Blog – Jocelyne Lopez

Laufende Gerichtsverfahren wegen den Affenversuchen am Max Planck Institut Tübingen

Der Tierschutzverein SOKO Tierschutz e.V. hat letztes Jahr durch Undercover-Filmaufnahmen im Affenlabor des Max Planck Instituts (MPI) in Tübingen barbarische Zustände aufgedeckt, die nach der Veröffentlichung des Filmmaterials in den Medien ein Millionenpublikum unter Schock versetzt sowie gravierende Verstöße gegen das bestehende Tierschutzgesetz ans Licht gebracht haben:

Youtube-Video: Tierversuche in Tübingen:

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Strafanzeigen wurden bei der Staatsanwaltschaft Tübingen erstattet: . .

1. gegen die Verantwortliche des MPI Tübingen vom Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Vertreter der  Organisationen Ärzte gegen Tierversuche e.V., Act for Animals und Erna Graff Stiftung.  Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat aufgrund des vorgelegten SOKO-Filmmaterials einen Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat erkannt und Ermittlungen eingeleitet, die aktuell noch laufen. . .

2. gegen die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen vom Rechtsanwalt David Sanker, Vertreter von drei privaten Tierschutzaktivistinnen (Jocelyne Lopez, Sandra Lück und Gerlinde Wax). Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat jedoch aufgrund des gleichen vorgelegten SOKO-Filmmaterials  diesmal merkwürdigerweise keinen Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat erkannt und die Strafanzeige eingestellt. Daraufhin hat unser Rechtsanwalt David Sanker vor kurzem ein Klageerzwingungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart als Diensthierarchie der Staatsanwaltschaft Tübingen eingereicht. Dies sollte bewirken, dass die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart unsere Strafanzeige stattgibt und Ermittlungen einleiten lässt. Sollte die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Einstellung unserer Strafanzeige bestätigen, wird unser Rechtsanwalt das Oberlandesgericht Hamm bemühen.

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NB: In den beiden o.g. Strafanzeigen wurden Vorwürfe des mehrfachen Verstoßes gegen das bestehende Tierschutzgesetz bei der Genehmigung und Durchführung dieser Affenversuche am MPI Tübingen erhoben, wie zum Beispiel folgendes: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen ist, dass Doppel- und Wiederholungsversuchen zu untersagen sind und dass eine rückblickende Bewertung der Forschungsergebnisse im Hinblick auf ihre herausragende Bedeutung zu brauchbaren Therapieansätzen von menschlichen Erkrankungen vorzunehmen ist. Diese rückblickende Bewertung nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedeutung der Affenversuche für die Humanmedizin, die seit mindestens 40 Jahren wiederholt werden, liegt jedoch nicht vor.

Wir haben dementsprechend den Tübinger Affenhirnforscher Prof. Hans-Peter Tier mit einer Change.org-Petition gebeten, der Öffentlichkeit (die diese Forschung seit Jahrzehnten Jahr für Jahr mit Millionen von Steuergeldern finanziert) die Affenhirnforschung transparent zu machen und 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenversuche in Tübingen zu beantworten. Bis jetzt schweigt Prof. Thier, obwohl die Petition in kurzer Zeit schon von mehr als 12.000 Bürgern und Steuerzahlern unterschrieben wurde. Helfen Sie uns, die Beantwortung unserer 4 Fragen zu erhalten und unterstützen Sie auch unsere Petition! Vielen Dank! .

Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut (#MPI) Tübingen

ZUR PETITION….

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