20. März 2022
Demonstration in Karlsruhe – Anwälte fordern Rücktritt von Verfassungsgerichts-Präsident Stephan Harbarth
Berichtserstattung vom 13.03.2022 aus dem Online-Portal WB Wochenblick:
ZITATE:
„Am Freitag fand vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eine aufsehenerregende Demonstration gegen die Voreingenommenheit und offenkundige Parteilichkeit dieser höchsten juristischen Instanz Deutschlands statt. Außerdem waren die Corona-Maßnahmen, die diesbezügliche Rechtsprechung des Ersten Senats und die drohende Impfpflicht Anlass für die Proteste.
Von Daniel Matissek
Zu der Protestaktion aufgerufen hatten nicht etwa Laien, sondern gestandene Juristen: Organisator war der Verein „Anwälte für Aufklärung“. Neben 150 bis 200 Rechtsanwälten und Assessoren fanden sich laut Verein auch mehrere hundert Pfleger ein. Unter anderem wurde von den Demonstranten der Rücktritt des umstrittenen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth gefordert, einem CDU-Parteivasallen, der seine Berufung ausschließlich der Protektion Angela Merkels verdankte, nachdem er zuvor als Heidelberger Bundestagsabgeordneter vor allem durch skandalöse Nebeneinkünfte in Anwaltskanzleien von sich Reden gemacht hatte.
Frage der richterlichen Unabhängigkeit
Die Demonstranten stellten vor allem die richterliche Unabhängigkeit Harbaths in Frage. Bisher habe „kein Richter in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte zuvor unser höchstes deutsches Gericht, das Bundesverfassungsgericht, so sehr beschädigt, wie dieser Präsident.“ Weitere Themen waren das Widerstandsrecht, die Gewaltenteilung, die „Delegitimierung des Staates“, berufsrechtliche Anschuldigungen gegen Ärzte bezüglich der Aufklärung über Corona-Impfstoffe und deren Nebenwirkungen und weitere Themen rund um die Corona-Maßnahmen. „
Ideologische Beeinflussung
„Wir setzen uns für die Förderung und den Erhalt des demokratischen Staatswesens ein. Dazu gehört eine unabhängige Justiz. Eine Justiz, die das Grundgesetz achtet, Neutralität und Unabhängigkeit der Richter in den Entscheidungen garantiert und ohne ideologische Beeinflussungsfaktoren die Rechtsstaatlichkeit bewertet und sichert. Das ist in Gefahr. Aktuell wird im Zuge der Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat und die Freiheit der Person unverletzlich ist, missachtet und gebrochen“, heißt es in einem Aufruf der „Anwälte für Aufklärung“.
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