4. Mai 2014
Die Tierversuche des Andreas Kreiter sind gesetzwidrig – Es gibt dringend Handlungsbedarf für den Staat!
Die Tierversuche des Andreas Kreiter an der Universität Bremen sind aus folgenden Gründen gesetzwidrig, sie müssen eingestellt werden und alle Tiere gesetzeskonform in einer Auffangsstation für ehemalige Versuchstiere untergebracht und fachkundig betreut werden:
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- Einzig die per Gesetz zuständige und verantwortliche Veterinärbehörde ist befugt, einen Forschungsantrag mit Versuchen an Tieren zu genehmigen oder abzulehnen. Einzig die Veterinärbehörde ist nach Tierschutzgesetz dazu befugt.
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Die zuständige und verantwortliche Veterinärbehörde in Bremen hat die Verlängerung dieser Versuche abgelehnt. Sie war für diese Entscheidung nicht nur gesetzlich befugt, sondern auch tierärztlich kompetent sowie auch gesetzeskonform nach Tierschutzgesetz von einer Ethikkommission beraten. Einzig gilt gesetzlich diese Entscheidung der Bremer Behörde.
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Kein Richter ist befugt die Gesetze zu ändern, die gesetzlich angeordnete Zuständigkeit und Verantwortung einer Behörde in Frage zu stellen, ihr die fachkundige Kompetenz abzusprechen, sich selbst die Kompetenz und die Zuständigkeit zuzusprechen und an Stelle der Behörde selbst diese Versuche zu genehmigen. Dazu ist kein Richter befugt. Ein Richter hat sich an die Gesetze zu halten, er hat sie selbst zu respektieren und respektieren zu lassen.
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Weder das Urteil des OVG Bremen noch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig sind rechtens.
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Siehe hierzu:
Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht
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Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht
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2. Die Tierversuche des Andreas Kreiter verstoßen gegen die §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz:
– Das TierSchG schreibt vor, dass Doppel- und Wiederholungsversuche zu unterbinden sind..
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Andreas Kreiter führt schon seit ca. 15 Jahren die gleichen Versuchsreihen mit Primaten durch, die schon in anderen Standorten seit mehreren Jahrzehnten auch durchgeführt wurden oder durchgeführt werden (Berlin, Frankfurt, Bochum, Magdeburg, München, Tübingen, Göttingen)..
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– Das TierSchG verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Versuche für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren.
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Andreas Kreiter konnte nie brauchbare Ergebnisse dieser Versuche vorweisen, wie auch nie seit mehreren Jahrzehnten in anderen Standorten. Prof. Dr. Wolf Singer, der in Frankfurt solche Versuche seit 40 Jahren auch ergebnislos durchführt, gibt zum Beispiel offen zu, dass er diese gesetzliche Vorgabe nur durch Schwindeln umgehen kann,
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Siehe hierzu:
Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen
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– Das TierSchG schreibt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungs-methoden vor.
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Andreas Kreiter ignoriert mit seinen antiquierten Forschungsmethoden den Fortschritt in der modernen tierversuchsfreien Forschung, der ausführlich in der internationalen Fachwelt dokumentiert wird, siehe zum Beispiel:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen
Parkinsonforschung ohne Tierleid
The replacement of non human primates in brain research
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Es gibt dementsprechend dringend Handlungsbedarf für den Staat um die Rechtskonformität im öffentlichen Interesse wiederherzustellen:
Die Staatsanwaltschaft muss die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen die Universität Bremen erheben, die sich vor Gericht wegen diesen Verstößen gegen geltende Gesetze zu verantworten hat. Solange müssen per einstweiliger Verfügung die Testreihen sofort gestoppt werden.
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