Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Forschungsgruppe G.O. Mueller'

Transparency International Deutschland e.V.: „Freiheit herrscht nicht“

Eine lesenswerte Studie des Vereins Transparency International Deutschland e.V.
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Themenschwerpunkt Informationsfreiheit – Rundbrief 37 – 2/2007 
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  • „Freiheit herrscht nicht“ – Von einer Kultur der Transparenz ist Deutschland noch weit entfernt
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  • Das Recht auf Informationsfreiheit stärker nutzen
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  • Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Ansprechpartner, nützliche Webseiten, Literaturhinweise
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  • 16 Bundesländer – aber erst acht Informationsfreiheitsgesetze
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  • E-Government und Informationsfreiheit – Das Beispiel Bremen
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  • Das neue Verbraucherinformationsgesetz
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  • Erstmals Spitzenempfänger von EU-Agrarsubventionen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht
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  • Core Principles of Transparency at Stake in new European Convention
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Nachstehend Auszüge aus der Rubrik

 
„Freiheit herrscht nicht“ – Von einer Kultur der Transparenz ist Deutschland noch weit entfernt
von Heike Mayer

„Zu sagen: ‚Hier herrscht Freiheit‘ ist immer ein Irrtum oder auch eine Lüge, denn Freiheit herrscht nicht‘, lautet ein Gedicht von Erich Fried mit dem Titel „Herrschaftsfreiheit“. Auch wo es um Informationsfreiheit geht, bestätigt sich das vieldeutige Wort des Dichters. In Deutschland herrscht keine Informationsfreiheit. Häufig herrscht noch immer Geheimhaltung, obwohl das Amtsgeheimnis als längst abgeschafft gilt. An ihrem Herrschaftswissen lassen Politik, Verwaltung und Gerichte die Bürger in Deutschland nach wie vor nur ungern teilhaben.
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Unüberschaubare Rechtslage.

In der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ der Französischen Revolution vom 26. August 1789 – dem noch heute gültigen Verfassungsrecht Frankreichs – heißt es: „Alle Bürger haben das Recht, selbst oder durch ihre Abgeordneten die Notwendigkeit der öffentlichen Abgabe festzustellen, sie frei zu bewilligen, ihre Verwendung zu überprüfen und ihre Höhe, ihre Veranlagung, ihre Eintreibung und Dauer zu bestimmen.“ Ferner hat die Gesellschaft „das Recht, von jedem öffentlichen Beamten Rechenschaft über seine Verwaltung zu fordern.“ Wenn es diesbezüglich keine Rechtsicherheit gibt, so die Schlussfolgerung, besteht ein grundlegendes Demokratie-Defizit: „Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert […] ist, hat keine Verfassung.“

Deutschland hat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz – eines, in dem das Recht der Bürger auf einen vergleichbaren Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsanspruch bislang nicht verbrieft ist. Dafür gibt eine Reihe von Gesetzen, die gewisse Rechte auf spezielle Informationen unter bestimmten Voraussetzungen auf diese oder jene eingeschränkte Weise gewähren: Etwa das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das Umweltinformationsgesetz (UIG), das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) und nicht zuletzt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Um die Sache nicht unnötig zu vereinfachen, existieren einige dieser Gesetze bis zu siebzehn Mal in teilweise ähnlichem, teilweise unterschiedlichem Wortlaut. Welches Gesetz zur Anwendung kommt, hängt von vielerlei ab: etwa, um welche Art von Information es geht (Umweltdaten, Lebensmittelprodukte, Stand eines Genehmigungs-verfahrens); ob eine Bundes- oder eine Landesbehörde über die Information verfügt; oder in welchem Bundesland der Auskunft suchende Bürger wohnt.

[…]

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Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Ties Rabe

Ich habe am 17.10.2012 eine Anzeige gegen den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Herrn Ties Rabe, bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Ablehnung der Zuständigkeit für die Beantwortung meiner Frage über die Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem erstattet, siehe hier.

Nachstehend gebe ich den weiteren Verlauf der Angelegenheit wieder:

 

26.10.2012 – Einstellung meiner Anzeige vom 17.10.2012 durch die Staatsanwaltschaft Berlin

Von der Staatsanwaltschaft Berlin
AZ 222 Js 2142/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre Strafanzeige vom 17. Oktober 2012 gegen die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder bzw. deren Direktor, Herrn Ties Rabe, bietet keine Veranlassung, in strafrechtliche Ermittlungen einzutreten, da sich aus Ihrem Vorbringen keine zureichenden tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens ergeben haben.

Für ein mit Mitteln des Strafrechts zu sanktionierendes Verhalten bedarf es eines vom Gesetzgeber geschaffenen Tatbestands, in dem ein solches genau umschrieben und mit einer Sanktion bedroht wird. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt erfüllt indes keinen Straftatbestand, insbesondere existiert auch kein Tatbestand der „Amtspflichtverletzung“.

Ich habe das Verfahren daher nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Piaszek
Staatsanwalt

 

 

08.11.2012 – Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige

An die Staatsanwaltschaft Berlin

Betr.: AZ 222 Js 2142/12
Meine Anzeige vom 17.10.2012 gegen das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin – Präsident: Herr Ties Rabe – wegen Verdacht der Amtspflichtverletzung

Einstellung meiner Anzeige vom 26.10.2012 (Staatsanwalt Piaszek)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die Einstellung meiner Anzeige vom 17.10.2012 in obiger Angelegenheit.

Die ausgeführte Begründung, dass „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens“ sich aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben haben kann ich nicht hinnehmen.

Wie es aus der meiner Anzeige beigefügten Anlage über die komplette Korrespondenz in dieser Angelegenheit zu entnehmen war, hat mich die Bundesministerin für Bildung und Forschung zwei Mal (am 07.03.12 und am 14.08.12) darüber verbindlich informiert, dass das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin die zuständige und verantwortliche Behörde für die Beantwortung meiner Frage über die Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem ist. Das KMK hat dagegen zwei Mal (am 21.08.12 und am 24.08.12) die Zuständigkeit und Verantwortung für die Beantwortung meiner Frage abgelehnt.

Nach meinem Verständnis der Rechtsgrundlagen ist diese Amtspflichtverletzung im Rahmen des § 258 a StGB Strafvereitelung im Amt zu ahnden. Auch habe ich mich ausdrücklich in meiner Anzeige auf Artikel 34 Grundgesetz, sowie auf Verstoß gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze berufen. Darüber hinaus gelten auch für das KMK die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung in ihren Umsetzungen in den Informationsfreiheit-gesetzen der Länder.

Aus meiner Sicht ist die Einleitung eines Verfahrens in dieser Angelegenheit unbedingt erforderlich, da es sich um ein wichtiges Anliegen im öffentlichen Interesse handelt, das auf der Verfassungsebene angesiedelt ist: Wie es aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen hervorgeht, besteht bei der Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem ein Verdacht auf Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“ sowie gegen Art. 1 GG.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch der komplette Austausch in dieser Angelegenheit seit Februar 2012:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden



G.O. Mueller: Catalogue of Errors for Both Theories of Relativity

Seit mehreren Jahren haben wir nun das Projekt G.O. Mueller in deutscher Sprache der Öffentlichkeit im Internet vorgestellt, vor allem die Dokumentation Über die absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie. Wegen des allgemeinen, sehr großen Interesses weltweit haben wir jetzt ein besonders wichtiges Kapitel hieraus, das Kapitel 2: Fehler-Katalog zu beiden Relativitätstheorien, in die englische Sprache übersetzen lassen:

 
 
Translation into English:
Chapter 2 – Catalogue of Errors for Both Theories of Relativity
from the documentation of G.O. Mueller
On the Absolute Magnitude of the Special Theory of Relativity
A Documentary Thought Experiment on 95 Years of Criticism
(1908-2003) with Proof of 3789 Critical Works

Text Version 2.1 – June 2004

 

Nachstehend zitieren wir die ersten Sätze aus diesem englischsprachigen Kapitel:

The overview of around 130 serious errors in the special theory of relativity and, just in passing, also those in the general theory of relativity gives each reader of relativistic presentations the possibility to check the completeness of these presentations and their lines of argument..”

