Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Forschungsgruppe G.O. Mueller'

G.O. Mueller: Kein Adressat wagt Protest, Entgegnung oder Widerlegung

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment, auch im Blog von Ekkehard Friebe veröffentlicht:

 

Kein Adressat wagt Protest, Entgegnung oder Widerlegung

Das dröhnende Schweigen der Adressaten (mit den benannten Ausnahmen) enthält noch eine andere, klare Aussage. Auf die von dem Forschungsprojekt in seinen Anschreiben und Offenen Briefen benannten Rechtsverletzungen und Betrügereien der akademischen Physik hat kein Adressat bisher einen Protest zu Protokoll gegeben. Keiner der 7 Punkte, die eingangs (S. 10) aufgeführt worden sind, ist bisher von einem Adressaten auch nur ansatzweise bestritten worden, von einer Widerlegung ganz zu schweigen (mit einer Ausnahme, siehe unten):

(1) der historische Rechtsbruch 1922,
(2) der gegenwärtige Rechtsbruch,
(3) die Verweigerung eines Grundrechts (Wissenschaftsfreiheit),
(4) der Bruch der Amtseide (durch Grundrechtsbruch),
(5) die Verweigerung eines weiteren Grundrechts (freie Berufswahl),
(6) Betrug und Vertrauensbruch gegenüber der Öffentlichkeit (Geheimhaltung der rechtsbrecherischen Zustände),
(7) Veruntreuung von Steuergeldern (Verhinderung von Forschung und Lehre).

Die bisher einzige Ausnahme lieferte das Bundespräsidialamt mit Schreiben vom 16.4.08:

Inhaltlich möchte ich zu dem Schreiben nur bemerken, dass die aus Ihrer Sicht mangelnde Rezeption der Arbeitsergebnisse der Forschungsgruppe in der wissenschaftlichen Welt aus meiner Sicht nicht als Symptom fehlender Forschungsfreiheit zu werten ist.” Wir hatten nach der Forschungsfreiheit für 1300 Kritiker gefragt.

Die Berechtigung unserer Feststellungen wird von allen anderen Adressaten stillschweigend eingeräumt. 

Die Adressaten praktizieren damit übrigens nur die seit 1922 alte Strategie der akademischen Physik: auf die zahlreichen massiven Vorwürfe der Unterdrückung der Kritiker und des Betrugs der Öffentlichkeit im Laufe der Jahrzehnte nie zu reagieren. 

Seit dem 14. August 2006 hat Frau Bundesministerin A. Schavan diese Strategie durchkreuzt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Existenz der Dokumentation unseres Forschungsprojekts zur Kenntnis genommen und am 7. Mai 2007 das MPI für Gravitationsphysik als zuständig für die Beantwortung von Kritik benannt und damit zu Stellungnahmen aufgefordert.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Das Schweigen der Adressaten

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment, auch im Blog von Ekkehard Friebe veröffentlicht:

Das Schweigen der Adressaten

Angesichts des dröhnenden Schweigens unserer Adressaten fehlen sichere Anhaltspunkte über die Motive. Angesichts der Vorlage einer einmaligen internationalen Dokumentation kann das Schweigen aber kein selbstverständliches einfaches Übergehen sein, es muß eine Bedeutung haben. Die Deutschlehrer würden es auf den Punkt bringen: “Das Schweigen will uns etwas sagen”. Aber was?

Für das Forschungsprojekt wäre die Kenntnis dieser Bedeutung nicht nur beiläufig interessant, sondern wichtig. Deshalb versuchen wir eine Interpretation auf rein spekulativer Grundlage.

Rein äußerlich ist für jeden Adressaten der Umfang der Dokumentation und der darin investierte Arbeitsaufwand erkennbar, außerdem die Kontinuität des Projekts und der Aktivitäten über mindestens mehrere Jahre. Daraus kann jeder den Anspruch auf Ernsthaftigkeit erkennen.

Allein schon das Thema Relativitätstheorie genießt allerseits größten Respekt. Alle Leute, die beruflich nichts damit zu tun haben und den Gegenstand nur vom Hörensagen kennen, legen die Hände an die Hosennaht und salutieren. Sie wissen als ganz sicher, daß sie es mit der größten Erkenntnis der Menschheit zu tun haben. Und fast genau so sicher wissen sie, daß mit dieser Sache und den Autoritäten, die sie repräsentieren, nicht zu spaßen ist. Über den persönlichen Hintergrund des Theorieurhebers und sein Schicksal hat jeder schon einmal etwas gehört und weiß, daß die Person tabu ist. “Der neue Weltweise” wird er genannt. Das Tabu erstreckt sich vielleicht auch auf die Theorie – wer weiß?

Jeder Adressat wird auch ohne genauere Lektüre unserer Dokumentation intuitiv erfassen, daß die anonym zugesandte Dokumentation eine ernsthafte Kontroverse mit den Autoritäten und der Tabuzone “Relativitätstheorie” anzettelt. Die meisten werden allein dies schon für eine ungemütliche Veranstaltung halten, mit der sie nichts zu tun haben wollen. Außerdem werden sie sich sagen, daß sie die Angelegenheit gar nicht oder nicht hinreichend verstehen und insbesondere die Gründe und Motive dieser anonymen “Unruhestifter” nicht durchschauen können.

