Blog – Jocelyne Lopez

LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert

Ich komme auf meinen Blog-Artikel LANUV NRW (Bündnis DIE GRÜNEN) zwingt den Bürgern den Forschungsmüll der Universität Bochum auf zurück, insbesondere auf Aussagen aus dem Artikel von Nicola Kuhrt im Spiegel-Online Wissenschaft vom 08.02.2014 über die kritische Untersuchung vom renommierten Magazin „The Lancet“ über die wissenschaftliche Forschung:

Auszüge aus dem Artikel von Nicola Kuhrt Systemkritik: Wissenschaftselite beklagt zu viel Forschungsmüll :

Zitat:

[…] In ihrer Studie “Vermeidbarer Müll in der wissenschaftlichen Arbeit” kamen sie zu dem Ergebnis, dass 85 Prozent aller Investitionen in Forschung verschwendet werden. Eine unvorstellbar große Summe. Diese ungeheure Zahl bezog sich sowohl auf die Arbeitskraft als auch auf Fördermittel, Zeit und Material. Es würden die falschen Fragen gestellt, mit untauglichen Studiendesigns gearbeitet und – für viele Experten der größte Fehler – es werde nicht geprüft, ob vergleichbare Untersuchungen bereits existierten. Oftmals würden Forschungsergebnisse nicht allen Wissenschaftlern zugänglich gemacht.„[…]

Zitatende

Dieses nachvollziehbare Gebot, dass bei Forschungsvorhaben zu prüfen ist, ob vergleichbare Untersuchungen bereits existieren, ist nicht nur informell im Wissenschaftsbetrieb aus verständlichen Gründen zu beachten, sondern wird zum Beispiel im Tierschutzgesetz bei Forschungsvorhaben mit Tieren als verbindliche Bestimmung vorgeschrieben:

TierSchG § 7a Abs. 2:

Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch unerlässlich ist, sowie bei der Durchführung von Tierversuchen sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist zugrunde zu legen.

.

Die genehmigende Behörde LANUV NRW hätte also vor Erteilung der Genehmigung für die Versuche mit Primaten in der Hirnforschung an der Universität Bochum prüfen müssen, was der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei solchen Versuchen ist, die bekanntlich seit Jahrzehnten in mehreren Forschungsstandorten bundesweit durchgeführt werden oder wurden, zum Beispiel in Bremen, Berlin, Frankfurt, Tübingen, München, Magdeburg und Göttingen. Wäre die genehmigende Behörde LANUV NRW dieser Bestimmung des TierSchG nachgegangen, hätte sie auch feststellen können, dass seit mehr als 30 Jahren keine neuen Erkenntnisse aus diesen Versuchen hervorgegangen sind und hätte eine Genehmigung für neue Versuchsreihen gemäß TierSchG ablehnen müssen:

TierSchG § 7a 5:

Ein Tierversuch gilt als abgeschlossen, wenn
1. keine weiteren Beobachtungen mehr für den Tierversuch anzustellen sind

Wiederholungen und Doppelversuche sind im TierSchG nämlich beim Fehlen von neuen Ergebnissen ausdrücklich zu unterbinden:

TierSchG § 8:

Die Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist zu erteilen, wenn

b) das angestrebte Ergebnis trotz Ausschöpfens der zugänglichen Informations-möglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist.

Die genehmigende Behörde LANUV NRW hätte also wissen müssen, dass die gleichen Versuche seit Jahrzehnten in mehreren Forschungsstandorten ergebnislos durchgeführt wurden und die Genehmigung für neue Versuche verweigern müssen. Die jeweils genehmigenden Behörden haben auch in drei Forschungsstandorten die Fortführung solcher Versuche unterbunden, indem sie die Genehmigung verweigerten: Bremen, Berlin und München.

Dass die Behörde LANUV NRW es wusste, jedoch sowohl die Bestimmungen des TierSchG als auch die Entscheidung anderer genehmigenden Behörden ignoriert hat, geht aus ihrer äußerst befremdlichen Antwort vom 03.08.2012 auf unsere Bürgeranfrage  hervor, wo wir die Behörde gefragt haben, wie sie die Entscheidung der genehmigenden Behörde in Bremen bewertet, die Genehmigung  für die gleiche Versuche des Andreas Kreiter an der Universität Bremen zu verweigern, siehe Primatenversuche in Bochum: Austausch vom 27.07./03.08.12 mit der genehmigenden Behörde

Unsere Frage vom 27.07.2012:

7. Wie beurteilt Ihre Behörde die Information, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen in Berlin, München und Bremen jeweils zuständigen Behörden die Genehmigungen für Primatenversuchen nicht mehr erteilt haben?

Antwort von LANUV NRW vom 03.08.12:

Die Weigerung der zuständigen Behörden in Bremen, die Versuchsgenehmigung zu verlängern, war ausschließlich politisch motiviert.

Die Auffassung von LANUV NRW, dass die Weigerung der zuständigen Behörde in Bremen, die Versuchsgenehmigungen zu verlängern „ausschließlich politisch motiviert war“ ist äußert befremdlich und mehr als bedenklich.

Die Einfügung 2002 des Art. 20 a im Grundgesetz und die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel mit Verfassungsrang sind das Ergebnis des Strebens der Legislative als Volksvertretung aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland zu schützen. Sowohl die einstimmige Entscheidung des Bremer Senats aus diesen Versuchen im Land Bremen auszusteigen, als auch die erste Entscheidung der Judikative in Bremen, solche Versuche zu untersagen bzw. die Genehmigung auslaufen zu lassen, sind Umsetzungen der neuen Verfassungsbestimmungen. Sie als „ausschließlich politisch motiviert“ abzutun ist eine sehr bedenkliche Auffassung von LANUV NRW. Die Behörden in München und Berlin haben auch ohne Einschaltung der Legislative oder der Judikative von sich aus die neuen Bestimmungen im Sinne der Verfassung umgesetzt, indem sie solche Versuche aus ihrer Verantwortung heraus und aus Respekt von geltenden Gesetzen untersagten.

Für die Behörde LANUV NRW sind wohl Verfassung und Gesetze nur „politisch motiviert“. Tolle Auffassung, die auf ihre Einstellung zu Tierrechten, Bürgerrechten und Demokratie tief blicken lässt.

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley, damit die Verfassung nicht zur Farce wird

Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!

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Comments

  1. Februar 19th, 2014 | 12:48

    […] LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert […]

  2. Februar 19th, 2014 | 12:51

    […] LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert […]

  3. Februar 19th, 2014 | 12:52

    […] LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert […]

  4. Februar 19th, 2014 | 12:53

    […] ————————- Siehe auch: LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert […]

  5. Februar 19th, 2014 | 12:55

    […] LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert […]

  6. Februar 20th, 2014 | 07:16

    […] LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert […]