Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Kritik der Relativitätstheorie'

Urknalltheorie: Kann die Vouivre daran glauben?

Ich verweise auf einen Austausch mit einem Teilnehmer, der im MAHAG-Forum die umstrittene  Urknalltheorie der modernen Physik analysiert – und selbst eine physikalische Theorie ohne Urknall aufgestellt hat:

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03.12.2013 – Zitat von McDaniel-77:

[…] Warum suchen wir Menschen in der Kosmologie einen Anfang mit Tendenzen Richtung Ende? Weil Menschen geboren werden und sterben. Ein Kommen und Gehen. […]

 

03.12.213 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das stimmt, es fällt uns schwer, uns die Unendlichkeit vorzustellen, weil wir selbst endlich sind.

Deshalb suchen wir intuitiv immer nach einem Anfang und einem Ende für alles, was wir erleben oder empfinden. Die Unendlichkeit können wir nicht aus natürlicher Weise konkret erleben und empfinden, wie wir alle anderen Naturerscheinungen aus natürlicher Weise konkret erleben und empfinden können, da fehlen uns dafür die entsprechenden Sinne bzw. die entsprechenden Hirnwindungen. Sich als endlicher Mensch die Unendlichkeit vorzustellen (was jeder von uns wohl schon als Kind versucht hat) ist eine rein abstrakte Leistung unseres Geistes und sie ist zwangsläufig sehr primitiv, weil unser Gehirn eben nicht dafür gebaut ist, diese Abstraktion zu produzieren. Deshalb produzieren wir lieber in allen Kulturen und seit jeher Genesis-Geschichten, von religiöser Art, von weltanschaulicher Art und auch jetzt mit dem Urknall von „wissenschaftlicher“ Art.

Wie würden wir die Welt und die Naturerscheinungen erleben und empfinden, wenn wir nicht endlich wären, also wenn wir nicht das Bestreben hätten, zeitliche Abschnitte zu bilden, einen Anfang und ein Ende für alle zu suchen? Das kann eigentlich keiner sagen. Man könnte vielleicht sagen, dass wir dann zum Beispiel die Zeitdauer von Ereignissen nie messen würden, weil sie uns nicht interessieren würde und für uns die Zeit unbrauchbar und bedeutungslos wäre. Wie ist ein Dasein, wo die Zeit keine Rolle spielt, wo sie doch in unserem endlichen Dasein die grundlegende Rolle spielt?

Ich habe mich als Jugendliche beim Lesen des Romans „La Vouivre“ von Marcel Aymé mal diese Fragen gestellt, der Anlaß zu solchen Gedanken liefert. Der Roman erzählt einen Abschnitt im Leben der „Vouivre“: Nach einer Legende aus der Burgund ist „die Vouivre“ ein unsterbliches Mädchen, das wild im Wald lebt und ein Diadem mit einem großen Rubin trägt. Es wird von Schlangen begleitet und geschützt, die sofort angreifen, wenn jemand sich dem Mädchen nähert. Eines Tages sieht ein junger Bauer die Vouivre beim Baden und nähert sich. Die Schlangen erscheinen sofort, aber das Mädchen pfeift sie zurück. Die beiden knüpfen dann einen Kontakt, der junge Mann verliebt sich an die Vouivre. Verliebt sich die Vouivre an den jungen Mann? Auf jeden Fall scheint seine Gesellschaft der Vouivre zu gefallen, sie erlaubt ihm, sie wieder zu besuchen und sie verabreden sich öfter. Durch irgendwelche Umstände kommt eines Tages der junge Mann ohne Verabredung, die Vouivre ist am Baden und sieht ihn nicht rechtszeitig, um die Schlangen zurückzupfeifen. Die Schlangen beißen den jungen Mann, der in den Armen der Vouivre stirbt.

Was hat die Vouivre empfunden? Das ganze Leben des jungen Mannes und ihre ganze gemeinsame zeitliche Zusammensein war für sie nicht einmal so lang wie der Bruchteil einer Sekunde. Hat sein Tod einen Schmerz ausgelöst, der nicht einmal so stark wie ein Nadelstich war? Oder womöglich gar nichts, gar nichts Wahrnehmbares, aus Mangel an Dauer?

Immer wenn ich nach Südfrankreich fahre, mache ich möglichst Halt an der Autobahnraststätte in der Burgund, die „La Vouivre“ heißt. Dort gibt es auch einen kleinen See. Badet sie immer noch da? Ich habe zwar immer geguckt, aber gesehen habe ich sie leider nie. ;- )

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Bild: La cinémathèque française (aus einer Verfilmung des Romans von Marcel Aymé)

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Kann die Vouivre Gefühle empfinden? Und kann sie an die Urknalltheorie glauben?

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Relativitätstheorie: Die „diplomatischen“ Antworten der etablierten Relativisten

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Relativitätstheorie: Kultur des Verschweigens und der Verschleierung über den Einsatz der Sprache zur „Aufklärung“ der Relativitätstheorie und gebe weitere Austausche aus dem MAHAG-Forum wieder:

 

02.12.2013 – Zitat von McDaniel-77:

[…] Blaue Einhörner und Feuer speiende Drachen existieren auch nicht, nur weil man diese Wörter niederschreiben kann, zeugt das nicht von der Existenz dieser Phantasiegebilde. Man muss die materielle Existenz nicht extra erwähnen, da reale Objekte immer materiell sind. […]

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02.12.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das ist hier ein Sachverhalt, wo man eine hartnäckige Verwirrungsmethode der Relativisten beobachten kann, und zwar die künstliche Verwirrung zwischen den Worten „real“ und „materiell„.

Wenn ich zum Beispiel einen Baum auf einer Wiese sehe, weiß ich ohne mir Gedanken darüber zu machen, dass dieses Objekt real ist: Ich brauche seine materielle Existenz nicht extra zu erwähnen, weil wir eben per implizite Konvention als „real“ immer nur materielle Objekte meinen. Wenn ich an den Baum rankomme, kann ich ihn zum Beispiel berühren oder messen, sprich es könnte zur Wechselwirkung meiner Materie oder der Materie meines Meßinstruments mit der Materie des Baums kommen.

Wenn ich aber fast verdurstet in der Wüste einen Palmenbaum sehe, könnte ich Zweifel daran haben, dass dieser Baum real ist. Es könnte ja sein, dass dieser Baum nicht als Materie in der Wüste steht, sondern nur als Illusion in meinem Gehirn aufgrund von gestörten Neuronenschaltungen entstanden ist. Wenn ich an den Palmenbaum rankomme, könnte ich ihn nicht berühren oder messen, sprich es könnte zu keiner Wechselwirkung meiner Materie oder der Materie meines Meßinstruments mit der Materie des Baums kommen, weil dieser Baum nicht als Materie existiert: Wir sagen einfach dazu, dieser Baum ist nicht real.

Jeder versteht ohne Erklärung, dass im ersten Fall der Baum real ist (weil materiell) und im zweiten Fall der Baum nicht real ist (weil nicht materiell).

Die Relativisten bedienen sich aber einer sprachlichen Verwirrungsmethode mit den Worten „real“ und „materiell„, das habe ich hier im Forum jahrelang ausgiebig erlebt, und zum Beispiel auch mit dem Profi-Aufklärer Markus Pössel vom Albert Einstein Institut. Ich habe Relativisten öfter gefragt, ob die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie real, physikalisch, materiell sei, also mit drei Synonymen, um sicher zu sein, dass man meine Frage richtig versteht und um sicher zu sein, ob man bei diesem Ereignis in der Speziellen Relativitätstheorie eine Wechselwirkung zwischen materiellen Objekten voraussetzt.

Hier die Antwort von Markus Pössel vom 17.08.2008 über die Realität der Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie:

Zitat Markus Pössel:

Zur Realitaet der Laengenkontraktion: Das Ergebnis einer Laengenmessung ist in der Speziellen Relativitaetstheorie keine intrinsische Eigenschaft eines Koerpers, sondern vom Bezugssystem abhaengig (denn, wie gesagt: Laenge ist relativ). Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher; die Verschiedenheit der Werte ergibt sich allein daraus, dass von unterschiedlichen Bezugssystemen aus gemessen wird – ganz analog dazu, wie sich die verschiedenen Werte fuer Relativgeschwindigkeiten ergeben. Die gemessenen Laengenwerte sind selbstverstaendlich real – so real wie die Messungen von Relativgeschwindigkeiten. Es handelt sich nicht um optische Taeuschungen oder dergleichen, sondern um die Ergebnisse konkreter Messungen.

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Bevor ich Dir meine eigene Interpretation bzw. Analyse dieser Antwort mitteile, würde ich gerne von Dir (oder auch zum Beispiel von All oder Jondalar) als neuer User im Forum Deine eigene Interpretation bzw. Deine Analyse dieser Antwort erfahren.

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02.12.2013 – Zitat von Jondalar:

[…] Grundsätzlich hat das der gute Herr P. schon korrekt ausgedrückt, er hat sich dabei nur der Sprache der Diplomatie bedient. […] Nochmal kurz gesagt: Ja, die Verkürzung ist nicht real, und ja, die Messung desgleichen ist real ; -)

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02.12.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ganz genau so habe ich es auch interpretiert.

Pössel hat sowohl meine Frage richtig verstanden, ob die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie materiell sei, als auch diese Frage klar und unmissverständlich beantwortet, obwohl er versucht hat, die klare Antwort in nicht relevanten Aussagen „diplomatisch“ zu verstecken:

Zitat Markus Pössel:

Zur Realitaet der Laengenkontraktion: Das Ergebnis einer Laengenmessung ist in der Speziellen Relativitaetstheorie keine intrinsische Eigenschaft eines Koerpers, sondern vom Bezugssystem abhaengig (denn, wie gesagt: Laenge ist relativ). Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher; die Verschiedenheit der Werte ergibt sich allein daraus, dass von unterschiedlichen Bezugssystemen aus gemessen wird – ganz analog dazu, wie sich die verschiedenen Werte fuer Relativgeschwindigkeiten ergeben. Die gemessenen Laengenwerte sind selbstverstaendlich real – so real wie die Messungen von Relativgeschwindigkeiten. Es handelt sich nicht um optische Taeuschungen oder dergleichen, sondern um die Ergebnisse konkreter Messungen. [Hervorhebung durch Lopez]
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Dieser einzige, klar ausgedrückte Satz hätte genügt, um meine Frage klar zu beantworten: Die bewegten Körper verändern sich nicht materiell.

Das ganze Drumherum gehört nicht zur Fragestellung und war nur da, um zu versuchen, die Botschaft sprachlich so viel wie möglich zu verklausulieren, zu verwässern und davon abzulenken. In Frankreich würden wir für dieses Verhalten die Redewendung verwenden: „il essaie de noyer le poisson“ (er versucht, den Fisch zu ertrinken…) – auch als Katz-und-Maus-Spiel zu verstehen.

Die klare Beantwortung dieser Frage ist nämlich eine schwere Prüfung für einen Relativisten wie Possel, der nicht da ist, um die Theorie zu erklären bzw. der wissenschaftlichen Wahrheitssuche zu dienen, sondern einzig um die Theorie vor Kritik zu schützen. Pössel ist nicht blöd, er hat ganz genau meine Frage verstanden und er wusste ganz genau worauf es ankommt bei einer klaren Beantwortung der Frage. Und er hatte auch gar keine Lust meine Frage zu beantworten, konnte aber nicht anders – die Umstände waren so, dass er eine Antwort geben musste. Er hat sie auch unmissverständlich gegeben: „Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher;“

Ein bewegter Stab verkürzt sich also nicht materiell in der Speziellen Relativitätstheorie. Das ist das, was ich unmissverständlich von ihm hören wollte, und Pössel wusste auch von vorneherein, dass ich das von ihm hören wollte. Das ist nämlich nicht nur meine persönliche Interpretation der Speziellen Relativitätstheorie, sondern die Interpretation aller Kritiker der Relativitätstheorie seit 100 Jahren. Und damit fällt die Spezielle Relativitätstheorie, egal wie er die Frage beantwortet:
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1. Verkürzt sich ein bewegtes Objekt nicht materiell, sind die relativistischen Effekte lediglich eine Illusion bzw. eine mathematische Fiktion, die keine Relevanz in der Natur hat. Sie gehört nicht zur Physik, sie ist bedeutungslos und überflüssig. Wie die Physiker Galeczki und Marquardt es in ihrem gemeinsamen Buch „Requiem für die Spezielle Relativität“ es formuliert haben: „Sie ist nicht einmal falsch.“ Es gäbe auch keine physikalische Kausalität für eine materielle Verkürzung bei einer Relativbewegung zwischen zwei Objekten, die sich nicht materiell berühren: keine Wechselwirkung von Materie, keine Kollision, keine Reibungskräfte, kein Druck, nichts. Spezielle Relativitätstheorie ad acta.
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2. Verkürzt sich ein bewegtes Objekt materiell, dann ist die Spezielle Relativitätstheorie auch im Eimer und die Äther-Theorie von Lorentz ist gültig, die eine materielle Verkürzung der bewegten Objekte in Bewegungsrichtung aufgrund des Widerstandes des Äthers postuliert. Spezielle Relativitätstheorie ad acta.

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Egal wie Pössel die Frage beantwortet hätte, wäre die Spezielle Relativitätstheorie im Eimer. Kein Wunder, dass er keine Lust hatte, die Frage zu beantworten. Auch bei dem Physiker Peter Ripota hat er zwei Jahre später versucht, die Frage schnell aus dem Weg zu gehen und gleich den Kontakt abgebrochen, siehe: Antwort von Dr. Markus Pössel an Peter Ripota. Seitdem hat sich Pössel meines Wissens nie wieder über die Spezielle Relativitätstheorie geäußert, auch nicht in seiner bei Peter Ripota angekündigten Blog-Reihe bei Spektrum der Wissenschaft „Einstein verstehen“, wo es unerwünscht ist, über Einstein und die Spezielle Relativitätstheorie zu sprechen und sich auszutauschen…

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Relativitätstheorie: Kultur des Verschweigens und der Verschleierung

Ich verweise auf Austausche im MAHAG-Forum über den Einsatz der Sprache bei der Aufklärung der  Relativitätstheorie:

 

01.12.2013 – Zitat von McDaniel-77:

[…] Wenn man einmal verstanden hat, dass alles nur auf klitzekleinen Elementar-ladungen aufbaut, dann wird es relativ einfach zum Verstehen, aber ziemlich schwierig zu erklären. […]

 

01.12.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das trifft für viele Vorgänge in der Wissenschaft und in der Gesellschaft zu: Viele Sachen sind für die überwiegende Anzahl der Menschen aus ihrem gesunden Menschenverstand heraus ganz einfach zu verstehen (im Kopf), aber schwierig zur erklären (über die Sprache).

Hier möchte ich Wolfgang Herrig  in seinem Blog bei Sci-Log/Spektrum der Wissenschat zitieren:

Zitat von Wolfgang Herrig: Briefe aus meiner Mühle :

 […] „Von daher sollten gerade die Schwachpunkte von Theorien die größte Aufmerksamkeit auf sich lenken. Was man stattdessen findet ist aber eine Kultur des Verschweigens und der sprachlichen Unschärfe… […] Wie man findet oder wie es scheint, ist die sprachliche Unschärfe an solchen Stellen im Text keineswegs zufällig. Sprache dient seit jeher in allen menschlichen Bereichen, auch und gerade in der Naturphilosophie, sowohl zur Erklärung des Gewollten als auch zur Verschleierung des Unerwünschten. Keine Mathematik der Welt kann daran etwas ändern.“ […]

NB von J. Lopez: Anzumerken ist, dass alle Beiträge von Wolfgang Herrig jetzt aus der Zensur-Plattform „SciLogs/ Spektrum der Wissenschaft“ verschwunden sind. Die konsequent angesetzte sprachliche Unschärfe der Mainstream „Wissenschaftler“ war offensichtlich nicht genug zur Verteidigung ihrer Schrott-Theorie, man verbietet den Kritikern komplett das Wort, sicher ist sicher…
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Die sprachliche Unschärfe ist jedoch im Falle der Relativisten nicht auf Mangel an Sprachtalent und Kommunikationsbestreben zurückzuführen, sondern ganz eindeutig als Methode angewandt: Es ist ersichtlich, dass deren Sprache nicht zur Erklärung der Theorie dient, sondern im Gegenteil einzig zu ihrer Verschleierung.

So ist auch zu verstehen, dass zum Beispiel ein eingefleischter Relativist und Profi-Aufklärer wie Markus Pössel (der zum Netzwerk des Internet-Prangers „RelativKritisch/Alpha Centauri“ gehört) monate- und jahrelang versucht hat, den ganz einfach zu verstehenden Sachverhalt sprachlich zu verschleiern, dass bei dem physikalischen Ereignis „Längenkontraktion“ zwangsläufig eine materielle Veränderung des Objekts stattfindet, wobei hier für ihn unbedingt zu verschleiern gilt, dass dieses physikalische Ereignis „Längenkontraktion“ in der Speziellen Relativitätstheorie  nicht stattfindet – und auch wegen dem Fehlen einer physikalischen Kausalität nicht stattfinden kann.

Die Sprache dient zwar primär und ursprünglich zur Verständigung zwischen Menschen in einer Sprachgemeinde und zum Transport von Informationen, sie kann jedoch auch missbraucht werden, um gezielt die Verständigung zwischen Menschen und den Transport von Informationen zu verhindern. Der Fall Relativitätstheorie demonstriert es eklatant in der Wissenschaft.

Die mathematische Sprache ist auch nicht besser zur Aufklärung einer Theorie und zum Transport von Informationen in der mathematischen Gemeinde: Wie man es zum Beispiel hier im Forum seitenlang seit Jahren erleben kann, streiten sich die Mathematiker endlos im Kreis über die Richtigkeit oder die Falschheit von Formeln und von deren Interpretationen, bis man vor lauter Langeweile vom Stuhl fällt…  Hier wird auch die Relevanz der Aussage von Wolfgang Herrig konkret demonstriert: „Sprache dient seit jeher in allen menschlichen Bereichen, auch und gerade in der Natur-philosophie, sowohl zur Erklärung des Gewollten als auch zur Verschleierung des Unerwünschten. Keine Mathematik der Welt kann daran etwas ändern.“

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Skandal Relativitätstheorie: Der Staat verstößt massiv gegen das Grundgesetz

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Wissenschaftlicher Skandal Relativitätstheorie: Die einzige Lösung ist der rechtliche Weg, den ich im MAHAG-Forum zur Diskussion gestellt habe. Nachstehend gebe ich Austausche wieder:

 

22.11.2013 – Zitat von Harmut Pohl:

Der rechtliche Weg? Und wie soll der aussehen? Wo Physiker sich um Erkenntnisse und daraus folgenden Interpretationen streiten, ist für Recht irgendwo leider kein Platz, das lässt sich alles nur mit Formeln und Kram beweisen.

 

22.11.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Bei dem rechtlichen Weg geht es keinesfalls um Formel, sondern um Gesetze.
Beschäftige Dich mit dem dargestellten rechtlichen Sachverhalt, das wirst Du dann erkennen.

 

22.11.2013 – Zitat von All:

bezüglich des Rechtsweges gibt es noch ein weiteres Problem. Das sind die Richter. Kein Richter wird die Relativitätstheorie verstehen. Folglich muss ein Richter auf Gutachten bestehen, die wiederum von „Experten“ geschrieben werden. Wer soll da ein Gutachten machen, welches klare eindeutige Aussagen trifft? Das schafft doch keiner. Weder die Gegner noch die Befürworter „Einsteins“. […]

 

22.11.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nein, es geht auch nicht in diesem Fall um fachliche Gutachten, die Richter zur Gültigkeit oder Ungültigkeit der Relativitätstheorie zu bewerten hätten, überhaupt nicht: Keine Behörde und kein Richter muss die Relativitätstheorie verstehen! Weder Behörden noch Richter sind nämlich befugt, Bewertungen über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Theorie abzugeben! Das ist ihnen gesetzlich untersagt, und auch zu Recht.

Es geht einzig um die Umsetzung der Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 § 3, also absolut nichts Physikalisches:

Hier noch einmal die betroffenen Bestimmungen, die im Fall der Relativitätstheorie in öffentlicher Lehre und Forschung missachtet werden:

“Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers [Hervorhebung in der Quelle]

Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit). “

“Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegende Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern;”

“für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation;”

“Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege entsprechen;”

“Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein”

“Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen.”

“Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. “ [Hervorhebung in der Quelle]

Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben. ” [Hervorhebungen in der Quelle]

“ Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.”

Wo siehst Du hier etwas Physikalisches, was die Richter durch Gutachten und Expertisen zu bewerten hätten?

 

22.11.2013 – Zitat von All:

Ich sehe da nichts physikalisches. Allerdings musst du irgendwann Bezug auf Theorien nehmen, sonst entfällt der Grund. 

Ich erkenne nicht, wie das ohne gehen soll. 

In deinen Aufzählungen erkenne ich momentan nur Regeln, aber keine Verstöße.

 

 

22.11.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Natürlich würde auf das Tradieren der Relativitätstheorie durch den Staat vor Gericht Bezug genommen.

Und die Verstöße sind massiv und nachweisbar seit mehreren Jahrzehnten:

Per Grundgesetz darf der Staat keine Theorie als gültig lehren lassen, er darf sich mit keiner Theorie identifizieren, er ist verbindlich verpflichtet, eine meinungsneutrale Wissenschaftspflege zu fördern.

Das tut er im Falle der Relativitätstheorie seit Jahrzehnten nachweisbar nicht, sondern tut geradezu das Gegenteil.

Zur Wiedererstellung der Rechtskonformität fordert zum Beispiel die Forschungsgruppe G.O. Mueller folgendes vom Staat:

GOM-Projekt – Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts „95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“ – November 2003:

Wir sehen für das zuständige Ministerium, wenn seine Prüfung unserer Dokumentation eine Bestätigung ergibt, aufgrund seiner Rechtsaufsicht folgenden Handlungsbedarf:

1. Einholung von Stellungnahmen der akademischen Institutionen des Landes zu den von unserer Dokumentation aufgeworfenen kritischen Fragen.

