Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Affenversuche in Tübingen: Stern-TV entlarvt die Lügen der Scharlatane der Max Planck Gesellschaft!

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Affenversuche in Tübingen: Die Scharlatane der Max Planck Gesellschaft wollen weitermachen!  und mache auf die  gestrige Stellungnahme von Stern-TV aufmerksam, die die Lügen des Max Planck Instituts in Tübingen und der anderen Tierversuchslobbyisten über die  barbarischen Zuständen in diesem Labor entlarvt:

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Stern-TV – 13. Mai 2015

Werden die Affenversuche im Max-Planck-Institut eingestellt?

Sedierte Affen, Tiere, die sich erbrachen, nicht verheilte Operationswunden – das waren Bilder, die stern TV im September aus den Versuchslaboren des Max-Planck-Instituts zeigte. Die Hintergründe.

Weiterlesen…

 

 

So geht es nicht weiter!
Wir fordern die Umsetzung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes!
Wir fordern die Durchsetzung der Rechte der Tiere und der Bürger!


 

Forschung ja, Tierversuche nein!
Forschung ja, Scharlatanerie nein!

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Affenversuche in Tübingen: Die Scharlatane der Max Planck Gesellschaft wollen weitermachen!

Gezielter Wirrwarr in der Presse mit Sensationsmeldungen zum  angeblichen Ende der Affenversuche am Max Planck Institut in Tübingen:
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02.05.2015 – Tagesblatt:
Hirnforscher Nikos Logothetis beendet seine Arbeit mit Affen – Max-Planck-Direktor will nur noch Versuche mit Nagetieren machen
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03.05.2015 – Süddeutsche Zeitung:
Tübinger Forscher wollen Versuche an Affen einstellen
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Diese Meldungen sind nur Verzerrungstaktik: Die Scharlatane der Max Planck Gesellschaft denken nicht an eine Einstellung der entsetzlichen und völlig nutzlosen Affenversuche, sondern wollen im Gegenteil weitermachen:

 

30.04.2015 – Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft zur Entscheidung von Nikos Logothetis 

Nikos Logothetis hat die Scientific Community darüber informiert, dass er nach Abschluss der laufenden und bereits genehmigten Experimente an Primaten zukünftig ausschließlich an Nagetieren forschen wird. Die Max-Planck-Gesellschaft bedauert diese Entscheidung. […] Ungeachtet dessen wird es in der Max-Planck-Gesellschaft auch weiterhin tierexperimentelle Forschung an nicht-humanen Primaten geben. Dies ist nach wie vor der einzige Weg, um Behandlungsansätze zu entwickeln für neurologische Gehirnerkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson und psychiatrische wie Schizophrenie. Deshalb wird die Max-Planck-Gesellschaft innovative Forschungsansätze auf dem Gebiet der Primatenforschung auch zukünftig fördern.“

 

Es wurde also kein Ende der Primatenversuche angekündigt, sondern ganz klar die Vorbereitung einer Weiterführung der Versuche!

Es steht ebenfalls ganz klar im Tagesblatt-Artikel, dass lediglich die Tierhaltung neu konzipiert wird und die Tierställe neu gebaut werden:

„Die jetzt bereits genehmigten Affenexperimente der Abteilung von Nikos Logothetis in Tübingen werden bis mindestens Ende 2016 dauern. Ob und wie anschließend die Primatenforschung am Tübinger Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik weitergehen wird, daran wird derzeit konzeptionell gearbeitet. Die Tierställe, in denen gegenwärtig 45 Affen leben, werden derzeit saniert und teilweise neu gebaut“.

Das ist auch eine klare Botschaft: Wozu werden denn Tierställe „saniert und neu gebaut“, wenn man die Primatenforschung in Tübingen aufgeben will?

Eine neue Konzeption der Tierställe in Tübingen könnte übrigens als eine Reaktion auf die Strafanzeige von mehreren Tierschützern gegen die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen im Dezember 2014 über die gesetzwidrige Haltung der Tiere in Käfigen gedeutet werden: Nach Tierschuztgesetz §§ 2 und 7 müssen die Tiere artgerecht gehalten werden, d.h. für Primaten in Gehegen. Die jetzige Haltung der Tiere in Käfigen in Tübingen erfüllt dementsprechend bis „mindestens Ende 2016“ weiterhin den Tatbestand der Tierquälerei und muss weiterhin auf dem rechtlichen Weg der Strafverfolgung geahndet werden!

Darüber hinaus wurde im Dezember nicht nur die Tierhaltung in Tübingen angezeigt, sondern auch andere, gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: §§ 1, 7 und 8 wegen fehlendem Nachweis von brauchbaren Ergebnissen für die Humanmedizin, wodurch gemäß § 15 Tierschutzgesetz die Versuche ethisch unverträglich sind und und zu verbieten sind! Aus diesem Grund haben schon die genehmigenden Behörden in drei Forschungsstandorten der Hirnforschung mit Primaten diese Versuche nicht mehr genehmigt (Berlin, München, Bremen).

Der Guru der Hirnforscher, der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer, der seit 40 Jahren solche Versuche am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt durchführt, sagte noch 2005 über seine Forschungsergebnisse aus:

Zitat Wolf Singer:

Ich bin davon überzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubten.” (DIE ZEIT – 10.03.05 – Nr. 11).

Sein Schüler Andreas Kreiter, der die gleichen Versuche an der Uni Bremen seit 15 Jahren durchführt, antwortete 2014 auf die Frage, was er erreicht habe, wie folgt:

BILD: Was haben Sie bisher konkret erreicht?

