Blog – Jocelyne Lopez

ERFOLG! Nach Einleitung eines Klageverfahrens nach Informationsfreiheitsgesetz beantwortet die Behörde PTB eine entscheidende Frage über das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment!

Das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment wurde 2011 mit Milliarden von Steuergeldern konzipiert und durchgeführt, um das Postulat Einsteins  aus seiner Speziellen Relativitätstheorie von 1905 experimentell zu überprüfen, wonach ein Lichtstrahl auf einer geradlinigen Strecke  immer nur absolut konstant mit der maximalen Relativgeschwindigkeit c gemessen werde, und zwar unabhängig von der Geschwindigkeit v von beliebigen Beobachtern (die messenden Uhren).

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2011 ging in den Medien die „Sensation“, dass die Spezielle Relativitätstheorie Einsteins tatsächlich mit dem CERN-OPERA-Neutrinoexperiment experimentell bestätigt wurde: Es wurde eine absolut konstante Relativgeschwindigkeit c  gemessen, nichts bewege sich im Universum schneller als das Licht, wie Einstein es 1905 postuliert hatte!

Es gab aber in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde ernsthafte Einwände von methodologischer Natur gegen diese vermeintliche experimentelle Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie: Die Lichtgeschwindigkeit wurde nämlich bei diesem Experiment nicht auf einer geradlinigen Strecke gemessen, wie Einstein es für sein Postulat zugrunde gelegt hatte, sondern auf einer  Kurve: Die rotierende Erdoberfläche.  Und in rotierenden Systemen ist schon lange experimentell nachgewiesen worden, dass das Postulat Einsteins einer konstanten Geschwindigkeit c nicht gilt! Schon vor mehr als 100 Jahren hat nämlich der Experimentalphysiker Georges Sagnac 1913 nachgewiesen, dass die Lichtgeschwindigkeit in rotierenden Systemen nicht mit der absolut konstanten Geschwindigkeit c gemessen wird, sondern vielmehr mit den variablen Geschwindigkeiten c +/- v. Die experimentellen Erkenntnisse von Georges Sagnac sind auch seit Jahrzehnten international anerkannt und werden auch tagtäglich milliardenfach durch ihre Anwendung in der GPS-Technologie bestätigt: Die GPS-Navigatoren funktionieren nur, weil man eine variable Lichtgeschwindigkeit c +/-v zugrunde legt, sie würden mit dem Postulat Einsteins einer konstanten Lichtgeschwindigkeit c nicht funktionieren.

Man fragt sich dementsprechend zu Recht, warum man ein milliardenschweres Experiment zur experimentellen Überprüfung der Speziellen Relativitätstheorie Einsteins konzipiert und durchgeführt hat –  und noch dazu mit gigantischem Medienrummel verbreitet, dass es die Spezielle Relativitätstheorie bestätigt hat –  wenn dieses Experiment methodologisch nicht geeignet war, die Spezielle Relativitätstheorie zu überprüfen, weil die Lichtgeschwindigkeit nicht auf einer geradlinigen Strecke sondern auf der rotierenden Erdoberfläche gemessen wurde.

Ich habe dementsprechend mit der Unterstützung des Experimentalphysikers Dr. Wolfgang Engelhardt (ehemaliger Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik in Garching) schon 2012 versucht, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes von der Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) die Information zu erhalten, ob bei diesem Experiment die Erkenntnisse von Georges Sagnac einer variablen Lichtgeschwindigkeit c +/- v zugrunde gelegt wurden.  Die PTB, die für dieses Experiment beauftragt wurde die Uhren zu synchronisieren, teilte mir mit, dass sie diese Frage nicht beantworten könne, sie wisse es selbst nicht, sie habe ja lediglich eine Software des französischen Metrologie-Instituts verwendet und habe leider nicht den Code für diese Software. Ich solle mich bitte an das französische Metrologie-Institut wenden. Eine Frechheit.

2016 haben wir mit einer erneuten Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz einen zweiten Versuch gestartet, die Beantwortung dieser Frage zu erhalten. Diesmal hat die PTB zur Abwechslung geantwortet, sie lehne die Beantwortung der Frage ab, weil sie keine amtliche Information betreffen würde  und dementsprechend vom Informationsfreiheitsgesetz ausgeschlossen sei. Daraufhin haben wir unseren Rechtsanwalt beauftragt, ein Klageverfahren nach Informationsfreiheitsgesetz einzuleiten. Auf dem Widerspruchsbrief unseres Rechtsanwalts reagierte die Behörde PTB doch vorsichtig und einsichtig,  um eine Klage zu vermeiden: Sie  hat unser Recht auf Beantwortung der Frage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes doch anerkannt und die Frage beantwortet: Die experimentellen Erkenntnisse von Georges Sagnac, die nachgewiesen haben, dass die Lichtgeschwindigkeit in rotierenden Systemen nicht absolut konstant sondern variable ist, wurden für dieses Experiment zugrunde gelegt. Na bitte, es geht doch…

Es ist bedenklich und traurig, dass man einen Rechtsanwalt einschalten muss, um von der etablierten Physik eine entscheidende Information über ein milliardenschweres Experiment zu erhalten. Das ist eine Blamage für die seriöse Wissenschaft.

Es ist bedenklich und traurig, dass man ein milliardenschweres Experiment zur experimentellen Überprüfung der Speziellen Relativitätstheorie konzipiert und durchgeführt hat, welches zu dieser Überprüfung methodologisch nicht geeignet war. Das ist eine Blamage für die seriöse Wissenschaft.

Es ist bedenklich und traurig, dass man die Öffentlichkeit und die Steuerzahler mit einem Fake-Experiment täuscht und betrügt.