Blog – Jocelyne Lopez

Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

CORONA-BLOG:
Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

Auszüge:

„Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. […]

Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein – sie veröffentlichte auch die Studie: Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit – der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden. Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. […]

Der Richter führt aus: ‚Die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. […]

Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.‘ Auf die landesrechtlichen Vorschriften, auf denen die Maßnahmen beruhen, können sich die Schulleitungen, Lehrkräfte und andere nach der Überzeugung des Gerichts nicht berufen, weil diese verfassungswidrig und damit nichtig sind.“

(Der anonymisierte Beschluss vom 8. April 2021, Aktenzeichen: 9 F 148/21, findet sich unter dem Artikel zum Download.)

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Siehe auch Bericht aus der Webseite reitschuster.de:

Hammer-Urteil in Weimar: Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
„Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes“

Ein 178 Seiten langes Urteil des Amtsgerichts Weimar ist eine General-Abrechnung mit der deutschen Corona-Politik. Der Richter stellt deren wesentliche Grundlagen, wie die Aussagekraft von PCR-Tests und den Nutzen von Masken unter Berufung auf Gutachter in Abrede. Das Sensations-Urteil wird in den großen Medien totgeschwiegen.