Kreiter: „Wir haben verstanden, wie sich Zellgruppen mithilfe bestimmter Rhythmen je nach Bedarf zusammenschalten. Dass so Informationen verarbeitet werden, wusste bis vor Kurzem keiner. Und wir haben eine Vorstellung davon, wie Aufmerksamkeit im Gehirn funktioniert, die wir vor zehn bis 15 Jahren nicht hatten. Es ist die Kardinalvoraussetzung, zu wissen, wie ein Organ funktioniert, damit man Krankheiten verstehen und gezielt behandeln kann.“

Toll, Herr Kreiter, wir sind beeindruckt. Sind denn die Zellgruppen im Gehirn von Makaken die gleichen Zellgruppen wie im menschlichen Gehirn? Sind etwa Makaken Menschen? Was hat die Untersuchung der Hirnfunktionen von Affen mit der Behandlung von menschlichen Erkrankungen zu tun?  Waren etwa Ihre Makaken an Alzheimer, Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose und Schizophrenie erkrankt? Der ganz tolle Andreas Kreiter sollte sich dringend darüber informieren, dass ein Affenhirn nicht ein Menschenhirn ist, zum Beispiel mit diesen wissenschaftlichen Studien:

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos – Kein kleines Menschenhirn

oder mit dieser wissenschaftlichen Studie, die auch moderne, tierversuchsfreie Forschungsmethoden in der Hirnforschung vorstellt:

Dr. André Ménache – The replacement of non human primates in brain Research

oder mit dieser Stellungnahme von Dr. Bernhard Rambeck, Leiter der Pharmakologischen Abteilung der Gesellschaft für Epilepsieforschung e.V., Bethel-Bielefeld:

Bleiben Sie bei der Wahrheit, Herr Kreiter

Im Forschungsstandort Bochum wurden diese Versuche übrigens nach 22 Jahren und blamablen Ergebnissen abgeschlossen und endgültig eingestellt, was nach Tierschutzgesetz bedeutet, dass keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Pseudowissenschaftler der Max Planck Gesellschaft erwarten jedoch trotzdem gegen alle Vernunft und gegen alle wissenschaftliche Erwägungen neue Erkenntnisse in Tübingen und wollen weiter hirnlos forschen.  Wie lange noch? Noch 40 Jahre? Noch  150 Jahre, seit der „Erfindung“ der Tierversuche durch den französischen Psychopaten Claude Bernard?

 

So geht es nicht weiter!
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Forschung ja, Tierversuche nein!
Forschung ja, Scharlatanerie nein!

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Informationssperre über die Tierversuche des Wolf Singer: Auch der Landtag Hessen macht mit!

Ich bin in diesem Blog wiederholt auf den seltsamen Umstand eingegangen, dass die Forschung des berüchtigten Tierversuchsideologen Wolf Singer am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt de facto unter Informationssperre steht. Keiner weiß, worüber Wolf Singer seit mehr als 40 Jahren in der Hirnforschung mit Tieren forscht.

Forscht Wolf Singer in der Grundlageforschung im Auftrag und auf Kosten der Bevölkerung Deutschlands zum Nachweis der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und der Nicht-Existenz Gottes? Eine lächerliche These, worüber sogar in der Fachwelt jeder lacht. Oder forscht er zur Abwechslung  über die traditionellen buddhistischen  Meditationsmethoden? Oder forscht er im Auftrag und auf Kosten der Bevölkerung Deutschlands zur Entwicklung von Psycho-Pharmazeutika für die Pharma-Industrie und für deren Test an Tiere? Oder für die Entwicklung von schnelleren Computern? Oder für die Entwicklung von Drohnen? Oder für die Entwicklung von chemischen Waffen? Wie viel “schwindelt” und “betrügt” Wolf Singer seit Jahrzehnten für die Genehmigung seiner Forschungsanträgen mit Versuchen an Tiere?

Keiner weiß es genau.  Wenn man nach Informationen im Internet oder bei den betroffenen öffentlichen Stellen über die Forschung von Wolf Singer strebt, ist man immer mit den gleichen „Informationen“ konfrontiert: Seine Forschung sei von herausragender Bedeutung, er habe dafür unzählige Preise und Ehrungen erhalten, darunter Preise für die herausragende Kommunikation seiner Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit  und  er  habe  viele bedeutsame Verbindungen in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft. Worüber er genau forscht und welche herausragende Forschungsergebnisse er erzielt hat, weiß keiner. Und das will auch keiner in Wissenschaft und Gesellschaft genau wissen:

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Über die direkte politische Schiene werden die Bürger genauso mit einer konsequenten Informationssperre über die Tierversuche von Wolf Singer konfrontiert, und zwar mit der haarsträubenden und unzumutbaren Begründung, dass die Bürger keinen rechtlichen Anspruch auf Informationen über seine Tierversuche haben, weil im Bundesland Hessen noch kein Informationsfreiheitsgesetz existiert!!!

31.07.2014 – Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

16.10.2014 – Ministerpräsident Volker Bouffier verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

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Auch die Petition nach § 17 GG vom 22.10.2014 von zwei Bürgerinnen  beim Landtag Hessen ist durch Heranziehung dieser unzumutbaren Begründung abgewiesen worden:

Der Petitionausschuß hat am 26.02.15 beraten und eine Beschlussempfehlung abgegeben: Die Petentinnen sollen  auf die Stellungnahme des Umweltministeriums für das Endergebnis ihrer Petition warten. Die Stellungnahme des Umweltministeriums (Priska Hinz), die den Petentinnen ohnehin schon als Antwort auf ihre Beschwerde  vorlag, ist jedoch die gleiche wie vorher: Die Bürger haben keinen Anspruch auf Informationen über diese Tierversuche, weil kein rechtlicher Auskunftsanspruch besteht: Es existiert kein Informationsfreiheitsgesetz in Hessen!!!

