Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Forschungsgruppe G.O. Mueller'

Propagandaliteratur der akademischen Physik

Ich komme auf meinen Eintrag Die konkreten Folgen der Unfreiheit in der theoretischen Physik zurück und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller vom März 2007 an 100 Professoren der Humboldt-Universität Berlin und an 100 Professoren der Technischen Universität Dresden: 
 

Nach gegenwärtigem Stand beweisen diese Dokumente und Aktionen direkt oder indirekt folgende Tatbestände:

1. Seit 1908 existiert eine kontinuierlich bis zum heutigen Tag erschienene Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (Direkter Beweis).

2. Diese Kritik wird seit ca 1922 in Fachorganen, Fachverlagen, Handbüchern, Zeitschriften und Kongreßbeiträgen systematisch unterdrückt. Wenn die Verhinderung einer kritischen Veröffentlichung nicht mehr gelang, wurden die Informationen über die Existenz einer Kritik unterdrückt und ihre Rezeption im wissenschaflichen Diskurs verhindert – bis heute. Die erschienenen kritischen Veröffentlichungen und die Kritiker werden in der Öffentlichkeit diskriminiert, verleumdet, aus der wissenschaftlichen Diskussion ausgeschlossen und mittels der allgemein durchgesetzten Hetze von allen akademischen Ämtern des Faches ferngehalten (Indirekter Beweis). Auf welcher Ebene auch immer, sei es fachlich, ausbildend oder populär: Durch Lektüre der Theoriedarstellungen der Relativistik-Autoren und ihrer Literaturlisten kann sich jeder vom Erfolg dieser Unterdrückung selbst überzeugen. Wo werden kritische Veröffentlichungen in Literaturdokumenta-tionen des Faches nachgewiesen? Wo werden die kritischen Veröffentlichungen rezipiert und ihre Argumente beantwortet? Wo wird die Theoriekritik in ihrem wirklichen Umfang als Minderheitsauffassung dargestellt? Nirgends. Dabei ist zu beachten, daß die Relativistik gelegentlich auch einmal eine kritische Veröffentlichung in ihre Literaturlisten aufnimmt. Im Text selbst werden sie in der Regel nicht behandelt.

3. Die Diskriminierungen und Verleumdungen bedienen sich u. a. folgender Qualifikationen für Autoren, die ganz sachlich Argumente vortragen: Antisemit, Nazi, Ewiggestriger, Dummkopf, Neider, Querkopf, Psychopath, Reaktionär, Stalinist, mit beliebter Übernahme besonders elegant wirkender englischer Schimpfworte wie “crank” und “crankpot” und “fringe physicist“. Für die in unserer Dokumentation ausgewiesenen kritischen Autoren jüdischer Herkunft sind die pauschalen Verleumdungen als “antisemitisch” besonders bitter (Teils direkter, teils indirekter Beweis).

Von den zahlreichen Beispielen aus der Propagandaliteratur der akademischen Physik werden in der Dokumentation nur wenige zitiert. Deshalb sollen die englischsprachigen Veröffentlichungen (Bücher und Aufsätze) nicht unerwähnt bleiben, die sich angeblich allgemein mit “cranks” und “crank science” und “fringe physics” befassen, in Wirklichkeit aber vor allem gegen Kritiker der Relativitätstheorien pöbeln und sie gleichsetzen mit tumben Leugnern der Kugelgestalt der Erde und mit Perpetuum-mobile-Erfindern. In derartigen Aktivitäten haben sich von Anfang an auch unsere großen Nobelpreisträger hervorgetan.

(G.O. Mueller)

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Beschwerden an die Max-Planck-Gesellschaft



G.O. Mueller: Was bedeutet Wissenschaftsfreiheit

Ich zitiere aus dem Brief von G.O. Mueller vom März 2007 an 100 Professoren der Humboldt-Universität Berlin und an 100 Professoren der Technischen Universität Dresden: 