Die Furcht vor dem Tabu und vor der Anonymität, die eigene Inkompetenz und die allgemeine generelle Konfliktscheu, derzufolge der Streitbare immer eine negative Rolle spielt, solange man sie nicht versteht und ihre Ziele nicht verstehen kann: dies könnten die Gründe sein, daß die Adressaten unserer Zusendungen mit einem (fast) völligen Schweigen reagieren. Der “mündige Bürger”, der von einem anderen “mündigen Bürger” über ein Verbrechen informiert und zu öffentlichem Handeln aufgefordert wird, möchte so mündig gar nicht sein und verkriecht sich lieber.

Über die hier skizzierten Gemütslagen der Adressaten bestanden von Anfang an keine Zweifel. Für Zeitgenossen, die selbst nicht öffentlich auftreten, wäre die Entscheidung für das “Ohne mich” auch völlig verständlich und legitim.

Ganz andere Erwartungen und Anforderungen sind dagegen an die Schicht derjenigen zu stellen, die selbst die Öffentlichkeit suchen, im Auftrag der Öffentlichkeit tätig sind oder die Meinungsbildung der Öffentlichkeit mitgestalten: nur Vertreter dieser Gruppe nehmen am Gedankenexperiment unseres Forschungsprojekts teil. Gemessen an ihren eigenen Ansprüchen, die sie im allgemeinen gern hinausposaunen, sind sie zur Wahrnehmung der selbstgewählten oder durch Auftrag zugewiesenen Funktionen verpflichtet.

Die Tatsache, daß fast alle Vertreter dieser Gruppe  –  mit den berichteten erfreulichen Ausnahmen  –  ihre Verpflichtung schwänzen und sich nach dem Muster der unzuständigen und nicht verpflichteten  Zeitgenossen verhalten, bedarf nun einer anderen Interpretation.

(G.O. Mueller)



Die Bundesministerin Annette Schavan hat seit Jahren Kenntnis von der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, hat seit Jahren Kenntnis von der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie im Bildungs- und Forschungssystem. Sie schweigt, bleibt untätig und duldet stillschweigend die Missachtung der Bestimmungen des Grundgesetzes über die Wissenschaftsfreiheit und über die Grundrechte von Bürgern. Hierzu verweise ich zum Beispiel auf einen Kommentar von Herrn Ekkehard Friebe zu meinem Artikel Ansprache an das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Blog der GFWP:

 

Die in der E-Mail von Frau Jocelyne Lopez an Prof. Dr. Jürgen Richter zitierte Aussage vom Autor Jay Orear spiegelt leider treu die Umstände des einseitigen – und experimentell unbelegten – Wissenstransfers im öffentlichen Bildungssystem wider:

“Über das Zwillingsparadoxon (es wird auch Uhrenparadoxon genannt) ist lange debattiert worden. Heutzutage akzeptieren fast alle Physiker die hier gegebene Interpretation. Lediglich einige Philosophen, Mathematiker und sogar ein oder zwei Physiker behaupten immer noch, daß beide Zwillinge auf dasselbe physikalische Alter kommen müssen. Der Autor dieses Buches ist so überzeugt von der Verlangsamung des Alterns bei Raumfahrern, wie er von irgend etwas in der Physik überzeugt ist.”
Jay Orear: “Physik”. München. Carl Hanser 1982/1985. S. 162.

Schon im September 2006 hatte die Forschungsgruppe G.O. Mueller auf diese Gegebenheiten aufmerksam gemacht und der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, in einem Offenen Brief einen entsprechenden Fragenkatalog gerichtet: http://www.ekkehard-friebe.de/060921gom_schavan.pdf

1. Gibt es eine Tradition der Theoriekritik seit 95 Jahren? – Ja oder nein?

2. Ist diese Theoriekritik seit 80 Jahren unterdrückt und verleumdet worden? – Ja oder Nein?

3. Ist diese Theoriekritik in der wissenschaftlichen Diskussion argumentativ ausgeräumt worden? – Ja oder Nein?

4. Kommen in der wissenschaftlichen Diskussion der theoretischen Physik zur Speziellen Relativitätstheorie – wie in der Wissenschaft allgemein üblich – Minderheitsmeinungen fachlich und öffentlich zur Sprache? – Ja oder Nein?

5. Haben die Amtsinhaber der theoretischen Physik mit der Diskriminierung und dem Boykott von kritischen Minderheitsauffassungen durch deren Ausschluß aus der wissenschaftlichen Diskussion und damit den Ausschluß der Kritiker von den Grundrechten massenhaft ihre Amtseide auf das Grundgesetz gebrochen? – Ja oder Nein?

6. Sind die Wissenschaftsredaktionen der deutschen Tagespresse, der Zeitschriften und der elektronischen Massenmedien zur Unterdrückung der Theoriekritik erfolgreich gleichgeschaltet worden? – Ja oder Nein?

7. Herrscht in allen Bereichen unserer Gesellschaft (mit der einzigen Ausnahme: Internet) – also in Universitäten, Massenmedien, Schulen, allgemeinen und fachlichen Zeitschriften, Verlagsprogrammen – bezüglich dieser einen Theorie eine von dieser gesetzwidrigen Zensur verordnete Friedhofsruhe? – Ja oder nein?

8. Wird schon in den Schulen von den Fachlehrern mit pädagogischem Notendruck ein gegebenenfalls auch heuchlerisches Bekenntnis der Schüler zur Theorie verlangt und durchgesetzt, weil jeder, der kritisiert. für dumm erklärt wird? – Ja oder Nein?

9. Werden Zweifel der Schüler von vornherein abgekanzelt und damit bei den Schülern (und übrigens auch bei den Lehrerkollegen der anderen Fächer) Duckmäusertum und Opportunismus gezüchtet? – Ja oder Nein?

10. Wird die Öffentlichkeit durch das jahrzehntelange Verschweigen der Existenz einer kritischen Tradition betrogen? – Ja oder Nein?

Wir beantworten die Fragen 3 und 4 mit “Nein“, alle anderen Fragen mit “Ja“. Wir glauben, daß die Beweise für unsere Beantwortungen mit etwas Arbeitsaufwand, aber mit großer Sicherheit zu liefern sind, weil mit unserer Dokumentation das wichtigste Material bereitliegt.

(G.O. Mueller)

Diese Fragen sind von den Verantwortlichen für Bildung und Forschung bis jetzt leider unbeantwortet geblieben. Entscheiden Sie selbst anhand des Fallbeispiels des Zwillingsparadoxons, ob diese Fragen berechtigt sind und ob diese Situation im Interesse der Allgemeinheit zu vertreten ist.

(Ekkehard Friebe)



Unwissenschaftliche und falsche Wissensvermittlung an die nachkommenden Generationen

Ich komme auf die in meiner E-Mail an Prof. Dr. Jürgen Richter zitierten Aussagen vom Autor Jay Orear zurück:

Über das Zwillingsparadoxon (es wird auch Uhrenparadoxon genannt) ist lange debattiert worden. Heutzutage akzeptieren fast alle Physiker die hier gegebene Interpretation. Lediglich einige Philosophen, Mathematiker und sogar ein oder zwei Physiker behaupten immer noch, daß beide Zwillinge auf dasselbe physikalische Alter kommen müssen. Der Autor dieses Buches ist so überzeugt von der Verlangsamung des Alterns bei Raumfahrern, wie er von irgend etwas in der Physik überzeugt ist.
Jay Orear: “Physik”. München. Carl Hanser 1982/1985. S. 162.

Diese Aussagen aus einem seit über zwanzig Jahren an den Hochschulen und Universitäten bei Physik- und Ingenieurstudenten verbreiteten einführenden Lehrbuch finde ich merkwürdig und hochgradig unwissenschaftlich.

Der Autor eines Lehrbuches spricht zwar exaltiert von seiner persönlichen „Überzeugung“ von der Verlangsamung des Alterns bei Raumfahrern, jedoch sind persönliche Überzeugungen keine wissenschaftlichen Argumente, zumal keinerlei experimentelle Nachweise für diese Überzeugung vorliegen. Man darf also seine persönliche Überzeugung teilen, man muss es nicht.

Dafür erwähnt er äußerst vage Tatsachen, worauf er nicht sinnvoll und brauchbar eingeht:

1) Es soll über das Zwillingsparadoxon „lange debattiert“ worden sein.

Wie lange? Sind diese Debatten einzusehen? Wo? Wer hat entschieden, dass diese „langen Debatten“ zugunsten seiner eigenen, vorliegenden Interpretation abzuschließen seien?

2) Es sollen „einige Philosophen, Mathematiker und sogar ein oder zwei Physiker“ geben, die „immer noch behaupten“, dass beide Zwillinge auf dasselbe physikalische Alter kommen müssen.

– Welche Philosophen und welche Mathematiker „behaupten“ es? Namen? Wo sind ihre Arbeiten einzusehen?

– Gibt es „ein“ oder aber „zwei“ Physiker, die es auch „behaupten“? Namen dieser 1 oder 2 Autoren? Wo sind ihre Arbeiten einzusehen?

– Meint der Autor mit dieser Angabe „ein oder zwei Physiker“ seine Aussage begründet zu haben, dass „heutzutage fast alle Physiker die hier gegebene Interpretation akzeptieren„? Akzeptieren alle Physiker diese Interpretation, bis auf diesen ein oder zwei anonymen Physikern? Woher will der Autor es wissen?

3) Haben diese anonym erwähnten Autoren lediglich „Behauptungen“ über ihre abweichende Interpretation geliefert, oder haben sie sie auch begründet? Was für Begründungen? Welche Argumente? Wo sind ihre Arbeiten nachzulesen?

 

Stellen diese Aussagen aus einem Lehrbuch eine seriöse Auseinandersetzung mit Gegenpositionen zu eigenen wissenschaftlichen Überzeugungen und Interpretationen dar? Auch nur im Ansatz? Haben damit die angehenden Physiker und Ingenieure überhaupt einen Einblick in einem umstrittenen Sachverhalt, der Anlaß zu „langen Debatten“ gegeben haben soll? Sind die angehenden Physiker und Ingenieure durch diese Diktion überhaupt motiviert, die Gegenpositionen in diesem Meinungsstreit selbst zu recherchieren und sich ihre eigene Meinung zu bilden? Wird im öffentlichen Bildungssystem die wissenschaftliche Wahrheit lediglich nach den persönlichen „Überzeugungen“ der Lehrbeauftragte und nach dem Mehrheitsverfahren entschieden und tradiert?

Aus meiner Sicht verstoßt diese Art der Wissensvermittlung in einem Lehrbuch gegen die Bestimmungen des Grundgesetzes, zumal beiläufig zugegeben wurde, dass ein wissenschaftlicher Meinungsstreit lange stattgefunden hat („Über das Zwillingsparadoxon (es wird auch Uhrenparadoxon genannt) ist lange debattiert worden“). Ich erinnere, dass bei der Wissensvermittlung an die nachfolgenden Generationen das Grundgesetz eindeutige Pflichte für den Staat im öffentlichen Bildungssystem vorgesehen hat, siehe zum Beispiel mein Blog-Eintrag: Der Staat verstösst seit Jahrzehnten gegen das Grundgesetz. Nachstehend einige Auszüge aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 5 § 3 [Hervorhebungen im Fettdruck durch mich]:

Für die “freie wissenschaftliche Entfaltung” … “reicht es nicht aus, in Art. 5 Abs. 3 GG nur den Schutz der individuellen Freiheit des beamteten Wissenschaftlers zu erblicken” (S. 21)

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (Seite 40)

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (Seite 41).

“Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. […] Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (S. 42)

Der Staat (hat) durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt …” (S. 22).

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).

Bei der Interpretation des Zwillingsparadoxons haben wir also ein Beispiel, wo diese gesetzlichen Bestimmungen im öffentlichen Bildungssystem nicht respektiert wurden, wobei hier sogar eine falsche Auslegung der Theorie sich lediglich aufgrund von rein persönlichen Überzeugungen durchgesetzt hat (materielle Realität der relativistischen Effekte), die jedoch von einer als kompetent und zuständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung genannten öffentlichen Institution (Albert Einstein Institut) verneint wurde.

(Jocelyne Lopez)



Juli 2009: Jocelyne Lopez schreibt an Prof. Dr. Jürgen Richter, mit Kopien an Frau Dr. Annette Schavan, Frau Angela Merkel und GFWP

Unter Bezugnahme auf die Auskunft, die ich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 2007 erhielt, habe ich am 15.07.09 folgende E-Mail an Prof. Dr. Jürgen Richter gesandt, Mitarbeiter der Bundesministerin Dr. Annette Schavan:

Von Jocelyne Lopez
An Prof. Dr. Jürgen Richter
Datum: 15.07.09
Betr.: Spezielle Relativitätstheorie

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Richter,

mit Ihrer E-Mail vom 09.05.07 erteilten Sie mir nach mehreren Anfragen im Auftrag der Bundesministerin für Bildung und Forschung folgende Auskunft: „Die Beurteilung von Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung obliegt den Fachleuten und entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen. Im Falle der Relativitätstheorie wäre dies z. B. das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik/Einstein-Institut in Potsdam-Golm.

Erfreulicherweise hat sich 2008 ein Austausch mit einem Mitarbeiter dieser Institution entwickelt, Dr. Markus Pössel, der eine wichtige Klärung über eine Kernaussage der Theorie gebracht hat: Der relativistische Effekt „Längenkontraktion“ ist nicht materiell, es handelt sich lediglich um einen Meßeffekt (Beobachtungseffekt), siehe hier:

 „Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher;“

Dass der relativistische Effekt „Längenkontraktion“ – und folglich auch sein Pendant „Zeitdilatation“ –  nur als Scheineffekte anzusehen sind ist übrigens auch von Albert Einstein selbst in seiner Speziellen Relativitätstheorie verankert (Zur Elektrodynamik bewegter Körper – Albert Einstein – 1905 – Seite 897):

„Wir sehen also, daß wir dem Begriffe der Gleichzeitigkeit keine absolute Bedeutung beimessen dürfen, sondern daß zwei Ereignisse, welche, von einem Koordinatensystem aus betrachtet, gleichzeitig sind, von einem relativ zu diesem System bewegten System aus betrachtet, nicht mehr als gleichzeitige Ereignisse aufzufassen sind.“

 

Daraus resultiert zwangsläufig, dass bei zwei zueinander bewegten Objekten weder der relativistische Effekt „Längenkontraktion“ noch der relativistische Effekt „Zeitdilatation“ sich in der physikalischen Realität auswirkt, was zum Beispiel im Falle des berühmten Zwillingsparadoxons dazu führt, dass keiner der beiden Zwillinge sich in Bewegungsrichtung verkürzt oder langsamer altert. Eine Verkürzung oder eine Verlangsamung des Alterns von lebenden Organismen bei absoluten oder relativen Bewegungen wurden auch nie messtechnisch bzw. experimentell festgestellt.

Jedoch wird die falsche Auslegung der Theorie, wonach der reisende Zwilling langsamer altert, nicht nur massiv in den Medien breitgetreten, sondern sie wird leider auch vom öffentlichen Bildungssystem tradiert, wie eine Stichprobe aus einem Lehrbuch es zum Beispiel dokumentiert:

 „Über das Zwillingsparadoxon (es wird auch Uhrenparadoxon genannt) ist lange debattiert worden. Heutzutage akzeptieren fast alle Physiker die hier gegebene Interpretation. Lediglich einige Philosophen, Mathematiker und sogar ein oder zwei Physiker behaupten immer noch, daß beide Zwillinge auf dasselbe physikalische Alter kommen müssen. Der Autor dieses Buches ist so überzeugt von der Verlangsamung des Alterns bei Raumfahrern, wie er von irgend etwas in der Physik überzeugt ist.“
Jay Orear: „Physik“. München. Carl Hanser 1982/1985. S. 162.

