Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Forschungsgruppe G.O. Mueller'

G.O. Mueller: Nachweis 6 – Das große Interesse des Publikums an der Theoriekritik

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde:

 

Nachweis 6: Das große Interesse des Publikums an der Theoriekritik

Die Präsentation der Dokumentation im Internet seit Dezember 2003 auf mehreren Homepages von Einzelpersonen, die schon seit Jahren zu den prominenten Kritikern der theoretischen Physik gehören, in Deutschland, Österreich, Italien, Großbritannien und Kanada und außerdem in zahlreichen Diskussionsforen des Internets beweist ein allgemeines großes Interesse des Publikums an kritischen Informationen zu den Relativitätstheorien. In mehreren Foren ist tatsächlich eine Diskussion über einzelne vorgestellte Theoriefehler in Gang gekommen. Wohlgemerkt, besagt Interesse zunächst nichts über Ablehnung oder Zustimmung. 

Obwohl in den Diskussionsforen auch einige Teilnehmer merkwürdigerweise heftige Pöbeleien und geradezu eine Hetze gegen die Kritiker der physikalischen Theorien betreiben, ohne daß die Kritiker dazu irgendwie Anlaß gegeben hätten, melden die Foren gerade für diese Themen bemerkenswert hohe Zugriffszahlen ihrer nur lesenden Besucher, oft mehrere Tausend und in einigen Fällen mehrere Zehntausend. Auch wenn man das zeitweise Abdriften mancher Diskussionsstränge (threads) zu anderen Themen (going off topic) in Rechnung stellt und sehr zurückhaltend nur  5 Prozent der Zugriffe als verschiedene Besucheridentitäten wertet, so würden z. B. schon 200.000 Zugriffe auf ca. 10.000 interessierte Personen schließen lassen.  

Damit beweist das unkontrollierbare Internet höchst eindringlich folgende Tatbestände: 

– das Publikum ist völlig überrascht von der Existenz einer derart reichhaltigen Theoriekritik, was nicht verwunderlich ist angesichts der bis heute praktizierten Unterdrückung und Verleumdung der Kritik in der “seriösen” Presse und Fachliteratur der Offline-Welt; 

– die Größenordnung der erreichten Publikumszahlen liegt mindestens so hoch wie für eine gedruckte Verlagsveröffentlichung in der Offline-Welt;  

– das Physik-Establishment ist nicht in der Lage, das Internet mit Unterdrückung und Verleumdung der Kritik zu beherrschen, sondern kann nur versuchen, die Internetseiten möglichst weitgehend auf seine Linie zu bringen. 

Die von den Nachweisen behaupteten Tatbestände waren den Kritikern seit langem bekannt (mit Ausnahme von Nachweis 6 zum Internet) und sind immer wieder beklagt worden. Das Forschungsprojekt nimmt für seine Dokumentation nur in Anspruch, mit deren Vertrieb seit 2001 für diese Tatbestände erstmals nachprüfbare Beweise geliefert zu haben und überhaupt erstmals in der Öffentlichkeit den grundgesetzlich begründeten Rechtsanspruch auf Wissenschaftsfreiheit für die Kritiker einzufordern. 

(G.O. Mueller)



Wo bleibt die Genialität bei der Speziellen Relativitätstheorie?

Ich verweise auf meinen Eintrag Beide Postulate der Speziellen Relativitätstheorie sind Käse und komme auf diese Postulate zurück, die ich für leere Hülsen halte und die dabei die Grundlage einer Theorie bilden, die uns seit 100 Jahren als „Genialität“ verkauft wird: 

2. Postulat:

Dieses Postulat besagt im Klartext lediglich: Ein „ruhender“ Beobachter misst immer die gleiche Geschwindigkeit für einen Lichtstrahl, egal ob die Lichtquelle ruht oder ob sie sich bewegt.

Dass das 2. Postulat lediglich eine fiktive Messung beschreibt und das Messergebnis dieser Messung postuliert, ohne jedoch die Voraussetzungen dieser Messung klar zu definieren habe ich ausführlich in meinem vorherigen Eintrag dargelegt: Zu was „ruht“ der Beobachter bei dieser fiktiven Messung?

Auch Physiklaien dürfen sich sehr wohl diese Frage stellen ohne sich bloßzustellen oder als dumm zu gelten. Der Zustand der Ruhe oder der Bewegung kann nämlich nur durch ein 2. Objekt definiert werden, das ist elementares Verständnis der Physik. Das 2. Objekt, das den Zustand der Ruhe des Beobachters bei dieser Messung eindeutig definieren könnte, nennt Einstein jedoch nicht, man darf sich es aussuchen. Einstein begnügt sich damit, um sich aus der Affäre zu ziehen, das Wort „ruhenden“ in seinem Postulat in Anführungszeichen zu setzen, und fertig! Die Anführungszeichen bei dem Wort „ruhenden“ werden bei der Wiedergabe oder die Interpretationen des Postulats gerne weggelassen oder übersehen. Wir sollen uns wohl nicht zu viele Gedanken um die Bedeutung des 2. Postulats machen, wenn Einstein selbst sich darüber keine gemacht hat, oder?

Viel qualifizierter Kritiker als ich waren offensichtlich genauso dumm wie ich, indem sie sich diese Frage doch gestellt haben: Zu was „ruht“ der Beobachter bei der fiktiven Messung, die im 2. Postulat beschrieben wird?? Wie zum Beispiel G.O. Mueller es in seinem Fehlerkatalog zusammenfassend dokumentiert, z.B. hier oder hier:

C: Raum / Fehler Nr. 1
Albert Einstein verneint die Existenz eines absoluten Raumes

Albert Einstein hat 1905 zunächst (S. 892) nur gesagt, daß „ein mit besonderen Eigenschaften ausgestatteter „absolut ruhender Raum““ in die SRT nicht eingeführt werde. Dies bedeutet, daß er die Existenz eines absoluten Raumes nicht anerkennt.
[…]
Albert Einstein hat in Konsequenz der Ablehnung des absoluten Raumes auch die anderen 3 absoluten Vorstellungen verneint, d.h. relativiert: für (2) die Zeit und (3) die Bewegung tut er es ausdrücklich; für den (1) Beobachtungsraum hat er verräterische Formulierungen verwendet: so spricht er (S. 897) von einem „“ruhenden“ Raum“, was logisch die Existenz auch eines ‚bewegten‘ Raumes und damit eine Mehrheit von Räumen impliziert; in Bezug worauf sein „ruhender“ Raum ruht, teilt er nicht mit.

Was die von Albert Einstein verwendeten Anführungszeichen bedeuten sollen, ist nicht herauszufinden. In diesem „ruhenden“ Raum bringt er zwei Koordinatensysteme unter: ein ruhendes und ein bewegtes; damit ruht logischerweise ein System in Bezug auf den „ruhenden“ Raum (!); dann kündigt er an, der „ruhende“ Raum soll einmal vom ruhenden und einmal vom bewegten System aus vermessen werden. Nach dieser Ankündigung ist jedoch bis zum Ende des Paragraphen 3 (S. 902) vom Raum nicht mehr die Rede: der „ruhende“ Raum ist gar nicht vermessen worden.

(G.O. Mueller)

Durch die konfuse Formulierung Einsteins seines 2. Postulats – und wohl auch dabei durch seine konfusen Gedanken – kann diese Annahme in meinen Augen nicht den Anspruch erheben, wissenschaftlich anerkannt zu werden und als Grundlage einer Theorie – noch dazu einer „genialen“ Theorie – zu fungieren. Das hätte bei einer seriösen wissenschaftlichen Prüfung vor der Veröffentlichung moniert werden sollte. Diese Prüfung hat wohl nie stattgefunden.