 
Was bedeutet Wissenschaftsfreiheit

Das Grundgesetz, Artikel 5, regelt in 3 Absätzen die persönliche Meinungsfreiheit (Absatz 1), ihre Grenzen (Absatz 2) und die Freiheit der Wissenschaft (Absatz 3). Wir haben in unserem “Offenen Brief” an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Problem der Wissenschaftsfreiheit thematisiert, also Absatz 3 – das Bundesministerium für Bildung und Forschung aber hat in seiner Antwort auf den “Offenen Brief” so getan, als sei die von uns geforderte Einführung der Wissenschaftsfreiheit (nach Absatz 3) schon erreicht, weil die Kritiker (nach Absatz 1) ja öffentlich ihre Meinung äußern können! [siehe hier] Soviel zur Gesetzeskenntnis und zum Intelligenzeinsatz des BMBF und über das Interesse der Auftraggeberin an dem Antwortschreiben. Schöner kann eine Obrigkeit ihre eigene Gleichschaltung und ihre Mitwirkung an dem Betrug der Öffentlichkeit über die Wahrheit der Speziellen Relativitätstheorie nicht dokumentieren. Den Kritikern wird also empfohlen, ihre kleinen Kritiker-Personen mit der offiziellen, steuerfinanzierten Wissenschaft zu verwechseln und die individuell-persönliche Meinungsfreiheit, die sie immer schon nutzen, mit der Freiheit der Argumentation und Diskussion in einem Wissenschaftsfach gleichzusetzen, die verboten ist. So dumm und größenwahnsinnig ist jedoch kein Kritiker.Was Wissenschaftsfreiheit bedeutet, ist klar an jenen Fachgebieten abzulesen, in denen sie herrscht. Es gibt 3 einfache Kriterien, die die Öffentlichkeit jederzeit erkennen und deren Erfüllung sie in jedem Fachgebiet – und ganz ohne Fachkenntnisse – nachprüfen kann, wenn sie es denn will:

1. Existenz von Mehrheitsauffassungen und Minderheitsauffassungen gleichzeitig nebeneinander.
Der Nachweis der Existenz von Minderheitsauffassungen kann nur aus der Literaturanalyse erbracht werden. Schlagen sich in den Veröffentlichungen keine nennenswerten Meinungsverschiedenheiten oder Kontroversen nieder, so kann es dafür nur zwei Gründe geben: entweder herrscht große Einigkeit und es gibt keine abweichenden Auffassungen, oder existierende Kritik und Minderheitsauffassungen werden unterdrückt.

2. Rezeption der Minderheitsauffassungen in der Fachdiskussion, in der Literatur und in den Gremien.

Ist die Existenz von Kontroversen belegt – im Fall der Speziellen Relativitätstheorie durch unsere Dokumentation – so müssen sie in der Diskussion, in der Literatur und den Gremien ihren Ausdruck finden. Werden dort keine Kontroversen geführt, so scheint es offiziell keine nennenswerten Minderheitsauffassungen zu geben.

3. Respektierung der Minderheitsauffassungen durch die Vertreter der Mehrheitsauffassung.

Der Umgang der Vertreter der Mehrheitsauffassung mit den Vertretern der Minderheitsauffassung muß der Minderheit das Existenzrecht gewähren. Die Mehrheit darf die Minderheitsauffassung für falsch erklären, darf sie jedoch nicht verleumden, nicht für ehrlos erklären und nicht unterdrücken. Die Minderheit darf nicht diskriminiert werden, weil sie eine Minderheit ist. Dieser grundsätzlich geltende Respekt vor der Minderheitsmeinung kommt z. B. darin zum Ausdruck, daß in Urteilen unserer höchsten Gerichte und in Gutachten von Sachverständigenkommissionen zur Politikberatung jederzeit Vertreter von Minderheitsmeinungen ein Sondervotum zum Urteil oder Gutachten abgeben können, und daß die Abgabe eines solchen Sondervotums nicht zur gesellschaftlichen Diskriminierung oder Ächtung oder gar sozialen Vernichtung des Verfassers führen darf.

Verwendet man diese drei Kriterien zur Beurteilung des Zustands der theoretischen Physik in Sachen Spezielle Relativitätstheorie, so kommt man eindeutig und unwiderlegbar – und von seiten der Physik-Machthaber gelegentlich sogar prahlerisch zugegeben – zu dem Ergebnis:

1. Mehrheitsauffassung und Minderheitsauffassungen bestehen seit 1908 gleichzeitig nebeneinander.

2. Seit 1922 findet eine Rezeption der Minderheitsauffassungen offiziell und effektiv nicht mehr statt, vielmehr wird schon die Existenz einer Kritik-Tradition über nun acht Jahrzehnte überhaupt geleugnet.

3. Da schon die Rezeption der Minderheitenauffassung seit 1922 erfolgreich verhindert wird, wird der zu fordernde Respekt der Minderheitsauffassungen durch deren Unterdrückung in sein Gegenteil verkehrt.

Ergebnis: In der theoretischen Physik gibt es somit in Sachen der SRT keine Wissenschaftsfreiheit. Quod erat demonstrandum.

(G.O. Mueller)



Täter aus gut geschützten Positionen

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

 

Die Aufnahme der Thesen in der Öffentlichkeit

Es wäre damit zu rechnen, daß die zentrale Überlegung (These 5), die Mehrheit der Wissenschaftler eines Fachgebietes könnte die Minderheits-auffassungen ihres eigenen Faches aus dem Fach hinauswerfen und vollständig von der Mitwirkung an der Entwicklung ihrer Wissenschaft ausschließen, allen verständigen Zeitgenossen als abenteuerlich und absurd erscheinen muß. Sie würden einen derartigen Vorgang in den akademischen Wissenschaften für aussichtslos und deshalb völlig ausgeschlossen halten, weil sie annehmen, daß schon ein Versuch alsbald der Öffentlichkeit bekannt werden und dann korrigiert werden würde. Niemand unter unseren Zeitgenossen würde von alleine auf den Doppelgriff einer Kombination von Thesen 5 und 8 kommen.

Als mindestens genau so abenteuerlich und absurd und somit als völlig ausgeschlossen müßte unseren Zeitgenossen die beschriebene Heimtücke erscheinen (These 8), daß eine ganze Wissenschaftsdisziplin insgeheim die Wissenschaftsfreiheit abschafft und diesen Zustand vor der Öffentlichkeit zu verbergen versteht, also einen Betrug der Öffentlichkeit organisiert. 

Die Öffentlichkeit lebt im Vertrauen auf eine um Objektivität und Nüchternheit bemühte Naturwissenschaft, im Vertrauen auf die von der Exekutive ausgeübte Rechtsaufsicht und die von der Legislative ausgeübte politische Kontrolle sowie im Glauben an das vielzitierte “Wächteramt” der Presse als “vierter Gewalt” im Staat. 

Die Öffentlichkeit rechnet nicht damit und kann sich nicht einmal vorstellen, daß die vermutete Objektivität, Nüchternheit und Gesetzestreue der Wissenschaftler, die ministerielle Rechtsaufsicht, die politische Kontrolle und das vielgepriesene “Wächteramt” der Presse sich allesamt als Illusionen erweisen könnten, weil diese Grundsätze und Funktionen von einer bestimmten Personengruppe in der Gesellschaft vorsätzlich außer Kraft gesetzt worden sind. 

Wenn die in den Thesen 5 und 8 skizzierten Vorgänge und Entwicklungen, also der Doppelgriff durch Rechtsbruch und zugleich Vertrauensbruch einmal Wirklichkeit werden sollten, so würde der Versuch, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und aufzuklären, bei den Opfern des Doppelgriffs, nämlich den aufgeklärten, aber ahnungslosen Zeitgenossen, auf größtes Mißtrauen stoßen, auf Unglauben, Ablehnung und wahrscheinlich sogar auf Protest gegen den Informanten, weil niemand geneigt ist, Derartiges in unserem Land überhaupt für möglich zu halten. Man würde solche Vorgänge als einen völlig unmöglichen Kulturbruch empfinden, den man niemandem in der akademischen Wissenschaft zutraut. 

Solche Zeitgenossen aber, die sofort die möglichen Folgen kalkulieren, falls die angebliche Aufdeckung eines Doppelgriffs der beschriebenen Art auch nur dürftigste Tatbestände zutage fördern sollte, würden sich sofort in völliges Schweigen zurückziehen. Wahrscheinlich würden sie bestreiten, davon auch nur das Geringste überhaupt gehört zu haben. 

Die Aufdeckung eines tatsächlichen Doppelgriffs der beschriebenen Art würde in unserer Gesellschaft mit großer Wahrscheinlichkeit als abstruse “Verschwörungstheorie” abgetan. Unsere gegenwärtige Publizistik, genervt von einigen phantastischen Verschwörungstheorien, vermittelt ihren Lesern ohnehin tendenziell die Auffassung, daß es so etwas wie Verschwörungen noch nie gegeben hat und insbesondere heute gar nicht mehr geben kann, weil die “investigative Presse” ständig aufpaßt und investigiert. Die Behauptung eines Doppelgriffs, wie oben beschrieben, könnte daher nur eine weitere törichte “Verschwörungstheorie” sein. 

Unsere Publizistik, auch die angeblich sogar “investigative”, versteht sich als Wellness-Veranstaltung für ihre Leser und betreibt deshalb selbst eine Verschwörung gegen Verschwörungstheorien. Mit der Einordnung als “Verschwörungstheorie” gilt ihr ein Thema bereits als publizistisch hinreichend beantwortet und positiv erledigt. Wer einen Doppelgriff der beschriebenen Art aufdecken wollte, müßte damit rechnen, daß er nur die Gegenfrage erntet, ob die Mondlandung etwa aus Hollywood-Ateliers stammt. 

Aus diesen Erwägungen und Erfahrungen folgt, daß handelnde Personen der Thesen 5 und 8 in unserer Gesellschaft zunächst einmal eine starke und vor Aufdeckung gut geschützte Position hätten, wie alle Täter, die etwas Unglaubliches und Unvorstellbares ins Werk setzen. 

(G.O. Mueller)



10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft

Ich zitiere aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschaftsfreiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir sind juristische Laien und sehen uns mit einem Problem der Wissenschaftsfreiheit konfrontiert. Wir haben deshalb im Grundgesetz den Artikel 5, Ziffer 3, dann die diesbezüglichen Ausführungen im Bonner Kommentar zum Grundgesetz studiert und ferner in Ihrer Veröffentlichung Bd. 65 den Abschnitt “Grund und Grenzen der Wissenschaftsfreiheit” gelesen und sind zu folgenden Erkenntnissen und Beurteilungen der Rechtslage gekommen, die wir im folgenden in 10 Thesen zusammenfassen. 

