und fordern eine Auflösung und Neubesetzung des Petitionsausschusses, der in skandalöser Art und Weise sowohl das Vertrauen der Bürger, als auch das Vertrauen seiner Kollegen gebrochen und die Grundsätze der Demokratie bei einem Sachverhalt von grundlegender Bedeutung mit Füßen getreten hat.
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ZUR PETITION…

 

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und unterschreiben Sie diese Petition, um eine faire und bürgernahe Behandlung, die Durchsetzung der Rechte für Mensch und Tier und eine wahre Demokratie zu garantieren!

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Affenlabor COVANCE: Justizminister Thomas Kutschaty macht beim Lobbyismus voll mit!

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag

Unterwandert Lobbyismus vollständig den Petitionsausschuss des Landtags NRW? Äußerst seltsame Abwicklung der Petition über den Affenlabor COVANCE

und fasse kurz die skandalösen Zustände zusammen, die um das berüchtigte Affenlabor COVANCE in Münster von den zuständigen Entscheidungsträgern den Tieren und den Bürgern zugemutet werden: 
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.
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Am 16.01.2015 haben wir eine Beschwerde beim Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, eingereicht und ihn als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften aufgefordert zu veranlassen, dass die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit erhoben wird und eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stop der Versuche bis zum angestrebten Gerichtsurteil veranlasst wird.

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Neue Entwicklung:

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Am 02.03.2015 hat der Justizminister Thomas Kutschaty in aller Knappheit unsere Beschwerde und unsere ausführlich begründeten Vorwürfen abgeschmettert und die Einstellung der Strafanzeige durch seine Staats-anwaltschaft Bochum und seine Generalstaatsanwaltschaft Hamm bestätigt:

02.03.15 – Zurückweisung unserer Beschwerde über die Einstellung der Strafanzeige wegen dem Affenlabor COVANCE

Aus der Sicht des Justizministers Thomas Kutschaty sei die Einstellung der Strafanzeige rechtens, es bestehe kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat und für die Einleitung von Ermittlungen bei der barbarischen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE!!! Aus der Sicht des Justizministers Thomas Kutschaty ist also die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE  artgerecht, wie es vom geltenden Tierschutzgesetz verbindlich vorgeschrieben wird. Und es soll ein Justizminister sein??!! Und er soll ein Herz in der Brust haben??!!

Vielmehr ist hier eindeutig festzustellen, dass der Justizminister Thomas Kutschaty nicht die Rechte der Tiere und der Bürger schützt und garantiert, wie er es per Grundgesetz verpflichtet ist, sondern einzig die Interessen der Pharma-Lobby.

 

Zwar teilt der Justizminister Thomas Kutschaty den Bürgern verhöhnend mit, dass er nichts mehr mit diesem Sachverhalt zu tun haben will, aber jetzt erst recht wollen wir am 27.03.2015 vor seinem Ministerium in Düsseldorf, das nicht das Wort „Justiz“ verdient,  ihn an seine Treue zur Verfassung und an seine Verantwortung für die Menschen und ihre Mitgeschöpfe erinnern:

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Mahnwache in Düsseldorf
vor dem Ministerium von Thomas Kutschaty
für Gerechtigkeit und Demokratie

Freitag, 27. März 2015 – 15.00 – 20.00 Uhr

Justizministerium NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

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© Bilder: Justizministerium NRW

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Affenhirnforschung am Max Planck Institut in Tübingen: Auch Regierungschef Winfried Kretschmann hält beim Lobbyismus dicht

Ich zitiere aus meinem Beitrag Hirnforschung am Max Planck Institut in Tübingen: Lobbyismus und Schwindel, wo ich dargelegt habe, wie der Lobbyismus in der Affenhirnforschung seit Jahrzehnten sehr lukrativ funktioniert, einschließlich am Max Planck Institut in Tübingen, wo keiner weiß, nicht einmal die Neurologen und Psychologen, was die Forscher dort überhaupt machen: Je weniger man über Lobbyismus weiß, desto besser für Lobbyismus:

Wir Affenhirnforscher sind nur eine Handvoll auf der Welt und sagen nicht, was wir machen: Wir begutachten uns nur gegenseitig, dass unsere Forschung von herausragender Bedeutung ist. Fertig.

Das beeindruckt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Jahr für Jahr die Millionen von Steuergeldern für die von uns  selbst anonym begutachtete, herausragende  Bedeutung unserer Forschung locker macht, das beeindruckt die genehmigenden Behörden, die keine Ahnung von unserer Forschung haben, jedoch wegen der von uns selbst anonym begutachteten, herausragenden Bedeutung unserer Forschung unsere Forschungsanträge mit Versuchen an Affen genehmigen, das beeindruckt die Politiker, die keine Ahnung von nichts von unserer Forschung haben, jedoch wegen der herausragenden Bedeutung unserer Forschung  unsere Versuche an Affen gegen den Widerstand der Bevölkerung verteidigen, das beeindruckt die Medien, die wegen der von uns selbst begutachteten, herausragenden Bedeutung unserer Forschung überall posaunen, dass unsere Forschung von herausragender Bedeutung ist. Fertig.

Ich habe auch dargelegt, wie es in der Praxis im Fall der Affenversuche an der Universität Bochum über 22 Jahre bestens funktioniert hatte, es ist aber auch ersichtlich, wie es in der Praxis im  Fall vom MPI Tübingen bestens funktioniert: Seit 2012 bemühen sich nämlich Bürger, Informationen über die Hirnforschung mit Affen in Tübingen zu erhalten, die sie auch vollständig mit Steuergeld bezahlen.  Ergebnis: Das ist einfach nicht möglich, das Lobbyismus-System hält perfekt dicht:

  1. Die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen  erzählt den Bürgern, dass sie keine Informationen über diese Forschung erteilen kann, weil im Bundesland Baden-Württemberg leider noch kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet wurde, wie vom Bund oder von anderen Bundesländern. Pech. Die Bürger haben also keinen Anspruch auf diese Informationen wie in anderen Bundesländern, da die Behörde dazu nicht verpflichtet ist, das ist ja sehr schade. Die Behörde hält beim Lobbyismus perfekt dicht.
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  2. Der grüne Umweltminister Alexander Bonde,  erzählt als Aufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen, dass die Bürger leider keinen Anspruch auf diese Informationen haben, weil im Land Baden-Württemberg unglücklicherweise noch kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet wurde. Das ist sehr bedauerlich, aber die Behörde ist eben nicht in der Lage, diese Informationen den Bürgern zu erteilen, da es doch keine Pflicht dazu besteht, das ist ja sehr schade. Der Umweltminister Alexander Bonde hält beim Lobbyismus auch perfekt dicht.
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  3. Der Ministerpräsident Winfried Kretschmann  wurde auch als oberste Hierarchie aller Behörden  von den Bürgern angesprochen und darum gebeten zu veranlassen, dass diese Informationen den Bürgern erteilt werden.  Immerhin muss er wohl als Regierungschef wahrgenommen haben, dass nach neuesten Umfragen 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche sind und dass die Affenversuche in Tübingen eine erhebliche gesellschaftliche Unruhe mit potentieller Gefahr auf Eskalation seit langem verursachen. Auch  Undercover-Recherche in 2014 im Tübinger Labor, die barbarische Zustände aufgedeckt haben, haben eine erhebliche Störung des öffentlichen Friedens verursacht:  die Medien haben ausführlich berichtet,  ein Millionenpublikum steht bei dem aufgedeckten Gräuel unter Schock, Tausende von Bürgern gehen wiederholt auf die Straße, um ihr Entsetzen, ihre Wut, ihre Verzweiflung und ihre Machtlosigkeitsgefühl auszudrücken, Strafanzeigen wurden sowohl gegen das Labor MPI, als auch gegen die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Tierquälerei und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erstattet, Ermittlungen wurden eingeleitet. Das alles muss der Ministerpräsident Winfried Kretschmann als Regierungschef wohl wahrgenommen haben, davon ist auszugehen. Aber er hält auch beim Lobbyismus perfekt dicht: Er erzählt auch den Bürgern, dass sie leider keinen Anspruch auf Informationen über diese Forschung haben, weil unglücklicherweise noch kein Informationsfreiheitgesetz in seinem Bundesland Baden-Württemberg versabschiedet wurde. Es tut ihm so leid, das ist ausgesprochenes Pech, dass keine Pflicht besteht, diese Informationen den Bürgern zu erteilen, dann können die Forscher in Tübingen leider bei ihrer als herausragend selbst begutachteten Forschung im Dunkel weiter schwindeln und vertuschen.
    Pech, aber Lobbyismus geht vor, auch für Regierungschef Winfried Kretschmann, siehe:
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    09.03.2015 – Verweigerung der Erteilung von Informationen über das MPI Tübingen  durch Winfried Kretschmann über das Ministerium von Alexander Bonde

