Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Forschungsgruppe G.O. Mueller'

Kritik der Relativitätstheorie: Anschreiben an die Kultusverwaltungen der Bundesländer vom Oktober 2002

Nachstehend Text des Anschreibens vom Oktober 2002 zur Versendung der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller an die Kultusverwaltungen der Bundesländer über 95 Jahre weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlauben wir uns, Sie mit unserer obengenannten Dokumentation bekanntzumachen, in der wir mehrere der Öffentlichkeit bis heute nicht bekannte Sachverhalte nachweisen:
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1. Erstmals wird nachgewiesen, daß auf dem Gebiet der theoretischen Physik seit 1922 in Deutschland die Freiheit der Wissenschaft abgeschafft worden ist durch die Unterdrückung und Verleumdung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie durch die akademische Physik bis zum heutigen Tage. Damit hat die Physik einen Traditionsbruch begangen, indem sie die Öffentlichkeit nicht mehr sachlich informiert, sondern über den wahren Status der Theorie täuscht. Dieses Ereignis und der daran sich anschließende Zustand sind – merkwürdigerweise – bis heute von keinem Wissenschaftssoziologen oder -historiker oder Wissenschaftsjournalisten bemerkt und daher der Öffentlichkeit nicht vermittelt worden.
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2. Die Vertreter der Relativistik behaupten, eine Kritik der Theorie gebe es nicht. Diese Behauptung widerlegen wir mit der Dokumentation von ca. 2900 kritischen Veröffentlichungen. Dabei handelt es sich erst um einen Teil der in unserem Forschungsprojekt bearbeiteten Quellen, deren Darstellung in den künftigen Textversionen erweitert werden soll.
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3. Unsere Dokumentation weist erstmals nach, daß die seit 1908 bis zum heutigen Tage starke Tradition der Theoriekritik durch die konsequente Unterdrückung und Verleumdung jeglicher Kritik der Öffentlichkeit nicht bekannt und die vorgetragene Kritik nicht ausgeräumt worden ist: daher wird die Spezielle Relativitätstheorie dem Publikum unzutreffenderweise als eine bestbestätigte Theorie dargestellt, was sie offensichtlich erst nach erfolgreicher Widerlegung der vorgetragenen Kritik beanspruchen könnte. Unsere Dokumentation weist in Kap. 2 ca. 130 Theoriefehler nach, die von den Relativisten nicht einmal diskutiert worden sind, weil sie die Rezeption der kritischen Veröffentlichungen verhindert haben. Was nicht diskutiert worden ist, kann nicht widerlegt worden sein.
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4. Die offiziell bisher vorgetragene Geschichte der theoretischen Physik als ein triumphaler Sieg der Relativitätstheorien, insbesondere der Speziellen Relativitätstheorie, steht in krassem Widerspruch zu den Befunden unserer Dokumentation:

– das angebliche „Nullergebnis“ des Michelson-Morley-Versuchs zur Ätherdrift und seiner Wiederholungen hat es nach Ausweis der Quellen nie gegeben, womit die Grundannahme der Theorie hinfällig wird;

– die Schlußfolgerungen der Theorie führen zu inneren Widersprüchen;

– die behaupteten experimentellen Beweise haben keinerlei Bedeutung, z. B. weil (1) im Atomuhrentransport von Hafele/Keating die Uhren von den Experimentatoren – nach ihrem eigenen Bericht – von Hand nachjustiert worden sind, weil (2) die berühmte Formel zur Masse-Energie-Beziehung (e=mc²) keinerlei relativistische Bedeutung hat und bereits vor 1905 von anderen Forschern gefunden wurde, damit von der Speziellen Relativitätstheorie unabhängig ist und für diese nichts beweisen kann, und weil (3) für die angebliche Längenkontraktion nicht einmal die Relativisten selbst eine experimentelle Bestätigung behaupten.

Wenn die Relativisten diese Einwände nicht ausräumen können, sind alle weitergehenden Spekulationen gegenstandslos. Eine bedeutende Entwicklungslinie der Physikgeschichte muß dann neu geschrieben werden.
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5. Mit unserer Dokumentation wird gezeigt, daß seit 1922 in der akademischen Lehre, in den populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen und in den Schulbüchern eine völlig unkritische Rezeption der Propaganda der Relativistik organisiert wird, reiner Personenkult mit Devotionalienhandel und Triumphjubel. Das Physik-Establishment unterdrückt unter Mißbrauch aller Machtmittel und durch ungehemmte Verleumdung jegliche Kritik der Theorie. Die Wissenschaftsgeschichte und speziell die Physikgeschichte wollen von diesem skandalösen Vorgang und nun schon acht Jahrzehnte andauernden Zustand nichts bemerkt haben.