10  Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft (Wissenschaftsfreiheit)

These 1 – Die Freiheit der Wissenschaft ist entscheidend für eine offene, kritische und fruchtbare Entwicklung eines jeden Fachgebietes.

These 2 – Die Freiheit der Wissenschaft bedeutet die Teilhabe der Vertreter aller verschiedenen Positionen am wissenschaftlichen Dialog und an den Forschungsmitteln eines Faches.

These 3 – Die Freiheit der Wissenschaft ist im Grundgesetz, Artikel 5, Ziffer 3 als ein Grundrecht verbürgt, das nach GG Art. 1, Absatz 3 (”Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.”) unmittelbar gilt, zu seiner Geltung also keines besonderen weiteren Gesetzes und keiner Anweisung oder Anordnung irgendeiner weiteren Instanz bedarf.

These 4 – Eine Einschränkung oder Verweigerung der Wissenschaftsfreiheit für einzelne Wissenschaftler in einem Fachgebiet wäre eine Verletzung des Grundrechts dieser Personen.

These 5 – Eine Vertreibung und vollständiger Ausschluß kritischer Minderheitsauffassungen aus einem Fachgebiet durch die Mehrheit dieses Fachgebiets wäre nicht nur eine schwerwiegende Verletzung des Grundrechts Einzelner, sondern würde die Abschaffung dieses Grundrechts für das gesamte Fachgebiet bedeuten.

These 6 – Durch einen vollständigen Ausschluß von Minderheitsauffassungen aus einem Fachgebiet würde die ebenfalls durch das Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufswahl verletzt, insofern Berufsinteressenten bei Äußerung kritischer Urteile über die alleinherrschende Mehrheitsauffassung zu keinen akademischen Abschlußprüfungen zugelassen würden.

These 7 – Nach dem Beamtenrecht sind die beamteten Vertreter einer akademischen Wissenschaft in leitenden Positionen durch ihre Amtseide zur Einhaltung und zum jederzeit aktiven Eintreten für das Grundgesetz verpflichtet. Mit einem vollkommenen Ausschluß kritischer Minderheitsauffassungen aus der wissenschaftlichen Diskussion eines Fachgebiets würden die beamteten Vertreter dieses Fachgebiets das Grundrecht aller Wissenschaftler des Fachgebiets auf Wissenschaftsfreiheit abschaffen und damit ihre Amtseide brechen. (Zur Erinnerung: in der Bundesrepublik wurden schon einmal Bewerber allein bei dem Verdacht, sie würden vielleicht nicht unbedingt für die Wahrung des Grundgesetzes eintreten, abgewiesen.)

These 8 – Wenn die Amtsinhaber einer akademischen Wissenschaft durch Mißbrauch ihrer Macht und ihres Einflusses den vollzogenen Ausschluß der kritischen Minderheitsauffassungen aus einem Fachgebiet insgeheim und vorsätzlich ausdehnen würden auf die Schaltstellen der öffentlichen Meinungsbildung in den Redaktionen der Publizistik, der gedruckten und der elektronischen Massenmedien, der Verlage und des Bildungswesens, dann würde eine Gleichschaltung in der Berichterstattung organisiert, und die ahnungslose Öffentlichkeit würde über den wahren Zustand der Wissenschaft in dem betreffenden Fachgebiet getäuscht.

These 9 – Die Abschaffung des Grundrechts der Wissenshaftsfreiheit durch vollständige Vertreibung der kritischen Minderheitsauffassungen aus einem Fachgebiet würde u. a. zum Verlust des notwendigen Korrektivs und wichtiger Anregungen zu neuen Ansätzen in dem Fach führen und damit in letzter Konsequenz zur Gefahr von wissenschaftlichen Fehlentwicklungen.

These 10 – Die Abschaffung eines Grundrechts für ein ganzes Wissenschaftsfach würde in eklatantem Gegensatz stehen zu den Bestrebungen in der Bundesrepublik und in der Europäischen Union, durch Gesetze die Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz zu erreichen, die Menschenrechte durchzusetzen und speziell jede Art von Diskriminierungen z. B. wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Abstammung, der Religion oder der Weltanschauung zu verhindern.