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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Siehe auch:

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft: Hauptsitz des Wissenschaftslobbyismus? Fallbeispiel der Primatenversuche an der Universität Bochum

Steht doch der Landtag NRW komplett unter dem Einfluß von Lobbyismus? Fall der Hirnforschung mit Affen an der Uni Bochum.

Hirnforschung: Das Libet-Experiment wird seit 30 Jahren mit Affen wiederholt

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

 



Hirnforschung am Max-Planck-Institut in Tübingen: Lobbyismus und Schwindel

Ein sehr aufschlussreicher Artikel im Schwäbischen Tagblatt vom 06.03.2015:

Rückendeckung für Max-Planck-Forscher

Zitat:

[…] Fragt man Tübinger Neurologen oder Psychologen, was sie von der Hirnforschung und den Affenversuchen am Tübinger Max-Planck-Institut für Biologische Kybernetik halten, bekommt man oft zur Antwort: „Ich weiß gar nicht genau, was die machen. Ich habe mich nie damit beschäftigt.“ […]

 

Kein Wunder, dass Neurologen oder Psychologen nicht genau wissen, was die Hirnforscher in Tübingen machen: Das weiß nämlich keiner. Und es soll auch keiner wissen. Weil sie Lobbyismus machen. Und je weniger man über Lobbyismus weiß, desto besser ist es für Lobbyismus.

Das Prinzip funktioniert wie folgt, und funktioniert auch sehr gut seit mehreren Jahrzehnten:

Wir Affenhirnforscher sind nur eine Handvoll auf der Welt und sagen nicht, was wir machen: Wir begutachten uns nur gegenseitig, dass unsere Forschung von herausragender Bedeutung ist. Fertig.

Das beeindruckt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Jahr für Jahr die Millionen von Steuergeldern für die von uns  selbst anonym begutachtete, herausragende  Bedeutung unserer Forschung locker macht, das beeindruckt die genehmigenden Behörden, die keine Ahnung von unserer Forschung haben, jedoch wegen der von uns selbst anonym begutachteten, herausragenden Bedeutung unserer Forschung unsere Forschungsanträge mit Versuchen an Affen genehmigen, das beeindruckt die Politiker, die keine Ahnung von nichts von unserer Forschung haben, jedoch wegen der herausragenden Bedeutung unserer Forschung  unsere Versuche an Affen gegen den Widerstand der Bevölkerung verteidigen, das beeindruckt die Medien, die wegen der von uns selbst begutachteten, herausragenden Bedeutung unserer Forschung überall posaunen, dass unsere Forschung von herausragender Bedeutung ist. Fertig.

Das System ist denkbar einfach und äußerst lukrativ für die Handvoll Affen-hirnforscher, die sich gegenseitig begutachten, dass ihre Forschung von herausragender Bedeutung ist.

Dieses System ist wohl von dem Hirnforscher Wolf Singer am Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt initiiert worden: Seit 40 Jahren betreibt er Hirnforschung mit Tieren, aber keiner weiß, was er macht. Wenn man sich seine Wikipedia-Seite anguckt, wird man auch nicht schlauer. Was macht er eigentlich? Das einzige, was man daraus erkennen kann, ist, dass er das Libet-Experiment seit 40 Jahren mit Affen wiederholt, um seine schwachsinnige These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen zu bestätigen. Dafür wurde er aber von Preisen und Ehrungen überschüttet, einschließlich mit dem Bundesverdienstkreuz, wobei auch keiner weiß, nicht einmal der Bundespräsident selbst, der ihm die Ehrung im Namen der Bevölkerung verliehen hat, wofür er sie ihm verliehen hat, außer für seine vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen und für die herausragende Bedeutung seiner Forschung.