2. Angesichts der Tatsache, daß die akademische Physik ganz überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird und ein großer Teil der Mitarbeiter im Beamtenstatus tätig ist, müßte geklärt werden, warum diejenigen, die qua Amt zur Befolgung des Grundgesetzes und damit zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet sind, vorsätzlich das Gegenteil getan und die Wissenschaftsfreiheit auf dem Gebiet der theoretischen Physik abgeschafft haben.

3. Maßnahmen zur Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit in dem besagten Fachgebiet durch Organisation öffentlicher und akademischer Lehrveranstaltungen zur Kritik der Relativitätstheorien, zur Geschichte der Unterdrückung und Verleumdung der Kritik über acht Jahrzehnte.

4. Bereitstellung von Sondermitteln insbesondere für die Institutsbibliotheken, deren Bestände nach unserem Eindruck „klinisch rein“ von kritischen Veröffentlichungen sind, zur Anschaffung von kritischer Literatur, sowohl der bedeutendsten älteren Werke über das Antiquariat als auch der neuesten Monographien und Zeitschriften, damit die Studierenden überhaupt real zur Auseinandersetzung mit der Kritik in die Lage versetzt werden. Hierzu hoffen wir mit den künftigen erweiterten Textversionen unserer Dokumentation eine noch bessere Handreichung zu geben.

5. Revision der Lehrpläne für die höheren Schulen, in denen schon die angehenden Abiturienten in den entsprechenden Leistungskursen genau ausrechnen müssen, um wie viele Jahre jünger der weltraumreisende Zwilling zu seinem auf der Erde zurückgebliebenen Zwillingsbruder zurückkehrt. Wenn zu selbständigem und kritischem Denken erzogen werden soll, zum mündigen Bürger also, dann gehört die rationale Auseinandersetzung mit der Kritik unbedingt dazu. Bisher taucht sie in den Lehrplänen und den Schulbüchern nicht auf.

6. Forschungsaufträge an die Wissenschaftsgeschichte und Wissenschafts-soziologie über die Frage, wie es zum Traditionsbruch 1922 kommen und warum er acht Jahrzehnte andauern konnte; und vielleicht auch darüber, warum niemand etwas bemerkt haben will.

7. Information der Öffentlichkeit über den Skandal von 80 Jahren Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit, einschließlich einer selbstkritischen Stellungnahme dazu, warum die rechtsaufsichtsführenden Instanzen nicht schon längst eingegriffen haben.

8. Eine öffentliche Bitte um Entschuldigung gegenüber allen verstorbenen und noch lebenden Kritikern für das erlittene Unrecht.

 

22.11.2013 – Zitat von Harmut Pohl:

[…] Auf die Tatsache, dass Mathematik-Lehrer einem nicht beibringen dürfen, eins plus eins sei drei oder null durch null sei null. Kurz gesagt nur das lehren dürfen, was auch nachvollziebar ist, also irgendwo geschrieben steht. An dem was geschrieben steht, darf man natürlich stets zweifeln, manchmal sogar, wie im Falle der SRT sogar berechtigt. Allerdings muss man diese Zweifel auch wissenschaftlich bzw. experimentell belegen bzw. begründen. […]

 

22.11.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Noch einmal, weil Du es offensichtlich immer noch nicht verstanden hast:

Ein Richter wird nie im Leben etwas Physikalisches als richtig oder als falsch bewerten, weder Theorien, noch Gutachten, noch Expertisen, noch experimentelle Ergebnisse, noch sonst was: NIE IM LEBEN. Ein Richter schickt Dich nach Hause hochkant, wenn Du mit etwas Physikalisches zu bewerten ankommst. Auch wenn er zufälligerweise fachlich qualifiziert wäre, um eine Meinung über etwas Richtiges oder Falsches in der theoretischen Physik zu haben, er wird Dich hochkant nach Hause damit schicken, das muss er auch tun: Es ist einem Richter gesetzlich untersagt, eine physikalische Theorie zu bewerten, ER DARF DAS NICHT!!! Das ist auch nachvollziehbar: Eine Theorie kann ja nicht per Gesetz als richtig oder falsch erklärt werden, das leuchtet doch ein, oder?
Jetzt verstanden?

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Wissenschaftlicher Skandal Relativitätstheorie: Die einzige Lösung ist der rechtliche Weg

Ich verweise auf einen Austausch im Kommentarbereich des Artikels Nach Minkowski soll die Längenkontraktion “ein Geschenk von oben” sein im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:

 

20.11.2013 – Zitat von Hubertus:  

[…] Jene die aber auch heute noch bewusst gegen das Recht verstoßen, jene die den Gedanken der Wissenschaft mit Füßen treten und mit ihren Lügen beschmutzen, nur des eigenen Vorteils und des Mammons wegen müssen die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

 Gibt es da denn keinen rechtlich gangbaren Weg? […]

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22.11.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

In diesem Gesamtkontext möchte ich auf die Aussagen von Jura-Experten hinweisen, die wir in diesem Blog 2009 zitiert haben:

Was sagen die Jura-Experten zur rechtlichen Untersuchung von „Lug und Trug in den Wissenschaften“?:

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schulte analysiert in den Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer die Verantwortung der Wissenschaftler und des Staates bei der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis (Band 65, Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtlehrer in Frankfurt am Main vom 5. bis 8 Oktober 2005, Zweiter Beratungsgegenstand „Grund und Grenzen der Wissenschaftsfreiheit“, VI. Wissenschaft und Moral, Seite 137, Verlag De Gruyter Recht, Berlin):

“Die interne Verantwortung des Wissenschaftlers realisiert sich in der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. […] Die Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhalten durch die Wissenschaft selbst erfolgt primär im Rahmen von Ombuds- und Untersuchungsverfahren. Dahinter steht die Erkenntnis, die der Wissenschaftshistoriker Michael Hagner treffend auf den Punkt gebracht hat: „Die soziokulturelle Brisanz von Betrug und Fälschung besteht schlicht darin, dass wenn die Naturwissenschaften dieses Problem nicht in absehbarer Zeit von innen heraus lösen können, dann werden es andere für sie tun“.

Nachdem sowohl die im Wissenschaftsbetrieb aktiven Wissenschaftler als auch der Staat seit Jahrzehnten ihre Verantwortung bei der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis im Fall der Relativitätstheorie missachten und eine Sanierung innerhalb der Wissenschaft nicht möglich ist, müssen es in der Tat andere für sie tun. Der rechtlich gangbare Weg bleibt hier leider die einzige Lösung.

Dieser rechtliche Ansatz als einzige Lösung war von Anfang an die erklärte Zielsetzung des GOM-Projekts, wie seine wiederholten Ansprachen seit 2002 an die staatlichen Verantwortlichen es dokumentieren, siehe Partner, zum Beispiel aus dem Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts „95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“ im November 2003:

Zitat G.O. Mueller: […] „Wir wollen durch die Versendung unserer Dokumentation als Geschenk dafür sorgen, daß niemand, der öffentlich direkte Verantwortung oder mittelbar eine Mitverantwortung trägt, später auf Unkenntnis plädieren kann, und versuchen herauszufinden, wie lange in dieser Bundesrepublik die massive Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit in dem Teilgebiet der theoretischen Physik noch funktionieren wird. Erst mit der Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit wird unser Forschungsprojekt sein Ziel erreicht haben.“

In der Praxis ist jedoch ein rechtlich gangbarer Weg grundsätzlich nie anwendbar auf einem Gesamtkontext von Missständen, man muss sich bestimmte, eingegrenzte Sachverhalten sozusagen als Fallbeispiele „herauspicken“ und den hierarchischen Dienstweg der Beschwerden auf jeden Fall beachten. Das haben wir zum Beispiel vor kurzem mit zwei Sachverhalten getan, die jetzt auf der Ebene des Parlaments als Kontrollinstanz der Exekutive angekommen sind:

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

Sollte das Bundesparlament nicht die Beschlüsse treffen, worum wir gebeten haben, steht der rechtlich gangbare Weg zum Europäischen Gerichtshof offen, der hier die letzte Instanz ist.

