Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Kritik der Relativitätstheorie'

Soll wissenschaftliche Unredlichkeit Tradition im ehrwürdigen Haus des Ministeriums für Bildung und Forschung werden?

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat. Der Bundestag hat jedoch abgelehnt, diese Vorwürfe der Datenmanipulation prüfen zu lassen, siehe

Der Bundestag lehnt ab, die Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating prüfen zu lassen

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Es hat sich eine Diskussion über diese Thematik im Kommentar-Bereich dieses Artikels im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ entwickelt. Ich gebe nachstehend meine Antwort auf den gestrigen Beitrag eines Teilnehmers wieder:
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30.11.2014 – Zitat Jocelyne Lopez:

Ja, dass einzelne Wissenschaftler es mit der Wahrheit nicht so genau nahmen und nehmen ist hinlänglich bekannt, und man darf davon ausgehen, dass es dementsprechend auch dem Staat, der gemäß Grundgesetz Art. 7 (1) die Aufsicht über das gesamte Schulwesen hat, hinlänglich bekannt sein muss.

Ausgerechnet dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte es auch aufgrund eines in der jüngsten Vergangenheit berühmten Fall von wissen-schaftlicher Unredlichkeit im eigenen Haus ganz genau bekannt sein: Aufgrund von Hinweisen eines anonymen Whistleblower musste die Vorgängerin der amtierenden Bundesministerin Johanna Wanka, die ehemalige Bundesministerin Annette Schavan, zurücktreten und ihr wurde auch vor Gericht den Doktortitel aberkannt.

Bezeichnend ist hier, dass wir schon 2009, zu einer Zeit wo Annette Schavan amtierende Bundesministerin war, sie wiederholt auf gravierende Unstimmigkeiten bei der offiziellen Interpretation der Speziellen Relativitätstheorie und bei der massiven Unterdrückung der Kritik dieser Theorie im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem aufmerksam gemacht haben. Ihre einzige Handlung: Untätig bleiben.

Bezeichnend ist auch, dass wir 2010, zu der Zeit, wo Annette Schavan noch amtierende Bundesministerin war, das Bundesministerium für Bildung- und Forschung auf den dringenden Verdacht von Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele-Keating aufmerksam gemacht haben. Einzige Tätigkeit: Schweigen.

2014 machen wir die jetzt amtierende Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka erneut auf den dringenden Verdacht von Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating aufmerksam. Einzige Tätigkeit: Ich soll 30 Euro Gebühr für die Auskunft bezahlen, dass sie sich als verfassungsmäßig angeordnete Aufsicht des gesamten Bildungswesens nicht dafür zuständig und verantwortlich erklärt und dass keiner in der ganzen Bundesrepublik Deutschland dafür zuständig und verantwortlich sei. Punkt, fertig, aus.

Soll wissenschaftliche Unredlichkeit bzw. Deckung von wissenschaftlicher Unredlichkeit Tradition im ehrwürdigen Haus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden?

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


Der Bundestag will ein offensichtlicher wissenschaftlicher Betrug decken und Whistleblower abwimmeln

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat. Der Bundestag hat abgelehnt, diese Vorwürfe der Datenmanipulation prüfen zu lassen, siehe

Der Bundestag lehnt ab, die Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating prüfen zu lassen

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Es hat sich eine Diskussion über diese Thematik im Kommentar-Bereich dieses Artikels im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ entwickelt. Ich gebe nachstehend einen Austausch wieder:
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20.11.2014 – Zitat Peter Rösch:

Es ist sogar so: Wenn das aufgrund einer Manipulation gewonnene Ergebnis betragsmäßig die Theorie bestätigt, dann bedeutet das: das unmanipulierte Ergebnis widerlegt die Theorie.

Entspricht das Ergebnis von 2010 dem manipulieren Ergebnis von 1977, dann ist auch 2010 eine Widerlegung. […]

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21.11.2014 – Zitat Jocelyne Lopez:

Sehr logisch argumentiert und sehr prägnant formuliert!

