Blog – Jocelyne Lopez

12.01.17 – Übergabe einer Petition über die Affenversuche am MPI an Klaus Tappeser, Präsident der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen

Am 12.01.2017 haben Aktivisten der baden-württembergischen Tierrechtsgruppe „Rettet die Versuchsaffen“ einen Offenen Brief aus einer Online-Petition sowie die Unterschriften-Liste zum vorläufigen Stand von 26.450 Unterzeichnungen in Vertretung der Petentinnen an  den Präsidenten der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen, Klaus Tappeser, übergeben:.

Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser,
stoppen Sie die Affenversuche am MPI!
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von links nach rechts:  Tierrechtler Gege Hägele, Regierungspräsident Klaus Tappeser, Tierrechtlerin Adelgunde Bayer
Bild 12.01.2017: © Rettet die Versuchsaffen

 

Anläßlich dieser Petitionsübergabe wurde zusätzlich folgende Gegebenheit kurz thematisiert:

Infolge der Sendung „Stern TV“ vom 10. 09.2014 habe die Genehmigungsbehörde in Betracht gezogen, unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die Genehmigung für diese Versuche zu widerrufen, jedoch letztendlich davon abgesehen, da das MPI die  Versuchen einstellen wollte.

Diese Entscheidung der Behörde ist aus unserer Sicht rechtlich nicht vertretbar! Bei dem Widerruf einer Genehmigung handelt es sich einzig um eine Tierschutzerwägung im Interesse des akuten Schutzes der Tiere, welchem nach Tierschutzgesetz die höchste Priorität einzuräumen ist, und nicht etwa um die Interessen oder um die Belangen der Experimentatoren! Es ist ja ein Tierschutzgesetz und nicht ein Tierhalterschutzgesetz!

Es ist offenkundig, dass zumindest folgende Verstöße gegen TierSchG §§ 2, 7, 8 und 11 seit 2014 bestanden haben (was auch zu Strafanzeigen geführt hat), die allein einen Widerruf der Genehmigung zum Schutz der Tiere rechtfertigen:
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  1. Die Tierhaltung am MPI ist gesetzwidrig
    Primaten müssen gemäß TierSchG als hochentwickelte Tiere mit hohen artbedingten Bewegungs- und Sozialverhaltensbedürfnissen in genügend großen, gemischten Gruppen und in ausreichend geräumigen Gehegen gehalten werden. Sie werden jedoch am MPI dauerhaft in winzigen Edelstahlkäfigen von 2 qm gehalten, teilweise in der verbotenen Einzelhaltung.
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  2. Der Umgang mit den Tieren am MPI ist gesetzwidrig
    Gewöhnungs- und Trainingsmaßnahmen müssen gemäß TierSchG sicherstellen, dass die Tiere stets angst- und streßfrei leben, sowie sich auch den Versuchen freiwillig unterstellen. Die Tiere am MPI sind jedoch stark verängstigt, sie müssen zu den Versuchen mit der Führstange brutal aus den Käfigen herausgezerrt werden, sie müssen für die Versuche fixiert werden und zeigen Verhaltensstörungen, bis hin zu Selbstverstümmelungen.

Bestehen diese Gesetzesverstöße bis heute noch, ist ein Widerruf geboten und dringend fällig, sonst macht sich die Behörde durch diese Unterlassung aus unserer Sicht  der Strafvereitelung im Amt schuldig.

Wir haben daher anläßlich dieser Petitionsübergabe von Klaus Tappeser gefordert

entweder

  • eine verbindliche Bestätigung abzugeben, dass die Tiere inzwischen alle in Gehegen untergebracht sind und sich den Versuchen freiwillig unterstellen

oder

  • die Genehmigung (einschließlich zur Tötung) mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
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Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

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Von Adelgunde Bayer anläßlich dieser Übergabe hervorgebrachtes Zitat:

„In den Tiefen des Winters
erfuhr ich schließlich,
dass in mir ein
unbesiegbarer Sommer liegt.“
(Albert Camus)

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