05.03.2015 – Beschußempfehlung des Landtags Hessen über die Petition wegen Informationen über die Tierversuche des Wolf Singer

02.04.2015 –  Ablehnung der Erteilung von Informationen über die Tierversuche des Wolf Singer vom Umweltministerium Hessen

Fazit: Auch der Landtag Hessen als Volksvertretung schützt die Forschung des Wolf Singer vor dem offensichtlich nicht angebrachten Informationsbedarf der Bürger und Steuerzahler. Dies ist aus meiner  Sicht nur durch den Einfluß der Tierversuchslobby zu erklären. Es geht ja bei Tierversuchen um ein Milliardengeschäft und um eine gigantische wirtschaftliche Maschinerie..Der Schutz der Interessen der Tierversuchslobby geht  dementsprechend für die legitimierten Volksvertreter des Lands Hessen vor dem Schutz der Rechte der Tiere und der Bürger, natürlich.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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Skandalös! Tierversuche werden ohne Validierung seit 150 Jahren massiv durchgeführt!

Es ist skandalös, dass für die schon vorhandenen, modernen und erfolgs-versprechenden tierversuchsfreien Forschungsmethoden eine Validierung verlangt wird, die nie gegeben wird, obwohl die Tierversuche seit 150 Jahren nie validiert wurden und obwohl schon lange wissenschaftlich bewiesen wurde, dass die Tierversuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind!

Es ist zum Beispiel in der Hirnforschung mit Affen seit 40 Jahren nachgewiesen, dass nie ein brauchbares Ergebnis bei dem vorgeschobenen Forschungszweck der Therapie von schweren Krankheiten wie Alzheimer, Epilepsie, Parkinson oder Multiple Sklerose nachgewiesen werden konnte, in keinem der vielen Forschungsstandorten der Hirnforschung mit Affen seit 40 Jahren!!!! Welche Konsequenzen wurden aus dieser nachgewiesenen Erfolglosigkeit gezogen? Keine! Die Hirnforschung mit Affen wird weiter ohne Validierung betrieben, obwohl sie nie eine Validierung erhalten würde, wenn eine Validierung dafür verlangt würde!

Es ist zum Beispiel seit langem wissenschaftlich nachgewiesen, dass bis zu 98% der neuen Medikamente, die an Tiere getestet wurden, durch die klinische Erprobung an Menschen durchfallen: Entweder zeigen sie keine Wirkung oder schwere Nebenwirkungen, bis zu Todesfällen. Von den ganz wenigen neuen Medikamenten, die an Tiere getestet wurden und durch die klinische Erprobung durchkommen, müssen viele wegen schweren Schädigungen oder Todesfällen vom Markt wieder zurückgenommen werden. Welche Konsequenzen wurden aus dieser nachgewiesenen Erfolglosigkeit gezogen? Keine! Das Testen von neuen Medikamenten an Tiere wird weiter massiv betrieben, obwohl es nie eine Validierung erhalten würden, wenn eine Validierung dafür verlangt würde!

Die nutzlosen und gefährlichen Tierversuche werden weiter massiv ohne Validierung durchgeführt und die modernen tierversuchsfreien Forschungsmethoden warten vergeblich auf eine Validierung, die nie gegeben wird. Praktisch für die Tierversuchslobby! Skandalös!!!!
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Vor diesem Hintergrund ist die Initiative einer Tierschützerin und Tierrechtlerin sehr zu begrüßen, die eine Beschwerde an die Wettbewerbszentrale am 08.04.15 gerichtet hat:

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Betreff: Beschwerde zur Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung tierversuchsfreier Methoden

Sehr geehrte Damen und Herren.

Hiermit möchte ich die Wettbewerbsverzerrung betreffend der Validierung tierversuchsfreier Verfahren im Gegensatz zu nicht validierten Tierversuchen zur Anzeige bringen.

Zahlreiche Bestimmungen auf nationaler und EU-Ebene schreiben Tierversuche direkt oder indirekt vor.

Tierversuche wurden niemals validiert.

Ein neues Medikament, ein neues Shampoo, ein neues Düngemittel, … all diese Produkte müssen vor Vermarktung auf Unschädlichkeit für den Menschen getestet werden. Im Tierversuch!

Hiervon profitiert eine ganze Industrie: Die Tierversuchslobby!

Für die Tierversuche gibt es keine Auflagen, obwohl einige der in den Prüfvorschriften verankerte Versuche noch aus den 1930/40 Jahren stammen und bis heute nicht daraufhin überprüft wurden, ob sie sich überhaupt eignen, Gesundheitsrisiken für den Menschen sicher bewerten zu können (Ärzte gegen Tierversuche).

Tierversuchsfreie Verfahren hingegen müssen die Hürden der Validierung nehmen, welche bis zu 10 -15 Jahre in Anspruch nehmen können.

Dies führt dazu, dass tierversuchsfreie Methoden keinen Anreiz für die Entwickler ermöglichen.

Diejenigen, die sich dennoch den tierleidfreien Alternativen widmen,werden aufgrund der langwierigen und unverständlichen Prüfverfahren häufig abgeschreckt, bzw werden erheblich benachteiligt!

Ein Entwickler von tierversuchsfreien Methoden hat derzeit nicht die gleichen Chancen auf dem Wirtschaftsmarkt.

Hier besteht eine beklagenswerte Ungleichheit zum Leidwesen der Tiere und ein eklatanter Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip, sprich unlauterer Wettbewerb / Wettbewerbsbeschränkung, eine Verschiebung des Marktgleichgewichts.

Tierversuche haben eine Quasi-Monopolstellung.

Somit muss hier das Kartellamt nach §19 GWB sofort sanktionierend eingreifen!

Auch als Konsument fühle ich mich benachteiligt.

ZITAT Ärzte gegen Tierversuche:

Die «Methode Tierversuch» gilt seit mehr als hundert Jahren als «Goldstandard» in der Wissenschaft und hat so auch Eingang in unzählige Gesetze gefunden, vorgeblich, um Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen zu schützen. Rund 18 Prozent der Tierversuche werden laut Angaben des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt.

Zahlreiche Bestimmungen auf nationaler und EU-Ebene schreiben Tierversuche direkt oder indirekt vor. Dazu kommen internationale Vorgaben, wie die Chemikalien-Richtlinie REACH und die Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development – OECD), der die wichtigsten Industrienationen angehören. Will eine Firma ihre Produkte weltweit vertreiben, wird sie die in den OECD-Richtlinien verlangten Tests durchführen. Ein Grossteil der in diesen Prüfvorschriften vorgegebenen Tests stellt Versuche an Tieren dar. Damit die tierversuchsfreien Verfahren («In-vitro-Methoden») in diese Richtlinien und Rechtsvorschriften Eingang finden, müssen sie einen langwierigen Prozess, die sogenannte Validierung, durchlaufen.

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuchen zählen vor allem die Giftigkeitsprüfungen für neue Chemikalien und Arzneimittel. Tierversuche im Bereich der Grundlagenforschung und Arzneimittelentwicklung unterliegen keinen Regelungen. Entsprechend müssen tierversuchsfreie Verfahren in diesen Bereichen auch nicht validiert werden, um zum Einsatz zu kommen.

Abschnitte der Validierung

Auf den internationalen Validierungs-Workshops 1990 und 1994 in der Schweiz einigten sich Vertreter von Industrie, Hochschulen und Behörden aus Europa und Amerika auf die wichtigsten Prinzipien eines Validierungsprozesses. Dieses Konzept wurde 1995/96 von der Schweiz, allen EU-Mitgliedstaaten, den US-Behörden und allen OECD-Mitgliedstaaten anerkannt. Demnach muss eine In-vitro-Methode für ihren angestrebten Einsatz die folgenden fünf Schritte durchlaufen:

Testentwicklung

Das Testziel wird genau festgelegt und definiert. Ersatzmethode und Tierversuch müssen eine möglichst grosse Ähnlichkeit aufweisen, denn diese Methode soll geeignet sein, das Ergebnis eines konkreten Tierversuchs nachzuahmen.

Prävalidierung

Ziel der Prävalidierung ist die Erarbeitung eines standardisierten und reproduzierbaren Testprotokolls. Hierfür wird folgendermassen vorgegangen: Nach der Entwicklung einer neuen Methode in einem Labor wird sie von einem zweiten Labor überprüft und gegebenenfalls verbessert. Dieses Labor entwickelt ein Standardprotokoll, das wiederum von einem dritten, unabhängigen Labor überprüft wird. Schliesslich wird in einem ersten Testlauf die Reproduzierbarkeit, also Wiederholbarkeit, der Methode

in zwei bis drei weiteren Labors kontrolliert.

Validierung

Die eigentliche Validierung ist ein äusserst aufwendiges und komplexes Unterfangen. Ein genau definierter Projektplan wird aufgestellt, in dem Ziele, Inhalt und zeitlicher Ablauf der Studie festgelegt werden. Mit Hilfe von unabhängigen Projektgruppen werden teilnehmende Laboratorien, Testsubstanzen, Datenstruktur und spätere Datenauswertung festgelegt. In der sogenannten Ringstudie wird die Methode von verschiedenen Labors unabhängig voneinander geprüft, ohne dass diese wissen, welche Substanzen sie testen. Die Durchführung der Studie erfolgt unter «doppelt blinden Bedingungen», d.h., sowohl die Testsubstanzen als auch die Laboratorien werden für die Auswertung mit Codes versehen.

Auswertung

Den Abschluss der Validierung bildet die Bewertung der Prüfergebnisse durch kompetente, unabhängige Experten. Dabei werden Fragen zur Qualität, Präzision und Reproduzierbarkeit des In-vitro-Tests, des Ziels der Studie und der Beziehung zwischen In-vivo- und In-vitro-Daten beurteilt. Die Ergebnisse der Validierungsstudie werden dann in anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert.

Behördliche Anerkennung

Bei erfolgreichem Abschluss der Validierungsstudie legen die Gutachter nun die Methode den internationalen Gremien vor, um ihre Aufnahme in offizielle Prüfrichtlinien zu erreichen. Gremien wie die OECD leiten auf den Antrag eines Mitgliedstaates hin das formale Verfahren zur Akzeptierung der neuen Methode und zur Aufnahme in ihr Regelwerk, die OECD-Richtlinien, ein.

Das Validierungsverfahren bis zur behördlichen Anerkennung einer tierversuchsfreien Methode und zu ihrer Aufnahme in die Prüfrichtlinien kann sich 10–15 Jahre hinziehen.

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Tierversuche wurden nie validiert!

