Blog – Jocelyne Lopez

Anfrage an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum wegen Primatenversuchen

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Das LANUV hat einige Fragen aus unserer Anfrage vom 15.12.2013 an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum zu Beantwortung weitergeleitet. Nachstehend gegen wir den entsprechenden Austausch wieder:

 

15.01.2013 – Antwort des Tierschutzbeauftragtes der Ruhr-Universität Bochum:

Sehr geehrte Frau Lopez,

das LANUV hat Ihre Anfrage an mich weitergeleitet, da einige der von Ihnen aufgeworfenen Fragen in meine Zuständigkeit als Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum fallen.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen angesprochene „Intransparenz“ aus meiner Sicht vor allem darauf beruht, dass von vielen Seiten ohne ausreichende Sachkenntnis Darstellungen über die an der Ruhr-Universität durchgeführten Primaten-Experimente verbreitet wurden und weiterhin verbreitet werden, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprechen. Nun ist fehlende Sachkenntnis an sich nicht verwerflich, allerdings kann durch Nachfragen an Stellen, an denen diese Sachkenntnis vorhanden ist, z.B. bei mir, Abhilfe geschaffen werden. Leider wird diese Möglichkeit nur selten genutzt.

Weiterhin möchte ich dem Vorwurf, dass an der Ruhr-Universität Bochum Experimente mit Primaten durchgeführt wurden, die einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen, ausdrücklich widersprechen. Dieser Vorwurf ist ebenso absurd wie unhaltbar. Außerdem unterstellt dieser Vorwurf nicht zuletzt mir, meinen Aufgaben als Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität gemäß § 8b TierSchG nicht in ausreichendem Maß nachgekommen zu sein. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück.

Auf die in Ihrer E-Mail an das LANUV vom 15.12.2012 gestellten konkreten Fragen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1. Die Tiere stammten aus der institutseigenen Zucht.

Zu 2. Der Hintergrund zu dieser Frage ist mir völlig unverständlich. Selbstverständlich wurden alle anatomischen Untersuchungen post mortem vorgenommen! Außerdem schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass mit Schmerzen verbundene Eingriffe an Tieren nur dann ohne Narkose durchgeführt werden dürfen, wenn vergleichbare Eingriffe am Menschen ebenfalls ohne Narkose durchgeführt werden (§ 5 Abs 1 TierSchG). Die Frage nach der Narkose erübrigt sich damit.

Zu 3. Die Ergebnisse der anatomischen Untersuchungen stehen Ihnen im Rahmen publizierter Artikel in Fachzeitschriften zur Verfügung.

Zu 5. Die Versuchstiere wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmalig für Versuchszwecke eingesetzt und haben unterschiedlich lange am Experiment teilgenommen.

Zu 14. Vier der im Vorhaben verwendeten Versuchstiere hatten bereits an einem früheren Versuchsvorhaben teilgenommen, in dem mit vergleichbaren Methoden gearbeitet wurde. Nach Ende der Genehmigung dieses Vorhabens war es erfreulicherweise möglich, die Tiere in das neue Vorhaben zu übernehmen, da es sich wissenschaftlich um eine Fortsetzung des vorherigen Vorhabens handelte. Dies reduzierte die Gesamtzahl der eingesetzten Versuchstiere.

Zu 15. Die Arbeitsgruppe hat in Bochum seit 1987 erfolgreich neurobiologische Grundlagenforschung betrieben und dabei auch Experimente mit Makaken durchgeführt. Ergebnisse aus diesen Forschungsarbeiten sind in der neurowissenschaftlichen Literatur nachzulesen.

Hochachtungsvoll,

gez. PD Dr. Matthias Schmidt

 

16.01.13 – Unsere Antwort an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum:

Betr.: Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum
Meine Anfrage an das LANUV NRW vom 15.12.12
Ihr Schreiben vom 15.01.13

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

ich komme auf folgende Punkte aus Ihrem o.g. Schreiben vom 15.01.13 zurück:

Meine Frage 3 an das LANUV:

Zitat:

„Ich bitte um Aushändigung einer Kopie der jeweiligen Autopsie-Berichte der 6 getöteten Makaken.“

Zitatende

 

Ihre Antwort zu 3:

Zitat:

„Die Ergebnisse der anatomischen Untersuchungen stehen Ihnen im Rahmen publizierter Artikel in Fachzeitschriften zur Verfügung.“

Zitatende

Ich kann diese Antwort nicht hinnehmen:

  1. Mir stehen keine „Ergebnisse der anatomischen Untersuchungen“ der 6 Makaken in Fachzeitschriften zur Verfügung, die zwischen dem 25.08.2008 und dem 31.08.2012 an der Ruhr-Universität für Versuche eingesetzt wurden und gemäß Auskunft vom 29.10.2012 des LANUV NRW getötet wurden.
    .
  2. Gemäß Aussage des LANUV NRW an die Staatsanwaltschaft Bochum im Rahmen einer Strafanzeige wegen Tötung der 6 Tiere, war die Tötung von vornherein zu Untersuchungszwecken Gegenstand der Forschungsanträge. Da man schwerlich die Informationsverarbeitung und die Augen-Hand-Koordination
    im Gehirn von toten Tieren untersuchen kann, darf man davon ausgehen, dass aus den anatomischen Untersuchungen bedeutende Erkenntnisse im Zusammen-hang mit dem Versuchsvorhaben zu erwarten waren. Um zu beurteilen, ob diese bedeutenden Erkenntnisse vorliegen, die eine Tötung aus wissenschaftlichen Gründen gemäß § 7 TierSchG rechtfertigen könnten, ist es erforderlich, die einzelnen, detaillierten Befunde bekannt zu geben. Ich bestehe dementsprechend auf die Aushändigung der Kopie der jeweiligen Autopsie-Berichte der 6 getöteten Makaken.

 

Meine Frage 5 an das LANUV NRW:

Zitat:

„Wie viele Versuchstiere wurden nach Ablauf der ursprünglichen Versuchs-dauer von 36 Monaten getötet bzw. mit wie vielen Tieren wurde ein zusätzliches Jahr weiter experimentiert?“

Zitatende

 

Ihre Antwort zu 5:

Zitat:

Die Versuchstiere wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmalig für Versuchszwecke eingesetzt und haben unterschiedlich lange am Experiment teilgenommen.“

Zitatende

Ich bestehe auf die genaue Beantwortung meiner Frage, um die Dauer der Belastung jedes einzelnen Tiers bis zu seiner Tötung bei diesem Versuchsvorhaben beurteilen zu können.

  

Meine Frage 14 an das LANUV NRW:

Zitat:

„Wurden dieselben 6 Makaken vor dem in Rede stehenden Forschungsantrag schon für Experimente eingesetzt? Wenn ja:

14a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung.
14b) Beschreibung des Versuchs nach dem Forschungsantrag
14c) Forschungszweck und angestrebter Nutzen nach dem Forschungsantrag
14d) Sind nach Auswertung der Forschungsergebnisse die Gewinnung von neuen Erkenntnissen und anwendbarem Nutzen nach Forschungsantrag erfüllt worden?“

Zitatende

 

Ihre Antwort zu 14:

Zitat

„Vier der im Vorhaben verwendeten Versuchstiere hatten bereits an einem früheren Versuchsvorhaben teilgenommen, in dem mit vergleichbaren Methoden gearbeitet wurde. Nach Ende der Genehmigung dieses Vorhabens war es erfreulicherweise möglich, die Tiere in das neue Vorhaben zu übernehmen, da es sich wissenschaftlich um eine Fortsetzung des vorherigen Vorhabens handelte. Dies reduzierte die Gesamtzahl der eingesetzten Versuchstiere.“

Zitatende

Ich bestehe auf die genaue Beantwortung meiner Fragen, um die Belastung der einzelnen Tiere sowie die Unerlässlichkeit der Wiederholung des Versuchsvorhabens mit 2 neu eingesetzten und mit 4 schon vorher verwendeten Tieren zu beurteilen.

 

 

Meine Frage 15 an das LANUV NWR:

Zitat:

„Wurden mit anderen Primaten vor dem in Rede stehenden Forschungsantrag an der Ruhr-Universität Experimente durchgeführt? Wenn ja:

15 a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der jeweiligen Genehmigungen.
15 b) Namen des jeweiligen Antragsstellers/Forschers
15 c) Anzahl und Art der jeweils eingesetzten Tiere
15 d) Beschreibung der jeweiligen Versuche gemäß Forschungsanträgen
15 e) Jeweiliger Forschungszweck und angestrebter Nutzen gemäß Forschungsanträgen
15 f) Sind nach Auswertung der Forschungsergebnisse die Gewinnung von neuen Erkenntnissen und anwendbarem Nutzen nach Forschungsantrag erfüllt worden?“
Zitatende

 
Ihre Antwort zu 15:

 

Zitat:

„Die Arbeitsgruppe hat in Bochum seit 1987 erfolgreich neurobiologische Grundlagenforschung betrieben und dabei auch Experimente mit Makakendurchgeführt. Ergebnisse aus diesen Forschungsarbeiten sind in der neurowissenschaftlichen Literatur nachzulesen.“

Zitatende

Ich kann diese Antwort nicht hinnehmen:

Mir stehen keine Ergebnisse der Forschungsarbeiten der neurobiologischen Grund-lagenforschung der Arbeitsgruppe Bochum seit 1987 (25 Jahre) in der neurowissenschaftlichen Literatur zur Verfügung. Das LANUV NRW hat in seiner Antwort vom 11.01.13 auf meine Anfrage lediglich Verlinkungen zu 4 Forschungsergebnissen in der Hirnforschung in Bochum aus den Jahren 2012, 2011, 2009 und 2007 angegeben:

http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2012/pm00043.html.de
http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2011/pm00395.html.de
http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2009/msg00363.htm
http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00378.htm

die über schon bekannte Erkenntnisse der Augen-Hand-Koordination berichten und teilweise schon vorher bei Experimenten mit menschlichen Probanden gewonnen wurden. Keine wesentlichen Bedürfnisse von Mensch oder Tier sowie die Lösung gesundheitlichen Probleme von hervorragender Bedeutung gemäß Anforderung im
§ 7 TierSchG sind bei diesen 4 Forschungsergebnissen der Universität Bochum erkennbar.

Ich bitte dementsprechend um den Nachweis von umsetzbaren Forschungs-ergebnissen der Arbeitsgruppe Bochum seit 1987, also seit 25 Jahren, die bedeutenden Erkenntnisse für die Heilung von menschlichen Erkrankungen dokumentieren, wie vom LANUV NRW in seinem Schreiben vom 11.01.12 ausgeführt wurden, zum Beispiel Parkinsonsche Krankheit, Alzheimersche Krankheit oder Multiple Sklerose.

Für eine Antwort bis zum 18. Februar 2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitzeichner:
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.



Comments

  1. Februar 14th, 2013 | 17:12

    […] Die genehmigende Behörde LANUV NRW hat einige Fragen aus unserer letzten Anfrage vom 15.12.2013 an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum zu Beantwortung weitergeleitet. Wegen der nicht ausreichenden Antwort vom 15.01.2013 des Tierschutzbeauftragten, haben wir am 16.01.13 eine Rückfrage eingereicht, siehe den entsprechenden Austausch: Anfrage an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum wegen Primatenversuchen. […]