22. Juni 2021
PCR-Test unbrauchbar zur Feststellung einer Infektion
Was zum Beispiel Experten der Stiftung Corona Ausschuss wie Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg oder Reiner Füllmich seit fast anderthalb Jahr kommunizieren, wird erst jetzt von den Massenmedien auf einmal entdeckt und verbreitet: Der PCR-Test ist ungeeignet zur Festellung von Infektiosität und daher unbrauchbar als Grundlage von irgendwelchen Maßnahmen wie Lockdown, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Quarantäne usw. Die komplette Corona-Politik der Regierung seit Anfang der „Pandemie“ bricht als Irrweg zusammen.
Siehe zum Beispiel:
RTL – Ergebnisse der PCR Tests bisher keine geeignete Grundlage für Maßnahmen, Dr. Christoph Specht
https://www.youtube.com/watch?v=MVePvkVbp48&t=2s
Bereits im November 2020 hatte ein Gericht in Lissabon urteilt, dass der PCR-Test alleine ungeeignet zur Verordnung einer Quarantäne war, siehe:
Brisantes Gerichtsurteil in Lissabon: PCR-Tests nicht zuverlässig
Am 11. November 2020 hat das Berufungsgericht von Lissabon in Portugal die Quarantäne von vier Portugiesen für unrechtmäßig erklärt. Von diesen vier Personen war eine Person mittels eines PCR-Tests positiv auf Covid-19 getestet worden, die anderen drei Personen waren als nahe Kontaktpersonen ebenfalls unter Quarantäne gestellt worden.
Warum das Urteil des Berufungsgerichtes von Lissabon auch für uns so interessant ist, ergibt sich aus der Urteilserklärung. In dem 34 Seiten langen Dokument schreibt das Gericht:
Siehe auch in der BILD Zeitung vom 20.06.2021:
Gesteht die Fehler ein!
[…]
Das ist dramatisch!
Aus den Ergebnissen der PCR-Tests stammen die Infektions- und Inzidenzwerte. Und daraus leiteten Bund und Länder alle Lockdowns und alle Grundrechtseinschränkungen ab. Und tun das bis heute noch!
Das kann nun nicht mehr so bleiben!
In dieser Woche tagt der Bundestag das letzte Mal regulär vor der Bundestagswahl.
Es ist die letzte Chance für die GroKo, sich ehrlich zu machen.