Wie ist es zu erklären, dass sich die Validierung vieler tierversuchsfreier Verfahren sehr lange hinzieht und mitunter scheitert? Warum werden immer noch so viele Tierversuche durchgeführt? Das Problem ist, dass eine tierversuchsfreie Methode nur behördlich anerkannt wird, wenn ihre Ergebnisse mit denen des entsprechenden Tierversuchs übereinstimmen. Doch der Tierversuch selbst wurde nie validiert. Einige der in den Prüfvorschriften verankerten Tierversuche stammen aus den 1930er/40er Jahren und wurden bis heute nicht daraufhin überprüft, ob sie sich überhaupt eignen, Gesundheitsrisiken für den Menschen sicher bewerten zu können. Tierversuche wurden einfach in die Gesetze aufgenommen, obwohl die Ergebnisse ungenau, nicht verlässlich reproduzierbar und nicht auf die Situation beim Menschen übertragbar sind. Die Qualität neuer, sinnvoller Testsysteme wird also an einer schlechten, veralteten Methode gemessen. Wirklich aussagekräftige In-vitro-Systeme müssen ungeheure Hürden überwinden, um anerkannt zu werden.

Bitte bestätigen Sie mir diese Eingabe schnellstmöglich und informieren Sie mich über ein weiteres Vorgehen.

Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß,

Sandra Lück
den 08.04.2015

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Petition „Lobbyistenspenden an Parteien verbieten!“

Eine lobenswerte Initiative vom AbgeordnetenWatch.de:

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Petition „Lobbyistenspenden an Parteien verbieten!“
die schon von 20.270 Bürgern unterstützt wurde:
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Foto: Roman Ebener / AbgeordnetenWatch.de

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ZUR PETITION…

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Genehmigt die Behörde LANUV NRW Tierversuche nur fiktiv?

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Nachstehend einen Antrag auf eine parlamentarische Kleine Anfrage zum Thema Genehmigungsfiktion an den fünf Fraktionen im Landtag NRW:

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Von Sandra Lück
An fdp-fraktion@landtag.nrw.de;cdu-pressestelle@cdu-nrw-fraktion.de;spd-fraktion@landtag.nrw.de;20Piraten@piratenfraktion-nrw.de; gruene@landtag.nrw.de
Datum: 29.03.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen unserer Anfragen und Anträge bezüglich der Tierversuche im Affenlabor COVANCE ist mir zu Ohren gekommen, dass die Behörde LANUV NRW derzeit mit den Anträgen auf Tierversuchsvorhaben nicht nachkommt.

Bekannterweise bedeutet der Fristablauf in der Bearbeitung der Anträge eine Genehmigungsfiktion, sprich: die Genehmigung gilt automatisch als erteilt.

Mit steigender Bemühung, das Staatsziel Tierschutz zu verfolgen und Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren, wäre die Tatsache, dass LANUV aufgrund von eventueller Unterbesetzung oder steigender Anzahl von Anträgen der Abarbeitung nicht nachkommt und damit Genehmigungsfiktionen provoziert würden, ein Skandal.

Daher möchte ich Sie bitten, eine kleine Anfrage zu stellen, wie viele Anträge zu Tierversuchsvorhaben 2014 bei LANUV NRW eingegangen sind und dort behandelt wurden.

Ebenfalls bitte ich Sie, mit der kleinen Anfrage herauszufinden, wie viele Genehmigungsfiktionen im vergangenen Jahr 2014 aufgrund von Fristablauf in Anspruch genommen wurden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichem Gruß,

Sandra Lück

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Wir werden darüber berichten, welche Fraktionen die gewünschte Kleine Anfrage gestellt hat bzw. zu dieser Thematik Stellung nimmt.

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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte

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Mahnwache wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE vor dem Justizministerium in Düsseldorf – 27.03.2015

Im November 2014, als auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor Covance eingestellt hat und wir zu zweit beim Landtag NRW eine Petition eingereicht haben, haben wir uns schon überlegt, Gisela und ich, wir sollten irgendwann eine Mahnwache vor dem Justizministerium in Düsseldorf halten und waren ziemlich niedergeschlagen: Kaum jemand hat unsere Aktion gekannt, wir würden wohl nur zu zweit vor dem Ministerium stehen…

Und dann kam die Wende, kam für uns wie aus dem Nichts aus Facebook ein unglaublicher Glückstreffer, ein Mensch, der entscheidend unsere Aktion in Fahrt gebracht hat, dann kam unsere Sandra!

Wir haben ihr zu verdanken, dass wir nicht zu zweit vor dem Justizministerium standen, sondern dass abwechselnd 80-100 Menschen diese Aktion unterstützt haben, wir haben ihr zu verdanken, dass mehrere Tausende von Facebook-Teilnehmern unsere Aktion kennengelernt haben, wir haben ihr zu verdanken, dass Zehntausende von Bürgern durch Change.org Petitionen und durch andere Kanälen davon erfahren haben und sie unterstützen, zum Beispiel durch die MUT-Partei.

Dass Sandra den Scharfsinn, den Durchblick, den Sinn für das Wesentliche und die Aufnahmefähigkeit hatte, um die Tragweite dieses neuen Weges im Kampf gegen Tierversuche sofort zu verstehen, zu verinnerlichen und mitzutragen, ist mir sehr schnell aufgefallen, so daß ich ihr angeboten habe, nachträglich eine Vollmacht als Petentin für die Landtagspetition zu erteilen.

Ich ahnte jedoch zu dieser Zeit noch nicht im Entferntesten, was für eine unglaubliche Energie, Leistungskraft, Schlagfertigkeit und Ausstrahlung in dieser zierlichen Person stecken. Jetzt weiß ich das, aber es ist mir ein Rätsel: Wie schafft sie mit Lächeln und guter Laune das zu leisten, wie völlig unkompliziert, was sie jeden Tag in familiären, beruflichen, tierschützerischen, politischen, gesellschaftlichen, freundschaftlichen Kreisen leistet? Ist mir ein Rätsel, aber ich nehme es mit Bewunderung und Dankbarkeit einfach so wie es ist, und ich sage es auch hier:

Sandra, Du bist der Hammer! Und Du bist so ein feinfühliger, liebenswürdiger Mensch, dass man Dich nur lieb haben kann!