Wir haben uns bemüht, diese Thesen möglichst kurz zu fassen. Wir hoffen, als juristische Laien die entscheidenden Merkmale der Rechtslage zutreffend erfaßt zu haben. Für Belehrungen über eventuell enthaltene Irrtümer wären wir sehr dankbar.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Die konkreten Folgen der Unfreiheit in der theoretischen Physik

Ich zitiere aus dem Brief von G.O. Mueller vom März 2007 an 100 Professoren der Humboldt-Universität Berlin und an 100 Professoren der Technischen Universität Dresden: 

 

Die konkreten Folgen der Unfreiheit in der theoretischen Physik

Diese Frage haben wir in unseren Anschreiben an die Exekutive und an die Legislative eingehend beantwortet, so dass wir hier nur noch einmal die Stichworte aufzuführen brauchen: Diskriminierung aller Andersdenkenden in der Fachöffentlichkeit und in der allgemeinen Öffentlichkeit. Eidbrüchigkeit aller zuständigen Mitarbeiter, die einen Amtseid auf das Grundgesetz und/oder die Landesverfassung geleistet haben und damit zur Wahrung des Grundgesetzes verpflichtet sind, stattdessen jedoch in leitenden Stellungen die Unterdrückung und Verleumdung der Kritik organisieren oder an der Unterdrückung von Andersdenkenden mitwirken.

Diskriminierung und Mobbing gegen alle andersdenkenden Mitarbeiter in bildungsbezogenen Einrichtungen (Universität, Schule, Volkshochschule).

Betrug der Öffentlichkeit durch Verheimlichung der Existenz einer Theoriekritik und zugleich hemmungslose Propaganda einer physikalischen Theorie als die angeblich “bestbewiesene” der Physik, obwohl es keine unbestrittenen experimentellen Ergebnisse für die Theorie gibt, dagegen jedoch zahlreiche experimentelle Widerlegungen. – Als besonders heimtückisch ist die Propaganda in den audiovisuellen Massenmedien (TV, Video) zu beurteilen, deren psychologische Überredungskraft den hilfslosen Zuschauern suggeriert, die im Bild gezeigten sich verkürzenden Gegenstände und die verschieden laufenden Uhren seien ein Stück aus dem Leben.

Gehirnwäsche auf allen Ebenen des Bildungswesens bis hinunter zum Kindergarten (”Wir wollen doch Onkel Albert keinen Kummer machen!”), damit diese Kinder später in der Schule schon innerlich jeden Gedanken an eine kritische Betrachtung als sinnlos verwerfen. Alle Diktatoren versichern sich der Jugend.

Gleichschaltung der Presse durch Beherrschung der Wissenschaftsredaktionen, in denen die “Fachphysiker” zur Bearbeitung der Öffentlichkeit im Sinne der Gehirnwäsche verpflichtet sind, damit jeder Bürger auf den Gebrauch des eigenen Verstandes verzichtet (wird von mehreren Autoren der Relativistik ausdrücklich gefordert als Voraussetzung zum erfolgreichen Verständnis der Theorie) und widerstandslos alles schluckt, was die Autoritäten verkünden. Wer die Gehirnwäsche am besten macht, ist ein begnadeter “Vermittler” und bekommt einen der vielen Preise für “guten Wissenschaftsjournalismus“.

Gleichschaltung speziell derjenigen Instanzen in Exekutive und Legislative, die nach Zuständigkeit und Amtsinteresse über die entscheidenden Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten verfügen und für die Gewährung der Grundrechte nach Artikel 5 zu sorgen hätten, stattdessen jedoch die massenhafte Amtseidbrüchigkeit ihrer Beamten und Angestellten in den Bildungseinrichtungen decken.

Zur Erinnerung: In der Bundesrepublik der siebziger Jahre wurden Lokomotivführer und Postboten schon entlassen, wenn sie nur nach der Meinung ihres Dienstherren “nicht die Gewähr für ein jederzeitiges Eintreten für das Grundgesetz und die Grundrechte” boten, also aufgrund einer Vermutung – die beamteten Machhaber der Physik dagegen bieten schon seit langem die Gewähr dafür, dieses Grundgesetz und die Grundrechte effektiv mit den Füßen zu treten! Das ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache.

Gleichschaltung der Wissenschaftsgeschichte und speziell natürlich der Physikgeschichte, die sich als akademische Disziplinen taub und blind gegen das reale Geschehen stellen und entweder in Schweigen hüllen oder bei der Verleumdung der Kritik sogar kräftig mitmachen und auf jeglicher Kritik und ihren Autoren herumtrampeln, weil Kritiker der physikalischen Theorie nur rechtlose Dissidenten sind wie in totalitären Staaten: die Mehrheit der Prominenz der bundesdeutschen Wissenschaftsgeschichte ist mit von der Partie und verdient sich mit der popularisierenden Gehirnwäsche eine goldene Nase.

