Blog – Jocelyne Lopez

Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor Covance

Eine Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor Covance wurde von drei Tierschützerinnen und Tierrechtlerinnen als Privatpersonen eingeleitet (alphabetisch: Jocelyne Lopez, Sandra Lück und Gisela Urban):

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Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gisela Urban
© Copyright Jocelyne Lopez, 2015
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Seit mehr als 10 Jahren, seitdem 2003 die Undercover-Recherchen vom ZDF-Journalisten Friedrich Mülln durch TV-Sendungen ein Millionenpublikum in Deutschland und in der Schweiz unter Schock versetzt haben, konnte nichts helfen, um die barbarischen Zustände in diesem Labor ein Ende zu setzen: Weder die Welle der Empörung, der Trauer, des Entsetzens und der Beschämung in der Öffentlichkeit, noch unzählige Protestaktionen und Demos, noch Ansprachen und Petitionen an die Politiker konnten irgendeine kleine Änderung bewirken, nichts, absolut nichts.

Eine einmalige Vorgehensweise haben wir dann geplant und Schritt für Schritt zielstrebig verfolgt: Wir wenden uns an die Verfassungsrichter, die die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Grundrechte der Tiere und der Bürger feststellen, sowie die Bestimmungen des bestehenden Tierschutzgesetzes umsetzen lassen sollen.

Um den Weg zum Bundesverfassungsgericht frei zu machen, mussten wir jedoch nachweisen, dass wir alle möglichen Rechtsmittel zur Wiederherstellung der Rechtskonformität vorher ausgeschöpft haben – sonst ist eine Verfassungs-beschwerde nicht zulässig.

Das haben wir auch konsequent getan und konnten die Linie halten:
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  1. Wir haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW wegen Tierquälerei (Verstöße gegen TierSchG § 1, 2, 7, 8 und 11) bei der Genehmigung der Versuche im Affenlabor Covance erstattet.
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  2. Da die Staatsanwaltschaft unsere Strafanzeige willkürlich eingestellt hat, mit der unhaltbaren Begründung, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge, haben wir ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm über unseren sehr kompetenten und engagierten Rechtsanwalt David Sanker  eingeleitet. Dies sollte bewirken, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft zwingt, Ermittlungen einzuleiten und bei Bestätigung des Verdachts auf Tierquälerei die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, d.h. die Behörde vor Gericht zur Verantwortung zu stellen.
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  3. Das Oberlandesgericht Hamm hat jedoch den formalen Standpunkt angeführt, dass mangels an Verletzteneigenschaft nach § 172 StPO der Antrag zum Klageerzwingungsverfahren unzulässig sei.
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    Die „Verletzteneigenschaft“ bedeutet, dass ein Kläger durch eine Straftat persönlich verletzt sein muss, was im Falle von Tierquälereien den Bürgern leider nicht anerkannt wird. Nicht einmal der Halter eines Tiers hat einen Anspruch darauf, Tierquälerei strafrechtlich verfolgen zu lassen! Da unser Rechtsanwalt in der Antragsschrift auf das Verfassungsgericht verwiesen hat, welche Ausnahmen im Grundgesetz und welche Präzedenzfälle zur Überwindung der Verletzteneigenschaft vorliegen, ist es nur folgerichtig, dass wir das Verfassungsgericht jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde bemüht haben. Das Oberlandesgericht Hamm hat uns hier de facto den Weg zum Verfassungsgericht frei gemacht und überlassen.

 

Wir könnten also jetzt auf der Ebene der Verfassung etwas Grundsätzliches erreichen, sowohl zur Durchsetzung der Rechte der Tiere, als auch der Rechte der Bürger in einem Rechtsstaat: Jeder einzelne Bürger als Privatperson hätte bei gravierenden strafrechtlichen Handlungen einer Behörde einen Anspruch darauf, über die Strafverfolgung und die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaften sie vor Gericht zu stellen. Dies ist von grundsätzlicher Bedeutung und würde die juristische Landschaft im Bereich des Tierschutzes maßgeblich verändern, sowie der Rechtsfortbildung dienen.
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Wir sind zuversichtlich und vertrauen den Verfassungsrichtern zum Schutz der Grundrechte der Tiere und der Bürger auf dem Grundsatz des Justizgewährungsanspruches!

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Neue Entwicklung – 20.08.2016

Verfassungsbeschwerde wegen Affenlabor COVANCE nicht zugelassen:
Wir gehen in die europäische Instanz!

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