Danke, Sandra, merci, merci beaucoup!

Sandra Lück, Mahnwache vor dem Justizministerium in Düsseldorf, 27.03.2015

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Es geht weiter! Wir werden nie aufgeben – nie, never, jamais!!!

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Nachtrag:

Einleitung von gerichtlichen Schritten durch unseren Rechtsanwalt David Sanker im Juni 2015:  .

Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE

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sowie Einreichung von 3 zusätzlichen  Klagen gegen die Behörde LANUV NRW  wegen unzureichenden Auskünften nach  Informationsfreiheitsgesetz über die Tierversuche im Affenlabor COVANCE und an den Universitäten Essen, Bielefeld, Bochum und Dortmund. Die Gerichtstermine sind noch nicht festgesetzt worden.
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Herr MdL Martin-Sebastian Abel, begründen Sie bitte genau, was ich für „ein wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag MdL Martin-Sebastian Abel, ist auch Ihr Parteikollege, der grüne Umweltminister Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch? über skandalöse Entgleisungen von Herrn Abel in seiner Facebook-Seite am 15.03.15, u.a. auch mir gegenüber, sowie über seine Aussage schon am 08.01.15, dass ich ein „wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite.

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Herr Abel hat sich auf der Facebook-Plattform der Presseagentur Rock the Nature, die diese Vorfälle aufgegriffen hat, am 24.03.2015 zur Wehr gesetzt. Ich habe auch am 25.03.2015 auf der Facebook-Plattform von Rock the Nature Stellung zu seinem Beitrag genommen, sowie ihn heute erneut mit folgendem Beitrag angesprochen:

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Offensichtlich ist der MdL Abel nicht gerade bestrebt, sich für seine perfide Unterstellung der Rechtslastigkeit mir gegenüber zu entschuldigen, wie er es für einen anderen Teilnehmer seines Threads vom 15.03.2015 getan hat, sowie auch für seine Arschlöcher-Aussage, die er im Zusammenhang mit meinem Namen gebracht hat.

Offensichtlich ist auch der MdL Abel nicht gerade bestrebt, genau zu begründen, wie er zu seiner Aussage vom 08.01.15 kommt, dass ich anläßlich von zwei Petitionen nach § 17 GG beim Landtag NRW „ein wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite.

Vielleicht sollte ich ihm dabei auf die Sprünge helfen.

