28. August 2013
CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht
von Jocelyne Lopez
Ich beziehe mich auf die Einreichung einer Petition am 11.08.13 beim Deutschen Bundestag wegen dem CERN-Neutrinoexperiment: CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013.
Gemäß der Richtlinie über öffentliche Petitionen, die in der Webseite des Bundestages veröffentlicht ist, sollte die Prüfung des Petitionsausschusses, ob die Petition im Internet-Portal des Bundestages veröffentlicht werden kann ca. 3 Wochen dauern.
Ich habe am 28.08.2013 einen Postbrief des Petitions-ausschusses des Bundestages erhalten, datiert vom 19.08.2013, wonach unsere Bitte zur Veröffentlichung nicht entsprochen werden könne:
Zitat:
[…] „Um Petitionen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages sachgerecht präsentiert zu können, muss angesichts der Vielzahl der Eingaben zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. Diese erfolgt insbesondere danach, inwieweit eine Bitte oder Beschwerde ein Anliegen von allgemeinen Interesse zum Gegenstand hat und ob sich Anliegen und Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen. Zudem soll sich in der Auswahl der veröffentlichen Eingaben eine Vielfalt von Themen und unterschiedlichen Sichtweise möglichst vieler Petenten widerspiegelt.
Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erwägungen konnte Ihrer Bitte, Ihre Eingabe auf der Internetseite des Petitionsausschußes zu veröffentlichen, leider nicht entsprochen werden.“ […]
Zitatende
Siehe kompletten Brief:
Diese Argumente sind aus meiner Sicht ziemlich befremdlich:
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- Wieso sieht von vorneherein der Petitionsausschuss bei diesem Anliegen keine Möglichkeit, eine „sachliche Diskussion“ zu führen? Wie will er es im Voraus wissen? Wie will er es für die unzähligen anderen Petitionen und Beschwerden, die am laufenden Band veröffentlicht werden, dagegen im voraus wissen? Ich nehme stark an, dass die Diskussionen im Internetportal des Bundestages streng moderiert werden: Hat der Petitionsausschuss denn keine Möglichkeit, bei einer öffentlichen Diskussion Sachlichkeit der Teilnehmer durchzusetzen? Komisch.
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. - Wie will der Petitionsausschuss im Voraus wissen, wie viele Bürger die Petition unterstützen würden, wenn sie nicht einmal veröffentlicht wird? Komisch.
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. - Ist ein Vorwurf des Verstoßes gegen geltende Gesetze durch Behörden (zum Beispiel Informationsfreiheitsgesetzes) kein öffentliches Anliegen? Wozu wurde dann das Berliner Informationsfreiheitgesetz erlassen, die der Allgemeinheit ermöglichen soll, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handels zu ermöglichen?
§ 1 – Zweck des Gesetzes : „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“
Oder geht es der Allgemeinheit nicht an, ob der Staat die geltenden Gesetze respektiert oder nicht? Komisch.
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4. Ist die Verwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe kein Anliegen der Allgemeinheit? Ab wie viele Milliarde Steuergelder dürfen sich die Bürger erkundigen, ob sie sachgemäß und kompetent verwendet wurden? Komisch.
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Aber nun, lassen wir uns überraschen, wie die Prüfung des Petitionsausschusses ausfällt.
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