Wenn es dem unvoreingenommenen Leser schon ziemlich unwahrscheinlich erscheinen muß, daß eine Theorie hundert Jahre lang nicht ernsthaft kritisiert worden sein soll, so müßte eine angeblich kritisch vorgehende Wissenschaftsgeschichte schon längst den offensichtlich unkritischen Umgang mit der angeblich objektiven Naturwissenschaft untersucht haben. Nun käme noch die Untersuchung hinzu, welche Kräfte die Wissenschaftsgeschichte bisher gehindert haben, ihrer Aufgabe nachzugehen.

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Ziel und Zweck unserer Dokumentation ist es, die seit 80 Jahren verhinderte öffentliche Diskussion zu veranlassen und die Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit auf dem Gebiet der theoretischen Physik zu erreichen; diese Wissenschaftsfreiheit soll übrigens seit der Geltung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland als ein Grundrecht verankert sein, steht für die Physik allerdings nur auf dem Papier.

Wir bitten Sie höflichst, die Stichhaltigkeit unserer Dokumentation nachzuprüfen und bei einem positiven Ergebnis der Nachprüfung die in unserer Dokumentation ans Tageslicht beförderte Problematik zu bewerten. Wir sind der Überzeugung, daß in einer demokratisch verfaßten und pluralistisch organisierten Gesellschaft ein grundgesetzlich verankertes Recht wie die Wissenschaftsfreiheit in allen Fachgebieten der akademischen Wissenschaft verwirklicht werden muß. Nur infreier und kritischer Diskussion ist ein Fortschritt möglich; jede dogmatische Unterdrückung der Kritik ist unrechtmäßig und schadet der Wissenschaft durch Verhinderung z. B. der Wiederholung bestimmter Versuche und der Durchführung neuer Versuche, weil sie den Interessen der Machthaber der Physik schaden könnten.
Wir sehen für das zuständige Ministerium, wenn seine Prüfung unserer Dokumentation eine Bestätigung ergibt, aufgrund seiner Rechtsaufsicht folgenden Handlungsbedarf.
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1. Einholung von Stellungnahmen der akademischen Institutionen des Landes zu den von unserer Dokumentation aufgeworfenen kritischen Fragen.
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2. Angesichts der Tatsache, daß die akademische Physik ganz überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird und ein großer Teil der Mitarbeiter im Beamtenstatus tätig ist, müßte geklärt werden, warum diejenigen, die qua Amt zur Befolgung des Grundgesetzes und damit zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet sind, vorsätzlich das Gegenteil getan und die Wissenschaftsfreiheit auf dem Gebiet der theoretischen Physik abgeschafft haben.
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3. Maßnahmen zur Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit in dem besagten Fachgebiet durch Organisation öffentlicher und akademischer Lehrveranstaltungen zur Kritik der Relativitätstheorien, zur Geschichte der Unterdrückung und Verleumdung der Kritik über acht Jahrzehnte.
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4. Bereitstellung von Sondermitteln insbesondere für die Institutsbibliotheken, deren Bestände nach unserem Eindruck „klinisch rein“ von kritischen Veröffentlichungen sind, zur Anschaffung von kritischer Literatur, sowohl der bedeutendsten älteren Werke über das Antiquariat als auch der neuesten Monographien und Zeitschriften, damit die Studierenden überhaupt real zur Auseinandersetzung mit der Kritik in die Lage versetzt werden. Hierzu hoffen wir mit den künftigen erweiterten Textversionen unserer Dokumentation eine noch bessere Handreichung zu geben.
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5. Revision der Lehrpläne für die höheren Schulen, in denen schon die angehenden Abiturienten in den entsprechenden Leistungskursen genau ausrechnen müssen, um wie viele Jahre jünger der weltraumreisende Zwilling zu seinem auf der Erde zurückgebliebenen Zwillingsbruder zurückkehrt. Wenn zu selbständigem und kritischem Denken erzogen werden soll, zum mündigen Bürger also, dann gehört die rationale Auseinandersetzung mit der Kritik unbedingt dazu. Bisher taucht sie in den Lehrplänen und den Schulbüchern nicht auf.
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6. Forschungsaufträge an die Wissenschaftsgeschichte und Wissenschaftssoziologie über die Frage, wie es zum Traditionsbruch 1922 kommen und warum er acht Jahrzehnte andauern konnte; und vielleicht auch darüber, warum niemand etwas bemerkt haben will.
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7. Information der Öffentlichkeit über den Skandal von 80 Jahren Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit, einschließlich einer selbstkritischen Stellungnahme dazu, warum die rechtsaufsichtsführenden Instanzen nicht schon längst eingegriffen haben.
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8. Eine öffentliche Bitte um Entschuldigung gegenüber allen verstorbenen und noch lebenden Kritikern für das erlittene Unrecht.