Herr Abel,

  1. Stellt die belegte Tatsache, dass an der Universität Bochum von der Behörde LANUV NRW die Untersuchung der „Hand-Augen-Koordination von Makaken“ über 22 Jahre ununterbrochen genehmigt wurde, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  2. Stellt die belegte Tatsache, dass die Behörde LANUV NRW als angestrebter Forschungszweck dieser Versuche die Therapie von Alzheimer, Parkinson, Epilepsie und Multiple Sklerose angegeben hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  3. Stellt die belegte Tatsache, dass dieses Forschungsvorhaben mit Makaken schon seit mindestens 30 Jahren mit der gleichen Forschungsmethode und mit dem gleichen Forschungszweck der Therapie von Alzheimer, Epilepise, Parkinson und Multiple Sklerose an mehreren anderen Forschungsstandorten in Deutschland durchgeführt wurden und werden, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  4. Stellt die belegte Tatsache, dass die Behörde als einzig brauchbares Ergebnis dieser 22 jährigen Versuche an der Uni Bochum angegeben hat, dass die Frage geklärt werden konnte, wie ein Spickzettel dem Torwart der Fußball-nationalmannschaft Jens Lehmann angeblich geholfen hat, bei der Fußball-WM 2006 gegen Argentinien zwei Elfmeter zu halten, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  5. Stellt die belegte Tatsache, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) dieses 22 jährige Forschungsvorhaben an der Uni Bochum komplett mit Steuermitteln als von „herausragender Bedeutung“ gefördert hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  6. Stellt die belegte Tatsache, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Wissenschaftlichkeit dieser schwachsinnigen Forschungsergebnisse an der Uni Bochum retrospektiv nicht bewertet hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  7. Stellt die belegte Tatsache, dass auch von keinem der Forschungsstandorte in Deutschland, die Affenversuche in der Hirnforschung zum angestrebten Zweck der Therapie von Alzheimer, Epilepsie, Parkinson und Multiple Sklerose seit mehr als 30 Jahren ein brauchbares Forschungsergebnis geliefert wurde, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  8. Stellt die belegte Tatsache, dass kein einziger, persönlich angesprochener der 237 Volksvertreter im NRW-Landtag der Aufforderung von mehr als 37.000 Bürgern nachgekommen ist, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu stellen, um die Summe der Steuermittel zu ermitteln, die für dieses Forschungsvorhaben an der Uni Bochum verwendet wurden (geschätzt auf 2 Millionen Euro), die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  9. Stellt die belegte Tatsache, dass der MdL Martin-Sebastian Abel bei Facebook mitgeteilt hat, dass das NRW-Parlament diese Auskunft den Bürgern nicht erteilen kann, weil das Parlament selbst kein Überblick über die Verwendung und Verteilung der Steuermittel im Land NRW hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  10. Stellt die belegte Tatsache, dass der Petitionsausschuss des Landtags NRW zwei Petitionen nach Art. 17 GG von 2013 und 2014, jeweils über die Affenversuche an der Universität Bochum und über die Tierhaltung im Affenlabor Covance, skandalös behandelt hat, und dass keiner der persönlich angesprochen 237 Volksvertreter Stellung zu der entsprechenden Beschwerde von schon mehr als 12.000 Bürgern genommen hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  11. Stellt die belegte Tatsache, dass der Petitionsausschuss damit seine Befugnisse überschritten und die verfassungsmäßig angeordnete Gewaltenteilung missbraucht hat, indem er selbst unbefugt entschieden hat, dass die Vorwürfe der Bürger der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in diesen zwei Fällen nicht stichhaltig seien und die Einstellung der Strafanzeigen als rechtens erklärt hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  12. Stellt die belegte Tatsache, dass die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE seit 17 Jahren dem Strafbestand der Tierquälerei entspricht, da den Tieren durch eine nicht artgerechte Haltung Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt werden, die für den Zweck der Versuchsvorhaben nicht unerlässlich sind, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  13. Stellt die belegte Tatsache, dass kein der 237 persönlich angesprochenen Abgeordneten des NRW-Parlaments zugeben wollte (bis auf den Vorsitzenden der GRÜNE-Fraktion Rainer Priggen und den PIRAT-MdL Olaf Wegner), dass die barbarische Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE nicht artgerecht ist, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  14. Stellt die belegte Tatsache, dass mindestens 4 PIRATEN-Abgeordneten (Michele Marsching, Hanns-Jörg Rohwedder, Dr. Joachim Paul und Dietmar Schulz) unter Verdacht stehen, im Fall des Affenlabors COVANCE die Interessen der Pharmalobby zu schützen, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  15. Stellt die belegte Tatsache, dass der NRW-Petitionsausschuss eine entsprechende Beschwerde über diese 4 PIRATEN-Abgeordneten ignoriert hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
    .
  16. Stellt die belegte Tatsache, dass der CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Sternberg, ohne sich mit dem Sachverhalt der Petition über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE sachlich beschäftigt zu haben, seine volle Unterstützung für das Abschmettern der Petition durch den Petitionsausschuss und seinen Widerstand gegen „die Lobby von selbsternannten Tierschützern“ bekräftigt hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  17. Stellt die belegte Tatsache, dass Tierversuche als Forschungsmethode seit 150 Jahren nie validiert wurden und dadurch de facto gesetzlich nicht erlaubt sind, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  18. Stellt die belegte Tatsache, dass schon lange bestehende, geeignete, moderne tierversuchsfreie Forschungsmethoden nicht als den angedachten und angestrebten Ersatz von Tierversuchen dienen dürfen, nur weil sie nicht validiert werden, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  19. Stellt die belegte Tatsache, dass Tierversuche in der Grundlageforschung unbrauchbar für die Humanmedizin sind und dass bis zu 98% der neuen Medikamente, die an Tiere getestet wurden, durch die klinische Erprobung an Menschen durchfallen, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  20. Stellt die belegte Tatsache, dass der ehemalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer in den Medien mitgeteilt hat, dass seit mehr als 30 Jahren sinnvolle Veränderungen im Gesundheitssystem wegen dem Widerstand der Pharmalobby nicht möglich sind, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  21. Stellt die belegte Tatsache, dass der grüne Umweltminister Johannes Remmel ein absolutes Verbot der Versuche mit Menschenaffen anstrebt und beantragt hat, und mich dabei für mein Engagement zum Schutz der Rechte der Versuchsaffen wiederholt gelobbt und gewürdigt hat, sich mit diesem Einsatz identifiziert und sich dafür bedankt hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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Über Ihre Stellungnahme zu jeder dieser 21 Fragen würde ich mich freuen, Herr MdL Abel, als Verwirklichung der Diskussionskultur und der Bürgernähe, die sie ja anstreben. Ich danke im Voraus.

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Ich bin gespannt, ob Herr Abel auf meine Fragen Stellung nehmen wird.

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NB: Nachstehend Undercover-Bilder aus dem Affenlabor COVANCE in Münster (SOKO Tierschutz), die 2004 nach langwierigen Gerichtsverfahren   vom Oberlandesgericht Hamm zur Veröffentlichung erlaubt wurden, und die allen Landtagsabgeordneten im Parlament NRW im Rahmen einer Landtagspetition 2014 einzeln und persönlich vorgelegt wurden, verbunden mit der Frage, ob diese Bilder die vom Tierschutzgesetz verbindlich vorgegebene artgerechte Haltung von Primaten entsprechen. Keiner der 237 vermeintlichen „Volksvertreter“ im Landtag NRW hat dazu Stellung genommen, geschweige denn in  irgendeiner Weise tätig geworden ist, um die offensichtliche Gesetzwidrigkeit dieser Tierhaltung ahnden zu lassen.

Der MdL Martin-Sebastian Abel und tierpolitischer Sprecher der Partei DIE GRÜNEN sagte lediglich dazu im Abgeordnetenwatch, die Tiere tun ihm zwar sehr leid, aber er kann selbst weder beurteilen, ob diese Bilder authentisch sind (!!!!!), noch ob diese Haltung artgerecht sei (!!!!!). Wenn die Genehmigungsbehörde LANUV NRW diese Tierhaltung genehmigt hat, geht er  blind davon aus, dass sie artgerecht sei. Soviel zur fachlichen, wissenschaftlichen und politischen Kompetenz des tierpolitischen Sprechers der Partei DIE GRÜNEN…

 

 .

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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MdL Martin-Sebastian Abel: Ist auch Ihr Parteikollege, der grüne Umweltminister Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch?

