Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Tierversuche an der Uni Düsseldorf: Online-Kampagne des Tierschutzvereins Düsseldorf!

Der Tierschutzverein Düsseldorf und Umgebung e.V. 1873 hat eine Online-Kampagne über die Tierversuche an der Heinrich-Heine-Universität (HHU) Düsseldorf gestartet und in einer separaten Webseite vorgestellt:

http://www.Tierversuche-ohne-uns.de

Text des Flyers:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte unterstützen Sie uns dabei, eine detaillierte Stellungnahme der Heinrich-Heine-Universität (HHU) Düsseldorf bezüglich ihrer fragwürdigen Tierversuche zur erhalten…

  1. Weil die HHU bisher jegliche Auskünfte bezüglich der Tiere und der durchgeführten Tierversuche verweigert.
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  2. Weil Sie ein Recht darauf haben, zu erfahren, zu welch zweifelhaften Zwecken Ihre Steuergelder genutzt werden.
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  3. Weil Studierende der HHU gezwungen werden, anhand getöteter Tiere zu forschen, um relevante Leistungsnachweise zu erhalten.
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  4. Weil Schätzungen zufolge bis zu 30.000 Tiere an der HHU Düsseldorf gehalten, jedoch niemand weiß, wie viele tatsächlich gezüchtet, „verbraucht“ und „getötet“ werden. .

Ihre gute Tat:

Rufen Sie bitte einfach den Link

http://www.Tierversuche-ohne-uns.de

auf und schicken Sie dort schon vorgefertigte EMail an das
Rektorat der HHU Düsseldorf!

Wir danken Ihnen  herzlich im Namen aller Versuchstiere.

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NB: Eine kleine Gruppe von Tierschützern hat bereits die Genehmigungsbehörde LANUV NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf verklagt, wegen Verweigerung von Auskünften über die Tierversuche an der Uni Düsseldorf im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Weitere Informationen für die Medien über dieses laufende Klageverfahren erteilt der Rechtsanwalt David Sanker in Köln.

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Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche 2016 – Bilderimpressionen aus Düsseldorf

Am 23.04.2016 fand der alljährliche internationale Tag zur Abschaffung der Tierversuche statt, mit unzähligen europa- und weltweiten Kundgebungen, Demos und Informationsveranstaltungen.

Nachstehend ein paar Bilderimpressionen aus Düsseldorf, aus den Infoständen der Partei Tierschutz Umwelt Mensch (Tierschutzpartei), des Vereins United Animals,  des Tierschutzvereins Düsseldorf und des Vereins Human Animals Rights e.V.:
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Reiner Bent (Tierschutzpartei), Sandra Lück (Tierschutzpartei), Jocelyne Lopez

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Bilder © Jocelyne Lopez 2016


15.10.16 in Köln: WIST-Kongress – Wissenschaft statt Tierversuche

Zunehmend wird die Methode „Tierversuch“ kritisiert – nicht nur von Tierschutzseite, sondern insbesondere auch aus der Wissenschaft selbst -, erscheinen in renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften Studien, die dem Tierversuch ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Es wird mit ungeheurem Aufwand geforscht, aber die Durchbrüche bleiben aus. Gleichzeitig erschüttern immer wieder Arzneimittelskandale – wie unlängst in Frankreich – bei denen Menschen trotz zuvor durchgeführter ausgiebiger Tierversuche zu Schaden kommen, die tierexperimentelle Forschung.

Der Kongress geht der Frage nach, wie aussagekräftig Ergebnisse aus Tierversuchen für den Menschen tatsächlich sind und welche Möglichkeiten die tierversuchsfreie Forschung heute schon bietet.

Die Veranstaltung richtet sich an Forscher, Mediziner, Tiermediziner, Studenten, Behördenvertreter, Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Das Programm mit hochkarätigen Rednern aus dem In- und Ausland besteht aus zwei Teilen:

1. Wie valide ist der Tierversuch? 
2. Lösungsansätze: menschenbasierte Forschungsmethoden

Termin: Samstag, 15. Oktober 2016, 10-18 Uhr

Ort: Maternushaus, Kardinal-Frings-Str. 1-3, 50668 Köln

Kongresssprache: Deutsch/Englisch

Organisation: Ärzte gegen Tierversuche e.V.