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Die von der Öffentlichkeit unbemerkt gebliebene Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit auf dem Felde der theoretischen Physik und das Andauern dieses Zustands über viele Jahrzehnte müßten eigentlich auf großes Interesse stoßen in einer Gesellschaft, die sich gerade mit wissenschaftspolitischen Fragen von einiger Tragweite beschäftigt und sogar vorgibt, in den Naturwissenschaften ethische Gesichtspunkte zu bedenken. Vielleicht sind aus der Ethik der Physiker in den letzten 80 Jahren nicht uninteressante Schlüsse zu ziehen auf die Art und Weise, wie Naturwissenschaftler die Öffentlichkeit behandeln, wenn sie sich unkontrolliert fühlen können.

Angesichts der Machtverhältnisse in der akademischen Physik und der eingesetzten Methoden der Unterdrückung und Diffamierung jeglicher Kritik ziehen wir es vor, im Hintergrund zu bleiben. Der beliebten Strategie der Relativisten, von der Kritik der Theorie diffamierend auf die Personen der Kritiker abzulenken, soll keine Gelegenheit geboten werden.

Die vorliegende Dokumentation geht mit gleichlautenden Begleitschreiben auch an die zuständigen Ministerien der anderen Bundesländer. Bei Bedarf, der uns auf dem im Vorwort angegebenen Weg durch Kleinanzeige in der FAZ mitgeteilt werden kann, werden wir Sie gern über die bisher erfolgte Versendung der Dokumentation an Institutionen der Bundespolitik, Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften, Funk- und Fernsehredaktionen, prominente Publizisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Bundesrepublik informieren.

Wir wollen durch die Versendung unserer Dokumentation als Geschenk dafür sorgen, daß niemand, der öffentlich direkte Verantwortung oder mittelbar eine Mitverantwortung trägt, später auf Unkenntnis plädieren kann. und versuchen herauszufinden, wie lange in dieser Bundesrepublik die massive Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit in dem Teilgebiet der theoretischen Physik noch funktionieren wird. Erst mit der Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit wird unser Forschungsprojekt sein Ziel erreicht haben.

Über die Verfügbarkeit unserer Dokumentation in den wissenschaftlichen Bibliotheken informiert eine der beiden Anlagen.

Mit den besten Wünschen für Ihre Arbeit und
mit freundlichen Grüßen (bis zur Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit: unbekannterweise)
G. O. Mueller


in:
  SRT-Forschungsbericht – Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts
„95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“ – November 2003 

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Ties Rabe: Ablehnung der Zuständigkeit für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem: Austausch vom 24.08.12

Ich verweise auf meine Einträge Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe und Dienstaufsichtsbeschwerde über Ties Rabe wegen Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie: Ablehnung der Zuständigkeit wegen Nicht-Beantwortung meiner Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.

Nachstehend gebe ich einen E-Mail-Austausch vom 24.08.12 in dieser Angelegenheit wieder:

 

24.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meine E-Mail vom 23.08.12:

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012
Unser Schreiben vom 21.08.2012
Ihr Schreiben per Mail vom 23.08.2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie ich Ihnen mit Schreiben vom 21. August 2012 bereits mitgeteilt habe, liegen die Inhalte von Lehr- und Rahmenplänen in der Zuständigkeit der einzelnen Bildungsministerien der Länder. Ich verweise hier auch auf die Antwort des BMBF vom 7. März 2012, in der in Ihrem Fall empfohlen wird, sich an das Schulministerium Nordrhein-Westphalen zu wenden. Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften.