Nicht das Experiment von 2010 wurde hier zur Prüfung vorgelegt: seine Ergebnisse kennt im Detail hier kein Mensch, dementsprechend kann kein Mensch sie in Detail prüfen, das Experiment ist nicht Bestandteil der Beschwerde, sondern das berühmte Experiment von Hafele und Keating von 1972 wurde zur Prüfung vorgelegt, und zwar mit ganz detaillierten und hochpräzisen Angaben der manuellen Datenmanipulation durch die von dem irischen Whistleblower A.G. Kelly vorgelegten eigenen Protokolle von Hafele und Keating!

Der Versuch der Abgeordneten des Bundestages, von dem monierten Experiment mit bekannten, hoch präzisen angegebenen Ergebnissen abzulenken und auf unbekannte, pauschale Ergebnisse eines anderen Experiments hinzuweisen, ist aus meiner Sicht das typische Verhalten von jemandem, der einen Betrug decken will: Die Manipulation bei dem vorgelegten Experiment ist zu ersichtlich, schnell versuchen, die Aufmerksamkeit auf ein zweites Experiment zu lenken, das die Abgeordnete nicht kennen und auch nicht zu kennen haben!

Es stinkt hier zum Himmel, dass der Bundestag einen Betrug decken und Whisteblower abwimmeln will.

Das Heranziehen eines anderen Experiments als “Beweis” für die Richtigkeit der manipulierten Ergebnisse von Hafele-Keating und als Begründung der Ablehnung einer Prüfung der Vorwürfe, würde ein Gericht als nicht zulässig erklären: Ein anderes Experiment ist nicht Bestandsteil des Streites. Weder der Bundestag noch ein Gericht sind ohnehin befugt, Bewertungen über die Richtigkeit oder die Falschheit einer Theorie abzugeben. Die Abgeordnete wurden auch nicht von uns darum gebeten, die wissenschaftliche Prüfung eines Experiments ist hier nicht zulässig.

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


Der Bundestag lehnt ab, die Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating prüfen zu lassen

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat […]

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Gesetzverstöße durch Behörden: Man kann sich die Exekutive und die Legislative knicken

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

CERN Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen

Gesetzverstöße durch Behörden: Die Staatsanwaltschaften sind dafür da, um den Staat vor den Bürgern zu schützen

 

wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag in dieser Diskussion aufmerksam:

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13.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Wie gesagt wird die Regierungschefin Angela Merkel unsere Beschwerde nach § 17 GG wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB als höchste Hierarchie der Exekutive auf Bundesebene, also als höchste Hierarchie der Behörde PTB, hochwahrscheinlich ignorieren.

Wie gesagt, ist es auch hochwahrscheinlich, dass eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB von den Staatsanwaltschaften im lückenlosen Dienstweg bis zum Bundesjustizministerium mit der Begründung eingestellt wird, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen. Im Bereich des Einklagens von Tierrechten hat sogar eine Staatsanwaltschaft eine ganz originelle, zusätzliche Begründung zur Einstellung unserer Strafanzeige gegen eine Behörde erfunden, damit es besser sitzt: Die Staatsanwaltschaften seien nicht zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Behörden. Wie bitte? Wer soll sonst für die strafrechtliche Verfolgung von Behörden zuständig sein, wenn nicht die Staatsanwaltschaften? Das hat man uns allerdings nicht gesagt… Siehe:

Wieso ist die Behörde LANUV NRW strafrechtlich nicht verfolgbar?

Also kann man grundsätzlich keine Abhilfe von der Exekutive bei Gesetzverstößen durch Behörden erwarten: weder von der höchsten Hierarchie der Staatsanwaltschaften als Organe der Exekutive (Justizministerien) noch von der höchsten Hierarchie aller Organe der Exekutive (Regierungschefs).

Jedoch hat uns die Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten gezeigt, dass man auch keine Abhilfe von der Legislative als erste Macht in einem Rechtsstaat erwarten kann.