 

1. Postulat:

Einstein übernimmt hier einfach – ohne es explizit zu sagen und als eigenständiges Postulat – das Relativitätsprinzip Galileis, und zwar in einer äußerst verschnörkelten und verklausulierten Formulierung, ein Prinzip, das wohl als Binsenweisheit der Kinematik und als Allgemeinplatz schon zu seiner Zeit gegolten haben sollte und in der Vorstellung Einsteins überwiegend eine anekdotische Qualität gewinnt: Es ist bei zwei zueinander bewegten Objekten egal, ob man das eine oder das andere Objekt als ruhend oder als bewegt betrachtet: 

Albert Einstein – Zur Elektrodynamik bewegter Körper, 1905 – Seite 895: 

Die Gesetze, nach denen sich die Zustände der physikalischen Systeme ändern, sind unabhängig davon, auf welches von zwei relativ zueinander in gleichförmiger Translationsbewegung befindlichen Koordinatensystemen diese Zustandsänderungen bezogen werden.

 
Wie gesagt eine Binsenweisheit, die keinen Menschen umwirft und die auf  gar keinen Fall für eine eindeutige Definition des Zustands der Ruhe eines Beobachters bei einer konkreten Messung brauchbar ist, wie es Einstein in seinem 2. Postulat in Anführungszeichen voraussetzt. Das erste Postulat leitet hier auf keinen Fall das zweite ein, es ist davon völlig unabhängig. Das Relativitätsprinzip Galileis gilt außerdem für alle Objekte, nicht nur für einen Lichtstrahl, es bringt z. B. für die Kernannahme der Speziellen Relativitätstheorie der Unabhängigkeit der Lichtgeschwindigkeit zu bewegten Beobachtern überhaupt nichts (es sei denn, man postuliert den Unsinn, die Geschwindigkeit aller beliebigen Objekte sei unabhängig von der Geschwindigkeit des Beobachters…) und ist völlig überflüssig in dieser Theorie. Es sorgt nur für reichliche anekdotische Vorstellungen Einsteins, die jedoch nur bei 5  Minuten Langeweile einen Menschen amüsieren und unterhalten können, mehr nicht, so in der Art: Fährt der Zug oder fährt der Bahnhof? Diese Frage halte ich wiederum nicht für wissenschaftlich relevant, geschweige denn für eine Revolution des Denkens der Menschen… Mehr ist aber hier bei der Erwähnung des Relativitätsprinzips Galileis in der Speziellen Relativitätstheorie nicht zu holen.

Von der Kernannahme der Speziellen Relativitätstheorie, die Lichtgeschwindigkeit sei unabhängig von der Geschwindigkeit des Beobachters, ist in den beiden Postulaten keine Spur zu finden. Diesen Unsinn hat Einstein kurzerhand und stillschweigend einfach mit der Verwendung der Lorentztransformation in seiner Theorie übernommen – die in dieser Theorie ohne Äther übrigens nichts zu suchen hat – und die urprünglich auf einen grundsätzlichen Fehler von Waldemar Voigt zurückzuführen ist, siehe zum Beispiel Dr. Wolfgang Engelhardt: Über den Ursprung der Lorentz-Transformation.

Wo versteckt sich also die „Genialität“ in der Speziellen Relativitätstheorie?

 (Jocelyne Lopez)

 

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Siehe auch:
Ein Grundfehler der Speziellen Relativitätstheorie: Verwechselung und Vermischung von Kinematik und Dynamik



G.O. Mueller: Nachweis 5 – Die Verweigerung des Zugangs der Kritiker zu den Experimentdaten

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde:  

 

Nachweis 5: Die Verweigerung des Zugangs der Kritiker zu den Experimentdaten 

Erst durch die Aufarbeitung der kritischen Veröffentlichungen hat unser Projekt einen speziellen Typ von Maßnahmen zur Abwehr von unerwünschter Theoriekritik aufdecken können: die einfache Verweigerung von Experimentdaten, um die Manipulationen der Daten zum Zwecke der “Erfolgsmeldung” verborgen zu halten. 

Es geht um aufwendige Experimente der akademischen Physik, deren Ergebnisse von den Theorievertretern öffentlich als großartige Bestätigungen der Theorie verkündet und bejubelt werden. Wenn die Kritiker nach den originalen Experimentdaten fragen, werden sie mit Zusagen, Nichtlieferung, Ausreden, Vertröstungen und schließlich Lieferung nur der veröffentlichten Daten abgefertigt. 