Each theoretical error is accompanied by a very concise account of the critical argumentation.

In general, comments and references to the literature are given.“

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Kritik der Relativitätstheorie: Menahem Simhony moniert die Unterdrückung von Kritik

Das GOM-Projekt berichtet in ihrer Dokumentation über die vehemente Kritik von Menahem Simhony wegen Verhinderung von kritischen Veröffentlichungen in der Physik:

Zitat G.O. Mueller:

Erstmals treffen wir bei einem Kritiker auf die interessante Metapher der “KKK-type hidden referees” für die gerühmte anonyme “peer review” zum Schutz der Rechtgläubigen Physiker. Zur Erinnerung: Der Ku-Klux-Klan ist eine Verbrecherbande, und seine handelnden Personen haben angesichts ihrer Taten die Verhüllung ihrer Gesichter dringend nötig. – Damit wird die von den Kritikern sehr früh diagnostizierte permanente Aufführung der Betrüger-geschichte von “Des Kaisers neuen Kleidern” in der theoretischen Physik um das Ausstattungsmerkmal der Ku-Klux-Klan-Kapuze bereichert. – Den Relativisten mag es schmeicheln, daß ihr Held Albert Einstein auch beim Unterdrücken und Zensieren von Abweichlern einer der ersten war. – Die Datierung des Beginns der generellen Zensur auf die 1930er Jahre entspricht der Lage in den angelsächsischen Ländern, aber Deutschland war auch hierin weltweit führend und hatte mit der kalten Machtergreifung schon 1922 begonnen und die Unterdrückung und Verleumdung auch viel besser und konsequenter organisiert. Die führende Physik-Nation führte eben auch in der Zensur.
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Den ganzen Artikel im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ lesen:

Menahem Simhony moniert die Unterdrückung von Kritik



Widerlegung und Entlarvung der Relativitätstheorie als Lügen-Gebäude

Ich verweise auf zwei Einträge im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:
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– Schon 1909 wurde die Spezielle Relativitätstheorie von Paul Ehrenfest widerlegt und hätte ad acta gelegt werden müssen:
Das Ehrenfest-Paradoxon widerlegt die Relativitätstheorie
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– Schon 1926 wurde auf den wissenschaftlichen Skandal und auf das Lügen-Gebäude der Speziellen Relativitätstheorie unverblümt hingewiesen:
Die Spezielle Relativitätstheorie ist ein Skandal und ein Lügen-Gebäude

 



Die Relativitätstheorie: Eine wissenschaftliche Massensuggestion

Albert Einstein bezeichnet das öffentliche Interesse an der Relativitätstheorie als „psychopathologisch“.  

Siehe im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie:

Die Relativitätstheorie: Eine wissenschaftliche Massensuggestion

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Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie: Neustart nach Domain-Diebstahl!

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In der Nacht vom 2. Juni 2012 wurde unsere Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ nach einem lange im voraus eingefädelten Diebstahl der Domain „wissenschaftliche-physik.com“ beim Internet-Provider 1&1 von Unbekannten online gekapert und ihre Inhalte missbraucht. Es gibt Hinweise, dass diese Straftat gegen den ehemaligen Verein GFWP, seine Gründer und seine ehemaligen Mitglieder gerichtet war, woraus unsere Internet-Präsenz ab 2008 hervorging, siehe: Über uns.

Unsere Webseite wurde vor dem Diebstahl unter der URL „wissenschaftliche-physik.com“ mehrere Tausend Mal pro Tag aufgerufen, wir starten neu unter der URL

http://www.kritik-relativitaetstheorie.de/

und danken den Autoren, Lesern und Sympathisanten, die uns in den letzten Jahren die Treue gehalten haben!

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Gerichtlicher Vergleich vom 05.09.2012 vor dem Landgericht München I zwischen Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez

Text des gerichtlichen Vergleiches vom 05.09.2012 vor dem Landgericht München I zwischen Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez:

 

„Wir, Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez werden uns künftig nicht mehr übereinander äußern.
Wir akzeptieren die jeweils andere Auffassung ohne dass wir die eigene Auffassung aufgeben.“

Unterschriften Ralf Kellerbauer, Jocelyne Lopez

 

Als erste Umsetzung des Vergleiches hat Dr. Ralf Kellerbauer die Löschung der 536 Beiträge veranlaßt, die er zwischen dem 16.11.2006 und dem 01.08.2010 im Forum “Alpha Centauri” geschrieben hatte. Darüber hinaus wurde die Löschung von weiteren zahlreichen Beiträgen bei den jeweiligen verantwortlichen Redakteuren der Internet-Plattformen “ScienceBlogs” (aus zwei Blog-Diskussionen von Thilo Kuessner “Einstein und die Cranks“) und “Sci-Logs/Spektrum der Wissenschaft” (aus einer Diskussion von Carolin Liefke “Einstein Widerleger & co“) beantragt.

Nach dem Verlauf der gerichtlichen Verhandlung würde ich jegliche Internet-Teilnehmer dringend abraten, Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede über mich oder über das GOM-Projekt Kritik der Relativitätstheorie, das ich zusammen mit Herrn Dipl. Ing. Ekkehard Friebe in der Öffentlichkeit vertrete, zu verbreiten, insbesondere Äußerungen, die mich mit Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Fanatismus, Sektenzugehörigkeit, „Deutsche Physik“, III. Reich, Holocaust oder Staatsfeindlichkeit in Verbindung setzen.



„Wissenschaftsbetrug ist Straftat“

Auszüge aus einem Artikel in der FAZ vom 6.8.2012 : 

„Wissenschaftsbetrug ist Straftat“
Hochschulverband fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, einen Strafbestand Wissenschaftsbetrug zu schaffen.
[…]
Um die Entwertung akademischer Grade einzudämmen, müssten die Abschreckungsinstrumente geschärft werden. Das Aufspüren und die Ahndung von Pagiaten müssten auch in Zukunft die Gemeinschaft der Wissenschaftler leisten.
[…]
Sowohl der Ghostwriter selbst als auch der Blender, der sich mit fremden Federn schmückt, müssten ins Visier genommen werden. Wissenschaftsbetrug sei kein Kavaliersdelikt, sondern kriminell, heißt es in einer Erklärung des Hochschulverbandes.
[…]

 

Vor diesem Hintergrund könnten aus meiner Sicht nachhaltig aufgespürte sowie historisch belegte Vorwürfe von Plagiaten, Manipulationen, Fälschungen, Täuschungen und Machenschaften rund um die Relativitätstheorie seit mehr als 100 Jahren gründlich geprüft werden, siehe zum Beispiel ein paar Studien und Berichte  in der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie mit weiterführenden Links:

Wurde die Welt betrogen?
Der gigantische Betrug mit Einstein
“zwei wirkliche Kerle”
Zu Guttenbergs Vorgänger
Die Einstein-Fälschung
Einstein leugnet, dass er die Formel von Hendrik A. Lorentz abgeschrieben hat
Die größte Mystifizierung in der ganzen Geschichte der Wissenschaft: Die Relativitätstheorie
Manipulation der Ergebnisse des berühmten Experiments Hafele/Keating
Manipulation der Ergebnisse der Sonnenfinsternis von 1919
Max Planck und der Verrat an der Wissenschaft
Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte und Geschichtsfälschung
Relativitätstheorie: Das Watergate der Physik
Whistleblowing in der Wissenschaft
Betrug und Täuschung in der Wissenschaft
The Einstein Myth and the Ives Papers: A Counter-Revolution in Physics
The International Centre for Theoretical Physics and its Involvement in Scientific Fraud
Il Grande Grido: Ethical Probe on Einstein’s Followers in the U.S.A.