Wie dieses lukrative System für die Handvoll Affenhirnforscher funktioniert, kann man auch bei der Hirnforschung mit Affen über 22 Jahre an der Universität Bochum erkennen:

  • Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat dafür Steuergelder locker gemacht (2 Millionen?), wegen der anonym begutachteten herausragenden Bedeutung der Forschung für die Therapie von Alzheimer, Parkinson, Epilepsie und Multiple Sklerose, wobei die Forschungsmethode wie bei Wolf Singer, was für einen Zufall, aus der Wiederholung des Libet-Experiments mit Affen besteht.
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  • Die Behörde LANUV NRW und ihre Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium NRW, haben über 22 Jahre diese barbarischen Versuche an Affen wegen der von der DFG anonym begutachteten herausragenden Bedeutung der Forschung genehmigt.
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  • Die herausragende Bedeutung der 22-jährigen Hirnforschung mit Affen an der Universität Bochum, wohlbemerkt in Zusammenarbeit mit Affenhirnforschern aus Magdeburg, was für einen Zufall, besteht jedoch einzig aus der schwachsinnigen These, dass ein Spickzettel dem Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann angeblich geholfen hat, bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zwei Elfmeter zu halten.
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  • Der Landtag von Nordrhein-Westfalen, bestehend aus Politikern, die allesamt keine Ahnung von nichts von der Hirnforschung mit Affen in Bochum oder sonstwo haben, hat einstimmig beschlossen, dass die Bevölkerung diese barbarischen Versuche wegen ihrer herausragenden Bedeutung zu akzeptieren und zu bezahlen hat.

 

Kein Wunder, dass Neurologen  und Psychologen nicht wissen, was die Affenhirnforscher in Tübingen machen, das weiß keiner, nirgendwo. Über Lobbyismus und Schwindel soll man auch möglichst nichts wissen, ist schon klar.

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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Siehe auch:

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft: Hauptsitz des Wissenschaftslobbyismus? Fallbeispiel der Primatenversuche an der Universität Bochum

Steht doch der Landtag NRW komplett unter dem Einfluß von Lobbyismus? Fall der Hirnforschung mit Affen an der Uni Bochum.

Hirnforschung: Das Libet-Experiment wird seit 30 Jahren mit Affen wiederholt

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

 



DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft: Hauptsitz des Wissenschaftslobbyismus? Fallbeispiel der Primatenversuche an der Universität Bochum

Am 18.10.2011 veröffentlichten der  Germanist und Editionsphilologe Roland Reuß (Universität Heidelberg) sowie der Jurist Volker Rieble (Ludwig-Maximilians-Universität München) eine sehr scharfe Kritik an den Strukturen der wichtigsten deutschen Förderorganisation für Forschung in einem Artikel in der FAZ:

Kritik an der DFG
Die freie Wissenschaft ist bedroht

Fördert die mächtige Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Ideenklau und die Selbstbedienung? Transparenz ist für sie ein Fremdwort. Dieses Monopol ist bedenklich.

Daraus geht hervor, dass diese Organisation Jahr für Jahr die Milliarden von Steuermitteln für die wissenschaftliche Forschung nach zweifelhaften Methoden und unkontrollierbaren Kriterien verteilt, so daß eine Reform dieses Systems im Interesse der wissenschaftlichen Forschung und der Allgemeinheit dringend geboten ist.