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.

Ich bitte Sie daher, von weiteren Schreiben in der Sache abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer

 

24.08.12 – Widerspruch und Beschwerde auf die Antwort vom 24.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:

Betr.:
Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12

Meine Erwiderung vom 23.08.12
Ihre Antwort vom 24.08.12
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihre Antwort vom 24.08.2012 auf meine E-Mail von 23.08.2012 in der o.g. Angelegenheit.

Leider kann ich Ihre erneute Ablehnung der Zuständigkeit für die Beantwortung der von mir gestellten Frage nicht hinnehmen und erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde.

Weiterhin bestehen gravierende abweichende Auffassungen über die Zuständigkeit Ihrer Behörde in dieser Angelegenheit – und somit eine Rechtsunsicherheit, die nicht einfach hingenommen werden darf:

1. Sowohl in ihrer Antwort vom 07.03.12 als auch in ihrer Antwort vom 14.08.2012 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan unmissverständlich Ihre Behörde als zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage genannt. Die Möglichkeit, mich zusätzlich oder alternativ („und/oder“) an das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden, widerspricht in keiner Weise die Nennung der Zuständigkeit Ihrer Behörde durch das BMBF und befreit in keiner Weise Ihre Behörde von der gesetzlichen Verpflichtung, die gestellte Frage zu beantworten.

2. Ich betrachte Ihre Auffassung, dass meine gestellte Frage „Detailregelungen“ betreffen würde und sich somit nicht in der in meinem Schreiben zitierten Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz einordnen ließe, für völlig unzutreffend: Es handelt sich bei meiner Frage keineswegs um „Detailregelungen“, sondern sehr wohl um eine grundsätzliche Angelegenheit „der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ gemäß Grundgesetz und gemäß Ihrer Geschäftsordnung. Meine gestellte Frage als „Detailregelung“ abzutun ist aus meiner Sicht sowohl unzutreffend als auch willkürlich.

3. Genauso ist Ihre Verschiebung der Verantwortung auf die Lehrkräfte m.E. völlig unangemessen („Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften“). Die ministeriellen Vorgaben schließen nämlich bundesweit die Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht aus: Diese Theorie wird bundesweit einseitig als bestens bestätigt und als einzig gültig vermittelt und behandelt, unter kompletter Ausblendung der weltweit nachhaltigen und hochqualifizierten Kritik seit 1909 bis zum heutigen Tag. Wie sollten die Lehrer die „Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht“ bzgl. Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht gewährleisten, wenn es hier keine entsprechenden ministeriellen Vorgaben gibt?

4. Ihre folgende Aussage

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.“

wirkt aus meiner Sicht befremdlich und sogar äußerst bedenklich. Wie Sie es aus den vorangegangenen Korrespondenzen entnehmen konnten, handelt es sich in dieser Angelegenheit um einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3, sowie um Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 1 Abs. 1, die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Es kann sich hier nicht lediglich darum handeln, „den Willen der Ministerinnen und Minister, die Themen behandeln zu wollen“, sondern es handelt sich hier um die höchste Verpflichtung und Verantwortung aller Staatsorgane, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Denn niemand steht über dem Gesetz.

Vor diesem Hintergrund bestehe ich ausdrücklich nach Art. 20 III GG auf die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihre Ablehnung der Zuständigkeit und der Verantwortung in dieser Angelegenheit bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz). Sollte Ihre Antwort die entstandene Rechtsunsicherheit nicht klären, sähe ich mich gezwungen Rechtsschutz beim Gericht zu beantragen.

Für eine Antwort bis zum 8. Oktober 2012 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch: Komplette Zusammenstellung der Austausche ab 20.02.2012 mit den betroffenen Behörden im Blog “Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie”, die wir fortlaufend aktualisieren werden:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

 

 

 

 



Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

Wie es in unserer Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie seit mehreren Jahren ausführlich dargelegt wird, besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 ”Wissenschaftsfreiheit” in der Vermittlung der Relativitätstheorie in Forschung und Lehre – siehe insbesondere die umfangreiche Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller über mehr als 100 Jahre weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie.