Die Legislative ist als legitimierte Volksvertretung gemäß Art. 20 GG der Boss der Exekutive und ihre Kontrollinstanz, sie hat jeden einzelnen Bürger als Souverän in einem Rechtsstaat zu vertreten, seine Interessen wahrzunehmen und seine Grundrechte zu schützen und zu garantieren. Die Legislative ist der Exekutive übergeordnet, sie hat das Sagen über die Exekutive, im Klartext ist die Legislative gemäß Grundgesetz ermächtigt, der Exekutive im Namen des Volkes zu zeigen, wo es längst geht:

Grundgesetz Art. 20 (2):

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

 

Eine ernüchternde Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten hat uns jedoch gezeigt, dass diese verfassungsmäßige Grundordnung bei Verstößen gegen geltende Gesetze durch Behörden nicht funktioniert: Auch die Legislative setzt das ungesprochene Gebot durch, dass Behörden bei Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze von den Staatsanwaltschaften nicht zu belangen seien. In einem Fall von begründeten Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 7 und 8 durch die Behörde LANUV NRW hat das Landesparlament Nordrhein-Westfalen über alle politischen Fraktionen im Rahmen einer Petition entschieden, dass die Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaften völlig in Ordnung sei und keine Maßnahmen vom Parlament angebracht seien, siehe:

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen

Interessant ist auch zu beobachten, wie einzelne persönlich angesprochenen Landesabgeordnete aller im Parlament vertretenen politischen Fraktionen ihre Entscheidung gerechtfertigt haben…

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte

 

Als Fazit könnte man ziehen: Bei Verstößen gegen geltende Gesetze durch Behörden kann man sich sowohl die Exekutive als auch die Legislative knicken. Man kann hier nur auf die Verfassungsrichter hoffen.

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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Gesetzverstöße durch Behörden: Die Staatsanwaltschaften sind dafür da, um den Staat vor den Bürgern zu schützen

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

sowie

CERN Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen

 

wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag in dieser Diskussion aufmerksam:

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12.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Im Fall der Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments, haben wir schon mehrere Rechtsinstrumente eingesetzt:

– Bürgeranfrage an die Behörde PTB nach Informationsfreiheitsgesetz,

– Beschwerden und Widersprüche an die PTB wegen ihren mangelhaften Antworten auf unsere Bürgeranfrage,

– Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde der PTB, das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie,

– Petition beim Deutschen Bundestag als zuständige Legislative und Kontrollinstanz der PTB,

– sowie zuletzt Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel als oberste Hierarchie der Bundesbehörde PTB.

Sollte die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nur Blabla oder gar nichts antworten und keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtskonformität veranlassen – wovon auszugehen ist – wäre dann der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 § 3 zu erstatten und die Erhebung der öffentlichen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zur gerichtlichen Prüfung der Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe zu fordern.

Es ist wie gesagt davon auszugehen, dass die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nicht reagieren wird – höchstens nur Blabla und hoch wahrscheinlich nicht mal das.

Der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges zu einer Verfassungs-beschwerde wäre dann die Erstattung einer Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen GG Art. 5 § 3.

Auch dieser Schritt wird mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben: Die Staatsanwaltschaft wird unsere Strafanzeige mit der Begründung einstellen, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Auch die Staatsanwaltschaften auf den Dienstweg bis zum Bundesministerium der Justiz werden diese Begründung beharrlich schleppen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Eine Staatsanwaltschaft erhebt nie die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen eine Behörde, nie. Ist so. Das ist zwar tiefgründig verfassungswidrig, aber es ist so.

Den Grund dafür hat mir Ekkehard Friebe kürzlich mit einem Spruch gegeben, den ich noch nicht kannte, der aber in aller Knappheit die Umstände beschreibt: Es ist ja bekannt, dass die Staatsanwaltschaften da sind, um den Staat vor den Bürgern zu schützen.

Das Mechanismus ist auch nachvollziehbar: Nicht die Wähler sind in erster Linie für die Politiker wichtig, sondern über die Wähler die Kontrolle der Exekutive, also die Kontrolle der Behörden, weil sie dadurch die konkreten Möglichkeiten haben, ihre Politik umzusetzen. Die Behörden sind ja konkret die Instrumente der Regierungen, um alle Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Politik vorzunehmen. Dafür brauchen die Regierungen notfalls eine Immunisierung gegen Recht und Gesetz, die ihnen von den Staatsanwaltschaften jederzeit gewährt wird: die Regierungen kontrollieren ja auch die Staatsanwaltschaften als Organe der Exekutive. Einzig die Gerichte stehen nicht unter der Kontrolle der Regierungen, deshalb ist es für sie wichtig, den Bürgern den Weg zu den Richtern zu versperren.