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag

Der grüne NRW-Abgeordneter Martin-Sebastian Abel betreibt Desinformation über Tierversuche

wo ersichtlich ist, dass Martin-Sebastian Abel bedauer-licherweise nie einen Blick im geltenden Tierschutzgesetz reingeworfen hat und in den Medien als reine Desinformation kolportiert, dass Tierversuche nicht verboten werden können. Doch, Herr Abel, doch doch, Tierversuche können nach Tierschutzgesetz verboten werden, informieren Sie sich näher über die geltende Gesetzgebung und Sie werden feststellen, dass ausgerechnet die Tierversuche in Ihrem Land NRW nicht die gesetzlichen, verbindlichen Vorgaben erfüllen, um genehmigt zu werden, ergo, dass sie verboten werden müssen! Doch, doch, Herr Abel, erkundigen Sie sich näher über die geltende Gesetzgebung, die seit 2002 Verfassungsrang erhalten hat, das könnte Ihnen als Volksvertreter und Kontrollinstanz der Exekutive nicht schaden.

Über folgende Tatsachen ist der MdL Martin-Sebastian Abel offensichtlich und bedauerlicherweise auch nicht informiert, da hat er wohl auch einen erheblichen Nachholbedarf:

Nach neuesten Umfragen  sind 80% der Bürger Deutschlands und Europas gegen Tierversuche.

Der grüne MdL Martin-Sebastian Abel sagt aber am 15.03.15 in seiner Facebook-Seite über Tierversuchsgegner aus, dass sie „querulatorische Arschlöcher“ sind.  Hoppla! Fühlt sich der arme MdL Martin-Sebastian Abel in Deutschland und Europa von Millionen von Arschlöchern umgeben? Trauriges Schicksal… Das muss für den Martin-Sebastian Abel schrecklich sein, sich von Millionen von Arschlöchern umgeben zu fühlen, schrecklich, Herr Abel, wir haben Mitgefühl für Sie, einfach nur schrecklich.

Was jedoch der MdL Martin-Sebastian Abel offensichtlich auch nicht weiß, ist, dass sein Land Nordrhein-Westfalen ein absolutes  Verbot der Versuche an Menschenaffen anstrebt und beantragt hat, wie es aus einer Mitteilung an Bürger vom 21.03.13  aus  dem  Ministerium  des grünen Umweltministers Johannes Remmel hervorgeht. Offensichtlich weiß auch Herr Abel nicht, dass der grüne Umweltminister Johannes Remmel wiederholt den unermüdlichen Einsatz von Bürgern zum Schutz der Versuchsaffen im Land Nordrhein-Westfalen gelobbt und gewürdigt hat, sowie sich mit diesem Engagement identifiziert und sich dafür bedankt hat, wie zum Beispiel hier oder hier.

Jetzt meine Frage an den MdL Martin-Sebastian Abel:

Herr Abel, ist auch Ihr Partei-Kollege, der NRW-Umweltminister  Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch?

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Nachtrag:

Herr MdL Martin-Sebastian Abel, begründen Sie bitte genau, was ich für eine „wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite

 

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Affenlabor COVANCE in Münster: Riskiert der MdL Thomas Sternberg bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe?

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Ich verweise auf meine Blog-Einträge

MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg

Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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wo ersichtlich wurde, dass der MdL Thomas Sternberg, obwohl er seit 17 Jahren als Bürger der Stadt Münster und Landesabgeordneter des Wahlkreises Münster II, jedoch spätestens seit dem 18.11.2014 anläßlich einer Petition nach § 17 GG  an den Landtag NRW Kenntnis von der barbarischen Haltung der Tiere im berüchtigten Affenlabor COVANCE hat, das Abschmettern einer Strafanzeige von Bürgern wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE „voll unterstützt„.

Dies stellt aus meiner Sicht einen juristischen Fall dar, der im Interesse der Allgemeinheit einer professionellen Klärung bedarf.

Der Strafbestand der Tierquälerei wird nämlich im Tierschutzgesetz festgehalten:

Tierschutzgesetz § 17 

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

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Es ist für jedermann ersichtlich, und es sollte eigentlich es auch für den Theologen und Berater der Kommission „Wissenschaft“ der Deutschen Bischofskonferenz Thomas Sternberg sein, dass die barbarische Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE nicht artgerecht ist und zwangsläufig diesen hochentwickelten Tieren länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt, die in keiner Weise unerlässlich für den Zweck der Forschungsvorhaben sind.

Der § 258 StGB „Strafvereitelung“ verpflichtet wiederum jedermann, der Kenntnis von Strafbeständen nimmt, sie bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, sonst macht er sich selbst strafbar und riskiert bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe:

§ 258 StGB Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
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Da davon auszugehen ist, dass der MdL Thomas Sternberg mit den Inhabern des US-Konzern COVANCE nicht verwandt ist (die offensichtliche seelische Verwandtschaft gilt wohl rechtlich nicht) wäre hier professionell die Frage zu klären, ob der MdL Thomas Sternberg sich der Straftat „Strafvereitelung“ schuldig macht.

Es ist in diesem Zusammenhang abzuwarten, ob der MdL Thomas Sternberg der Aufforderung von Bürgern nachkommt, selbst Strafanzeige wegen länger anhaltender und sich wiederholender Tierquälerei im Affenlabor COVANCE zu erstatten. Bis jetzt hat er zu dieser Aufforderung keine Stellung genommen. Wir werden darüber zeitnah berichten.

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Bitte unterstützen Sie in diesem Gesamtkontext die Change.org Petition, die in kurzer Zeit von mehr als 11.000 Bürgern unterzeichnet wurde:

AFFENLABOR #COVANCE – Wir fordern die Auflösung und Neubesetzung des Petitionsausschusses nach skandalösem Beschluss!!

ZUR PETITION…

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Siehe auch:

Affenlabor COVANCE in Münster: Riskiert der MdL Thomas Sternberg bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe?

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