 

Als naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin – und als Steuerzahlerin – finde ich es völlig unverantwortlich, dass Generationen von Schülern und Studenten im öffentlichen Bildungssystem seit Jahrzehnten durch falsche Auslegungen der Theorie in die Irre geführt werden.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Richter, wenn Sie mich darüber informieren würden, welche Maßnahmen das Bundesministerium für Bildung und Forschung einleiten kann, um die notwendigen Berichtigungen sowohl im öffentlichen Bildungssystem selbst als auch gegenüber den Medien zu veranlassen. Es handelt sich nämlich um ein Anliegen im Interesse der Allgemeinheit.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopien an:

Frau Dr. Annette Schavan – Kontaktformular beim Deutschen Bundestag 
http://www.bundestag.de/mdb/bio/s/schavan0.html

Frau Angela Merkel – Kontaktformular beim Deutschen Bundestag
http://www.bundestag.de/mdb/bio/M/merkean0.html

GFWP – Gesellschaft zur Förderung der wissenschaftlichen Physik e.V.
http://wissenschaftliche-physik.com/



G.O.Mueller: Der neue Weg der Grundrechtsforderung

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment: 

 

Der Grundgesetzkommentar zur Wissenschaftsfreiheit

Der umfangreichste Kommentar zum Grundgesetz ist der “Bonner Kommentar”. Als Loseblattsammlung bietet er in seiner aktuellen Fassung 145 Seiten “Erläuterungen” (S. 19-163) allein zu “Art. 5 Abs. 3 (Wissenschaftsfreiheit)”. Wir zitieren daraus nur die uns zentral erscheinende Passage (S. 41; die Hervorhebungen sind von uns):

“Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation. Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt wer- den, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit)”.

Bisher hat sich unseres Wissens vor 2001 noch nie ein Kritiker der Relativitätstheorien auf sein Grundrecht berufen. Die Gründe dafür können sehr verschiedener Art sein: Resignation und Demoralisierung durch jahrzehntelange persönliche Isolierung und Aussichtslosigkeit ihrer Lebenssituation; mangelnder Bürgersinn, mangelnde Rechtskenntnis und mangelndes Vertrauen auf ihr Grundrecht; Hoffnungen auf die baldige Möglichkeit einer Selbstreinigung der “Wissenschaften”; Hoffnungen auf die Ergebnisse neuer Experimente und deren Beweiskraft für die Theoriekritik; Verkennung des institutionell-kriminellen Charakters der Unterdrückung und Verleumdung. Die Kritiker selbst geben über ihre möglichen Motive für den Verzicht auf ihr Grundrecht nie Auskunft, weil ihnen dieser Verzicht nicht bewußt zu sein scheint.

Die oben zitierten Aussagen des Kommentars treffen jedenfalls vollkommen das Problem der theoretischen Physik. Das Grundgesetz würde  –  wenn es denn dort gälte  –  der kritischen Minderheit der Physik zu öffentlichem und fachlichem Gehör verhelfen. Die Öffentlichkeit wäre sehr überrascht und würde sich über die Neuigkeiten sehr wundern.

Sobald die Öffentlichkeit von dem gut organisierten und lang andauernden schweren Rechtsbruch (Grundrechtsbruch) erführe, würde sie wahrscheinlich nach den Ursachen und den Verantwortlichen fragen und wohl eine weitere “historische Kommission” zur Erforschung der Verbrechen der Physiker und ihrer Komplizen einsetzen, die  –  wie die bisherigen historischen Kommissionen die Verstrickungen von Konzernen und Wissenschaftsgesellschaften in die Nazidiktatur des Dritten Reichs und später in die Diktatur des Proletariats –   nun die Diktatur der Relativisten in der sogenannten “akademischen Physik”, in den Medien und allen Schaltstellen der Gesellschaft zu untersuchen hätte.

Die erstmalig vorgebrachte Grundrechtsforderung ist ein weiterer neuer Weg.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Die Versorgung der Bibliotheken und die Zensur

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:

 

Die Versorgung der Bibliotheken und die Zensur

Die Recherchearbeit für die Dokumentation und die Beschaffung der ermittelten kritischen Veröffent­lichungen zur Auswertung haben in den meisten Fällen ein trostloses Bild von der Verfügbarkeit kritischer Veröffentlichungen in den Beständen der wissenschaftlichen Bibliotheken ergeben, sowohl in Deutschland wie auch im Ausland.

Wir haben daher Veröffentlichungen unseres Forschungsprojekts grundsätzlich gebührenfrei an einen Kreis von bisher 138 Bibliotheken im Inland und Ausland versandt. Bisher haben 66 Bibliotheken die Geschenke angenommen und in ihren Katalogen nachgewiesen.

Daß rund die Hälfte der Bibliotheken unsere Veröffentlichungen in die Papierkörbe entsorgt haben, ist ihr gutes Recht, weil keine Bibliothek unaufgefordert zugesandte Geschenke annehmen muß. Allerdings stellt sich die interessante Frage, welche anderen, besseren Nachweise von kritischer Literatur zur Speziellen Relativitätstheorie diese Bibliotheken ihren Benutzern bieten können?

Da uns keine konkurrierenden Dokumentationen bekannt geworden sind, nehmen wir an, daß diese Bibliotheken die Benutzer vor der Konfrontation mit garstiger Theoriekritik behüten wollen: die Bibliothekare dieser Bibliotheken verstehen sich als Gouvernanten in Diensten des Zensurkartells. Um so erfreulicher bewerten wir die andere Hälfte der Bibliotheken und Bibliothekare!

Auch andere Kritiker haben gelegentlich ihre Veröffentlichungen an Bibliotheken geschenkt. Mit der kontinuierlichen Versorgung eines größeren Kreises von Bibliotheken aber haben wir einen neuen Weg beschritten. Die Benutzer der besser informierenden Bibliotheken werden bei ihren Katalogrecherchen zur Relativitätstheorie auf unsere Dokumentation und die “Offenen Briefe” stoßen.

