Blog – Jocelyne Lopez

Keine Transparenz über die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Unsere Auseinandersetzung mit der zuständigen und verantwortlichen Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum haben wir in diesem Blog zusammengestellt: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Trotz unseren Bemühungen seit April 2012 Transparenz über die langjährigen Primatenversuche an der Ruhr-Universität herbeizuführen, ist es uns bis jetzt nicht gelungen zu eruieren (trotz Zahlung von abschreckenden Gebühren), was genau mit den Tieren dort passiert ist und welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der langjährigen Erforschung  der „Hand-Augen-Koordination von Säugern“ mit diesen Tieren gewonnen wurden. Wir konnten lediglich erfahren, dass zuletzt mit 6 Makaken vier Jahre lang seit 2008 experimentiert wurde, sowie dass die Experimente eingestellt und alle Tiere getötet wurden. Wann und unter welchen Bedingungen die Tiere jeweils getötet wurden, ist unbekannt. Ob bereits vor 2008 an der Ruhr-Universität mit Primaten experimentiert wurde, ist ebenfalls unbekannt: das LANUV NWR teilte uns nämlich als zuständige und verantwortliche Behörde für die Erteilung der Genehmigungen mit, dass ihr keine Angaben darüber vorliegen würden, seit wann Primatenversuche an der Ruhr Universität durchgeführt werden!! Ob die Behörde in Zukunft weiter bereit ist, neue Genehmigungen für Primatenversuche zu erteilen, ist auch unbekannt. 

Vor diesem Hintergrund haben wir am 15.12.12 eine weitere Bürgeranfrage über diese Versuche an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) gerichtet:

 

15.12.12. E-Mail-Anfrage an das LANUV NRW  

  

Betr.: Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen in Bochum (Ruhr-Universität)

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider herrscht weiterhin in der Öffentlichkeit eine sehr große Intransparenz über die an der Ruhr Universität Bochum langjährig durchgeführte Experimente mit Primaten in der Grundlagenforschung. Weiterhin besteht auch ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der zwischen dem 25.08.2008 und dem 31.08.2012 von Ihrer verantwortlichen und zuständigen Behörde genehmigten Forschungsanträgen mit Makaken, mit einer Genehmigung zur anschließenden Tötung der Tiere.

Vor diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse, diese Experimente ehrenamtlich weiter zu hinterfragen. Ich berufe mich auf das Informations-freiheitsgesetz in Nordrhein Westfalen und bitte um Mitteilung von folgenden Informationen bzw. um Beantwortung folgenden Fragen zur Klärung der Gesetzeskonformität dieser Experimente:

 

1)     Herkunft der 6 bei dem in Rede stehenden Forschungsvorhaben eingesetzten und getöteten Makaken.

 

2)     Wurden die Gehirne der Versuchstiere bei Beendigung des Versuchsvorhabens nach der Tötung untersucht (post mortem) oder vor der Tötung (ante mortem)? Wenn die Gehirne bei lebenden Versuchstieren seziert wurden, geschieht dies mit oder ohne Narkose?

 

3)     Ich bitte um Aushändigung einer Kopie der jeweiligen Autopsie-Berichte der 6 getöteten Makaken.

 

4)     Aus welchem Grund wurden nach der am 25.08.2008 ursprünglichen genehmigten Dauer des Versuchsvorhabens von 36 Monaten die Experimente am 31.08.2011 um ein Jahr verlängert?

 

5)     Wie viele Versuchstiere wurden nach Ablauf der ursprünglichen Versuchsdauer von 36 Monaten getötet bzw. mit wie vielen Tieren wurde ein zusätzliches Jahr weiter experimentiert?

 

6)     Aus welchem Grund wurde das Versuchsvorhaben am 31.08.2012 definitiv eingestellt?

 

7)     Name des Antragsstellers/Forschers aus der RUB für das in Rede stehende  Forschungsvorhaben vom 25.08.2008 bis zum 31.08.2011 bzw. für seine Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.08.2012.

