Blog – Jocelyne Lopez

Urteil des Verfassungsgerichts in Österreich: Der Lockdown war gesetzwidrig

Eine Information  aus dem  Nachrichtenportal Corona Transition vom  24. Juli 2020:

Ausgangsbeschränkungen in Österreich waren verfassungswidrig 
Das Oberste Gericht der Republik massregelt die Regierung und deren Massnahmen.
Die in Österreich verhängten Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum waren verfassungswidrig. Das berichtet Die Presse unter Berufung auf einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH).
[…]
Quelle: Die Presse vom 22. Juli 2020: Höchstrichter: Corona-Ausgehregeln waren gesetzeswidrig

 

Auch ein deutsches Gericht hat  bereits  in diesem Sinne entschieden: Der Lockdown von einem ganzen Landkreis  in NRW war gesetzwidrig (nicht mehr verhältnismäßig).
Quelle:  ntv vom 6. Juli 2020: „Nicht mehr verhältnismäßig“ Gericht hebt Lockdown in Kreis Gütersloh auf

 

Warum die Gerichte diese Maßnahmen völlig zu Recht für nicht verhältnismäßig beurteilen, kann man meiner Meinung nach zum Beispiel mit der tiefgründigen Analyse von Gunter Frank vom 23.07.2020 sehr gut nachvollziehen – unbedingt lesenswert!

Bericht zur Coronalage 23.07.2020: Massentests und künstliche Wellen

 

 

 

 

Bildschirmausdruck Achtgut.com

Die Corona-Erkrankungs- und Todeszahlen entsprechen in Europa schon seit langem dem Auslaufen einer saisonalen viralen Atemwegsinfektion, die man gemeinhin Grippewelle nennt. Meist mit Zahlen, wie sie jedes Jahr auffallen, für das eine Land mehr, für das andere weniger. Seit Jahrzehnten gehen wir mit solchen Grippewellen um, ohne in Panik zu verfallen und ganze Länder durch Lockdowns schwer zu beschädigen. Im Gegenteil, es gibt immer mehr Hinweise, dass der Lockdown selbst in beträchtlicher Zahl Todesopfer fordert. Es fällt auf, dass die Infektionszahlen schon vor dem Lockdown rückläufig waren, aber dennoch die Übersterblichkeit genau mit dem Verhängen des Lockdowns beginnt.

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