12. Februar 2014
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?
Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW, wo ich über die befremdliche Auslegung der Gesetzestexte und der Absichten des Gesetzgebers im Informations-freiheitsgesetz durch den Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf während der mündlichen Verhandlung am 07.02.2014 berichtet habe:
[…] Ich fragte den Richter dann, wozu das IFG eine Gebührenbefreiung für alle Bürger vorgesehen hat, wenn nur Sozialempfänger aufgrund der Billigkeit sie in Anspruch nehmen können, es sei wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen.
Die Antwort des Richters war aus meiner Sicht auch sehr befremdlich und ist bei mir persönlich so angekommen: Gebühren werden grundsätzlich bei Bürgeranfragen im Rahmen des IFG zwischen 10 und 500 Euro erhoben, um die Behörden davor zu schützen, dass jeder Heini in der Bevölkerung sich berechtigt fühlt, mit irgendwelchen schwachsinnigen Fragen die Behörden zu überfluten, weil er glaube, es sei ja kostenlos. Diese Haltung entspricht aus meiner Sicht einer grundsätzlichen Entmündigung der Bürger. Als ich entgegenhalten wollte, dass unsere Auskunftsersuche im Rahmen der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum ausführlich begründet und fundiert war, unterbrach er mich sofort, das interessierte ihn offensichtlich nicht, womit ich mir auch persönlich als mündige Bürgerin grundsätzlich entmündigt vorgekommen bin. […]
Auch bei einer anderen während der Verhandlung von mir aufgeworfenen Frage wischte der Richter gleich meine Einwände vom Tisch weg, ohne Möglichkeit des Widerspruches:
Ich hatte nämlich mit meiner Klage eine aus meiner Sicht wichtige Unterlage eingereicht, und zwar die Behandlung eines ähnlich gelagerten Falls bei der Klage eines Bürgers 2012 wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW, die Anlaß zu einer Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Ralf Witzel und zu einer Antwort der Landesregierung NRW vom 20.11.2012 gegeben hatte.
Aus dieser Untersuchung des Landtags geht hervor, dass es statistisch keine Transparenz über die Gebühren-Praxis des LANUV NRW existiert, jedoch dass der Einzelfall, der vom Journalisten-Blog Ruhrbarone veröffentlicht wurde, inzwischen außergerichtlich geregelt wurde: LANUV NRW hat zurückgerudert und zwei Gebührenbescheiden von je 1.000 Euro auf je 10 Euro zurückgesetzt, siehe: Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück
Als ich diesen Fall während der Verhandlung ansprechen wollte, unterbrach mich der Richter wieder sofort: Er kenne ja diesen Fall, es sei ganz was anderes, überhaupt nicht mit meinem Fall zu vergleichen, der Kläger sei ja ein junger Volontär in einer Zeitung, die Gebühren seien für seine privaten finanziellen Verhältnisse überhöht gewesen, ganz etwas anderes.
Ich kann nicht erkennen, was in diesem Fall ganz etwas anderes war. Im Gegenteil, es war aus meiner Sicht ganz genau derselben Fall: Der Journalistenvolontär in dieser Zeitung hatte auch offensichtlich keinen Anspruch auf Billigkeit gelten lassen (zumal es stark anzunehmen ist, dass die Zeitung als seiner Auftragsgeber bereit war, selbst für diese unerwarteten Gebühren aufzukommen), sondern er berief sich wohl auch auf ein öffentliches Interesse, wie die Anmerkung in der Antwort der Landesregierung es erkennen lässt: „Es handelte sich um eine Anfrage der Presse ohne erwerbswirtschaftlichen Hintergrund“.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich die Behörde die privaten finanziellen Verhältnisse des Klägers offenlegen lassen hat und dementsprechend beurteilen konnte, dass die zwei Gebührenbescheiden auf je 10 Euro aufgrund der Billigkeit zurückzusetzen waren. Soll etwa ein Bürger, wenn er eine Bürgeranfrage an eine Behörde richtet, gleich die Höhe seiner Miete nachweisen, wie auch die Belege für seine Stromrechnungen, seine Heizungsrechnungen, seine Lebensmitteleinkäufe, seine Fixkosten und sonstige Ausgaben aus seinem Privataushalt einreichen? Wie stellt sich der Herr Richter das vor?
Die Bürger in der Bevölkerung sind zwar alle Heinis und Tussis, die nicht beurteilen können, ob ihre Auskunftsersuchen an eine Behörde überhaupt einen Sinn machen oder nicht, aber sie sind deswegen auch nicht gleichzusetzen, nein: Es gibt junge, arme Heinis und alte, reiche Tussis.
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© Bild Norbert Fenske Photographically
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Siehe auch in diesem Blog:
Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis
LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert
Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
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[…] Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns? […]
[…] Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns? […]
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[…] Meine Klage (selbst beim Gericht eingereicht, es gibt keinen Rechtsanwaltszwang) wegen Erhebung einer Gebühr von 60 Euro durch LANUV NRW wurde von einem Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf am 07.02.2014 regelrecht abgeschmettert, eine Farce, nach dem Motto: Ich solle mich bitte für 60 Euro nicht so anstellen, wo sind wir hier, die Gebührenerhebung sei ja ausgerechnet vom Gesetzgeber als Abschreckung der Bürger vorgesehen worden, damit nicht jede Daherkommende wie ich auf die Idee kommt, Fragen an Behörden zu stellen, nur weil sie glaube, es sei umsonst, eine Behörde braucht ohnehin nur Fragen von Bürgern zu beantworten wenn es ihr gerade danach ist und sonst basta, was fällt mir ein, die kostbare Zeit des ehrwürdigen, fünfköpfigen Gerichts mit meinen lächerlichen 60 Euro zu verplempern, ich solle bitte beschleunigt nach Hause gehen und die Gebühr ohne zu mucksen zahlen, plus Gerichtskosten bitteschön (ca. 110 Euro), wo sind wird hier. Unser Ausbilder im öffentlichen Recht, der Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich, der im Gerichtssaal als Zuschauer anwesend war, wäre vor Beschämung fast in den Boden versunken. Ein Berufungsverfahren gegen diese Farce kam für uns wegen Rechtsanwaltszwang nicht in Frage, das ist ja extrem teuer. Siehe meine Berichtserstattungen über diese unsägliche Gerichtsverhandlung mit weiterführenden Links : Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns? […]