Blog – Jocelyne Lopez

Tierversuche: Strafanzeige gegen die Ruhr-Universität Bochum

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel-bestimmung tatkräftig in Frage: Siehe der Verlauf unserer Auseinandersetzung mit den Behörden seit April 2012.

Ich verweise auf meinen gestrigen Blog-Eintrag Keine Gnade für die Bochumer Versuchsaffen: sie wurden alle getötet und gebe den Text der Strafanzeige gegen die Ruhr-Universität Bochum wieder, die wir gestern per E-Mail bei der Staatsanwaltschaft Bochum erstattet haben: 

 

05.11.2012 – An die Staatsanwaltschaft Bochum:


Betr.:
Anzeige gegen die Ruhr-Universität Bochum
w/Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Ruhr-Universität Bochum (Abteilung Allgemeine Zoologie und Neurobiologie) wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Laut Schreiben vom 18.10.2012 (siehe Anlagen im Anhang) von der zuständigen und verantwortlichen Behörde für die Genehmigung der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum (LANUV NRW, Recklinghausen) wurde am 25.08.2008 ein Forschungsantrag für 9 Affen von der Behörde genehmigt. Die Genehmigung war auf 36 Monate befristet und endete am 31.08.2011. Danach wurde die Genehmigung wegen der noch nicht abgeschlossenen Experimente am 26.01.2011 bis zum 31.08.2012 endgültig verlängert.

Auf mein Schreiben hin, wie und wo nach Einstellung der Versuche die Tiere gesetzeskonform untergebracht werden, erhielt ich von der zuständigen und verantwortlichen Behörde am 29.10.2012 ein Schreiben (siehe Anlage im Anhang), dass Zitat: „Alle 6 tatsächlich verwendeten Makaken euthanasiert wurden“.

Es gab aus meiner Sicht keinen vernünftigen Grund, diese Tiere zu töten, die nach den Versuchen lebensfähig waren, keine unbehebbaren körperlichen Schäden oder erhebliche Verletzungen hatten und somit die Chance gehabt hätten, ohne länger anhaltende Schmerzen und Leiden weiterzuleben. Ich zitiere hier den § 1 Tierschutzgesetz, Erster Abschnitt, Grundsatz, der seit 2002 den Tierschutz als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang erhoben hat:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Es existieren auch Auffangstationen für Primaten, die ich nachweisen könnte, wo ehemalige Versuchsaffen artgerecht und gesetzeskonform untergebracht werden, wobei auch aus dem § 9 Absatz 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz keine Begründung für das Töten dieser Versuchstiere sich ergab:

Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerläßlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.

Vor diesem Hintergrund ist darüber hinaus auch zu klären, wo und wie die 3 weiteren Tiere, die für diese Versuche genehmigt wurden, jedoch nach Auskunft der Behörde nicht an die Versuche beteiligt waren, untergebracht wurden und nach Beendigung der Versuchsvorhaben untergebracht werden.

Die Begründung der Lebensunfähigkeit jedes einzelnen Tiers zum jeweiligen Zeitpunkt seiner Tötung wurde von der genehmigenden Behörde nicht gebracht, so daß hier ein berechtigter Verdacht auf eine gesetzwidrige Handlung der Ruhr-Universität Bochum bzw. der zuständigen und verantwortlichen Behörde vorliegt, der unbedingt einer sorgfältigen Klärung der Umstände und der Rechtsunsicherheit bedarf.

Ich beantrage Rechtsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

 

 



Comments

  1. Dezember 18th, 2012 | 07:27

    […] Strafanzeige gegen die Ruhr-Universität Bochum […]