Unter den vielen möglichen rechtlich gangbaren Wegen in diesem Gesamtkontext, die man sich „herauspicken“ könnte, sehe ich zum Beispiel auch die konsequente Fortführung des Ansatzes von Herrn Reinhard Rohmer gegenüber dem Staatsministerium Baden-Württemberg: Bildungsskandal Relativitätstheorie – Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Hier gäbe es meiner Meinung nach auch Potential, den Sachverhalt durch eine Petition vor dem Landesparlament Baden-Württemberg entscheiden zu lassen, da aus meiner Sicht der Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Antwort Bestimmungen des Grundgesetzes nicht beachtet hat, siehe meinen Kommentar zu diesem Blog-Artikel vom 3. Mai 2013. Meiner Meinung nach würde sich die Fortführung dieses Ansatzes von Herrn Rohmer auf jeden Fall lohnen, der auch erst in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof vorgetragen werden könnte. Wenn Herr Rohmer zusammen mit anderen Mitstreitern bereit wäre, diesen Ansatz fortzuführen, würden wir mit dem Wissen und der Erfahrung, die wir mit den zwei bis jetzt angesetzten Fällen gewonnen haben, beratend und unterstützend zur Seite stehen.

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18.11.13: Brief an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wegen Betrugsfall Hafele/Keatinig

Ich verweise auf meinen Brief vom 18.11.2013 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wegen Betrugsfall Hafele/Keating:

 

Petition beim Deutschen Bundestag wegen Betrugsfall Hafele-Keating: Die Bundesministerin Johanna Wanka lehnt die Zuständigkeit ab

 

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Siehe in diesem Kontext:

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Datenmanipulation Hafele-Keating: Die Petition vom 19.08.2013 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?

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Wissenschaftlicher Betrugsfall Hafele-Keating: Bundesministerin Johanna Wanka lehnt die Zuständigkeit ab

Ich verweise auf die langjährigen, weltweit begründeten Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem berühmten physikalischen Experiment Hafele-Keating, das 1972 die Spezielle Relativitätstheorie bestätigt haben sollte. Diesen Sachverhalt habe ich  2013 mit folgenden Blog-Artikeln thematisiert, in Folge einer Bürgeranfrage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und einer anschließenden Petition beim Deutschen Bundestag wegen unsachgemäßer und fahrlässiger Behandlung meiner Anfrage durch das Ministerium: 

Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating (April 2013)

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Datenmanipulation Hafele-Keating: Die Petition vom 19.08.2013 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

 

Es gibt inzwischen neue Entwicklungen in diesem Sachverhalt: 

  1. Am 21.08.2013, zwei Tage nach Einreichung meiner Petition, informierte mich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) spontan und unerwartet per E-Mail nach langem Schweigen, dass man meine Bitte um Prüfung dieser Manipulationsvorwürfe nicht vergessen hätte, mich jedoch „nicht zuletzt wegen der Urlaubszeit und der Notwendigkeit, in der Sache weitere KollegInnen einzubinden – um noch etwas Geduld“ bat, siehe: Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?
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  2. In einem mit 11.11.2013 datierten Brief teilt mir jetzt das BMBF lapidar und abschließend mit, dass meiner Bitte um Prüfung von Manipulationsvorwürfen – die ich bereits fünf Monate vorher am 15.04.2013 bei der Bundesministerin Johanna Wanka vorgetragen hatte – nicht abgeholfen werden könne, da „die Überprüfung physikalischer Experimente leider nicht zum Aufgabenbereich des Ministeriums für Bildung und Forschung“ gehöre. Ich hätte ein Monat Frist, um diese „Rechtsbefehlsbelehrung“ beim zuständigen Verwaltungsgericht anzuklagen, siehe hier.

  

Hier ist aus meiner Sicht eindeutig festzustellen, dass das BMBF weiterhin dieses Anliegen vom öffentlichen Interesse unsachgemäß, fahrlässig und unzumutbar behandelt, wie die Historik dieses Sachverhaltes es ersichtlich macht:

 

1)     Am 06.06.2013 und erst nach einer Erinnerung hat das BMBF eine Behandlung meiner Bürgeranfrage ausgewichen, indem mein Anliegen eklatant sinnentstellt und als eine Bitte um „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“ umgewandelt wurde, die ich auf „den üblichen Wegen der Wissenschaft (Forscher und wissenschaftliche Institutionen, Zeitschriften und Tagungen)“ zur Diskussion stellen möge, begleitet mit dem abschließenden Wunsch, „weiterhin viel Freude und Erfolg bei [meiner] wissenschaftlichen Betätigung“ zu haben.

 

2)     Am 21.08.2013, zwei Tage nach Einreichung meiner Petition, teilte überraschend das BMBF seine Bereitschaft mit, sich sachlich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen.

 

3)     Am 11.11.2013 wird wiedermal mein Anliegen rein rhetorisch sinnentstellt: Ich habe nämlich nie das BMBF um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experiments gebeten, sondern um die amtliche Prüfung von begründeten Manipulationsvorwürfen.

 

4)     Die vermeintliche „Rechtsbefehlsbelehrung“ mit Hinweis auf eine einmonatige Frist zur Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht  empfinde ich in zweifacher Hinsicht als  unzumutbar und nach meinem Rechtsverständnis sogar als gesetzwidrig: 

–       Erstens bezieht sich die Ablehnung der Zuständigkeit für dieses Anliegen durch das BMBF auf einen offensichtlich sinnentstellten Sachverhalt:  Es ging nie um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experiments, sondern um die Prüfung eines etwaigen Betrugsfalls in der Wissenschaft. 

–       Zweitens ist die Ablehnung der Zuständigkeit zur Behandlung eines öffentlichen Anliegens durch eine Behörde auf jeden Fall mit einem Hinweis auf die dafür zuständige und verantwortliche öffentliche Stelle zu versehen. Dieser erforderliche Hinweis fehlt im Bescheid des BMBF.

 

Durch das unsachgemäße Verhalten des BMBF entsteht unwillkürlich der Eindruck, dass dieses Amt von Anfang an nicht bereit war, eine Prüfung der Manipulationsvorwürfe für dieses Experiment zu veranlassen, das seit Jahrzehnten im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als gültig anerkannt und als Bestätigung der Relativitätstheorie gelehrt wird. Somit wird vom BMBF fahrlässig in Kauf genommen, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

 

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext: 

Der Sündenfall. Betrug und Fälschung in der deutschen Wissenschaft
Ist das Wissenschafts-Ethos noch zu retten?
Der große Schwindel. Betrug und Fälschung in der Wissenschaft.
Betrug und Täuschung in der Wissenschaft
Newtons Koffer
Kulturfaktor Recht
Was sagen die Jura-Experten zur rechtlichen Untersuchung von „Lug und Trug in den Wissenschaften“?