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10 Fragen an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan über die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz

Nachstehend Auszüge aus dem  Offenen Brief der Forschungsgruppe G.O. Mueller über Wissenschaftsfreiheit nach GG Art. 5 an Frau Bundesministerin Annette Schavan vom 29.01.2006:
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Sehr geehrte Frau Ministerin,

[…]

Wir bitten Sie höflichst, unseren Arbeitsergebnissen, die wir seit Dezember 2001 kontinuierlich immer mehr Vertretern der Öffentlichkeit in Deutschland und jetzt auch in anderen Ländern vorlegen, die Ehre einer Antwort zuteil werden zu lassen. Die Fragen unseres “Offenen Briefes” v. 28.10.05 lassen sich in wenigen Zeilen zusammenfassen und ermöglichen klare Antworten:

1. Gibt es eine Tradition der Theoriekritik seit 95 Jahren? – Ja oder nein?

2. Ist diese Theoriekritik seit 80 Jahren unterdrückt und verleumdet worden? – Ja oder Nein?

3. Ist diese Theoriekritik in der wissenschaftlichen Diskussion argumentativ ausgeräumt worden? – Ja oder Nein?

4. Kommen in der wissenschaftlichen Diskussion der theoretischen Physik zur Speziellen Relativitätstheorie – wie in der Wissenschaft allgemein üblich – Minderheitsmeinungen fachlich und öffentlich zur Sprache? – Ja oder Nein?

5. Haben die Amtsinhaber der theoretischen Physik mit der Diskriminierung und dem Boykott von kritischen Minderheitsauffassungen durch deren Ausschluß aus der wissenschaftlichen Diskussion und damit den Ausschluß der Kritiker von den Grundrechten massenhaft ihre Amtseide auf das Grundgesetz gebrochen? – Ja oder Nein?

6. Sind die Wissenschaftsredaktionen der deutschen Tagespresse, der Zeitschriften und der elektronischen Massenmedien zur Unterdrückung der Theoriekritik erfolgreich gleichgeschaltet worden? – Ja oder Nein?

7. Herrscht in allen Bereichen unserer Gesellschaft (mit der einzigen Ausnahme: Internet) – also in Universitäten, Massenmedien, Schulen, allgemeinen und fachlichen Zeitschriften, Verlagsprogrammen – bezüglich dieser einen Theorie eine von dieser gesetzwidrigen Zensur verordnete Friedhofsruhe? – Ja oder nein?

8. Wird schon in den Schulen von den Fachlehrern mit pädagogischem Notendruck ein gegebenenfalls auch heuchlerisches Bekenntnis der Schüler zur Theorie verlangt und durchgesetzt, weil jeder, der kritisiert. für dumm erklärt wird? – Ja oder Nein?

9. Werden Zweifel der Schüler von vornherein abgekanzelt und damit bei den Schülern (und übrigens auch bei den Lehrerkollegen der anderen Fächer) Duckmäusertum und Opportunismus gezüchtet? – Ja oder Nein?

10. Wird die Öffentlichkeit durch das jahrzehntelange Verschweigen der Existenz einer kritischen Tradition betrogen? – Ja oder Nein?

Wir beantworten die Fragen 3 und 4 mit “Nein“, alle anderen Fragen mit “Ja“. Wir glauben, daß die Beweise für unsere Beantwortungen mit etwas Arbeitsaufwand, aber mit großer Sicherheit zu liefern sind, weil mit unserer Dokumentation das wichtigste Material bereitliegt.

Von einer Bundesministerin, die mit ihrem Ministerium einen ausreichenden Apparat zu ihrer Verfügung hat, sollten Bundesbürger in ihrem Kampf um ein Grundrecht zumindest eine klare Antwort erwarten dürfen, damit sie ihre weiteren Schritte vernünftig planen können. Wir haben vorstehend die 10 wichtigsten Fragen formuliert. Nun kann sie auch beim besten Willen niemand mehr überlesen oder ignorieren.

[…] 

den ganzen Brief lesen…



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