Dieses Mechanismus habe ich versucht zu beschreiben anläßlich einer Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten:

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die zweite

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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CERN-Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

sowie

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln,

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wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 –  § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf Beiträge von mir aufmerksam, als Antworte auf einen Teilnehmer, der davor gewarnt hat, dass der Rechtsweg zur Behebung der beklagten Missstände wegen Einschaltung von spezialisierten Rechtsanwälten sehr teuer sein könnte:

 

09.11.14 – Zitate Jocelyne Lopez:

Die Rechtsinstrumente, die gemäß Grundgesetz jedem einzelnen Bürger zur Verfügung stehen, sind grundsätzlich ohne Rechtsanwaltszwang einsetzbar: Beschwerden, Widersprüchen zu amtlichen Antworten, Petitionen bei Parlamenten, Strafanzeigen, Forderung der Erhebung der öffentlichen Klage auf den Dienstweg der Staatsanwaltschaften. Auch über die Form der Darlegung und Einreichung des Sachverhalts gibt es keine strengen juristischen Vorschriften, sie sind weitgehend frei und die Gerichtsbarkeit ist dabei grundsätzlich bürgerfreundlich: Die Gerichte berücksichtigen, dass ein Bürger nicht ein vollständiges Jurastudium absolvieren muss, um seine Rechte in Anspruch nehmen zu können.

Unser Ausbilder im Öffentlichen Recht im Bereich des Einklagens von Tierrechten betonnte zum Beispiel uns gegenüber als juristischen Laien ausdrücklich: Man darf sich formelle oder gar juristisch bedingte Fehler leisten und nicht davor gehemmt werden und von vorneherein Angst haben, dass sie zwangsläufig zum Scheitern vor Gericht führen könnten. Die Gerichte sollen detailliert das Recht sprechen, nicht wir. Auch wird von jedem Gericht berücksichtigt, dass jeder Bürger im Rahmen seiner individuellen Ausdrucksmöglichkeiten, seien sie auch mangelhaft, ein Recht darauf hat, gehört zu werden.

Jede angesprochene öffentliche Stelle ist ohnehin durch Rechtsbehelfsbelehrung verpflichtet, den Bürger zu orientieren und einen formellen Fehler zu korrigieren, wie zum Beispiel die richtige zuständige Stelle für das Anliegen zu nennen, falls sie vom Bürger nicht richtig angesprochen wurde. Beim Einklagen von Grundrechten ist die Gerichtsbarkeit ohnehin grundsätzlich bürgerfreundlich – je näher an das Bundesverfassungsgericht, desto bürgerfreundlicher. Auch beim Einreichen einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht sind die Bedingungen bürgerfreundlich: Es gibt keine Zulassungs- und Gerichtskosten, sowie auch keinen Rechtsanwaltszwang, es dürfen dabei grundsätzlich sich das Gericht und der Bürger allein gegenüberstehen.

Möglicherweise ist in der Tat die Einschaltung eines Rechtsanwalts dabei nützlich bzw. empfohlen. Sie könnte aber nicht zwangsläufig für den Erfolg maßgeblich sein: Man kann dabei hoffen, dass es für die Verfassungsrichter als Sympathieträger empfunden wird, wenn ein einfacher Bürger seine Rechte allein verteidigt, wer weiß? Hier möchte ich immer an die Durchhalteparole unseres Ausbilders Gerhard Oesterreich denken: Wir sollen immer daran denken, dass wir einen Koloss zu bewegen haben, dass aber auch Kolosse sich bewegen lassen…

Wie oben schon dargelegt wurde, ist der Rechtsweg zur Verteidigung seiner Grundrechte für jeden Bürger gesetzlich als weitgehend kostenfrei vorgesehen worden – was in einem Rechtsstaat auch nachvollziehbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht setzt aber als Bedingung zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde, dass der Bürger den Rechtsweg zur Behebung der von ihm beklagten Missstände ausgeschöpft hat und erfolglos geblieben ist, sonst wird die Beschwerde nicht zugelassen.

Der Rechtsweg für den Bürger besteht wie oben dargelegt worden aus dem Einsatz der verschiedenen Rechtsinstrumente, die jedem Bürger im öffentlichen Recht zustehen: Beschwerden, Petitionen, Strafanzeigen, Aufforderung zur Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaften. Deshalb ist es erforderlich, die mühsame Systematik der Ausschöpfung des Rechtsweges vorab durchzuziehen.