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Relativitätstheorie: Missbrauch des Michelson-Morley Experiments

Ich verweise auf eine Diskussion über das Michelson-Morley Experiment im MAHAG-Forum und gebe einen Austausch wieder:

 

21.10.2013 – Zitat von Joachim Stiller

@ jJocelyne,

einmal davon abgesehen, dass ich mir in dieser Frage schon eine vorläufige Meinung gebildet habe, aber wie erklärst Du Dir die Tatsache, dass Michelson-Morley einen Ätherwind messen, aber heute in praktisch jedem Lehrbuch behauptet wird, Michelson-Morley hätten mit ihrem Experiment die Konatanz der LG bestätigt… Das ist doch eine offensichtliche Ungereimtheit… […]

 

22.10.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das Michelson-Experiment war dafür konzipiert, die Geschwindigkeit des Lichts relativ zu einem angenommenen Äther herauszubekommen. Was man aus den Messdaten interpretiert hat, war also die Relativgeschwindigkeit LG-Äther.

Einstein hat das Experiment methodologisch missbraucht, um die Geschwindigkeit des Lichts relativ zum Beobachter (sprich zum Messinstrument) herauszubekommen. Was er aus den Messdaten interpretieren wollte, war also die Relativgeschwindigkeit LG-Beobachter.

Merkst Du denn nicht, dass man schon rein methodologisch von zwei verschiedenen experimentellen Untersuchungszwecken hier spricht, wenn man von der „Konstanz der Lichtgeschwindigkeit“ (ohne Bezug) spricht? Eine Geschwindigkeit ohne Angabe des Bezugs ist in der Physik unsinnig und unbrauchbar. Ist es Dir zumindest klar? Einstein hat das Bezugssystem des MM-Versuchs stillschweigend gewechselt: Aus den Messdaten von Michelson, dass das Licht sich mit ca. 8 km/s relativ zum Äther bewegt, hat er herausinterpretieren wollen, dass die LG sich mit einem konstanten Wert relativ zum Beobachter bewegt! Du meine Güte…  Dieser stillschweigende Wechsel des Bezugssystems ist unsinnig und unbrauchbar.

Was ich hier im Forum bei den seitenlangen Streitigkeiten seit Jahren über die Aussagekraft des MM-Experiments bedauere, ist, dass man den Verlauf von einem einzigen Messvorgang untersucht. Ich vermisse die Einbindung der Messungen in umfangreichen Messreihen, die einzig Auskunft über die hypothetische Existenz eines Äthers geben können und auch voraussichtlich geben sollten. Das MM-Experiment war kein Tischexperiment mit einem Messvorgang, und fertig. Das MM-Experiment war eine extrem komplexe astronomische Beobachtung! Der astronomische Gehalt des Experiments wird bei den Streitigkeiten komplett unter den Teppich gekehrt, obwohl er hier wesentlich ist: Guck Dir mal die Auswertungen der zyklischen Abweichungen bei Michelson-Morley, Miller und Allais, man muss sich schon festhalten, um überhaupt als nicht-Astronom etwas davon zu verstehen… Ich maße mir nicht an, diese Auswertungen zu verstehen, aber ich gehe fest davon aus, dass sie professionell sind, es waren auch hochqualifizierte Profis am Werk.

Als einzelner Messvorgang, quasi als Tischexperiment betrachtet, teile ich die Meinung von Harald und von Dir, dass ein einziger Messvorgang nicht aussagekräftig ist: Es handelt sich um eine Zweiwegmessung mit Spiegel, und bei einer solchen Messvorrichtung kann man eben einen etwaigen Geschwindigkeitsunterschied zwischen Hin- und Rückweg nicht feststellen. Die einzige Möglichkeit, einen etwaigen Geschwindigkeitsunterschied zwischen den Wegen festzustellen ist, die verschiedenen Messvorgängen unter sich zu vergleichen. Das hatten Michelson-Morley und Miller vor und das haben sie nach meinem Verständnis auch getan, mit dem Ergebnis, dass sie einen Ätherwind von ca. 8 bis. 12 km/s gemessen haben. Und das ist eben nicht
0 km/s…

 

23.10.2013 – Zitat Joachim Stiller:

@ Jacelyne,

weißt Du zufällig, welche Ausrichtung der Ätherwind hat? Ich meine, Du kennst Dich doch mit den Messreihen besser aus… Kommt der Ätherwiend vielleicht aus dem Zentrum unserer Milchstraße? […]

 

23.10.2013 – Zitat Jocelyne Lopez:

Nein, ich weiß es nicht, aus welcher Richtung der Ätherwind weht und ich kenne mich mit den Messreihen nicht besser aus, habe ich doch weiter oben gesagt: Ich maße mir nicht an, die Auswertungen von Michelson, Morley, Miller oder Allais zu verstehen, ich bin keine Profi, und man muss es sein, um sie zu verstehen.

Es sind aus meiner Sicht extrem komplexe Berechnungen über die Position der Messvorrichtung auf ihrer Laufbahn um die Sonne zum Zeitpunkt der jeweiligen Messungen. Dass die Experimentatoren bestimmte Tages- und Jahreszeiten für die Messungen ausgewählt haben ist wohl kein Zufall, sie haben sich was dabei gedacht, das steht für mich fest.

Der Ausgangspunkt des MM-Versuchs war wohl, so wie ich es verstanden habe, die schon damals bekannte Geschwindigkeit der Erde um die Sonne von 30 km/s. Das Problem ist eben, dass die Erde keine Sekunde still bleibt, das ist ein Kreuz mit der Erde…. Das ist wohl keine leichte Aufgabe, die Position der Messvorrichtung auf der Laufbahn zu ermitteln, das stelle ich mir grausam vor. Das einzige, was ich verstanden habe, ist, dass Michelson einen absolut ruhenden Äther angenommen hatte, und dass er deshalb erwartete, einen „Fahrtwind“ auf die Messvorrichtung von 30 km/s zu messen. Er war deshalb enttäuscht, nur 8 bis 12 km/s gemessen zu haben.

Nein, ich weiß nicht, aus welcher Richtung der Ätherwind weht und ob Michelson mit dieser Versuchsreihe es herausbekommen hat, oder ob es später herausbekommen wurde. Ich wollte nur auf die wichtige, astronomische Dimension des MM-Versuchs aufmerksam machen, die hier im Forum nie beachtet und untersucht wurde. Und ich wollte natürlich auch Deine Aussage nicht so im Raum stehen lassen:

Zitat Joachim Stiller:
Michelson war jedenfalls ein ziemlicher Trottel…
Ich sage nur: Avanti dilettanti… : -)))

 

23.10.2013 – Zitat von Hannes:

Hallo Jocelyne !

Diese Bewegung des lichttragenden Mediums hat Einstein komplett abgeschafft und einfach gesagt: Wir brauchen keinen Aether. Deswegen hat er auch die LG als konstant (zu was?) dargestellt und statt dessen die vereinbarten Maßeinheiten Meter und Sekunde aufgeweicht. So hat eine Fehlentscheidung in die andere gegriffen.

Eine elektromagnetische Welle braucht aber ein Weiterleitungsmedium. Und dieses Medium kann sich auch bewegen. Und gegen dieses Medium kann man sich auch bewegen, was man mit geeigneten Messgeräten messen kann. Dass ein Medium vorhanden ist, beweist die Quantenphysik.

