Blog – Jocelyne Lopez

Primatenversuche in Tübingen: Jeder Bürger ist verpflichtet, Verstöße gegen geltende Gesetze anzuzeigen

Wie schon in diesem Blog berichtet, wurden wir seit 2012 als eine Gruppe von Tierschützern mit der Verweigerung der für die Genehmigung der Tierversuche in der Hirnforschung in Tübingen zuständigen und verantwortlichen Behörde Regierungspräsidium Tübingen konfrontiert, den Bürgern jegliche Auskünfte über diese Versuche zu erteilen, siehe eine Zusammenstellung unserer Auseinander-setzung mit den betroffenen Dienststellen:

Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzung mit Behörden

Auch unser neuer Versuch 2014, Auskünfte über diese Versuche von der Aufsichtsbehörde der Behörde Regierungspräsidium Tübingen zu erhalten, dem Umweltministerium Baden-Württemberg, ist gescheitert, siehe:

Ansprache an Umweltminister Alexander Bonde wegen Affenversuchen in Tübingen

Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen

Wir haben daher eine Beschwerde wegen Hinderung der Informationsfreiheit an den Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, gerichtet:

08.10.2014 – Beschwerde an Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann über Umweltminister Alexander Bonde wegen Primatenversuchen in Tübingen

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Ungeachtet jedoch  der  Erteilung von Auskünften über diese Versuche durch die betroffenen Dienststellen, stehen den Bürgern schon genug Informationen in der Öffentlichkeit zur Verfügung, die Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 7 und 8 bei der Erteilung der Genehmigungen dieser Versuche ersichtlich machen:
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1. Es handelt sich um Wiederholungs- und Doppelversuche, die seit mehreren Jahrzehnten in mehreren Forschungsstandorten durchgeführt werden (noch aktuell: Tübingen, Frankfurt, Bremen, Magdeburg, Göttingen – Eingestellt: Berlin, München, Bochum). Das Tierschutzgesetz  verbietet Wiederholungs- und Doppelversuche.
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2. Das Tierschutzgesetz verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Forschung für die Gesundheit von Menschen oder Tieren: Die Hirnforschung kann seit mehreren Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse liefern, in keinem der Forschungsstandorte!
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3. Gemäß Tierschutzgesetz ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zugrunde zu legen.  Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist seit Jahrzehnten in der Fachwelt durch unzählige nationale und internationale Studien belegt: Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind auf Menschen nicht übertragbar!
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4. Das Tierschutzgesetz verlangt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden. Geeignete tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind in der Hirnforschung vorhanden und schon im Einsatz.
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Die Rechtslage ist hier bundesweit folgende:

Jeder Bürger ist gemäß § 258 StGB „Strafvereitelung“ verpflichtet, begründete Vorwürfe bzw. Feststellung von Verstößen gegen geltende Gesetze bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, sonst macht er sich selbst strafbar: Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe.

Die Erstattung einer Strafanzeige gegen die zuständige und verantwortliche Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Genehmigung der Primatenversuche in Tübingen ist fällig.

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NB: Aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ haben wir schon 2012 Strafanzeige  gegen die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW für die Genehmigung derselben Versuche in der Hirnforschung an der Uni Bochum erstattet. Da die Staatsanwaltschaften über den lückenlosen Dienstweg bis zum Justizministerium NRW unsere Strafanzeige willkürlich eingestellt haben und sich hartnäckig weigern, die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, damit die Behörde sich vor Gericht verantwortet, setzen wir aktuell das Rechtsinstrument der Klageerzwingung ein, siehe:

17.09.14 – Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Landesbehörde LANUV NRW wegen Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum

Sollte das Klageerzwingungsverfahren auch scheitern, werden wir eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Der Weg der Instanzen endet erst beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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