Ein eklatantes Beispiel lieferte der berühmt gewordene Atomuhrentransport von Hafele/Keating (Bericht 1972). Er wird seither von der akademischen “Wissenschaft” als triumphale Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie gefeiert. Erst um das Jahr 2000 ist es dem irischen Kritiker A. G. Kelly gelungen, die Originaldaten dieses Experiments zu erhalten, über deren Quelle er aus guten Gründen nichts mitteilen kann: Quellenschutz. 

Kelly hat in einem Aufsatz ( www.cartesio-episteme.net/H&KPaper.htm) die wirklichen Daten mitgeteilt, die ganz anders aussehen als der offizielle Jubelbericht. Eines von Kellys Beispielen: Der Gang von tragbaren Cäsium-Uhren weist gewöhnlich eine bestimmte konstante Drift auf, die aber auch plötzlich größere Sprünge machen kann. Die Drift einer der 4 Uhren (Clock 447) sprang von 26 Nanosekunden (pro Stunde) auf 266 Nanosekunden – während Hafele/Keating für diese Uhr berichten: “no significant changes in rate were found for clocks 408 and 447„. Kelly: “This barefaced manipulation of the data was outrageous.“ 

Wenn es gelingt, die entscheidenden wirklichen Daten dreißig Jahre lang im Tresor zu verstecken, dann hat die erfundene Jubelbotschaft schon dreißig Jahre lang ihre soziale Wirkung getan und kann durch eine organisatorisch ausgegrenzte Kritik im Internet gar nicht mehr erreicht werden. Vertreter einer akademischen “Wissenschaft”, die sich aufs Unterdrücken und Verschweigen verlegt hat, werden auf Kelly ohnehin nicht reagieren. 

Ähnlich gravierende Nachweise über den Umgang mit den wichtigen Ergebnissen – der Interferometer-Versuche von Michelson/Morley 1881 bis D. C. Miller 1927 – sowie über die Sonnenfinsternis-Beobachtungen von 1919 sind seit 1993 von den Wissenschaftssoziologen Harry Collins und Trevor Pinch in zwei Auflagen und auch in deutscher Übersetzung veröffentlicht worden (The Golem : what everyone should know about science. Cambridge 1993. 164 S.). Collins/Pinch mußten dabei gar nicht einmal auf geheimgehaltene Daten zurückgreifen, sondern nur die offensichtlichen Manipulationen in den veröffentlichten Daten nachweisen. 

(G.O. Mueller)

 

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Siehe auch:

Komplette Korrespondenz 2008 mit der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wegen Experiment Hafele/Keating:
Deutsche Physikalische Gesellschaft: Weder wissenschaftlich, noch glaubwürdig, noch vertrauenswürdig



G.O. Mueller: Nachweis 4 (Fortsetzung) – Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

 

Nachweis 4 (Fortsetzung): Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen 

D. Eine weitere Unterstützung für diesen Nachweis 4 liefert auch die Reaktion der bisher insgesamt 1900 Adressaten unserer 2230 versandten Exemplare der Dokumentation, jeweils verbunden nur mit der Bitte an die Adressaten, die Öffentlichkeit über die Existenz der Dokumentation zu informieren und eine Prüfung der durch die Dokumentation aufgedeckten Tatbestände anzuregen. Mehr als Information und Prüfung hat das Forschungsprojekt von keinem Adressaten erbeten.

Unsere Adressaten scheinen fast sämtlich in eine Schreckstarre gefallen zu sein angesichts der möglichen Dimensionen des Skandals, so daß überhaupt nur ganze 6 Adressaten sich wenigstens zu einer geschäftsmäßigen Empfangsbestätigung aufraffen konnten: wir danken diesen 6 Adressaten aufrichtig. Nur eine Adressatin, Frau Bundesministerin Schavan, hat die Beantwortung unseres “Offenen Briefes” an alle Bundestagsabgeordneten an ihr Ministerium delegiert. Wir danken Frau Schavan für diesen Schritt sehr, auch wenn anschließend ihre Mitarbeiter auf die entscheidenden Punkte des “Offenen Briefes” nicht eingegangen sind.

 

E. Erheblich positiver haben von den weltweit 130 versorgten Bibliotheken bis heute immerhin 57 Bibliotheken reagiert und die zugesandten Veröffentlichungen des Projekts in ihren Katalogen nachgewiesen. Damit haben sie aus freier Entscheidung den herrschenden akademischen Boykott gegen die Relativitätskritiker nicht mitgemacht. Eine Bibliothek ist nicht verpflichtet, unaufgefordert zugesandte Veröffentlichungen in ihren Bestand aufzunehmen und im Katalog nachzuweisen. 

Es bleiben jedoch ca. 70 Bibliotheken, die die zugesandte Dokumentation woandershin entsorgt haben – was ihr gutes Recht ist. Fragt sich nur, ob diese Bibliotheken für ihre Leser bessere Dokumentationen der Kritik der Relativitätstheorien in ihren Beständen haben (welche sollten das wohl sein?) oder aber Nachweise solcher Kritik nicht für wünschenswert halten. Mehr als die Hälfte der Bibliotheken übt also immer noch Zensur, eine Bestätigung für den Nachweis 4. 

Eine besondere Posse hat uns im Jahr 2002 die Bibliothek der ETH Zürich geboten. Sie hat die Dokumentation im August in ihren Katalog aufgenommen – und den Eintrag nach ca. 2 Monaten wieder gelöscht! Eine telefonische Rückfrage beim zuständigen Fachreferenten der Bibliothek ergab, daß anonym erschienene Werke als unwissenschaftlich gelten und deshalb in den Katalog nicht aufgenommen werden könnten.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Nachweis 4: Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

 

Nachweis 4: Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen

Erstmals wird – als Folge des Ausschlusses der Kritik (Nachweis 2) und der Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung (Nachweis 3) – indirekt auch die Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen demonstriert, die die Kritiker in ihren Veröffentlichungen vorgetragen haben. Die Demonstration erfolgt in mehrfacher Weise.
 

A. Zum einen haben mehrere Kritiker die direkte Auseinandersetzung mit der akademischen Physik gesucht und um Antworten auf ihre kritischen Arbeiten gebeten, können jedoch nur über strikte Verweigerungen von seiten des Physik-Establishments berichten. 

Unterstützt wird dieser Befund durch Vorgänge in den letzten Jahren. Auf seiner Homepage berichtet z. B. Dr. Christoph v. Mettenheim über seinen erfolglosen Versuch, im Jahr 2005 mehrere physikalische Institute zu einer Diskussion über seine auf der Homepage veröffentlichte Kritik der Speziellen Relativitätstheorie zu bewegen [siehe hier].
 

B. Bei einiger Kenntnis der kritischen Arbeiten muß man als sicher annehmen, daß die Kritiker in ihren Arbeiten jede in der akademischen Fachliteratur eventuell anzutreffende Auseinandersetzung mit ihrer Kritik begierig aufgegriffen und diskutiert hätten. Ein solcher Vorgang ist uns bisher nicht bekannt geworden. 
 

C. Die Theorievertreter selbst machen aus ihrer grundsätzlichen Verweigerung jeglicher Diskussionen mit den Kritikern übrigens gar kein Geheimnis. 

Die von den rechtgläubigen Physikern beherrschte Wikipedia z. B. hat die Kritik der Theorie in einen eigenen Artikel ausquartiert (als ob die Kritik einer Theorie mit der Theorie gar nichts zu tun hätte), damit die Kritik im Theorie-Artikel nicht stört (Stand: 18.12.07): 

Artikel “Kritik an der Relativitätstheorie” 

Darin heißt es: “Wissenschaftliche Kritik an der Relativitätstheorie Albert Einsteins wurde vor allem in den Jahren nach ihrer Veröffentlichung geäußert. Die Theorien der damaligen Gegner der Theorie werden in der wissenschaftlichen Fachwelt heute nicht mehr diskutiert.”