 

Weiterlesen in der Kongress-Webseite…

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Britische Wissenschaftler belegen: Affenhirnversuche nutzlos

Aktueller Artikel der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
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Britische Wissenschaftler belegen: Affenhirnversuche nutzlos

Eine aktuelle Veröffentlichung in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift ATLA* attestiert der Affenhirnforschung fehlenden Nutzen und empfiehlt, klinische Forschung mit Fokus auf den Menschen zu betreiben, um zu relevanten Erkenntnissen zu kommen. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche sieht darin erneut bestätigt, dass eine Abkehr von Tierversuchen geboten ist, um den medizinischen Fortschritt nicht länger aufzuhalten.

Tierexperimentatoren rechtfertigen ihre Hirnforschung an Affen regelmäßig mit der Behauptung, die Tiere würden nicht leiden und der medizinische Nutzen sei groß. Die britischen Autoren untersuchten diese Aussagen und kommen zu dem Ergebnis, dass es für den Nutzen keine Belege gibt, sondern dieser vielmehr spekulativen Charakter hat und die Versuche zudem ethisch nicht vertretbar sind.

Kernaussagen des Artikels sind, dass aufgrund der Unterschiede zwischen Affen- und Menschenhirn die am Tier gewonnenen Erkenntnisse irreführend sind. Die Bedeutung der Erkenntnisse aus der ethisch vertretbaren Forschung am Menschen werde von Affenexperimentatoren unterbewertet und der angebliche Nutzen derartiger Tierversuche überbewertet. Zudem werde fälschlicherweise behauptet, einige medizinische Errungenschaften wie die Funktionelle Magnetresonanztomografie (fMRT) oder die Tiefe Hirnstimulation, die unter anderem im Rahmen der Parkinsonforschung zum Einsatz kommen, gingen auf die Affenhirnforschung zurück. Tatsächlich jedoch wurde beispielsweise die fMRT bereits in den 1980er Jahren durch zwei unabhängige Forschungsgruppen in den USA ohne den Einsatz von Affenversuchen entwickelt.

Die Autoren der Studie folgern, dass es für das Festhalten an der Affenhirnforschung keine Rechtfertigung gibt und fordern eine auf den Menschen bezogene Forschung beispielsweise mittels Transkranieller Magnetstimulation (TMS), Elektroencephalografie (EEG) oder Magnetencephalografie (MEG). […]

Weiterlesen…

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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NB: Der Affenhirnforscher in Tübingen, Prof. Hans-Peter Thier, ist nicht in der Lage bzw. nicht bereit, einfache Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung für seine kritischen Fachkollegen und für die Öffentlichkeit zu beantworten: Siehe eine Change.org-Petition, die schon von 17.515 Unterstützern unterschrieben wurde:

Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut Tübingen

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23.04.16 – Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche

Beitrag der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. zum Internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche 2016:
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Für Samstag, 23. April 2016 rufen wir zu einem bundesweiten Aktionstag auf. .


In den letzten drei Jahren hat unser Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. um den 24. April zu einem bundesweiten Aktionstag aufgerufen. Jeweils rund 30 Gruppen und Einzelpersonen machten mit tollen, kreativen Aktionen mit. Dieses Konzept wollen wir auch 2016 fortsetzen.

Mittelpunkt soll dieses Jahr unsere aktuelle Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ stehen. Extrem grausame Tierversuche wie der „forcierte Schwimmtest“ und Experimente zur „erlernten Hilflosigkeit“ sind in Deutschland erlaubt, obwohl die EU ein gesetzliches Verbot für solche Versuche mit Schweregrad „schwer“ ermöglicht. Wir wollen erreichen, dass die Bundesregierung dieses EU-Verbot ausnahmslos umsetzt.

Medizinischer Fortschritt ist wichtig – Tierversuche sind der falsche Weg!“ – Unter diesem Motto setzen sich die Ärzte gegen Tierversuche e. V. für die Abschaffung aller Tierversuche und für eine tierversuchsfreie Medizin und Forschung ein, bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz von modernen Forschungsmethoden z.B. mit menschlichen Zellkulturen im Vordergrund stehen.

Details zu den Aktionen…

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Wirtschaftslobbyismus verhindert in Deutschland die Umsetzung von Gesetzen und pervertiert die Wissenschaft!