Im Fall der Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments, haben wir schon mehrere Rechtsinstrumente eingesetzt:

– Bürgeranfrage an die Behörde PTB nach Informationsfreiheitsgesetz,

– Beschwerden und Widersprüche an die PTB wegen ihren mangelhaften Antworten auf unsere Bürgeranfrage,

– Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde der PTB, das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie,

– Petition beim Deutschen Bundestag als zuständige Legislative und Kontrollinstanz der PTB,

– sowie zuletzt Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel als oberste Hierarchie der Bundesbehörde PTB.

Sollte die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nur Blabla oder gar nichts antworten und keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtskonformität veranlassen – wovon auszugehen ist – wäre dann der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 § 3 zu erstatten und die Erhebung der öffentlichen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zur gerichtlichen Prüfung der Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe zu fordern.

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?, wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014  eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde  Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)  anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

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Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag zu diesem Sachverhalt  aufmerksam: Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel

 

09.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Drei Hinweise, da im Hintergrund die Frage gestellt wurde, ob Angela Merkel hier überhaupt ermächtigt ist, etwas zu tun:

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1. Es handelt sich bei einer Beschwerde um ein im Grundgesetz vorgesehenes Rechtsinstrument, und zwar im § 17 GG “Petitionsrecht”:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.”

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2. Angela Merkel ist als Regierungschefin die oberste Hierarchie der Exekutive auf Bundesebene, sprich die oberste Hierarchie aller Bundesbehörden, sprich die oberste Hierarchie der Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Angela Merkel ist also der Boss der PTB.

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3. Angela Merkel ist dabei an die Gesetze und an ihre Umsetzung gemäß Art. 20 GG gebunden. Verweigert sie die Umsetzung von Gesetzen nach Kenntnisnahme einer Missachtung, ist sie direkt verantwortlich. Auch im Bonner Kommentar zum Art. 5 Abs. 3 “Wissenschaftsfreiheit” wird ausdrücklich auf die unmittelbare Bindung aller Staatsorganen an die Gesetzgebung über die Wissenschaftsfreiheit hingewiesen, wie ich es auch in diesem Kontext mehrmals zitiert habe:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 “Wissenschaftsfreiheit”:

“Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. “ [Hervorhebung in der Quelle]

“Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben.” [Hervorhebungen in der Quelle]

Angela Merkel ist also per Grundgesetz nicht nur ermächtigt, sondern verpflichtet, die Einhaltung und Umsetzung von geltenden Gesetzen zu veranlassen.

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In diesem konkreten Fall habe ich sie aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Wiedererstellung der Rechtskonformität direkt zu veranlassen, die einfach und ohne weiteren Aufwand oder Kosten vorzunehmen sind:
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1. dass die von mir gestellte, maßgebliche Frage beantwortet wird: Sind für die Umrechnung (Synchronisierung) der Satellitenzeit auf die terrestrischen Uhren die Lorentztransformationen der Speziellen Relativitätstheorie oder der Sagnac-Effekt angewendet worden? Jeder erkennt nämlich, dass bei Annahme verschiedener Effekte auch verschiedene Ergebnisse herauskommen. Eine Behörde, die eine solche Frage nicht beantworten will oder nicht beantworten kann, blamiert sich vor aller Öffentlichkeit und verletzt die Bürgerrechte.
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2. dass die offizielle Kommunikation der Ergebnisse des CERN-Neutrinoexperiments an alle betroffenen öffentlichen Stellen im Bildungs und Forschungssystem, sowie an die Öffentlichkeit und die Presse dahingehend korrigiert wird, dass im Diskurs der Wissenschaften auch andere Interpretationen als nur eine Bestätigung der Relativitätstheorie erlaubt sind, sowie dass Theorien und Modelle weltweit existieren, die zur widerspruchsfreien Auswertung der Messwerte und zur schlüssigen Interpretation der Ergebnisse herangezogen werden dürfen,
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3. dass Publikationen aus der kritischen Literatur in die Bibliothek des CERN offiziell aufgenommen werden, die Gegenpositionen zur Verwendung der Lorentztransformation, des Sagnac-Effekts und der GPS-Technologie im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments vertreten,
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4. dass für das vom Petitionsausschuss in seinem Bescheid als maßgeblich benannte “Wissenschaftssystem” eine klare rechtliche Grundlage nachgewiesen oder aber das neue Konstrukt eines “Wissenschaftssystems” künftig nicht weiter als Argument gegenüber dem Bürger verwendet wird; denn im Grundgesetz gibt es kein Konstrukt „Wissenschaftssystem“, sondern nur die Wissenschaft durch und in Forschung und Lehre. Das konstruierte “System” scheint nur den Zweck zu haben, eine Beteiligung der interessierten Bürger am wissenschaftlichen Diskurs abzuwehren.
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5. dass die zwei interne, nicht veröffentliche Mitteilungen über die Reparatur des Aufbaus (offizielles Fazit „lockerer Stecker“ als Ursache der Überlichtgeschwindigkeit) nach der ersten Messung im September 2011, die bis jetzt der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, mir aushändigt werden und in der Bibliothek des CERN aufgenommen werden, siehe Link: “Anomalien“ der Neutrino-Anomalie am CERN im September 2011 – Eine kritische Nachuntersuchung. Die Reparatur des Aufbaus wurde mir zwar von der PTB als „vollständig geklärt“ dargestellt (Zitat vom 28.06.2012: „Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung“), jedoch bestehen hier im Gegenteil erhebliche Unklarheiten für Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit, die ausgeräumt werden müssen.