(G.O. Mueller)

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NB: In diesem Zusammenhang verweise ich auf den hoch unwissenschaftlichen und verzweifelten Versuch von zwei Anhängern der Relativitästheorie aus dem Internet (Michael Hammer-Kruse und Dr. Ulrich Türke), die Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller aus dem Verleih bei den Universitäten Darmstadt und Karlsruhe herausnehmen zu lassen: Bücherverbrennung wegen Ketzerei für die Kritik der Relativitätstheorie?



G.O. Mueller: Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:

Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit

Die westlichen Länder kennen die Wissenschaftsfreiheit spätestens seit dem 19. Jahrhundert als eine unabdingbare Voraussetzung für eine florierende Wissenschaft. Die Rechtsgeschichten der einzelnen Länder können über den Eingang dieses Freiheitsrechts in die Gesetzgebung belehren.

Die Rechtslage in Deutschland in der Weimarer Republik klammern wir hier zunächst einmal aus. Von 1933 bis 1945 interessierte nicht eine Rechtslage, sondern nur totalitäre Parteiinteressen. Wir setzen mit der Betrachtung im Jahr 1949 ein, weil mit der Gründung der Bundesrepublik jenes Grundgesetz in Kraft trat, das bis heute gilt. Es garantiert in Artikel 5, Absatz 3 die Freiheit der Wissenschaft als ein Grundrecht. Nach GG Art. 1, Absatz 3 ist dieses Grundrecht sogar “unmittelbar geltendes Recht”.

Was hat es also zu bedeuten, wenn das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit einerseits unmittelbar geltendes Recht ist, andererseits aber in dem akademischen Fachgebiet Theoretische Physik im Jahr 1949 gar nicht eingeführt worden ist? Wir sehen in diesem Befund einen schreienden Widerspruch, und wir fragen uns und die Adressaten des Gedankenexperiments, wie er aufgelöst werden kann.

Kann ein Grundrecht wegen Nichtanwendung verfallen? Wie ist die Verweigerung eines Grundrechts überhaupt zu bewerten:

(1) als läßliches Kavaliersdelikt oder
(2) als einfache kriminelle Handlung oder gar
(3) als gut organisiertes Verbrechen einer kriminellen Vereinigung im Bildungswesen?

Was müssen die von der Grundrechtsverweigerung betroffenen Kritiker der Relativitätsphysik unternehmen, um ihr Grundrecht – das “unmittelbar geltende”! – einzufordern? Wie fordert man ein unmittelbar geltendes Recht ein, das praktisch nicht gilt? Wie kann es überhaupt sein, daß ein unmittelbar geltendes Recht sich in Luft auflöst? Wir glauben nicht, daß die “unmittelbare Geltung” zur Verhöhnung der Bürger in das Grundgesetz geschrieben worden ist.

Man kann nicht sagen, das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik sei 1949 in der Bundesrepublik abgeschafft worden. Es war 1949 in Deutschland schon seit langem (nämlich seit 1922) abgeschafft, und daran hat sich 1949 nur nichts geändert. Deshalb muß man sagen: Das Grundrecht ist in dem Fachgebiet 1949 nicht eingeführt worden. Die interessierten Kreise haben es einfach absichtlich vergessen und seine Einführung unterlassen, und die Öffentlichkeit hat es nicht gemerkt und seit 2001 auch nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

Trotz Demokratie und freiheitlichem Rechtsstaat und vermeintlich freier Presse hat die Öffentlichkeit der Bundesrepublik bis heute nicht erfahren,

(1) daß 1922 die Mehrheit des Fachgebiets theoretische Physik die Vertreter einer kritischen Minderheit vollständig aus dem Fachgebiet ausgeschlossen hat (der historische Rechtsbruch),

(2) daß sie die kritische Minderheit bis zum heutigen Tag rigoros ausschließt (der gegenwärtige Rechtsbruch),

(3) daß damit das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik nicht gilt (Grundrechtsbruch),

(4) daß mit ihrem Grundrechtsbruch die beamteten Physiker ihre Amtseide brechen (permanenter Eidbruch der Hauptverantwortlichen),

(5) daß mit der Verweigerung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit das andere Grundrecht der freien Berufswahl nach Art. 12 GG gebrochen wird (Grundrechtsbruch),

(6) daß die akademische Wissenschaft die Öffentlichkeit arglistig betrügt, indem sie diese rechtsbrecherischen Zustände vor der Öffentlichkeit verbirgt (Vertrauensbruch und Betrug),

(7) und daß die akademische Wissenschaft die Steuergelder für die Forschung und Lehre teilweise zur Verhinderung von Forschung und Lehre über die Spezielle Relativitätstheorie, teilweise als Schweigegelder und teilweise für wahrheitswidrige Theoriepropaganda verwendet (Veruntreuung).

Die akademische Physik spielt statt dessen mit Lug und Trug und Terror gegen die Kritiker der Öffentlichkeit das Schmierentheater von der nüchtern-objektiven “Naturwissenschaft” vor, in der sachlich und sorgfältig und mathematisch genau und vor allem kritisch und gewissenhaft am Fortschritt der Erkenntnis gearbeitet wird, wofür man viel Geld beanspruchen darf. Das Geld ist kein Theatergeld, sondern richtiges aus den Taschen der Steuerzahler.