Nachstehend zwei neue Initiativen gegenüber der EU-Kommission zur juristischen Abwehr gegen Wirtschaftslobbyismus in der Wissenschaft: ..

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Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Deutschland erlaubt, was EU verbietet – Beschwerde wegen lascher Gesetze bei Tierversuchen

Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, weil Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU zu Tierversuchen zu lasch umgesetzt hat und stattdessen die Interessen der Nutznießer von Tierversuchen schützt. Der Verein wirft der Bundesregierung Klientelpolitik vor und appelliert an die EU, Deutschland zu ermahnen, die Tierversuchsrichtlinie korrekt in deutsches Recht zu überführen.

In seiner Beschwerde an die Europäische Kommission führt die Ärztevereinigung an, dass Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie missachtet. So will die EU eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste, ab der ein Tierversuch nicht mehr durchgeführt werden darf, in Deutschland dagegen ist jeder noch so leidvolle Versuch erlaubt. Zudem haben die Behörden nicht wie von der EU gefordert die Möglichkeit, jeden Tierversuchsantrag auf Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit zu prüfen, sondern müssen ihn durchwinken, wenn alle Angaben im Formular ausgefüllt sind. „Es darf angesichts der klaren Beweislage, dass Deutschland gegen EU-Recht verstößt nicht hingenommen werden, dass auf Kosten des Tierschutzes wirtschaftliche Interessen der Tierversuchslobby Vorfahrt haben“, so der Ärzteverein. […] Weiterlesen…

Weitere Information:

Deutschland vereitelt Ziele der EU-Tierversuchsrichtlinie:
Juristisches Gutachten attestiert Verstöße im Tierversuchsrecht

Beschwerde der Ärzte gegen Tierversuche an die EU-Kommission

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Partei Mensch Umwelt Tierschutz:

Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz reicht eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein und bringt die Wettbewerbsverzerrung hinsichtlich der Validierung tierversuchsfreier Verfahren im Gegensatz zu nicht validierten Tierversuchen zur Anzeige:

Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden: Beschwerde an die EU-Kommission

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  Siehe auch:

Rechtsanwalt David Sanker: Verfassungsbeschwerde wegen Anspruch der Gesellschaft auf Justizgewährung 

Rechtsanwalt David Sanker, Köln


Verfassungsbeschwerde gegen die Behörde LANUV NRW: Die Gesellschaft hat gemäß Grundgesetz Anspruch auf Justizgewährung!

Ich verweise auf meine Blog-Einträge Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE und Rechtsanwalt David Sanker – Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE. 

Unser Rechtsanwalt David Sanker stellt unsere Verfassungsbeschwerde  in der Webseite seiner Kanzlei wie folgt vor:

Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruches i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

 

 „Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungs-anspruches i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

Für die Tierschutzpartei (MUT) habe ich bereits letztes Jahr eine Verfassungsbeschwerde eingereicht u.a. wegen Verletzung von Art. 19 (4) GG.“ […]

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Ich erkläre mit meinen eigenen Worten und meinem eigenen Rechtsverständnis einen juristischen Hauptstreitpunkt bei dieser Verfassungsbeschwerde:
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  • Gemäß Art. 19 (4) Grundgesetz hat jeder in einer Gesellschaft einen Anspruch darauf, dass eine Straftat von der Justiz geahndet wird, Recht und Gesetze sind für alle verbindlich, das ist der eigentliche Sinn der Gesetzgebung  und das leuchtet auch jedem ein: Wir sind nicht im Wilden Westen, Verstöße gegen Gesetze dürfen grundsätzlich nicht ungeahndet bleiben, das ist der hier genannte und in der Verfassung verankerte „Justizgewährungsanspruch“ einer Gesellschaft.
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  • Tierquälerei ist eine Straftat, und zwar gemäß Tierschutzgesetz, gemäß StGB (Strafgesetzbuch) und StPO (Strafprozessordnung)
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  • Die Staatsanwaltschaft hat jedoch unsere Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Genehmigung der offensichtlichen tierquälerischen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE eingestellt, mit der Begründung, dass eine Behörde für Verstöße gegen Gesetze grundsätzlich nicht belangt werden könne – Zitat RA David Sanker: „Die  Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung damit, dass es bereits von Rechtswegen ausgeschlossen sei, dass verwaltungsrechtswidriges Verhalten eine Strafverfolgung für den Amtsträger nach sich ziehen könnte.“
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Diese abenteuerliche Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft ist gravierend falsch !!! Auch Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden und können für ein gesetzwidriges Verhalten strafrechtlich verfolgt werden, denn niemand steht über dem Gesetz, auch der Staat nicht, das steht sowohl in der Verfassung als auch im Strafgesetzbuch!