Wir haben eine komplette Zusammenstellung der Austausche ab 20.02.2012 mit den betroffenen Behörden im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ veröffentlicht, die wir fortlaufend aktualisieren werden:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

 

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Siehe auch:

Wir können die Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie nachweisen, auch vor Gericht, wenn es sein muss

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Dienstaufsichtsbeschwerde über Ties Rabe wegen Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie: Ablehnung der Zuständigkeit

Ich verweise auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe vom 10.08.12 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan wegen Nicht-Beantwortung meiner Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.

 

Nachstehend gebe ich einen E-Mail-Austausch in dieser Angelegenheit wieder:

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14.08.12 – E-Mail-Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12:

Sehr geehrte Frau Lopez,

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. August 2012 an Frau Ministerin Schavan. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit kann Ihnen das Bundesministerium für Bildung und Forschung leider nicht behilflich sein. Der geeignete Ansprechpartner wäre in Ihrem Fall die Kultusministerkonferenz der Länder.

Ich habe daher Ihre E-Mail an das Sekratariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 22 40, 53012 Bonn, Tel.: 0228/ 501-0 weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Luther
Ministerialdirigent
Leiter des Leitungsstabes und des Ministerbüros
Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin
+49 (0)30 1857-5002
+49 (0)30 1857-5500
Stefan.Luther@bmbf.bund.de

 

 

21.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12:

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

das BMBF hat Ihr Schreiben vom 10. August 2012 in der o.g. Angelegenheit an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weitergeleitet.

Die inhaltliche Gestaltung von Lehr- bzw. Rahmenplänen liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Länder und wird nicht zentral koordiniert. Die Relativitätstheorie ist in der Regel Gegenstand des Physikunterrichts in der gymnasialen Oberstufe. Selbstverständlich ist es eine grundlegende Aufgabe auch von Lehrkräften naturwissenschaftlicher Fächer, Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Sichtweisen auf bestimmte Sachverhalte, Theorien u.Ä. zu vermitteln, wenn dies auch eine öffentliche Diskussion widerspiegeln und sie einer wissenschaftlichen Grundlage nicht entbehren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer

 

 

23.08.12 – Erwiderung auf die Antwort vom 21.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:


Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihre Antwort vom 21.08.12 auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12, die Ihnen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitergeleitet wurde. Sie bestreiten darin, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage sei.

Jedoch kann ich Ihre Ablehnung der Zuständigkeit nicht annehmen: Wie es eindeutig aus zwei Mitteilungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hervorgeht, ist Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage (siehe nachstehend E-Mail-Antworte des BMBF vom 07.03.2012 und vom 14.08.12).

Es kann nicht angenommen werden, dass ein derartiger abweichender Standpunkt über die Zuständigkeit besteht, zumal nach der Geschäftsordnung Ihrer Behörde gemäß Ihrem eigenen Internet-Auftritt folgende Aufgaben dargestellt werden (http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/aufgaben-der-kmk.html ) :

Zitat:

„Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen.

Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern“.

Zitatende

 

Meine an Ihre Behörde gestellte Frage als öffentliches Anliegen mit länderübergreifender Bedeutung ordnet sich eindeutig in diesem Rahmen ein. Es besteht bundesweit ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz).

Für eine Antwort bis zum 17. September 2012 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch den kompletten und aktuellen Verlauf der Auseinandersetzung seit Februar 2012:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

 


 
 

 



Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie: Neustart nach Domain-Diebstahl!

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In der Nacht vom 2. Juni 2012 wurde unsere Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ nach einem lange im voraus eingefädelten Diebstahl der Domain „wissenschaftliche-physik.com“ beim Internet-Provider 1&1 von Unbekannten online gekapert und ihre Inhalte missbraucht. Es gibt Hinweise, dass diese Straftat gegen den ehemaligen Verein GFWP, seine Gründer und seine ehemaligen Mitglieder gerichtet war, woraus unsere Internet-Präsenz ab 2008 hervorging, siehe: Über uns.

Unsere Webseite wurde vor dem Diebstahl unter der URL „wissenschaftliche-physik.com“ mehrere Tausend Mal pro Tag aufgerufen, wir starten neu unter der URL

http://www.kritik-relativitaetstheorie.de/

und danken den Autoren, Lesern und Sympathisanten, die uns in den letzten Jahren die Treue gehalten haben!