Es sieht aus meiner Sicht so aus, als ob gegenwärtig die Deutsche Forschungsgemeinschaft der Hauptsitz des Wissenschaftslobbyismus ist, wo die Finanzierung von Forschungsprojekten  durch anonyme Gutachten und unbestimmbare Einflußnahmen direkt an der unerschöpflichen Quelle der Steuerkasse bequem abgezweigt wird.  „Wer am Brunnen sitzt, hat nie Durst“ sagt ein arabisches Sprichwort…

Die von den beiden Autoren Roland Reuß und Volker Rieble untersuchten und dargelegten Missstände bestätigen sich bei Forschungsvorhaben im Bereich der Humanmedizin, wie folgendes Fallbeispiel es ersichtlich macht:

Seit 2012 wurden Bürger im Rahmen der  andauernden öffentlichen Debatte über die  Nützlichkeit der Affenversuche in der Hirnforschung für die Humanmedizin, mit einem hochbedenklichen Fall von Förderung eines Forschungsprojekts durch die DFG konfrontiert.

Die Behörde LANUV NRW hat über 22 Jahre die Genehmigung von barbarischen Affenversuchen an der Universität Bochum zur „Untersuchung der Augen-Hand-Koordination“ von Makaken mit dem angestrebten Nutzen der Erforschung und Therapie von schweren Krankheiten wie Alzheimer, Epilepsie, Parkinson und Multiple Sklerose gerechtfertigt.

Die Frage der Bürger nach der Summe der Steuermittel, die für dieses Forschungsvorhaben verwendet wurden, hat das Umweltministerium NRW als Aufsichtsbehörde des LANUV NRW im Januar 2014 anlässlich einer Petition beim Landtag NRW nach Petitionsrecht § 17 GG wie folgt beantwortet:

„Die Primatenexperimente, die in Bochum durchgeführt wurden, wurden über den gesamten Zeitraum durch Drittmittelgeber gefördert, vor allem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen eines Sonderforschungsbereiches (SBF 509). Eine Förderung über einen solchen Zeitraum wird nur dann gewährt, wenn durch unabhängige Gutachter bestätigt wird, dass die Forschungsarbeiten, auch retrospektiv, als wissenschaftlich hervorragend bewertet werden können“.

 