Die Relativitätskatastrophe erweist sich daher vorrangig gar nicht als ein physikalisches Problem, das auf dem Feld der Physik gelöst werden könnte, sondern als ein gesellschaftlich-rechtliches Problem, das nur durch die Einführung der Wissenschafts-
freiheit in dem Fachgebiet gelöst werden kann.

Mit der Forderung des – eigentlich selbstverständlichen –  Grundrechts der Wissenschafts- freiheit für das Fachgebiet der theoretischen Physik beschreiten wir einen weiteren neuen Weg. Da wir damit bisher nur auf breites hartnäckiges Schweigen und demonstratives Desinteresse gestoßen sind, scheint unsere Forderung irgendwie unanständig oder geradezu revolutionär zu sein. 

(G.O. Mueller)



Hat Dr. Markus Pössel die Spezielle Relativitätstheorie zum Fall gebracht?

Ich verweise auf meinen heutigen Eintrag in der Diskussion Dokumentarfilm-Projekt aus den USA: „Einstein wrong“ im Forum zeitwort.at:

 

23.06.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Ja, es gibt viel mehr Unsinn, aber mit der Längenkontraktion steht oder fällt die Spezielle Relativitätstheorie (einschließlich GPS und allen vermeintlichen experimentellen Bestätigungen):

Wenn die Längenkontraktion nur virtuell ist, dann ist die Spezielle Relativitätstheorie in der Physik völlig gegenstandlos und darf getrost ad acta gelegt werden, ohne irgendeinen anderen Ansatz zu untersuchen. Das ist hinreichend. Damit bricht nämlich das ganze theoretische Gebäude „Spezielle Relativitätstheorie“ wie ein Kartenhaus zusammen.

Deshalb ist die Aussage der offiziellen Physik, vertreten durch Dr. Markus Pössel vom Max Planck Institut für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut hoch brisant.

Die Strategie der Relativisten war nämlich Jahrzehnten lang sich darüber nicht festzulegen, die Frage sorgfälltig auszuweichen, sich widersprüchlich zu äußern und die Widersprüche zu ignorieren, sowie sich sprachliche Undeutlichkeiten zu bedienen (vor allem sprachliche Verwirrungen und Vernebelungen mit den Begriffen „real“ und „materiell„), siehe zum Beispiel hier Quellennachweise von G.O. Mueller in meinem Blog-Eintrag Könnten sich vielleicht die Relativisten darüber einigen, ob der relativistische Effekt „Längenkontraktion“ Anschein oder Realität sein soll?

Die Klärung, ob die Längenkontraktion materiell oder nicht materiell sei, war also von entscheidender Bedeutung und war seit Jahrzehnten fällig. Die Relativisten haben sorgfältig diese Klärung ausgewichen und totgeschwiegen. Nie hatte sich bis jetzt ein offizieller Vertreter der etablierten Physik (über die Vermittlung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) so weit aus dem Fenster gelehnt und so deutlich zugegeben, dass dieser Effekt nicht materiell ist, was ein Todesurteil für die Theorie bedeutet. Das ist also ein entscheidender Erfolg für die Kritiker.

Markus Pössel hat sich nach seinem Zugeständnis aus der Diskussion rausgeredet und alle Forenrelativisten schweigen über diese für sie „ungünstige“ Klärung. Sie haben jetzt den Salat und können schlecht in den Rücken ihres Experten und Gurus Markus Pössel fallen, der die Spezielle Relativitätstheorie mit seiner Aussage zum Fall gebracht hat. ; -)

(Jocelyne Lopez)



G.O. Mueller: Die Partner unseres Projekts und die Freiheit des Internets

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:


Die Partner unseres Projekts und die Freiheit des Internets

Im Dezember 2003 hatte das Forschungsprojekt entschieden, unter strikter Wahrung seiner Anonymität die Druckdateien der Dokumentation von 2001 im Internet zum freien Herunterladen anzubieten. Zu diesem Zweck wurde die CDROM an drei prominente Kritiker mit eigenem Internetauftritt versandt: an Herrn Regierungsdirektor a. D. Ekkehard Friebe (München), an Frau Gertrude Walton (Winchester) und an Herrn Professor Umberto Bartocci (Perugia).

Trotz der anonymen Herkunft der Dokumentation haben alle drei Adressaten zu unserer großen Überraschung positiv reagiert und die Dokumentation seither auf ihren Internetseiten zum Herunterladen angeboten. Damit hatte das Projekt den entscheidenden Schritt ins Internet getan, ohne selbst als Betreiber einer Internetseite auftreten zu müssen, was aus Gründen der strikten Anonymität nicht möglich gewesen wäre.

Die nächste und noch größere Überraschung bereitete unserem Projekt Herr Friebe, der für die Dokumentation in Internetforen warb und sich 2004 aus freien Stücken zum Interessenvertreter unseres Forschungsprojekts in der Öffentlichkeit erklärte. Er ist von der Notwendigkeit des Projekts überzeugt und unterstützt es tatkräftig, bei gleichzeitiger Wahrung unserer Anonymität. Seine Entscheidung für eine vorbehaltlose Förderung aller bisherigen Veröffentlichungen unseres Forschungsprojekts hat dem Projekt eine starke Präsenz im Internet verschafft. Erst die neu zu schreibende Geschichte der Physik in Deutschland wird seinen selbstlosen Einsatz und seine Verdienste für die Kritik der beiden Relativitätstheorien würdigen können.

