Blog – Jocelyne Lopez

Gebührenbescheid der Behörde LANUV NRW wegen Affenlabor Covance in Münster

Ich habe in diesem Blog ausführlich  darüber berichtet, dass wir 2012 als eine Gruppe von Tierschützern  mit der Erhebung von abschreckenden Gebühren im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes durch die Behörde LANUV NRW konfrontiert wurden, und zwar  anläßlich einer Bürgeranfrage zur Herbeiführung der Transparenz über die Primatenversuche in der Hirnforschung an der Uni Bochum.

Meine Klage (selbst beim Gericht eingereicht, es gibt keinen Rechtsanwaltszwang) wegen Erhebung einer Gebühr von 60 Euro durch LANUV NRW  wurde von einem Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf regelrecht abgeschmettert, eine Farce, nach dem Motto: Ich solle mich bitte für 60 Euro nicht so anstellen, wo sind wir hier,  die Gebührenerhebung sei  ja ausgerechnet vom Gesetzgeber als Abschreckung der Bürger vorgesehen worden, damit nicht jede Daherkommende wie ich auf die Idee kommt, Fragen an Behörden zu stellen, nur weil sie glaube, es sei umsonst, eine Behörde braucht ohnehin nur Fragen von Bürgern zu beantworten wenn es ihr gerade danach ist und sonst basta, was fällt mir ein, die kostbare Zeit des ehrwürdigen, fünfköpfigen Gerichts mit meinen lächerlichen 60 Euro zu verplempern, ich solle bitte beschleunigt nach Hause gehen und die Gebühr  ohne zu mucksen zahlen, plus Gerichtskosten bitteschön (ca. 110 Euro), wo sind wird hier.  Unser Ausbilder im öffentlichen Recht, der Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich, der im Gerichtssaal als Zuschauer anwesend war, wäre vor Beschämung fast in den Boden versunken. Ein Berufungsverfahren gegen diese Farce kam für uns wegen Rechtsanwaltszwang nicht in Frage, das ist ja extrem teuer. Siehe meine Berichtserstattungen über diese unsägliche  Gerichtsverhandlung mit weiterführenden Links : Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

Drei vorangegangenen, gleichen  Klagen von Gisela Urban  im Rahmen desselben Auskunftsersuchen zur Herbeiführung der Transparenz über die Primatenversuche an der Uni Bochum wegen Gebührenerhebungen von insgesamt 429 Euro liegen noch seit 2012 dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vor, das Urteil wird noch bis Ende Oktober gefällt. Wir werden berichten.

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Wir wurden 2014 anläßlich eines Auskunftsersuchen im Rahmen des Informations-freiheitgesetzes wieder mit demselben Problem der Erhebung einer hohen Gebühr durch LANUV NRW konfrontiert (250 Euro), und zwar diesmal wegen Herbeiführung der Transparenz über die Tierhaltung im Affenlabor Covance in Münster, siehe meine Berichtserstattungen:

25.06.2014 – Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

07.07.2014 – LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor Covance ab 

28.07.2014 – LANUV NRW: Wieder einmal abschreckende Gebührenerhebung: Jetzt Bürgeranfrage wegen Affenlabor Covance in Münster.

Diesmal wurden wir jedoch glücklicherweise aus dem Internet rechtzeitig gut beraten: Es sei unbedingt zu empfehlen, dass die Bürger bei Streitigkeiten mit Behörden wegen  Gebührenerhebungen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes sich vor Einreichung einer Klage an den  Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden und um eine Vermittlung bitten. Das hat die Antragstellerin Gisela Urban dann getan, siehe:

17.07.2014 – Gebührenerhebung bei der Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor Covance: Vermittlung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Der NRW-Landesbeauftragte hat die Behörde LANUV NRW um eine detaillierte Ausführung der in Rechnung gestellten Tätigkeiten zum angegebenen Verwaltungsaufwand von 220 Minuten bei einem Stundenlohn von 77 Euro zur Bearbeitung dieser Bürgeranfrage gebeten, die auch von der Behörde angefertigt und eingereicht wurde.

Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch moniert, dass die überwiegende Anzahl der  der Bürgerin in Rechnung gestellten Verwaltungstätigkeiten zur Bearbeitung dieser Bürgeranfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz nicht gebührenpflichtig seien und hat dementsprechend die Behörde um eine Überprüfung der Höhe ihres Gebührenbescheides von 250 Euro gebeten.

Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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