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Die Bundesministerin Annette Schavan hat sich mit dem Albert Einstein Institut schwer getäuscht…

Ich verweise auf die Diskussionen Die relativistische Geschwindigkeitsaddition als Mogelpackung  im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und gebe nachstehend zwei Beiträge von mir vom 10.08.12 wieder:

 

23.07.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Es hat gar keinen Sinn Dr. Markus Pössel irgendetwas zu fragen: er praktiziert systematisch die bewerte Methode der Relativistik, die Wolfgang Herrig treffend so beschrieben hat:

[…] „Wie man findet oder wie es scheint, ist die sprachliche Unschärfe an solchen Stellen im Text keineswegs zufällig. Sprache dient seit jeher in allen menschlichen Bereichen, auch und gerade in der Naturphilosophie, sowohl zur Erklärung des Gewollten als auch zur Verschleierung des Unerwünschten. Keine Mathematik der Welt kann daran etwas ändern.“

Markus Pössel stellt sich auch keinem wissenschaftlichen Meinungsstreit, nie. Er praktiziert systematisch die Verschleierung des Unerwünschten oder er schweigt. Er ist auch nicht da um sich einem Meinungsstreit zu stellen, sondern um die absolute Wahrheit zu verkünden, am liebsten für 10-Klässler, wobei man zum Beispiel in seinen Diskussionen „Einstein verstehen“ nicht von den Relativitätstheorie sprechen darf (er nennt es: „nicht vorgreifen“…). 2008 habe ich 6 Monate bei einer E-Mail-Korrespondenz gebraucht, um von ihm die klare Aussage zu bekommen, dass die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheoriue nicht materiell sei, wobei er mich dabei nachträglich unterstellt und unterschwellig mit juristischen Folgen gedroht hat, ich hätte seine Aussage sinnentstellt.

Nein, Dr. Markus Pössel irgendetwas zu fragen hat überhaupt keinen Sinn. Auch Christoph von Mettenheim, Peter Ripota oder Wolfgang Engelhardt mussten diese Erfahrung machen. Dr. Pössel ist nicht da, um sich einem wissenschaftlichen Meinungsstreit zu stellen, sondern um uns die absolute physikalische Wahrheit zu verkünden.

Genauso wenig kann man von seinem Vorgesetzen Prof. Dr. Hermann Nicolai, Direktor am Albert Einstein Institut erwarten, dass er Fragen beantwortet oder sich einem wissenschaftlichen Meinungsstreit stellt: 2011 hat er zum 100. jährigen Jubiläum des Zwillingsparadoxons die Fragen aus einer tiefgehenden Studie und einem offenen Brief, der von ca. 150 Wissenschaftlern weltweit unterschrieben wurde, mit ein paar Zeilen abserviert und sonst nachhaltig geschwiegen (Dr. Markus Pössel hat dabei vorsichtshalber gleich geschwiegen, wie auch die anderen Direktoren am Albert Einstein Institut).

2007 informierte mich die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Annette Schavan, dass es dem Albert Einstein Institut obliegt, zu physikalischen Theorien Stellung zu nehmen und im wissenschaftlichen Meinungsstreit Position zu beziehen. Da hat sich die Ministerin aber schwer getäuscht: Das Albert Einstein Institut ist nicht da, um sich einem wissenschaftlichen Meinungsstreit zu stellen, sondern um uns die absolute physikalische Wahrheit zu verkünden – mit unserem Steuergeld in Millionen und Milliarden Höhe. Wir sollten so dankbar sein…

 

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Siehe auch:

4. Offener Brief über Wissenschaftsfreiheit für die Kritiker der Relativitätstheorien an deutschsprachige Zeitungen und Zeitschriften

Mainstream-Antworte auf die Unterschriftenaktion “Zwillingsparadoxon” aus den USA

Zwillingsparadoxon: Aktivitäten der nordamerikanischen Kritiker der Speziellen Relativitätstheorie

Erinnerung an Prof. Dr. Wolfgang Sandner, Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog “Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre”

Zweite Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog „Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre“

Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe

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Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe

Ich verweise auf meine Anfrage vom 07.03.12 an die Ständige Konferenz der Kultus-minister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), auf meine 1. Erinnerung vom 13.04.12, sowie auf meine 2. Erinnerung vom 19.06.12 über die Bitte um Beant-wortung der Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.

