Blog – Jocelyne Lopez

Betrugsfall Hafele-Keating: Warum belügt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bürger?

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 und nach Ablehnung des Bundestags zu einer Beschwerde an Angela Merkel geführt hat, die ebenfalls zurückgewiesen wurde, siehe:

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15.04.2013 – Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

19.08.2013 – Petition beim Bundestag wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

9.10.2014 – Ablehnung des Bundestages, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating zu veranlassen.

22.01.2015 – Beschwerde an Angela Merkel wegen Ablehnung der Prüfung von Manipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating

19.03.2015 – Whistleblowing beim Betrugsfall Hafele-Keating: Auch Angela Merkel will von nichts wissen.

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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf meinen heutigen Beitrag in einer Diskussion in der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie„:

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26.04.2015 – Kommentar Nr. 20 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Sehr merkwürdig bei dieser Bitte um eine offizielle Prüfung eines Verdachts auf Datenmanipulation ist, dass alle verantwortlichen Stellen sich der seltsamen Auffassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angeschlossen haben: Es gäbe in Deutschland gar keine Möglichkeit, einen etwaigen Fall von wissenschaftlicher Unredlichkeit prüfen zu lassen.

Das kann ja nicht stimmen.

Wie es aus den weiter oben zitierten Aussagen des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Martin Schulte in den Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (Band 65, Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtlehrer in Frankfurt am Main vom 5. bis 8 Oktober 2005, Zweiter Beratungsgegenstand „Grund und Grenzen der Wissenschaftsfreiheit“, VI. Wissenschaft und Moral, Seite 137, Verlag De Gruyter Recht, Berlin), gibt in Deutschland eine „dreistellige Zahl von Fällen“ von „Lug und Trug in der Wissenschaft“, die geprüft werden, was auch nur die Spitze des Eisberges sein sollte:

“Die interne Verantwortung des Wissenschaftlers realisiert sich in der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Traurige Berühmtheit wissenschaftlichen Fehlverhalten haben die „großen” Betrugsfälle, wie etwa die Fälschungen des Nanophysikers Jan Hendrik Schön, erlangt. Jüngste Studien aus den Vereinigten Staaten belegen aber, dass diese gleichsam nur die Spitze eines Eisbergs bilden. So haben von rund 3000 anonym befragten Wissenschaftlern der National Institutes of Health ein Drittel zugegeben, in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen zu haben. „Lug und Trug in den Wissenschaften” sind allerdings auch in Deutschland ein Thema, wie die dreistellige Zahl von Fällen, die dem Ombudsmann der DFG vorliegen, und nicht zuletzt die noch immer schwelenden Streitigkeiten um den „Fall Protsch” unserer gastgebenden Universität belegen.”

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Man darf mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung von dieser Möglichkeit der Prüfung von Verdachtsfällen in der Wissenschaft durch den Ombudsmann der DFG Kenntnis hat. Das Bundesministerium hat also mit der Behauptung glatt gelogen, dass es in Deutschland gar keine Möglichkeit gäbe, einen etwaigen Fall von Unredlichkeit in der Wissenschaft offiziell prüfen und ahnden zu lassen.

Ausgerechnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte es übrigens am besten wissen: Nicht lange ist es her, dass aufgrund der Enthüllungen eines anonymen Whistleblowers der ehemaligen Bundesministerin Annette Schavan wegen Unredlichkeit ihr Doktortitel von der Uni Düsseldorf aberkannt wurde, was auch 2014 gerichtlich als rechtmäßig urteilt wurde.

Warum belügt das Bundesministerium die Bürger mit der Behauptung, es gäbe in Deutschland gar keine Möglichkeiten, Verdachtsfälle von Lug und Trug in der Wissenschaft auf offiziellem Weg prüfen zu lassen?

© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011
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