Grenzenloser Opportunismus der Theorieanhänger und entsprechende Aggressivität gegen jegliche Theoriekritik in allen Kreisen der Gesellschaft, in der schon 17-jährige Schüler (in Internetforen) die Ausschaltung von Kritikern fordern, die die Theorie ihres Heiligen und “neuen Weltweisen” zu kritisieren wagen. Es gibt einen sehr schnell und buchstäblich überall durchführbaren Test auf den Zustand dieser Gesellschaft bezüglich der Wissenschaftsfreiheit für die theoretische Physik: Äußern Sie in verschiedenen Kreisen der Gesellschaft und in Gegenwart von Vertretern verschiedener Fachgebiete höfliche Zweifel an der Speziellen Relativitätstheorie oder bestreiten Sie so höflich wie direkt die Gültigkeit dieser Theorie. Beobachten Sie die Reaktionen.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Undemokratische Abwehrmaßnahmen gegen Kritik

Ich zitiere aus dem Brief von G.O. Mueller vom März 2007 an 100 Professoren der Humboldt-Universität Berlin und an 100 Professoren der Technischen Universität Dresden: 

Eine Auswertung der Diskussionen in Internetforen über die Kritik der Relativitätstheorien in den Jahren 2004-2006 zeigt, daß das Internet das einzige Medium ist, das von den Physik-Machthabern bisher nicht gleichgeschaltet werden konnte. In den Diskussionsforen ist es Kritikern möglich, Kritik vorzubringen. Die Kritiker sind klar in der Minderheit, und sie treffen nur in wenigen Foren auf eine sachliche Erörterung der Kritikpunkte. Die Mehrheit der Diskutanten verteidigt die Theorie, ohne auf die Kritikpunkte wirklich einzugehen, und reagiert sehr emotional, in Einzelfällen exzessiv mit Hetze und Pöbelei, wie sie auch schon aus der gedruckten Relativistik-Literatur bekannt sind.

In einem Forum haben einige Teilnehmer, darunter auch angeblich ausgebildete Physiker, sich nicht geniert dazu aufzurufen, Briefe an Bibliotheken zu schreiben und die Entfernung der Veröffentlichungen unseres Forschungsprojekts aus den Beständen oder wenigstens eine Benutzungssperre zu fordern [siehe hier]. Die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie wird von mehreren Diskutanten ausdrücklich als eine Gefahr bezeichnet. Gefahr für wen? Ganz im Gegensatz zu der oft nur sehr begrenzten Anzahl der Diskutanten (höchstens zwei, drei Dutzend je Forum) vermelden manche Foren für die Themen mit Relativitätsbezug enorme Besucherzahlen in der Größenordnung von mehreren Tausend. Darin dokumentiert sich ein großes Interesse der Allgemeinheit, die bisher überhaupt nur im Internet mit der Existenz einer Theoriekritik bekannt gemacht wird.

Wo jedoch die Exekutive direkt Einfluß nehmen kann, wird Kritik der Relativitätstheorien aus den Diskussionsforen gelöscht, so z. B. geschehen im Jubeljahr 2005 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Gästebuch-Seite ihres Einsteinjahr-Forums. (Direkte Beweise stehen im Internet: siehe unten, Punkt 10; ein Kritiker hatte gegen die Löschungen der kritischen Beiträge beim Ministerium protestiert und anschließend einen Schriftwechsel geführt, der unter der genannten Internetadresse vollständig dokumentiert ist) [siehe hier].

Bisherige Bilanz: Während das Internet bisher der einzige Ort freier Kommunikation über die Theoriekritik ist, zeigen sich auch dort die bekannten Bestrebungen zu undemokratischen Abwehrmaßnahmen gegen Kritik, oft wird direkt eine Zensur gefordert.

(G.O. Mueller)



Stellungnahme von Frau Dr. Annette Schavan zu den gravierenden gesellschaftlichen Missständen um die Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie

Ich habe im Juli 2006 persönlich an alle 614 Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen Brief gerichtet, in dem ich über die gravierenden gesellschaftlichen Missständen im Zusammenhang mit der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie und über die schwerwiegende Verletzung der persönlichen Integrität und der Grundrechte der Kritiker, insbesondere im Internet, ausführlich berichtet habe:

Juli 2006: Jocelyne Lopez schreibt an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages

 

Nachstehend die Antwort von Frau Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Absender:      Richter, Juergen /711 Juergen.Richter@bmbf.bund.de
Datum:           14.08.06 15:04
Empfänger:    Jocelyne Lopez
Betreff:           Forschungsgruppe G. O. Müller; Kritik an der Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

sie haben unter dem 31. Juli der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, Mitglied des Deutschen Bundestages, unter der Überschrift „Freiheit der Wissenschaft nach Artikel 5 des Grundgesetzes“ eine E-Mail zugesandt. Frau Bundesministerin Dr. Schavan lässt Ihnen danken und hat das Schreiben dem Referat „Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung“ im BMBF zur Beantwortung übergeben. 

Es soll zuallererst darauf hingewiesen werden, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus grundsätzlichen Erwägungen keine Stellungnahme zu wissenschaftlichen Thesen und Theorien abgibt. Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung sind unter den Experten in der Wissenschaft selbst zu diskutieren. Hierzu gehört auch die von der Forschungsgruppe G. O. Müller vorgebrachte Kritik an der Speziellen Relativitätstheorie von A. Einstein aus dem Jahre 1905. 

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe
G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Jürgen Richter 

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Prof. Dr. Juergen Richter
Bundesministerium fuer Bildung und Forschung
Referat 711
53175 Bonn
Tel.: 01888 57 3222
Fax: 018885783222
E-mail: juergen.richter@bmbf.bund.de

 

Siehe hierzu:

Morddrohungen bei Cyber-Mobbing

Verstoß gegen § 1 Art. 1 Grundgesetz durch Unterlassung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan

Verletzung des § 5 Art. 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit durch Frau Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung

Grob fahrlässig, Frau Bundesministerin Annette Schavan!

Staatliche Entscheidungsträger vernachlässigen Verfassungsgebot

Hat Frau Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung, die Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller prüfen lassen?

Die Bundesministerin Annette Schavan hat seit Jahren Kenntnis von der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie



G.O. Mueller: Die Literaturrecherche

Ich zitiere die Forschungsgruppe G.O. Mueller aus ihrer Dokumentation über 95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie „Über die absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie“Kapitel 1 – Einleitung:

Man kann sich überhaupt nicht vorstellen, daß man der Erste sein sollte, der auf diese eklatant auseinanderstrebenden Tatbestände stößt: auf den wahren Zustand der Theorie und die Haltlosigkeit der öffentlichen Propaganda. Im Laufe von 100 Jahren müßten schon andere halbwegs intelligente Menschen diese Entdeckung gemacht haben. Deshalb ist ein nahe liegender Schritt die Literaturrecherche.

Die Suche nach kritischen Veröffentlichungen zur Relativitätstheorie erweist sich als nicht einfach, aber sehr lohnend. Sie fördert allmählich die angeblich nicht existierende Kritik der Theorie zutage, in einem Umfang und einer Qualität, die alle Erwartungen weit übertrifft. 

Der mißtrauische, kritische Leser entdeckt, daß bereits im Zeitraum 1908-1914 alle wesentlichen Kritikpunkte vorgebracht worden sind, von den Vertretern der Theorie jedoch entweder nicht beantwortet wurden oder, wenn beantwortet, nicht entkräftet werden konnten. 

Die weitere Entwicklung der Kritik zeigt eine stetig sich erweiternde Argumentation und in manchen Fällen geradezu ingeniöse Widerlegungen der Theorie, deren Lektüre ein intellektueller Genuß ist. In der Klarheit und Schärfe des Gedankens sind die meisten Kritiker den Groß-Relativisten bei weitem überlegen. Die kritische Tradition ist, international betrachtet, durch alle Jahrzehnte hin unverändert stark geblieben und hat im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts sogar deutlich zugenommen; durch die allgemeinen Zeitumstände bedingte Einbrüche hat es nur in den Jahrzehnten der beiden Weltkriege gegeben.

Das Ergebnis der Literaturrecherche ist also die große Überraschung. Sie beweist, daß alle Behauptungen über die Nicht-Existenz einer Kritik der Theorie reine Propagandalügen sind, und daß die in der kritischen Tradition entwickelten Argumentationen und Nachweise gegen die Theorie von der Schul-Physik nicht einmal rezipiert und schon längst nicht widerlegt worden sind. Wie hätte man auch etwas widerlegen können, was man nach dem Willen der Relativisten gar nicht kennen sollte?

(G.O. Mueller)



Die Kronjuwelen der Relativitätstheorie: Die Paradoxa

Ich zitiere aus dem Kapitel 1 – Einleitung der Dokumentation von G.O. Mueller:

 

Fachliche Verdachtsmomente: die Paradoxa

Wendet sich der mißtrauische Leser dem physikalischen Inhalt der Theorie zu, so stößt er in den Darstellungen aller Preislagen auf mehrere merkwürdige Behauptungen, von denen die Relativistik-Autoren sympathischerweise oft selbst zunächst gern einräumen, daß diese Behauptungen ziemlich ungewöhnlich und absurd erscheinen mögen, um anschließend aber sofort zu versichern, daß sich alles absurd Erscheinende aufklären lasse und alles seine Richtigkeit habe. Diese merkwürdigen Behauptungen der Theorie werden als Paradoxa bezeichnet, für deren richtiges Verständnis man den besonderen Relativisten-Verstand benötigt; im übrigen könne man aber schon darauf vertrauen, das alles richtig ist, „wie Einstein uns lehrt“. Alle Behauptungen des Urhebers der Theorie sind anscheinend Gesetze, gegen die man nicht verstoßen darf, wenn man sich nicht in Irrtümer verrennen will. 

Diese Paradoxa sind gewissermaßen die Kronjuwelen der Relativistik: sie stellen den revolutionären Inhalt der Theorie dar, garantieren damit einerseits den besonderen Erkenntnisrang der Theorie und demonstrieren andererseits die besonderen Qualifikationen derer, die alles zu erklären vermögen.