Diese Antwort lässt viele Fragen offen:
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  1. Wie viel Steuermittel?
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    Die Summe der verwendeten Steuermittel wurde nicht genannt und bleibt bis heute den Bürgern vorenthalten. Durch einen Vergleich mit den langjährigen, gleichen  Affenversuchen des Andreas Kreiter an der Universität Bremen könnte sie mit 2 Millionen Euro geschätzt werden.  Siehe eine laufende Change.org Petition  zur Aufforderung an den Landtag NRW, diese Auskunft von der Landesregierung zu verlangen, die in kurzer Zeit von mehr als 30.000 Bürgern unterschrieben wurde.
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  2. Hervorragender wissenschaftlicher Wert?
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    Wie konnten „die unabhängigen Gutachter“ der DFG bestätigen, dass die Untersuchung der Augen-Hand-Koordination von Affen über 22 Jahre an der Universität Bochum als wissenschaftlich hervorragend bewertet werden kann? Das Gegenteil ist nämlich schon lange in der internationalen Fachwelt nachge-wiesen worden:
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    a)   Die Untersuchung der Augen-Hand-Koordination von Affen wurde seit mehr als 30 Jahren, und  bis heute noch, in mehreren Forschungsstandorten der Hirnforschung durchgeführt (Frankfurt, Bremen, Tübingen, München, Berlin, Bochum, Magdeburg, Göttingen), ohne dass je brauchbare Ergebnisse für die Erforschung und die Therapie von Alzheimer, Epilepsie, Parkinson oder Multiple Sklerose nachgewiesen werden konnten.
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    b) Es ist in der internationalen Fachwelt durch unzählige wissenschaftliche Studien längst nachgewiesen worden, dass die Untersuchung der Hirnfunktionen von Affen aufgrund der erheblichen Unterschieden zwischen dem Affengehirn und dem menschlichen Gehirn  für die Humanmedizin sinnlos ist, siehe zum Beispiel wissenschaftliche Studien hier oder hier.
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    c) Welcher nachvollziehbare Zusammenhang besteht zwischen der jahrzehntelangen  Messung der Übertragungsgeschwindigkeit von visuellen Eindrücken im Gehirn von Affen und  alterungs- bzw. genetischbedingten neurologischen Erkrankungen bei Menschen? Oder wird etwa die Wiederholung des Libet-Experiments mit Affen seit 30 Jahren   zur Bestätigung der irrsinnigen These des umstrittenen Hirnforschers Wolf Singer über die Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen als angestrebte Therapie von Alzheimer, Epilepsie, Parkinson und Multiple Sklerose den Bürgern verkauft???!!!
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  3. Ein Spickzettel als wissenschaftlicher Wert der  Forschungsergebnisse?
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    Wie  um  alles in der Welt konnten die „unabhängigen Gutachter“ der DFG retrospektiv den wissenschaftlichen Wert des Forschungsvorhabens mit Versuchen an Affen an der Universität Bochum  als „hervorragend“ bewerten?
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    Als einziger brauchbarer Nutzen dieser Experimente hat nämlich die genehmigende Behörde LANUV NRW auf unsägliche Forschungsergebnisse der Universität Bochum hingewiesen: Durch die Messung der Übertragungs-geschwindigkeit von visuellen Eindrücken im Gehirn von Affen konnte nachträglich die Frage geklärt werden, wie ein Spickzettel dem Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann geholfen haben sollte, zwei Tore bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zu halten!!!!
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    Abgesehen  vom erschreckenden Zynismus und moralischen Zerfall der Forscher und der genehmigenden Behörde angesichts der barbarischen Forschungs-methode bis hin zur Tötung der gequälten Tiere, ist dieses Forschungsergebnis rein wissenschaftlicher Schwachsinn.
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    Die vermeintliche Hilfe für den Torwart Jens Lehmann, durch den Spickzettel zwei Elfmeter in Argentinien gehalten zu haben, hat gar nichts mit der Verbesserung der Übertragungsgeschwindigkeit von visuellen Signalen in seinem Gehirn zu tun, geschweige denn im Gehirn von Versuchstieren in Bochum, sondern einzig mit einer bewussten Entscheidung aufgrund einer statistischen Wahrscheinlichkeits-rechnung vorzeitig auf gut Glück in eine Ecke zu springen.
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    Sogar die brauchbare Hilfe, in die richtige Ecke vorzeitig zu springen aufgrund einer Wahrscheinlichkeitsrechnung, ist hier  grundsätzlich in Frage zu stellen, da es sich dabei um eine 50:50 Wahrscheinlichkeit handelte: Entweder links oder rechts.  Siehe: Die pseudowissenschaftlichen Ergebnisse der Universität Bochum bei 22 Jahren Hirnforschung mit Affen
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    Es kursiert sogar das Gerücht in der internationalen Fußball-Welt, dass auf dem Spickzettel wahrscheinlich gar kein ultimativer Tipp stand, sondern dass die demonstrative Übergabe des Spickzettels an Jens Lehmann vor dem Elmeter-Schießen durch den Reserve-Torwart Oliver Kahn einzig ein Imponiergehabe war, um die Gegner zu verunsichern.
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    Nur eins ist jedoch hier klar: Die Messung der Übertragungsgeschwindigkeit von visuellen Signalen im Gehirn von Versuchsaffen in Bochum steht in keinem Zusammenhang mit diesem Spickzettel!! Die „wissenschaftlichen“ Forschungs-ergebnisse der Universität Bochum sind reiner Schwachsinn. Eine Farce, eine zynische Farce.

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Vor diesem Hintergrund ist die Verantwortung aller Abgeordneten des Landtags NRW gefordert, als Volksvertreter und Kontrollinstanz der Behörden, die Hintergründe der Förderung dieses Forschungsvorhabens aufzuklären, und zwar nicht nur  durch Ermittlung der Summe der Steuermittel, die dafür verschwendet wurden, sondern auch um den Einfluß vom Wissenschaftslobbyismus bei der Entscheidung der Behörde LANUV NRW, diese Versuche zu genehmigen, zu untersuchen.

Wir appellieren an das Gewissen aller Abgeordneten aller Fraktionen im Landtag NRW auf der Grundlage ihres Mandats nach Art. 38 GG einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu bestellen, um die Umstände dieses skandalösen Forschungsprojekts im Interesse der Wissenschaft und der Allgemeinheit zu klären.

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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte

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