10. Februar 2015
Alle NRW-Landtagsabgeordneten wurden informiert, dass Steuermittel dafür verwendet wurden, um eine Straftat zu ermöglichen
Wie ich es in diesem Blog wiederholt und ausführlich berichtet habe, wurden über 22 Jahre an der Universität Bochum Primatenversuche von der Behörde LANUV NRW genehmigt, die uns 2012 Anlaß zu Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und zur Erstattung einer Strafanzeige gegen die Behörde gegeben haben. Unsere Vorwürfe: Diese Forschung verstieß in 4 Punkten gegen §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz:
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Es handelte sich um Wiederholungs- und Doppelversuche, die seit mehreren Jahrzehnten in der Hirnforschung in mehreren Forschungsstandorten durchgeführt werden (noch aktuell: Tübingen, Frankfurt, Bremen, Magdeburg, Göttingen – Eingestellt: Berlin, München, Bochum). Das Tierschutzgesetz verbietet Wiederholungs- und Doppelversuche.
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Das Tierschutzgesetz verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Forschung für die Gesundheit von Menschen oder Tieren: Die Hirnforschung kann seit mehreren Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse liefern, in keinem der Forschungsstandorte! Die Forschungsergebnisse der Uni Bochum, wonach der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann durch das Training von Makaken in Bochum zwei Tore bei der Fußball-WM in Argentinien 2006 hätte halten können, ist nicht nur eine Barbarei, sondern eine skandalöse Scharlatanerie, eine Blamage für die seriöse Wissenschaft, eine gravierende Missachtung der Grundrechte der Tiere und der Bürger und eine Verhöhnung der Gesetze und der Verfassung.
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Gemäß Tierschutzgesetz ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zugrunde zu legen. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist seit Jahrzehnten in der Fachwelt durch unzählige nationale und internationale Studien belegt: Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind unbrauchbar für die Humanmedizin, weil sie auf Menschen nicht übertragbar sind!
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Das Tierschutzgesetz verlangt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden. Geeignete tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind in der Hirnforschung vorhanden und schon im Einsatz.
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Es ist bis jetzt den Bürgern nicht gelungen in Erfahrung zu bringen, wieviel Steuergelder für diese Scharlatanerie an der Universität Bochum verwendet wurden. Deshalb haben jetzt mehrere Bürger die 237 NRW-Landtagsabgeordneten um Einreichung einer parlamentarischen „Kleinen Anfrage“ gebeten, um von der Landesregierung Auskunft darüber zu verlangen:
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Die Kleine Anfrage: „Jeder Abgeordnete kann von der Landesregierung durch Kleine Anfragen Auskünfte verlangen. Die Kleine Anfrage wird schriftlich gestellt und beantwortet, sie muss sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und darf nicht mehr als 5 Unterfragen enthalten. Hauptsächlicher Nutzen ist, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Einzelprobleme zu lenken und dazu Informationen von der Regierung zu bekommen. Die Kleine Anfrage muss innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, sonst kann sie per Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt werden.“
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10.02.2015 – E-Mail an alle 237 NRW-Landtagsabgeordneten
Betr: Bitte um eine Kleine Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,
durch eine Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich 2012 erwiesen, dass die Behörde LANUV NRW über 22 Jahre unsinnige Versuche mit Primaten in der Hirnforschung an der Universität Bochum auf Kosten der Steuerzahler genehmigt hat, siehe folgende Berichtserstattung:
Tierversuche sind Scharlatanerie und Betrügerei: Fallbeispiel Primatenversuche an der Uni Bochum
Es ist bis jetzt Bürgern leider nicht gelungen in Erfahrung zu bringen, trotz gezielten Anfragen an mehreren NRW-Landtagsabgeordneten im Abgeordnetenwatch, wieviel Steuergelder für diese blamable Forschung verwendet wurden. Die verwendeten Steuermittel könnten durch Vergleich mit denselben Versuchen mit Primaten an der Uni Bremen auf 2 Millionen Euro geschätzt werden.
Wie aus einer Information aus dem Internet-Portal des NRW-Landtags hervorgeht, kann jeder Abgeordnete mit einer Kleinen Anfrage Auskunft von der Landesregierung über einen eingegrenzten Sachverhalt verlangen.
Ich bitte Sie ausdrücklich, sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordneten, ggfs. in Koordination mit Ihren Kollegen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung einzureichen, um die Summe der Steuergelder ermitteln zu lassen, die für die Forschung mit Primaten an der Universität Bochum über 22 Jahre verwendet wurden.
Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen als legitimierte Volksvertreter und Kontrollinstanz der Exekutive.
Mit freundlichen Grüßen
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Alle NRW-Landtagsabgeordnete sind also darüber informiert worden, dass Steuermittel dazu verwendet wurden, um eine Straftat zu ermöglichen: Verstöße gegen geltende Gesetze sind Straftaten.
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Wir wollen am 27. März 2015 mit einer Mahnwache den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty an seine per Verfassung angeordneten Verpflichtungen erinnern, Gesetze respektieren zu lassen und die Grundrechte der Tiere und der Bürger zu schützen und zu garantieren:
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Freitag, 27. März 2015 – 15.00 – 20.00 Uhr
Justizministerium NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte
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