(G.O. Mueller)



Die Denkstrukturen und die kommunikative Strategie des guten Christian Gapp

In seinem HEISE-Online-Artikel „Die relativen Dinosaurierhasser“ vom 25.10.09 setzt Christian Gapp Kritiker der Evolutionstheorie und Kritiker der Relativitätstheorie in ihren Denkweisen und in ihren Motivationen gleich und will es mit einer rhetorischen Stilübung nachweisen, indem er das Wort „Relativitätstheorie“ durch das Wort „Evolutionstheorie“ in einer Textpassage aus der Dokumentation von G.O. Mueller ersetzt. Zwar spricht der gute Christian Gapp dabei gleich die beiden Interessenvertreter des GOM-Projekts frei von solchen Denkweisen und Motivationen: 

Es ist an dieser Stelle völlig unerheblich, ob „G. O. Mueller“ wirklich eine „Organisation“ ist, oder ob Friebe und Lopez sich alles nur zusammengebastelt haben, um ihrem Publikum eine breite Bewegung von Kritikern vorzugaukeln, die sich vor der „Wissenschaftsmafia“ (Friebe) verstecken muss. Wichtig ist hier nur eins: Friebe, Lopez und andere, vor allem in Foren tätige Anti-Relativisten, stellen im Vergleich zu Evolutionskritikern eine sehr kleine Gruppe dar. Während Fragen zur Evolution einen großen Teil der Öffentlichkeit interessieren, ist die SRT ein ausgesprochenes Nischenthema. Sie emotionalisiert einen Laien nicht einmal annähernd wie die Evolutionstheorie. Friebe und Lopez argumentieren zudem nicht aufgrund religiöser Ansichten gegen die SRT. Sie beanspruchen, die SRT aufgrund des Common Sense angreifen zu können. Lopez‘ eigene, esoterisch angehauchte, ausgesprochen amüsante Theorie im Bereich der Entstehung des Universums zeigt keine Gemeinsamkeiten mit religiös-fundamentalistischen Ansichten von Darwingegnern.

aber der Vergleich zwischen Kritikern der Relativitätstheorie und Kritikern der Evolutionstheorie scheint damit erst einmal dem guten Christian Gapp nachgewiesen und dokumentiert zu sein: Er fühlt sich berechtigt beiden „Gruppen“ unwissenschaftliche Denkstrukturen, Irrationalität und religiösen Fundamentalismus zu unterstellen, wobei er dringend empfehlt, sich mit dem wissenschaftlichen Anliegen von solchen Wissen-schaftlern und Bürgern nicht zu beschäftigen: 

Evolutionsgegner und Anti-Relativisten leben, die einen mehr, die anderen weniger, in ihrer eigenen Welt voller irrationaler Kausalitäten. Sie lassen sich grundsätzlich nicht rational überzeugen. Es ist daher verschwendete Zeit, ihre Argumente rational entkräften zu wollen. Wichtig ist also nicht, mit den Kritikern zu reden sondern über sie, indem ihre Denkstrukturen erläutert und ihre kommunikativen Strategien entlarvt werden. 

Die Denkstrukturen des guten Christian Gapp wären hier auch interessant öffentlich zu erläutern und man könnte sich zum Beispiel die Frage stellen: Wovor fürchten sich die Relativisten?  Vielleicht kann er uns dazu eine Antwort geben, da er sich so furchtbar gut auskennt, wer weiß?

Es würde sich aber auf jeden Fall lohnen, wenn der gute Christian Gapp uns die „kommunikative Strategie“ der Anhänger der Relativitätstheorie im Internet erläutern würde, die man in seinem Kreis seit Jahren so pflegt und die definitiv nichts, aber auch wirklich gar nichts mit einer wissenschaftlichen Kommunikation zu tun hat, wie zum Beispiel: 

Thilo Kuessner: Zensur ist doch besser als Nichtbeachtung, oder?
Die gute Milena Wazeck befolgt brav die Strategie „Marginalisierung durch Nichtbeachtung“
Die gute Carolin Liefke möchte mich so gerne im Internet loswerden…
Dr. Florian Freistetter: Verweigerung der Auseinandersetzung mit Kritik
Ulf von Rauchhaupt: Spinner

Ganz speziell sollte uns zum Beispiel der gute Christian Gapp auch die „kommunikative Strategie“ erläutern – da er sich so furchtbar gut auskennt – die im Internet gegenüber den Kritikern der Relativitätstheorie seit Jahren eingesetzt wird und die ich auch kurz im folgenden Blog-Eintrag dokumentiert habe: 

Dr. Markus Pössel ist aus meiner Sicht in die Mitverantwortung für die langjährigen Straftaten des illegalen Forums „Alpha Centauri“ zu ziehen  
sowie
Die Bananenrepublik des Herrn Busemann

Das wäre sehr interessant, die Denkstrukturen und die bevorzugte „kommunikative Strategie“ des guten Herrn Christian Gapp näher zu erläutern, oder? 

(Jocelyne Lopez)



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