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Darüber hinaus komme ich auf die verbindliche Vorgabe des Grundgesetzes zurück:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 “Wissenschaftsfreiheit”:

Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht.“ [Hervorhebung von J. Lopez]

Dies bedeutet, dass Angela Merkel gemäß Grundgesetz selbst unmittelbar für die Wiederherstellung der Rechtskonformität zuständig und verantwortlich ist. Sie darf zum Beispiel nicht auf meine Beschwerde antworten, ich solle bitte erst einmal klagen bzw. dies oder jenes tun. Sie muss selbst unmittelbar handeln.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

Ich habe am 02.09.2014 im Rahmen des Art. 17 GG „Petitionsrecht“ eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch staatliche Institutionen aufmerksam zu machen – hier speziell durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und ihre Aufsichtsbehörde, das Bundesministerium für Energie und Wirtschaft, anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments.

Sie schweigt. Am 03.11.2014 habe ich sie an meine Beschwerde erinnert. Wird sie weiter schweigen?

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Es hat sich eine Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich dieses Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf die heutige Stellungnahme zu diesem Sachverhalt und zu diesem Schweigen der Forschungsgruppe G.O. Mueller aufmerksam:

Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel

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 Foto: Bundesregierung/Kugler

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Beschwerde an Angela Merkel wegen Missachtung von Gesetzen und Rechten der Bürger beim CERN-Neutrinoexperiment

von Jocelyne Lopez

Ich zitiere aus meinem Nachruf für den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich, der langjährig Seminare im öffentlichen Recht initiiert und durchgeführt hat, um die Bürger auszubilden und sie zu ermutigen, die ihnen in der Verfassung stehenden Rechtsinstrumente zur Verteidigung ihrer Rechte und zur Umsetzung von geltenden Gesetzen einzusetzen:

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Er hat uns mehr als Fachwissen und Gesetzesparagrafen zum Tierschutz beigebracht, sondern etwas sehr Wertvolles, etwas Einmaliges, etwas für das ganze Leben. 

Er hat uns seine Vision des Schutzes der Tiere im Rahmen des öffentlichen Rechts vermittelt und uns darüber aufgeklärt, dass die Bürger in einem Rechtsstaat über weitgehend unbekannte, jedoch sehr mächtige Rechtsmittel verfügen, um die geltenden Gesetze umsetzen zu lassen. 

Er hat uns erstaunliche und ungeahnte Sachen beigebracht, dass die Gesetze in extrem vielen Fällen von öffentlichen Stellen unbemerkt missachtet oder missbraucht werden, dass jedoch die Verfassung sehr bürgerfreundlich ist und die Grundrechte streng schützt,  dass wir unsere Macht als Souverän in einem Rechtsstaat einsetzen und die Rechtsinstrumente in Anspruch nehmen sollten, die uns zur Verfügung stehen, auch wenn noch keiner vor uns es getan hat. Er hat uns zum Pionier-Einsatz  ausgebildet, für die Gerechtigkeit, für die Rechte der Tiere, für die Menschlichkeit.