Da ich nie eine Antwort bekam, habe ich am 10.08.2012 eine Dienstaufsichts-beschwerde über den Präsidenten der KMK, Herrn Ties Rabe, an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Annette Schavan eingereicht:

… hier weiterlesen



Warum wird der wissenschaftliche Meinungsstreit über die Kritik der Relativitätstheorie zensiert?

Ich mache auf meinen heutigen Kommentaren in der Diskussion Die relativistische Geschwindigkeitsaddition als Mogelpackung im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ aufmerksam:

  

28.07.2012 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich habe weiter oben schon betont, dass ich in einer solchen Diskussion keinen wissenschaftlichen Konsens zwischen Vertretern und Kritikern der Speziellen Relativitätstheorie erwarte und dass man auch grundsätzlich im Rahmen einer solchen Diskussion keinen Konsens erwarten kann.

Was mich angeht bestehen meine Bemühungen seit 8 Jahren im Rahmen des Projekts G.O. Mueller die Öffentlichkeit im Internet darüber zu informieren, dass seit mehr als 100 Jahren weltweit ein tiefgreifender Dissens zwischen gleich qualifizierten Vertretern und Kritikern der Speziellen Relativitätstheorie besteht.

Jetzt meine Fragen an Dich:
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1) Hast Du etwas dagegen, dass die Öffentlichkeit über diesen 100-jährigen wissenschaftlichen Dissens informiert wird. Wenn ja, warum?
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2) Erkennst Du, dass dieser wissenschaftliche Dissens im öffentlichen Bildungssystem ausgeblendet wird?
Siehe zum Beispiel: Zweite Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem
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3) Erkennst Du, dass dieser wissenschaftliche Dissens in den Medien ausgeblendet wird?
Siehe zum Beispiel: 4. Offener Brief über Wissenschaftsfreiheit für die Kritiker der Relativitätstheorien an deutschsprachige Zeitungen und Zeitschriften
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4) Erkennst Du, dass die bloße Vorstellung dieses Dissenses im Medium Internet nur unter unwürdigen und unzumutbaren Bedingungen für die Kritiker stattfinden kann, dass eine „Kultur der Angst“ in diesem Bereich herrscht, und dass allein diese Vorstellung sogar kriminelle Energie aus dem Lager der Vertreter der Theorie auslöst?

 

 



Diebstahl der Domain „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“: Strafanzeige eingestellt

Nach dem Diebstahl seiner Domain für die Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ in der Nacht vom 2. Juni 2012 und dem Missbrauch ihrer Inhalte online, hat Ekkehard Friebe Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.  

Neustart nach Domain-Diebstahl!

 

Die Staatsanwaltschaft teilte jetzt mit, dass das Verfahren eingestellt wurde, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte – sollten sich nachträglich Anhaltpunkte für die Klärung der Straftat ergeben werden die Ermittlungen wieder aufgenommen.



Kritik der Relativitätstheorie: Die Judikative muss das Recht sprechen.

Ich verweise auf meinen gestrigen Beitrag in der kontroversen Diskussion über die Gültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“: Die relativistische Geschwindigkeitsaddition als Mogelpackung:

 

17.07.12: Zitate von Jocelyne Lopez:

In der Tat drehen wir uns im Kreis, aber es liegt weder an Deiner Argumentationsführung noch an meiner: Es liegt in der Natur der Sache.

Wenn zwei völlig inkompatible Auffassungen aufeinandertreffen nützt keine Überzeugungskraft, das ist normal und es muß auch so sein. Es kann keine Kompromisse in der Sache geben, wenn in der naturwissenschaftlichen Realität irgendetwas falsch oder wahr ist. Auch in der Logik oder der Mathematik ist entweder A falsch und B wahr oder B wahr und A falsch. Beide können nicht zusammen wahr sein (zusammen falsch, ja), ein Zwischending gibt es nicht.

Ein kontroverser wissenschaftlicher Meinungsstreit ist auch nicht da, um einen Konsens zu finden, sondern um ein Problem ersichtlich zu machen. Auch in keiner Diskussionsrunde in den Medien wirst Du am Ende einen Konsens zwischen den Diskutanten erzielen: Alle Diskussionsteilnehmer verlassen die Gesprächsrunde mit der Auffassung, die sie am Anfang der Gesprächsrunde hatten, eine Umkehrung der Meinung von Diskutanten wäre äußerst befremdlich. Eine Diskussionsrunde dient nicht dem Erzielen eines Konsenses zwischen den engagierten Protagonisten, sondern lediglich der Information der interessierten jedoch nicht engagierten Zuhörer: Sie sollen sich ihre eigene Meinung bilden.

