24. Juli 2020
Urteil des Verfassungsgerichts in Österreich: Der Lockdown war gesetzwidrig
Eine Information aus dem Nachrichtenportal Corona Transition vom 24. Juli 2020:
Ausgangsbeschränkungen in Österreich waren verfassungswidrig
Das Oberste Gericht der Republik massregelt die Regierung und deren Massnahmen.
Die in Österreich verhängten Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum waren verfassungswidrig. Das berichtet Die Presse unter Berufung auf einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). […]
Quelle: Die Presse vom 22. Juli 2020: Höchstrichter: Corona-Ausgehregeln waren gesetzeswidrig
Auch ein deutsches Gericht hat bereits in diesem Sinne entschieden: Der Lockdown von einem ganzen Landkreis in NRW war gesetzwidrig (nicht mehr verhältnismäßig).
Quelle: ntv vom 6. Juli 2020: „Nicht mehr verhältnismäßig“ Gericht hebt Lockdown in Kreis Gütersloh auf
Warum die Gerichte diese Maßnahmen völlig zu Recht für nicht verhältnismäßig beurteilen, kann man meiner Meinung nach zum Beispiel mit der tiefgründigen Analyse von Gunter Frank vom 23.07.2020 sehr gut nachvollziehen – unbedingt lesenswert!
Bericht zur Coronalage 23.07.2020: Massentests und künstliche Wellen
Bildschirmausdruck Achtgut.com
Die Corona-Erkrankungs- und Todeszahlen entsprechen in Europa schon seit langem dem Auslaufen einer saisonalen viralen Atemwegsinfektion, die man gemeinhin Grippewelle nennt. Meist mit Zahlen, wie sie jedes Jahr auffallen, für das eine Land mehr, für das andere weniger. Seit Jahrzehnten gehen wir mit solchen Grippewellen um, ohne in Panik zu verfallen und ganze Länder durch Lockdowns schwer zu beschädigen. Im Gegenteil, es gibt immer mehr Hinweise, dass der Lockdown selbst in beträchtlicher Zahl Todesopfer fordert. Es fällt auf, dass die Infektionszahlen schon vor dem Lockdown rückläufig waren, aber dennoch die Übersterblichkeit genau mit dem Verhängen des Lockdowns beginnt.
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