Er hat uns nicht nur die juristische Systematik des Einklagens von Tierrechten beigebracht, sondern auch den sicheren und selbstbewussten Umgang mit den Behörden und den Politikern, nicht etwa als Bittsteller, sondern als Souveräne, die ihre Dienstleister bemühen. Er hat uns gewarnt, dass wir viel mehr als nur einen Brief, eine Beschwerde, einen Widerspruch, eine Strafanzeige schreiben werden müssen, um Gehör zu finden, dass die öffentlichen Stellen hartnäckig mauern werden, über Jahre hinweg. Er hat uns beigebracht, uns nicht ignorieren, abservieren oder einschüchtern und uns von Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen, sondern immer wieder aufzustehen und mit dem Bewusstsein weiter zu kämpfen, dass wir das Recht und die Verfassung hinter uns haben. Wir sollten alle unsere Rechtsmöglichkeiten einsetzen, hintereinander oder parallel, konsequent, beharrlich, systematisch und lückenlos durch alle betroffenen Instanzen der Exekutive und der Legislative, als Souveräne in einem Rechtsstaat. Wir sollten immer daran denken, dass wir einen Koloss zu bewegen haben, aber dass auch Kolosse sich bewegen lassen. Er hat uns zum Durchhaltevermögen, zur Beharrlichkeit und zur Zivilcourage ausgebildet.

 

Was ich im Bereich des Tierschutzes bei Gerhard Oesterreich erfahren und gelernt habe, lässt sich 1 zu 1 auf Missstände in meinem zweiten Interessengebiet im Internet übertragen:  Die massive Unterdrückung durch den Staat der gesetzlich geregelten Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik, sowohl im Bildungs- als auch im Forschungssystem.

Als Fallbeispiel sei hier das vollständig mit Millionen von Steuergeldern finanzierte CERN-Neutrinoexperiment aus dem Jahre 2011 angeführt, das ich nach der von Gerhard Oesterreich beigebrachten juristischen Systematik im öffentlichen Recht und mit seiner Beratung im Hintergrund ab 2012 im Rahmen des Informationsfreiheits-gesetzes hinterfragt habe.

Eine kurze Zusammenfassung meiner bisherigen Erfahrungen:
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  1. Die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), an die ich eine gezielte, technische Frage über die Synchronisationsmethode der Uhren gestellt habe – eine grundlegende  Aufgabe bei diesem Experiment, womit sie beauftragt wurde –  antwortete mir sinngemäß folgendes:
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    Wir wissen selbst nicht, wie wir die Uhren synchronisiert haben, wir haben ja keinen Einblick in der verwendeten Software, Pech für Dich, aber alles ist bei diesem Experiment richtig gelaufen, sei beruhigt, die Relativitätstheorie wurde bestätigt, Gott sei Dank, glaube doch, was wir Dir sagen, belästige uns bitte nicht mehr mit Deinen Fragen, wir haben schließlich etwas anderes zu tun, zahle die Steuer und halte den Mund, sonst werden wir Dir noch Gebühren für die Mitteilung dieser Informationen in Rechnung stellen, das wäre noch schöner wenn für Dich alles umsonst wäre, geh nach Hause, alles ist in Ordnung.
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  2. Die Aufsichtsbehörde der PTB, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, an die ich eine Beschwerde eingereicht habe, sagte mir:
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    Was willst Du von uns? Wir haben Dir doch schon gesagt, dass bei diesem Experiment alles in Ordnung ist, was willst Du noch, belästige uns nicht mehr mit Deinen Fragen, glaube endlich, was wir Dir sagen, zahle die Steuer, halte den Mund und geh nach Hause, alles ist in Ordnung.
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  3. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, den ich in seiner Funktion als legitimierte Volksvertretung und zuständige Kontrollinstanz des Bundeswirtschaftsministeriums angesprochen habe, sagte mir:
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    Was willst Du von uns? Die PTB und das Wirtschaftsministerium haben Dir doch schon mehrmals gesagt, dass bei diesem Experiment alles in Ordnung ist, sie haben Dir doch Publikationen genannt, wo schwarz auf weiss drin steht, dass die Relativitätstheorie gültig ist, glaube es doch endlich, zahle Deine Steuer und halte den Mund, geh nach Hause, wir haben schließlich etwas anderes zu tun.
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Nun gut, nächster Schritt:

Ich habe gestern eine Beschwerde bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel als zuständige und verantwortliche oberste Instanz der Exekutive und Regierungschefin eingereicht, um zu wissen, was sie von dem allen hält, und sie auch gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bürgerrechte und zur Umsetzung der Verfassung und der geltenden Gesetze in unserem Rechtsstaat zu veranlassen, siehe meinen Blog-Eintrag in der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:

Beschwerde an Angela Merkel über das Bundeswirtschaftsministerium wegen Verstößen gegen geltende Gesetze

sowie

02.09.2014 – Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel über das Bundeswirtschaftsministerium wegen Vorwürfen der Verstöße gegen geltende Gesetze

 

Ich werde über die weiteren Entwicklungen berichten.

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CERN Neutrinoexperiment: Die Behörde PTB soll sich notfalls wegen Verstößen gegen das Grundgesetz vor Gericht verantworten

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meinen heutigen Eintrag im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie im Kommentarbereich des Artikels  über die Ablehnung meiner   Petition vom 11.08.2013 beim deutschen Bundestag wegen mangel-hafter und fehlerhafter Beantwortung meiner Bürgeranfrage zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments durch die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bzw. durch ihre Aufsichtsbehörde, das Bundeswirtschaftsministerium:

CERN-Neutrinoexperiment: Beschwerde beim Bundestag wegen Duldung von Verstößen gegen das Grundgesetz durch die Behörde PTB:

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05.08.2014: Zitat von Jocelyne Lopez:

Es ist im Sinne des Grundgesetzes ein Denkfehler zu erwarten oder zu verlangen, dass die Behörde PTB eine Klärung der Frage  herbeiführt: „Gibt es Überlichtgeschwindigkeit oder gibt es keine Überlichtgeschwindigkeit?“. Die PTB darf gemäß Grundgesetz diese Frage nicht klären! Sie ist weder in der Lage, diese Frage wissenschaftlich zu klären, noch rechtlich befugt, es zu tun. Die PTB hat gesetzwidrig diese Frage bei der Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments mit „Es gibt keine Überlichtgeschwindigkeit“ klären wollen – das ist sogar der Anlaß der Beschwerde.

Die einzige offizielle Interpretation des Experiments, die die PTB nach dem Grundgesetz mitteilen darf ist:

Je nach der Hypothese und der Berechnungsmethode, die man zugrunde legt, kann dieses Experiment als Bestätigung der Relativitätstheorie (c=const) oder als Bestätigung von Äther- oder Emissionstheorien (Sagnac-Effekt c+v).

Mehr darf die PTB gemäß Grundgesetz nicht mitteilen. Mehr darf der Staat in Lehr- und Forschungseinrichtungen nicht mitteilen lassen, sonst handelt er auch grob fahrlässig und gesetzwidrig.

Wenn bei der erbetenen erneuten Prüfung unserer Petition der Bundestag diese Verstöße gegen das Grundgesetz durch Veranlassung der geforderten Maßnahmen nicht aufhebt, können die Bürger weitere Rechtsinstrumente einsetzen, wie zum Beispiel: Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel als nächsthöhe Instanz des Bundestages, mit der Bitte um Veranlassung der geforderten Maßnahmen  und/oder Strafanzeige gegen die Behörde PTB bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“, mit der Bitte um Erhebung der öffentlichen Klage im Interesse der Allgemeinheit: Die PTB soll sich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht wegen Verstößen gegen geltende Gesetze verantworten.

In diesem Zusammenhang mache ich auf meinen Blog-Artikel vom 3. Juli 2014 aufmerksam: In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich. Die Systematik des Einklagens von Grundrechten beim Tierschutz, die wir von Gerhard Oesterreich gelernt haben, ist die gleiche wie beim Einklagen der Grundrechte bei der Wissenschaftsfreiheit.



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