Bei dem Postulat der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit relativ zu allen Beobachtern, ob ruhend oder bewegt, kann man das Ding beliebig „relativistische Geschwindigkeits-addition“, „Additionstheorem“, „Transformation“ oder „Berechnung der Relativ-geschwindigkeit zwischen zwei relativ zueinander bewegten Objekten“ nennen, es ändert nichts an meinem Standpunkt: Dieses Postulat kann nur für ruhende Beobachter mit Geschwindigkeit v=0 gültig sein, für Beobachter mit Geschwindigkeit v>0, ist das Postulat sowohl von der Logik als von der Mathematik her unzulässig und ungültig. 

Hier interessiert mich die Lorentztransformation überhaupt nicht, ich will davon nichts hören, sie hat damit nichts zu tun, es handelt sich um eine stillschweigende Änderung des Bezugsobjektes, sie behandelt nämlich eine ganz andere Relativgeschwindigkeit: Die Relativgeschwindigkeit zwischen Licht und (absolut ruhendem) Medium, und nicht die Relativgeschwindigkeit zwischen Licht und (absolut ruhendem) Beobachter

Unabhängig davon, ob das Postulat von Lorentz wahr oder falsch ist, es interessiert mich hier nicht: Ich kritisiere aus persönlicher Überzeugung und seit Jahren im Rahmen des Projekts G.O. Mueller ausdrücklich einzig die Spezielle Relativitätstheorie. Das reicht mir auch. Und zwar nicht, weil die anderen Theorien der Lichtausbreitung nicht interessant oder nicht kritikwürdig seien, sondern weil ich mich eben ausdrücklich einzig auf die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie beschränke. Punkt. Diese Einschränkung muß man eben akzeptieren, sie ist an sich nicht verwerflich. 

Mein Standpunkt über das Postulat Einsteins der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit relativ zu allen Beobachtern ist nicht mit Deinem Standpunkt konsensfähig. Das ist aber auch nicht schlimm. Man muss Konsensunfähigkeit in einem wissenschaftlichen Meinungsstreit akzeptieren können. Das ist sogar absolut erforderlich, dass man eine Konsensunfähigkeit auf der wissenschaftlichen Ebene akzeptiert, die wissenschaftliche Wahrheit ist keine Verhandlungssache. 

Was man auf gar keinen Fall akzeptieren darf, ist, dass eine wissenschaftliche Konsensunfähigkeit zur autoritären Durchsetzung durch den Staat der Auffassung der gesellschaftlich stärkeren Akteure, zur Unterdrückung der Minderheitsauffassung und zur Verantwortungslosigkeit gegenüber den kommenden Generationen führt. Das ist aber der Fall seit 80 Jahren. Da ist in der theoretischen Physik was gründlich schief gelaufen. Im Kreis in der Öffentlichkeit zu diskutieren hilft nicht, einen Dialog mit den Vertretern oder Mitarbeitern des Staates zu suchen hat auch nicht geholfen. 

Es besteht eine Konsensunfähigkeit. Die Judikative muss hier das Recht sprechen, ich sehe keine andere Lösung. Die Forschungsgruppe G.O. Mueller, die die ausführlichste Dokumentation über die Existenz einer wissenschaftlichen Konsensunfähigkeit über die Spezielle Relativitätstheorie schon vor 10 Jahren veröffentlich hat, deutete schon damals an, dass die einzige Lösung wohl der Rechtsweg sein wird, wenn nötig bis zur Verfassungsklage. Sie hat recht gehabt. Wir sind jetzt auch unterwegs dahin, das wird schätzungsweise auch 7 bis 10 Jahren in Anspruch nehmen. 

Ich sehe keine andere Lösung. Man muss schon akzeptieren können, dass eine wissenschaftliche Konsensunfähigkeit seit 100 Jahren besteht. Man muss schon erkennen können, dass eine Missachtung der Gesetzgebung besteht.

Oder siehst Du eine andere Lösung?

 

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Siehe auch:

Wir können die Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie nachweisen, auch vor Gericht, wenn es sein muss

Richtern ist es piepegal, ob die Relativitätstheorie wahr oder falsch ist.



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