15. November 2014
Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE
Ich verweise auf unsere Bemühungen seit Juni 2014 als eine Gruppe von Tierschützern, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW herbeizuführen.
Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE erstattet, siehe:.
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Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster – 04.08.2014
Anlage 1 zur Strafanzeige: Unsere Bürgeranfrage an LANUV NRW vom 22.06.2014
Anlage 2 zur Strafanzeige: Antwort von LANUV NRW vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage
Anlage 3 zur Strafanzeige: Unser Brief vom 30.07.2014 an LANUV NRW über seine Antworte auf unsere Bürgeranfrage
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Mit Bescheid vom 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum unsere Strafanzeige eingestellt, siehe:
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Neue Entwicklung
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Wir haben am 15.11.14 eine Beschwerde wegen Einstellung unserer Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm als nächste Hierarchiestelle der Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht, siehe:
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Wir werden über neue Entwicklungen berichten.
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:
Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!
Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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