Der Artikel strickt an der offiziellen Legende der akademischen “wissenschaftlichen Physik”. Demnach gab es nur “damalige” Kritiker, die Kritiker waren immer “Gegner”, und die Gegner vertraten immer nur eigene Theorien, und die “werden … heute nicht mehr diskutiert.” Dieser semantische Mummenschanz will dem Leser suggerieren:

wissenschaftliche Kritik hat es nur früher mal gegeben; ist widerlegt durch die Dokumentation;

– die Kritik bestand immer nur aus gegnerischen Theorien; ist widerlegt durch die Dokumentation, da auch viele kritische Autoren die Theorie grundsätzlich akzeptieren und nur bestimmte Aussagen der Theorie kritisieren;

– die damaligen Theorien werden nicht mehr diskutiert; andere proprietäre Theorien der Kritiker sind überhaupt keine Kritik und die Frage ihrer Diskussion ist hier nur eine Desinformation;

Kritik der Theorie, die heute zu diskutieren wäre, scheint es nicht zu geben; ist widerlegt durch die Dokumentation. 

Weiter heißt es in dem Wikipedia-Artikel dann doch in schöner Offenheit und mit dem seltenen Eingeständnis sogar der “Existenz” von “Kritiken”:

Übereinstimmend beklagen sich Anti-Relativisten daher über eine systematische Anfeindung und einen Ausschluss aus der wissenschaftlichen Diskussion.”

“Aufgrund der vielen experimentellen Erfolge und Bestätigungen der Relativitätstheorie werden die Kritiken der Antirelativisten in der wissenschaftlichen Fachwelt heute nicht mehr Ernst genommen. 

Die Kritiken werden nicht in anerkannten Fachjournalen, sondern nur noch in Privat-Verlagen oder Internet-Seiten veröffentlicht. Beispiele dafür sind Theimer (1977) und Galeczki/Marquardt (1997).

Quod erat demonstrandum. Das einzige Argument gegen Theimer und Galeczki/Marquardt ist also der “Privat- Verlag”! Der Ausschluß und die Nicht-Diskussion werden hier stolz als Stärke der “Wissenschaft” und Irrelevanz der Kritik propagiert und sollen das Publikum von solchen kritischen Machwerken abschrecken.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Nachweis 3 – Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

 

Nachweis 3: Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung

Erstmals wird indirekt die Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung in Deutschland, von den Kritikern seit Jahrzehnten beklagt, tatsächlich bewiesen, indem seit 2001 alle interessierten und zuständigen Zeitgenossen sich selbst ein Bild von der kritischen Tradition der theoretischen Physik machen können. Jeder Interessierte kann jetzt selbst prüfen, ob und wie weit die Öffentlichkeit durch das vielgepriesene “Wächteramt” unserer angeblich investigativen “vierten Gewalt” über den Hinauswurf und die anschließende Unterdrückung und Verleugnung der kritischen Literatur in den vergangenen 85 Jahren informiert worden ist. 

Zur Demonstration der Gleichschaltung greifen wir als Beispiele die nach 1945 erschienenen bedeutendsten Werke der Kritik in deutscher Sprache heraus: 

Walter Theimer: Die Relativitätstheorie : Lehre – Wirkung – Kritik. Bern 1977. 192 S. ISBN 3-7720-1260-4 – Neuausgabe: Graz 2005. 200 S. ISBN 3-900800-02-2 

Georg Galeczki, Peter Marquardt: Requiem für die Spezielle Relativität. Frankfurt a. M. 1997. 271 S. ISBN 3-86137-484-6 

Unseres Wissens ist keines dieser beiden Werke jemals in einer deutschen Zeitung dem Publikum vorgestellt worden. Von Besprechungen in Zeitschriften ist uns nur eine – positive – Darstellung über das Buch von Galeczki / Marquardt in einer populistischen Zeitschrift (P.M. Magazin) bekanntgeworden, und erst auf diese Rezension hat das “seriöse” Zentralorgan “Bild der Wissenschaft” mit einer wütenden Attacke reagiert, eine Stellung-nahme der attackierten Autoren jedoch nicht abgedruckt. 

Wenn dies das Schicksal der beiden umfassenden kritischen Darstellungen in deutscher Sprache ist, so bedarf es keiner großen Spekulationen über die Rezeption aller anderen kritischen Arbeiten in den fachlichen wie in den populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen. Jeder Interessierte kann die Literaturlisten der akademischen Veröffentlichungen mit der Autorenliste der Dokumentation abgleichen, Stichproben werden genügen.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Nachweis 2 – Ausschluß der Kritik als Dauerzustand

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 


Nachweis 2: Ausschluß der Kritik als Dauerzustand
 

Erstmals wird der 1922 von Max Planck eingeführte Ausschluß der Kritik aus der theoretischen Physik als ein Dauerzustand bis zum heutigen Tage erwiesen durch die Dokumentation der großen Tradition kritischer Veröffentlichungen zur Speziellen Relativitätstheorie, die seither nie rezipiert und argumentativ nie widerlegt worden sind, weil sie in keiner Fachzeitschrift und in keinem Fachverlag der Physik erscheinen konnten, in keinem Kongreßvortrag erwähnt worden sind und in keinem Literaturverzeichnis der Fachveröffentlichungen auftauchten. 

In den Propagandaschriften der theoretischen Physik wird stereotyp behauptet, Kritik der Relativitätstheorien hätte es überhaupt nur in den Anfangsjahren gegeben und sie sei durch den weiteren Gang der Wissenschaft ausgeräumt worden. Diese Behauptung wird durch die Dokumentation als Propagandalüge entlarvt. 

Die Dokumentation weist die Kritik, die es angeblich gar nicht gegeben hat, sogar in einer Reichhaltigkeit und intellektuellen Qualität nach, die man bei den meisten Autoren der akademischen “physikalischen Wissenschaft” vergeblich sucht, weil diese gewöhnlich nur mit unkritisch-rühmenden und raunenden Nacherzählungen ihrer heiligen Urtexte beschäftigt sind. 

Die Klage der kritischen Autoren über den “Terror” gegen die Kritiker und den “Betrug” der Öffentlichkeit durch der Mehrheit des Faches ist alt, aber die Dokumentation liefert seit Dezember 2001 erstmals den unwiderlegbaren Beweis für die Berechtigung dieser Klagen.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Nachweis 1 – Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

Die Dokumentation liefert zum Nachweis des Kulturbruchs – erstmals – folgende Beiträge:

Nachweis 1: Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit 

Erstmals werden die Vorgänge 1922 in Leipzig anläßlich der Jahrhundertfeier der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte (GDNÄ) als Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit erkannt und veröffentlicht: die Mehrheit der Wissenschaftler der theoretischen Physik unter Führung von Max Planck beschlossen, künftig keine Kritik der Relativitätstheorien mehr zuzulassen, keine kritischen Vorträge und keine kritischen Diskussionen, sondern nur noch Jubelvorträge.

Die in Leipzig ausgeschlossenen Wissenschaftler als Vertreter der kritischen Minderheit verteilten während der Festsitzung auf der Straße vor dem Versammlungsgebäude einen von 19 “Physikern, Mathematikern und Philosophen” unterzeichneten Handzettel, der gegen den Ausschluß der Kritik protestierte: gewissermaßen ein früher Akt der Notwehr der “außerparlamentarischen Opposition”, damals gegen die Diktatur in der Physik. (Wortlaut des Handzettels ist abgedruckt in der Dokumentation, Kap. 3, S. 272; Datei in Verzeichnis 2 der CDROM.) 

Dieses Ereignis wird bis zum heutigen Tage von der akademischen “Wissenschaftsgeschichte” als großartiger Erfolg und Sieg der einzig wahren und rechtgläubigen Physik gefeiert; so auch noch in einer Veröffentlichung im Jahr 2000 unter der Ägide der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Schönbeck, Charlotte: Albert Einstein und Philipp Lenard. Berlin 2000.
42 S.). 