 

23.10.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich weiß nicht, ob das MM-Experiment die Existenz eines Äthers mit dem gemessenen Ätherwind eindeutig bewiesen hat. Die Emissionstheorien erklären nämlich auch widerspruchsfrei ohne Medium die Phänomenen der Lichtausbreitung. Es gibt auch Argumente, wonach die von Michelson gemessenen zyklischen Abweichungen durch andere Ursachen als durch die Existenz eines Mediums erklärt werden könnten, zum Beispiel durch Temperaturabweichungen oder durch Gezeiten. Ich weiß es nicht.

Was aber auf jeden Fall feststeht, ist, dass die Spezielle Relativitätstheorie  falsch ist, egal ob ein Medium existiert oder nicht: Die Lichtgeschwindigkeit ist nicht mit einem bestimmten Wert konstant, sie ist nicht isotrop und variiert sogar empfindlich je nach Kraftfeldern, Gravitation, Umweltfaktoren und Geschwindigkeit des Beobachters, eventuell auch Geschwindigkeit der Quelle.

Und das reicht völlig aus, um diese Theorie getrost ad acta zu legen, die die Forschung blockiert.

 

23.10.2013 – Zitat von Hannes:

Mit deiner Stellungnahme kann ich mich sehr einverstanden erklären.
So einfach, wie man es sich vorstellt, ist die Angelegenheit wirklich nicht.

Deswegen wird die Lichtgeschwindigkeit auch sehr wenig als Maß benutzt.

Die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Lichtes ändert sich dauernd mit der Beschaffenheit des Weiterleitungsmediums. Sie wird daher nur für die Grobbestimmung von astronomischen Entfernungen (Lichtjahr ) verwendet.

In der Astronomie greift man lieber auf Spektralanalysen, die viel mehr aussagen können. Ansonsten müsste man die Bewegungen der Sterne mit exo-Planeten ja über die LG messen können-. Ist aber nicht so. Die LG ändert sich bereits bei Austritt des Lichtes aus der Sternatmosphäre . Spektralanalyse hat einen wesentlich besseren Aussagewert. Durch ihre Variabilität ist die LG eher ein Gummiband als ein Maßband. Wenn man sie zur Messung einsetzt, muss man sehr genau auf die Begleitumstände achten.

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht (angeblich aus Mangel an öffentliches Interesse)

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?

Datenmanipulation Hafele-Keating: Die Petition vom 19.08.2013 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht (angeblich aus Mangel an öffentliches Interesse)

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Myonenexperiment: Die Interpretation durch Relativisten selbst widerlegt die Relativitätstheorie

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag  Relativitätstheorie: Auch das Myonenexperiment ist ein Schwindel über eine Diskussion zur Untersuchung der Interpretation des Myonenexperiments als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie im Kiritiker-Forum MAHAG. Die Anhängerin der Speziellen Relativitätstheorie „Trigemina“ hat meiner Meinung nach hier ironischerweise selbst diese Theorie grundsätzlich widerlegt, indem sie aufzeigen möchte, dass die in der Speziellen Relativitätstheorie vorausgesetzte Symmetrie der Effekte Längenkontraktion und Zeitdilatation nicht gegeben ist:

 

19.10.2013 – Zitat Trigemina:  

[…] Mit einigermassen gutem Willen sollte dies nachzuvollziehen sein, ausser um der penetranten Kritik willen.

Zitat von Jocelyne Lopez: „Moment… Kommt hier ein 3. Bezugssystem im Spiel?“

Ja. Ernst hat nur nach den beiden Ruhesystemen S‘ nachgefragt. Ein drittes Bezugssystem S habe ich willkürlich eingeführt (kann man ja machen wie man lustig ist) um die Messunterschiede zu den beiden Bezugssystemen in S‘ aufzuzeigen.

 

20.10.2013 – Zitat Jocelyne Lopez:

Ich frage Dich nicht nach Klärung über dieses 3. Bezugssytem „der penetranten Kritik willen„, sondern der hartnäckigen Verständnis willen, und es ist völlig legitim, weil ich mich nun für diese Theorie interessiere, was mein gutes Recht ist, und mich seit fast 10 Jahren intensiv damit beschäftige. Dabei wurde ich wie gesagt bei der Aufklärung durch Relativisten, einschließlich durch den Spezialisten Markus Pössel, immer wieder mit diesem mysteriösen „3. Bezugssystem“ konfrontiert, das meistens unauffällig Mitte in der Argumentation herangezogen wird, wenn es darum geht, die Relativgeschwindigkeit zwischen zwei zueinander bewegten Systemen zu bestimmen oder wenn es um die relativistischen Effekte Längenkontraktion und Zeitdilatation geht.

Du hast jetzt im Klartext zugegeben, dass Du ein 3. Bezugssystem hier herangezogen hast. Ich frage darüber nach, und es ist völlig legitim, weil:

1) Die Spezielle Relativitätstheorie analysiert ausdrücklich die Bewegungsvorgängen zwischen zwei zueinander bewegten Objekten bzw. Beobachter-Systemen, anders ausgedruckt jeweils aus der Sicht von zwei zueinander bewegten Beobachter-Systemen. Von einem 3. Beobachter-System ist im Text der Speziellen Relativitätstheorie keine Spur!

2) Die Spezielle Relativitätstheorie postuliert die perfekte Symmetrie aller Bewegungsvorgänge zwischen diesen zwei zueinander bewegten Bezugssystemen, was auch hier von den Kritikern völlig anerkannt und seitenlang dargestellt wird, sowohl in Prosa als auch rechnerisch. Die Kritiker argumentieren also seitenlang perfekt SRT-konform.

Jetzt kommst Du als überzeugte Relativistin und zieht in der Analyse der Bewegungsvorgängen zwischen zwei zueinander bewegten Beobachter-Systemen ein
3. Beobachter-System (sprich einen „Außenbeobachter“) heran, mit der Begründung, dass es Dein gutes Recht ist: „Ein drittes Bezugssystem S habe ich willkürlich eingeführt (kann man ja machen wie man lustig ist)„.

Durch diese willkürliche Heranziehung eines 3. Beobachter-Systems möchtest Du aufzeigen, dass die Symmetrie der Effekte zwischen den zwei ursprünglich untersuchten Beobachter-Systemen, die von der Speziellen Relativitätstheorie und den Kritikern vorausgesetzt und dargestellt wird, nicht gegeben ist, sondern im Gegenteil, dass die zwei ursprünglich untersuchten Beobachter-Systeme jeweils etwas Anderes wahrnehmen bzw. messen: „Ein drittes Bezugssystem S habe ich willkürlich eingeführt […] um die Messunterschiede zu den beiden Bezugssystemen in S‘ aufzuzeigen.“

Damit sollte Dir klar sein, dass Du hier grundsätzlich Position gegen die Spezielle Relativitätstheorie  beziehst und aufzeigen möchtest, dass ihre Voraussetzungen und Voraussagen falsch sind, also sollte Dir hier klar sein, dass Du als Relativistin die Spezielle Relativitätstheorie schon rein theoretisch widerlegen möchtest…

Da ich aber als Physiklaie immer ganz konkret überlege und mir die Vorgänge in der Realität vorstellen möchte, habe ich Dich um Klärung darüber gebeten, wer oder was das 3. Beobachter-System im konkreten Beispiel von Ernst sei, das Du willkürlich herangezogen hast. Die zu untersuchende Konstellation bzw. die Frage von Ernst an Dich war folgende:

„Zwei Tennisbälle fliegen auf einander zu. Auf jedem lebt ein Myon. Auf welchem Ball lebt das Myon länger?“

Ich habe zur Übersichtlichkeit vorgeschlagen, einen Tennisball als Beobachter-System A und einen Tennisball als Beobachter-System B zu definieren: Die Beobachter-Systeme A und B bewegen sich zueinander. Das ist die Grundkonstellation der Speziellen Relativitätstheorie.