Im Jahr 2004 meldete sich im Internet Frau Jocelyne Lopez als Partnerin von Herrn Friebe zu Wort und setzte sich ebenfalls aus freien Stücken vorbehaltlos für die Information über die Dokumentation und die anderen Veröffentlichungen des Forschungsprojekts ein. Seit 2005 stehen Herr Friebe und Frau Lopez als erklärte und öffentlich identifizierte Unterstützer und Ansprechpartner des Forschungsprojekts zur Verfügung. Herr Friebe und Frau Lopez werden seither im Briefkopf des Forschungsprojekts als Partner genannt. Sie übernehmen dankenswerterweise die Übermittlung von Mitteilungen an das anonyme Projekt und haben durch ihre Auftritte in vielen Internetforen nicht nur entscheidend zum Gedankenaus­tausch mit dem Projekt beigetragen, sondern überhaupt den großen Erfolg des Projekts im Internet bewirkt. Dabei haben sie die auch im Internet und dort besonders haßerfüllt betriebene Hetze der Relativitäts-Gläubigen gegen jegliche Kritik der Relativitätstheorien mit persönlicher Verunglimpfung der Kritiker über sich ergehen lassen müssen.

Immerhin haben sich einige Theorieanhänger veranlaßt gesehen, mit “Alpha Centauri” ein Gegenforum zum Auftritt von G. O. Mueller, Friebe und Lopez zu eröffnen. Damit haben Relativisten erstmals seit 1922 sich wieder zu einer Erwiderung auf die Kritik veranlaßt gesehen, ihre Erwiderung bisher jedoch ganz überwiegend als Haßtiraden und Verhöhnung der Kritiker gestaltet, die nach der alten Relativistenlesart nur zu dumm sind, um die Großartigkeit der Theorien zu begreifen und zu würdigen.

Die Existenz des Gegenforums ist unter zwei Gesichtspunkten auch positiv zu sehen.

Erstens durchbrechen die dort aktiven “Relativisten” die bisherige reine Zensur- und Boykott-Strategie des konsequenten Schweigens und Verschweigens der akademischen Physik-Machthaber gegenüber jeglicher Kritik. Das ist ein Erfolg, der nur dem unermüdlichen, tatkräftigen Wirken unserer Partner im Internet zu verdanken ist.

Zweitens
gibt es im Gegenforum  –  und auch in anderen Foren  –  erste Versuche, sich mit den Ergebnissen der Dokumentation auseinanderzusetzen. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen. Bisher beschränken sich die Theorieanhänger allerdings darauf, einige Punkte des Fehlerkatalogs unserer Dokumentation ( Kapitel 2 ) zu kritisieren und zu erwidern. Dabei erlauben sich die bisherigen Stellung­nahmen noch manche Schwächen:

(1) Sie verkennen den Übersichtscharakter des Fehlerkatalogs, der nur die bisher aus den kritischen Veröffentlichungen erhobenen Kritikpunkte grob-systematisch vermittelt und zu den kritischen Veröffentlichungen hinführen soll, sie selbst jedoch keinesfalls ersetzt. Eine wirkliche Erwiderung auf die Kritikpunkte müßte sich daher auf die originalen Veröffentlichungen der Kritiker beziehen, nicht auf die von G. O. Mueller gelieferten sehr kurzen Referate. Wie soll ein Referat von einer Druckseite die Ergebnisse von meist mehreren Veröffentlichungen anders als summarisch wiedergeben und dabei nicht unscharf werden?

(2) Leider gehen die bisherigen Stellungnahmen nicht den richtigen Weg zu den Originalarbeiten der Kritiker, sondern reiben sich nur an den summarischen Referattexten des Kapitels 2. Bisher ist die Scheu der “Relativisten”, sich den Originalarbeiten der Kritiker zu stellen, durchgängig und anscheinend unüberwindbar.

(3) Zur Widerlegung der Kritik bemühen die Stellungnahmen nur Wiederholungen der bekannten Behauptungen der Relativistik als endgültige Wahrheiten. Damit können sie aber höchstens sich selbst trösten, jedoch die Kritik nicht ausräumen. Insbesondere servieren sie die altbekannten angeblichen Experiment-Ergebnisse, als habe die Kritik diese angeblichen Ergebnisse nicht schon längst als reine Propagandalügen enthüllt: darauf würde man gern eine Entgegnung hören. Man wird abwarten müssen, bis diese Leute den Mut finden, wirklich auf die Kritik zu antworten.

(4) In ganz seltenen Fällen scheinen die Stellungnahmen sogar auf Originalarbeiten der Kritiker eingehen zu wollen, bringen dann aber leider doch nur persönliche Verunglimpfungen gegen die Autoren vor.

(5) Im eklatanten Gegensatz zur Scheu vor den kritischen Originalarbeiten entwickeln die Autoren ein merkwürdig leidenschaftliches Interesse daran, die Aufdeckung der Identität von G. O. Mueller zu fordern und zu betreiben. Anscheinend glauben sie, daß eine Aufdeckung der Identität des Urhebers der Dokumentation sie von einer Beschäftigung mit den nachgewiesenen 3789 kritischen Veröffentlichungen auf irgendeine magische Weise entbinden würde. So lange sie die Identität der Projektmitarbeiter nicht kennen, können sie nicht auf die Personen ablenken: damit kommt ihnen einer ihrer alten Tricks abhanden, ein richtiges Mißgeschick für die armen Relativisten!

(G.O. Mueller)



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