Blog – Jocelyne Lopez

Sind DIE GRÜNEN nur mit einem einzigen Abgeordneten im Landtag NRW vertreten, Martin-Sebastian Abel?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
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Am 16.01.2015
 haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.
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Vor diesem Hintergrund haben wir als Petentinnen drei  Landtagsabgeordnete der GRÜNEN im Abgeordnetenwatch Fragen gestellt:
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Fragen von Sandra Lück vom 13.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 15.01.2015

Fragen von Sandra Lück vom 16.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 20.01.2015

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Fragen von Sandra Lück vom 17.01.2015
und Antwort von Arndt Klocke vom 20.01.2015

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Vorsitzender der Partei DIE GRÜNEN, Reiner Priggen
Fragen von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015 und
Antwort von Reiner Priggen vom 25.01.2015

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Seltsamerweise fühlen sich diese angesprochenen legitimierten Volksvertreter der Partei DIE GRÜNEN nicht zuständig für die Beantwortung von Fragen im Rahmen einer Petition nach § 17 GG, die nicht nur den Tierschutz betrifft, sondern auch Bürgerrechte, Demokratie, Justiz, Finanzen, Wissenschaft, Bildung, Forschung, öffentlichen Frieden, Gesetze und Verfassung – und verweisen einzig auf die Positionen und Ansichten ihres Fraktionskollegen Martin-Sebastian Abel. Brauchen wir eigentlich DIE GRÜNEN im Parlament NRW?
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Nachstehend Kommentar der Petentin Sandra Lück:

Die grüne Fraktion hat sich scheinbar ein Äusserungsverbot auferlegt. Es möchte niemand ein Statement von sich geben, alle verweisen einstimmig auf den fach- und tierpolitischen Sprecher Herrn Abel, auch bei Fragen zu persönlichen Einschätzungen.
Nun kann man das natürlich so verstehen, dass niemand in dieser Partei Ahnung von dem Thema Tierversuch und Verbandsklagerecht hat, ausser Herr Abel. Es würde mich wundern, aber möglich ist ja schliesslich alles.
Oder könnte es eher sein, dass sich ausser Herrn Abel niemand mehr äussern darf??
Das wäre ein Armutszeugnis für eine Partei, die sich den Tierschutz groß auf die Fahne geschrieben hat…
Volksvertretung und Bürgernähe – Ein Ammenmärchen!

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Die Gestaltung einer sachlichen Auseinandersetzung zwischen den Bürgern und dem Volksvertreter Martin-Sebastian Abel  bei diesem Sachverhalt könnte sich allerdings als ungewöhnlich schwierig erweisen, wenn man berücksichtigt, dass er mich zum Beispiel öffentlich in seiner Facebook-Seite als Petentin wüst beschimpft: Ich soll ein „wirres und durchgeknalltes Zeug“ im Rahmen dieser Petition verbreiten.

Es könnte allerdings auch sein, dass seine Beschimpfungen gegen mich darauf zurückzuführen sind, dass der Landtagsabgeordneter Abel keine Kritik seiner Positionen und seines Verhaltens durch die Bürger vertragen kann. Er meint zwar „Charlie“ zu sein, aber seine Akzeptanz der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung der Bürger gilt wohl nur dann, wenn Andere kritisiert werden, für sich selbst duldet er es nicht. Nein, Herr Abel, für Sie gilt wohl: Je ne suis pas Charlie.

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Nachtrag:

MdL Martin-Sebastian Abel: Ist auch Ihr Parteikollege, der grüne Umweltminister Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch?

Herr MdL Martin-Sebastian Abel, begründen Sie bitte genau, was ich für eine „wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite

 

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