 

8)     Aus wie vielen Mitgliedern und in welcher Parität bestanden die Mitglieder der Ethikkommission bei der Erteilung der Genehmigungen (ursprünglicher Forschungsantrag und Verlängerung)?

 

9)     Wurde bei der jeweiligen Zusammensetzung der Ethikkommission vor Erteilung der Genehmigungen (ursprünglicher Forschungsantrag und Verlängerung) die Parität 1/3 Mitglieder aus Vorschlagslisten von Tierschutzorganisationen gemäß § 15 Tierschutzgesetz eingehalten?

 

10)  Wie setzten sich jeweils die 2/3 restliche Mitglieder der Ethikkommission zusammen?

10 a) Wie viele Mitglieder  aus der RUB? Aus welchen universitären Bereichen?

10 b) Wie viele externe Mitglieder? Aus welchen wissenschaftlichen bzw.  wirtschaftlichen Bereichen?

 

11)  Wurden Einwände von der Ethikkommission für dieses Versuchsvorhaben geäußert? Wenn ja, welche Einwände?

  

12)  Ich bitte um eine (anonymisierte) Kopie der Protokolle der Sitzungen der Ethikkommission, jeweils für den ursprünglichen Forschungsantrag und für die Verlängerung.

 

13)  Mit Schreiben vom 04.09.12 beschrieb mir das LANUV  den in Rede stehende Forschungszweck wie folgt:

Zitat: „Das Versuchsvorhaben widmete sich dem Zweck zur Erforschung der neuronalen Grundlagen sensorisch gesteuerter Orientierungsleistungen von Säugern, d.h. u.a. der Hand-Augen-Koordination.“ Zitatende 

Welche neuen Erkenntnisse wurden bei diesem Forschungsvorhaben hinsichtlich der Orientierungsleistungen der Hand-Augen-Koordination von Säugern gewonnen und welchen Nutzen für Wissenschaft, Menschen oder Tiere sind aus diesen neuen Erkenntnissen erkennbar und anwendbar?

 

14)  Wurden dieselben 6 Makaken vor dem in Rede stehenden Forschungsantrag  schon für Experimente eingesetzt? Wenn ja:

14 a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung.

14 b) Beschreibung des Versuchs nach dem Forschungsantrag

14 c) Forschungszweck und angestrebter Nutzen nach dem Forschungsantrag

14 d) Sind nach Auswertung der Forschungsergebnisse die Gewinnung von neuen Erkenntnissen und anwendbarem Nutzen nach Forschungsantrag erfüllt worden?

 

15)  Wurden mit anderen Primaten vor dem in Rede stehenden Forschungsantrag an der Ruhr-Universität Experimente durchgeführt? Wenn ja:

15 a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der jeweiligen Genehmigungen.

15 b) Namen des jeweiligen Antragsstellers/Forschers 

15 c) Anzahl und Art der jeweils eingesetzten Tiere

15 d) Beschreibung der jeweiligen Versuche gemäß Forschungsanträgen

15 e) Jeweiliger Forschungszweck und angestrebter Nutzen gemäß Forschungsanträgen

15 f) Sind nach Auswertung der Forschungsergebnisse die Gewinnung von neuen Erkenntnissen und anwendbarem Nutzen nach Forschungsantrag erfüllt worden?

 

Ich bitte um Mitteilung, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren für diese Anfrage zu erwarten sind,  wovon ich in diesem Fall nicht ausgehe, da meine Anfrage ehrenamtliche im öffentlichen Interesse erfolgt und die ersuchten Informationen alle aus den Genehmigungsakten zu entnehmen sind.  

Ich danke für eine Beantwortung meiner Anfrage bis zum 14. Januar 2013. 

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

Mitzeichner:
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

 

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Siehe auch:

Animal Academy: Affenversuche an der RUB offenbar eingestellt

Ärtze gegen Tierversuche e.V.: Uni Bochum stellt Affenhirnforschung ein

Strafanzeige gegen die Ruhr-Universität Bochum

Animal Academy gegen Tierversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Spendenaufruf wegen abschreckenden Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW

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