Akademien und Universitäten als geistige Zentren der akademischen Wissenschaften bejubeln und sanktionieren damit – seit 85 Jahren – den anhaltenden Rechtsbruch und Kulturbruch von 1922 in der theoretischen Physik.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Der unglaubliche und unvorstellbare Kulturbruch als Tatsache

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

 

Der unglaubliche und unvorstellbare Kulturbruch als Tatsache

Der in den 10 Thesen als Möglichkeit thematisierte Kulturbruch, die Machtergreifung in einem Wissenschaftsfach durch die Mehrheit seiner Wissenschaftler und der Hinauswurf der kritischen Minderheitsvertreter aus diesem Wissenschaftsfach, hat in Deutschland im Jahr 1922 in der theoretischen Physik stattgefunden. Der Kulturbruch dauert bis heute an. Der erfolgreiche Doppelgriff von Rechtsbruch (Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit) und Vertrauensbruch (Betrug der Öffentlichkeit) durch die akademische Physik herrscht in der Bundesrepublik uneingeschränkt auch noch im Jahr 2007.

Zum Nachweis dieses Kulturbruchs in der theoretischen Physik hat das Forschungsprojekt “95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)” eine Dokumentation erarbeitet und diese seit Dezember 2001 durch Versand an Bibliotheken, Ministerien, Parlamentsfraktionen, Bundestagsabgeordnete, Redaktionen, Journalisten, Universitätsprofessoren, Publizisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in der Bundesrepublik vertrieben und seit Dezember 2003 auch im Internet veröffentlicht:

 G. O. Mueller: Über die absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie.
Textversion 1.1 – Oktober 2001 – Nachweis von 2896 kritischen Veröffentlichungen – 1005 S.
Textversion 1.2 – Juni 2004 – Nachweis von 3789 kritischen Veröffentlichungen – XXIV, 1159 S.

Insgesamt wurde die Dokumentation bisher in 2230 Exemplaren produziert und an 1550 Adressaten in der Bundesrepublik und an 350 Adressaten im Ausland versandt, an einige Adressaten mehrfach. In den vergangenen Jahren haben darunter auch 15 Mitglieder der “Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer” die Dokumentation erhalten.

Die international erfassende Dokumentation strebt an, alle jemals erschienenen kritischen Veröffentlichungen zur Speziellen Relativitätstheorie aus allen Ländern und in allen Sprachen nachzuweisen und ist bisher, so weit wir sehen, ein einmaliges Unternehmen, auch international ohne Konkurrenz oder Alternative. Der Abschluß des Unternehmens ist heute noch nicht abzusehen.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Das dreifache Mysterium der theoretischen Physik

Ich zitiere aus dem Kapitel 1 – Einleitung der Dokumentation von G.O. Mueller:

 

Das dreifache Mysterium der theoretischen Physik (Seite 7)

Die Kritiker sehen den Tatbestand und sind fassungslos darüber, weil sie, abgesehen natürlich von seiner Verwerflichkeit, den Sinn des Vorgangs und die Motive der Physik-Machthaber und Groß-Koryphäen und ihres Gefolges nicht verstehen können. Der Vorgang bleibt ihnen geheimnisvoll: er ist das Mysterium der modernen Physik. Es handelt sich um ein dreifaches Mysterium: der Vorgang des Traditionsbruchs wurde von der Öffentlichkeit nicht bemerkt; der Tatbestand und sein Andauern werden bis zum heutigen Tage erfolgreich geheimgehalten; und die Motive der handelnden Personen sind ein Rätsel.  

Wie können die Relativisten hoffen, diese Theorie-Ruine für immer aufrechtzuerhalten? Wie kann die Erhaltung einer solchen Theorie die Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit wert sein? Wie wollen die Relativisten ihr Verhalten einmal vor der Öffentlichkeit rechtfertigen? 

Ethische Probleme beunruhigen offensichtlich niemanden in der Physik und in den Naturwissenschaften. 

Zu einer Selbstreinigung sind sie nicht in der Lage. Dafür unterhalten sie die Öffentlichkeit gern ab und zu mit kleinen Laborfälschungen, über die man sich sehr entsetzt und entrüstet zeigen kann. 

Die Auflösung des schwerwiegenden Relativistik-Syndroms der theoretischen Physik steht für alle Beteiligten noch bevor. Der Anstoß kann nur von außen kommen. Das Ergebnis wird spektakulär sein. Die Aufklärung der Öffentlichkeit über dieses Syndrom und seine Auflösung zu befördern und herbeizuführen, ist der erklärte Zweck der vorliegenden Dokumentation.

(G.O. Mueller)



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