Jetzt hast Du willkürlich ein 3. Beobachter-System herangezogen. Wir können es als Beobachter-System C definieren.

Und jetzt frage ich: Was oder wer ist in der Realität dieses Beobachter-System C, wenn zwei Tennisbälle aufeinander zufliegen?

Kannst Du bitte diese Frage ganz konkret beantworten?

 

 

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Siehe auch in diesem Kontext:

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht (angeblich aus Mangel an öffentliches Interesse)

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?

Datenmanipulation Hafele-Keating: Die Petition vom 19.08.2013 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht



Relativitätstheorie: Auch das Myonenexperiment ist ein Schwindel.

Ich verweise auf meine Beiträge Relativitätstheorie: Ihre Voraussagen sind unbrauchbar und überflüssig und Die Relativitätstheorie wird nur mit fingierten Messdaten „bestätigt“  über die unzulässige Anwendung der Lorentztransformation bei der Auswertung des CERN-Neutrinoexperiments. Nachstehend gebe ich einen Austausch aus dem MAHAG-Forum wieder, wo auch eine manipulative Interpretation des Myonenexperiments untersucht wird:

 

16.10.2013 – Zitat von fallili:

[…] Aus Sicht der Erde bleibt die Strecke 10 km lang. Dafür vergeht aber die Zeit beim Myon langsamer.
Aus Sicht der Erde hat das Myon daher wiederum genügend Zeit um die 10 km auch „locker“ zu schaffen.
Daher erklärt die Spezielle Relativitätstheorie  das Myonenproblem schon vollständig widerspruchsfrei.

 

16.10.2013 – Zitat von Ernst:

Tut sie nicht. Die Situation ist symmetrisch.
Da sind zwei Objekte; Erde und Myon. Die Distanz wird mit einem Maßstab von der Erde aus zu 10km und mit einem Maßstab vom Myon aus gleich mit 10km gemessen. Die Erde sieht den Maßstab vom Myon verkürzt und das Myon sieht den Maßstab von der Erde verkürzt.

Symmetrischer geht’s gar nicht. Daß diese Myonenstory überhaupt für die SRT ind Feld geführt wird, ist außerordentlich peinlich.

 

17.10.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Diese Myonenstory ist auch deswegen außerordentlich peinlich für die Relativisten, weil die Lorentztransformation bei der Auswertung dieses Experiments nichts verloren hat. Die Lorentztransformation ist nämlich nichts Anderes als eine Hypothese darüber, wie ein Ereignis aus der Sicht von zwei Beobachtern gemessen wird.

Bei dem Myonen-Experiment gibt es nur einen einzigen Beobachter: Der Labor auf der Erde. Der Labor bedient eine Uhr und liest sie ab. Sonst nichts. Ich wüsste nämlich nicht, dass man eine Miniatomuhr auf dem Rücken jedes Myons angebracht hätte, die sie Huckepack auf ihre Reise zur Erde transportieren sollten.  ;- ) 

Einzig dieser Beobachter auf der Erde kann also bei diesem Experiment Messdaten liefern. Die Myonen sind keine Beobachter und können keine Messdaten liefern, das steht fest. Was die Myonen „sehen“ oder „messen“ würden, wenn sie Beobachter wären, ist rein spekulativ und hat bei der Auswertung eines Experiments nichts zu suchen! Ein Experiment ist kein Gedankenexperiment. Bitte nicht Experiment mit Gedankenexperiment verwechseln, bitte Realität und Fantasie nicht verwechseln. Das ist elementar. 

 

17.10.2013 – Zitat von Harald Maurer:

Zitat von Trigemina: Der Myonen-Massstab misst eine kontrahierte Strecke (ist relativ zur Erde bewegt

Der Myonen Massstab misst eine kontrahierte Strecke, weil aus Sicht des Ruhesystem des Myons die Erde relativ bewegt ist! Gleichzeitig wird das Myon feststellen, dass die Zeit auf der Erde dilatiert ist (das ist nur bildlich gesprochen. Auch „Beobachter“ in den Koordinatensystemen dienen nur der Anschaulichkeit!). Rechnen wir ganz einfach mal:

Angenommen, das Myon entsteht in 1 LS Entfernung. Die Erde ist mit v=0,9994 c relativ bewegt. Das Myon misst das Erdsystem verkürzt auf 10383,5574954821524966 km. 1 Sekunde Myonenzeit ist auf der Erde dilatiert zu 0,0346358196 s. Im vom Myon gemessenen Erdsystem muss sich die Lichtgeschwindigkeit aus der verkürzten Länge durch die dilatierte Zeit zu c ergeben:
10383,5574954821524966 / 0,0346358196 = c !

Das Gleiche gilt für die Sicht aus dem Ruhesystem der Erde, zu welchem nun das Myon mit v=0,9994 c bewegt ist. Die Erde stellt fest, dass die Zeit im Myonensystem dilatiert ist. 1 Sekunde Erdzeit beträgt daher im Myonensystem 0,0346358196 s. Berücksichtigt man von der Erde aus nicht, dass Zeitdilatation und Längenkontraktion stets gemeinsam auftreten und belässt die Entfernung auf 1 LS, dann haben wir im Myonensystem eine mehr als 29-fache Lichtgeschwindigkeit! Es ist also auch hier die Längenkontraktion  anzusetzen und wir haben die gleiche Rechnung wie vorhin:
10383,5574954821524966 / 0,0346358196 = c !
Daher müsste von der Erde aus angenommen werden, dass aufgrund der Längenkontraktion das Myon in einer Entfernung von 10383,5574954821524966 km entstanden ist!

Umgerechnet auf den konkreten Fall bei einer Entfernung von 20 km verkürzt sich diese auf 692 m. In dieser Entfernung kann das Myon nicht entstanden sein, weil dann hätten Rossi und Hall auf dem 1742 m hohen Mount Wilson gar kein Myon vorgefunden und sämtliche Myonen müssten auf Seehöhe angekommen sein. Daher ignoriert man aus Sicht der Erde die Längenkontraktion- aber das entspricht nicht der Symmetrie der Effekte der Speziellen Relativitätstheorie! Wenn im Myonensystem Zeitdilatation angenommen wird, muss auch Längenkontraktion angenommen werden. Aber dann bricht der ganze Myonen-Beweis für die Zeitdilatation zusammen und es ist alles falsch, was Rossi und Hall gerechnet haben!

Der Myonen-Beweis ist ein Schwindel, mit welchem Schüler und Studenten systematisch verblödet werden. Tragisch ist aber, dass die Inkonsistenz mit der Speziellen Relativitätstheorie von Professoren und SRT-Spezialisten nicht bemerkt wird! Sie hätten merken müssen, dass sich in dem zwar zeitdilatierten aber nicht längenkontrahierten Myonensystem die Lichtgeschwindigkeit nicht mit c ergibt!

 

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Siehe auch in diesem Kontext:

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht (angeblich aus Mangel an öffentliches Interesse)

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?

Datenmanipulation Hafele-Keating: Die Petition vom 19.08.2013 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

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