Wäre es nämlich so, dass Behörden für Verstöße gegen Gesetze nicht belangt werden können, würde unsere demokratische Gesellschaftsordnung grundsätzlich und restlos aufgehoben, wir würden in einem totalitären Staat leben, wo der Staat tun und lassen darf, was er will, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten!! Das wäre ungeheuerlich.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Rechtsanwalt David Sanker: Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE

Ich habe schon die Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei bei der von der Behörde LANUV NRW genehmigten Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster, die wir im Juni 2015 als ein Team von Tierschützern eingereicht haben,  in meinem Blog vorgestellt: Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor Covance

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Unser Rechtsanwalt David Sanker aus Köln hat jetzt auch diese Verfassungs-beschwerde in der Webseite seiner Kanzlei vorgestellt – interessierte Medien können sich direkt an ihn für weitere Informationen über dieses laufende Verfahren wenden:

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Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruches
i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

  .Rechtsanwalt David Sanker, Köln

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Deutschland quält Tiere gegen EU-Willen!

Ein umfangreicher juristischer und wissenschaftlicher Vorstoß der Vereine Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Mißbrauch der Tiere e.V. und TASSO e.V.  gegen die Tierversuche der Schweregrad  „schwer“, die Deutschland trotz Verbot der EU-Kommission zugunsten der Tierversuchslobby durchführen lässt:
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Deutschland quält Tiere gegen EU-Willen:

Wie die bundesweiten Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO aktuell aufgedeckt haben, werden in Deutschland Tierversuche durchgeführt, die die EU den Mitgliedstaaten eigentlich verboten hat. Ratten und Mäuse müssen bis zur Erschöpfung schwimmen oder werden bis zur Hilflosigkeit mit Elektroschocks traktiert – unter dem Deckmantel der Depressionsforschung. Aus Sicht der Vereine ein Skandal und krasser Widerspruch zum Tierschutzrecht. […] Weiterlesen…

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Schwimmen bis zur Verzweiflung – Schluß mit Depressionsforschung an Tieren!

Hier haben wir einige Bespiele von Versuchen des Schweregrads „schwer“ aufgeführt, die in jüngster Zeit in Deutschland durchgeführt worden sind. Die Angaben beruhen auf in Fachzeitschriften veröffentlichten Artikel. […] Weiterlesen…

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Juristische Argumente:

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Belastung, gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett: […] Weiterlesen…

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Wissenschaftliche Argumente:

Tierversuche mit Schweregrad „schwer“ sind nicht nur extrem grausam, sondern sie sind – wie alle Tierversuche – auch wissenschaftlich fragwürdig. Tiere müssen als „Modelle“ für menschliche Krankheiten herhalten. Doch diese Nachahmung gelingt allenfalls punktuell bei einigen Symptomen; die Komplexität menschlicher Krankheiten können keinesfalls im „Tiermodell“ auch nur ansatzweise simuliert werden. Entsprechend sind die Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar. Im Folgenden beleuchtet Pathologin Dr. med. Stefanie Gräwert beispielhaft zwei „Tiermodelle“ aus wissenschaftlicher Sicht. […] Weiterlesen…


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VERBOT UMSETZEN! JETZT! 

Wir wollen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot der Schweregrad „schwer“ Tierversuche umsetzt und diese Versuche gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.

 

Dieses Projekt wird durch eine Online-Petition begleitet –
Bitte um Unterstützung, vielen Dank!
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ZUR PETITION…



Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden: Beschwerde an die EU-Kommission

Wegen Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden reicht die Partei Mensch Umwelt Tierschutz bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerde ein.

Zeitgleich startet die Tierschutzpartei eine Petition, die den Nachdruck der Beschwerde und den Bürgerwillen verdeutlichen soll!

Bitte unterstützen Sie diese Petition! Vielen Dank!
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ZUR PETITION…

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