Blog – Jocelyne Lopez

Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE eingestellt

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit Juni 2014 als eine Gruppe von Tierschützern, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW herbeizuführen, siehe eine komplette Zusammenstellung der bisherigen Auseinander-setzungen:

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

 

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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE erstattet, siehe:

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Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster – 04.08.2014

Anlage 1 zur Strafanzeige: Unsere Bürgeranfrage an LANUV NRW vom 22.06.2014

Anlage 2 zur Strafanzeige: Antwort von LANUV NRW vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage

Anlage 3 zur Strafanzeige: Unser Brief vom 30.07.2014 an LANUV NRW über seine Antworte auf unsere Bürgeranfrage

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Neue Entwicklung:

Mit Bescheid vom 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum unsere Strafanzeige eingestellt, mit der üblichen Begründung, es lägen „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine verfolgbare Straftat vor –  und mit der neuen, originellen Begründung, es sei ohnehin nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaften, das Verwaltungshandeln einer Behörde auf seine Rechtsmäßigkeit hin zu überprüfen. Ach so?

Die Begründung der Staatsanwaltschaft Bochum, die Strafanzeige einzustellen, da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestünden, ist aus meiner Sicht sowohl unsachgemäß, als auch fahrlässig.

Wie wir es detailliert in der Anlage 3 der Strafanzeige dargelegt haben, sind aus der Antwort vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage durch die Behörde LANUV NRW Verstöße gegen §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bzgl. den Haltungsbedingungen der Tiere im Affenlabor COVANCE ersichtlich, nachstehend kurz zusammengefasst:

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  • Kein Mensch kann das Zusammenpferchen von 3 erwachsenen Makaken  bzw. von 3 Muttertieren mit jeweiligem Nachwuchs in winzigen „Gruppenkäfigen“ mit den Maßen 2,48 m hoch x 1,51 m breit x 1,51 m tief als die vom TierSchG in §§ 2 und 7 verbindlich vorgeschriebene artgerechte Haltung mit Berücksichtigung des artgemäßen Bewegungsbedarfs erkennen – kein Mensch kann das erkennen! Dies gilt auch für die Haltung der Marmosetten.
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  • Diese gemäß TierSchG §§ 2 und 7 nicht-artgerechte Haltung stellt die vom TierSchG § 11 geforderte Professionalität der Tierhalter und Tierbetreuer in diesem Labor in Frage.
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  • Diese nach TierSchG §§ 2 und 7 nicht-artgerechte Haltung verletzt das Grundrecht jedes Bürgers gemäß TierSchG § 1, seiner persönlichen Verantwortung für das Leben und das Wohlbefinden des Tiers als Mitgeschöpf nachzukommen: Kein Bürger darf gemäß TierSchG § 1 zulassen, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden..
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  • Die Einzelhaltung von Primaten ist gesetzlich verboten. Nach ihren eigenen Aussagen genehmigt LANUV NRW die Einzelhaltung von männlichen Tieren im Affenlabor COVANCE und habe nach Informationen der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. 2010 ein Forschungsvorhaben genehmigt, wo Makaken aus Mauritius mindestens zwölf Wochen lang einzeln und ohne Blickkontakt zu ihren Artgenossen in Käfigen mit einer Größe von 60 x 60 x 90 cm gehalten wurden.
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Vor diesem Hintergrund entbehrt die Aussage der Staatsanwaltschaft Bochum jeglicher Grundlage, es gäbe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat und muss von den Bürgern nicht hingenommen werden.

Darüber hinaus entbehrt aus meiner Sicht die Aussage der Staatsanwaltschaft Bochum ebenfalls jeglicher Grundlage, sie sei ohnehin nicht zuständig für diesen Sachverhalt, da es sich um ein „verwaltungsrechtliches Handeln“ der Behörde handele, das von Staatsanwaltschaften auf seine Rechtsmäßigkeit hin nicht zu überprüfen sei. Wer soll sonst das Handeln einer Behörde auf seine Rechtsmäßigkeit hin überprüfen, wenn nicht die Staatsanwaltschaft durch Einleitung von Ermittlungen?

Es obliegt daher der Staatsanwaltschaft Bochum aus unserer Sicht Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, zur gerichtlichen Prüfung der begründeten Vorwürfe des Verstoßes gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 durch die Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung der Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE.

Es sei auch in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass die Primatenversuche im Affenlabor COVANCE seit Jahrzehnten erhebliche Kollateralschäden für Menschen und Gesellschaft durch eine gravierende und anhaltende Störung des öffentlichen Friedens verursachen. Eine gerichtliche Prüfung dieses Sachverhaltes ist daher dringend erforderlich.

Wir werden daher diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht einfach hinnehmen und über weitere Entwicklungen berichten.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Primatenversuche an der Uni Bochum: Keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat?

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

17.07.2014 – Gebührenerhebung bei der Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor Covance: Vermittlung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Hannelore Kraft versucht aus ihrer Verantwortung wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen zu entweichen

Ministerpräsidentin Hanelore Kraft, es ist Ihre Verantwortung wahrzunehmen, dass die Menschen auf die Straße gehen!

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer: Die staatlich geförderte Forschung ist fest in den Händen von wirtschaftlichen Lobbies

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

 

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically