Blog – Jocelyne Lopez

Ties Rabe: Ablehnung der Zuständigkeit für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem: Austausch vom 24.08.12

Ich verweise auf meine Einträge Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe und Dienstaufsichtsbeschwerde über Ties Rabe wegen Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie: Ablehnung der Zuständigkeit wegen Nicht-Beantwortung meiner Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.

Nachstehend gebe ich einen E-Mail-Austausch vom 24.08.12 in dieser Angelegenheit wieder:

 

24.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meine E-Mail vom 23.08.12:

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012
Unser Schreiben vom 21.08.2012
Ihr Schreiben per Mail vom 23.08.2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie ich Ihnen mit Schreiben vom 21. August 2012 bereits mitgeteilt habe, liegen die Inhalte von Lehr- und Rahmenplänen in der Zuständigkeit der einzelnen Bildungsministerien der Länder. Ich verweise hier auch auf die Antwort des BMBF vom 7. März 2012, in der in Ihrem Fall empfohlen wird, sich an das Schulministerium Nordrhein-Westphalen zu wenden. Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften.

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.

Ich bitte Sie daher, von weiteren Schreiben in der Sache abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer

 

24.08.12 – Widerspruch und Beschwerde auf die Antwort vom 24.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:

Betr.:
Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12

Meine Erwiderung vom 23.08.12
Ihre Antwort vom 24.08.12
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihre Antwort vom 24.08.2012 auf meine E-Mail von 23.08.2012 in der o.g. Angelegenheit.

Leider kann ich Ihre erneute Ablehnung der Zuständigkeit für die Beantwortung der von mir gestellten Frage nicht hinnehmen und erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde.

Weiterhin bestehen gravierende abweichende Auffassungen über die Zuständigkeit Ihrer Behörde in dieser Angelegenheit – und somit eine Rechtsunsicherheit, die nicht einfach hingenommen werden darf:

1. Sowohl in ihrer Antwort vom 07.03.12 als auch in ihrer Antwort vom 14.08.2012 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan unmissverständlich Ihre Behörde als zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage genannt. Die Möglichkeit, mich zusätzlich oder alternativ („und/oder“) an das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden, widerspricht in keiner Weise die Nennung der Zuständigkeit Ihrer Behörde durch das BMBF und befreit in keiner Weise Ihre Behörde von der gesetzlichen Verpflichtung, die gestellte Frage zu beantworten.

2. Ich betrachte Ihre Auffassung, dass meine gestellte Frage „Detailregelungen“ betreffen würde und sich somit nicht in der in meinem Schreiben zitierten Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz einordnen ließe, für völlig unzutreffend: Es handelt sich bei meiner Frage keineswegs um „Detailregelungen“, sondern sehr wohl um eine grundsätzliche Angelegenheit „der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ gemäß Grundgesetz und gemäß Ihrer Geschäftsordnung. Meine gestellte Frage als „Detailregelung“ abzutun ist aus meiner Sicht sowohl unzutreffend als auch willkürlich.

3. Genauso ist Ihre Verschiebung der Verantwortung auf die Lehrkräfte m.E. völlig unangemessen („Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften“). Die ministeriellen Vorgaben schließen nämlich bundesweit die Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht aus: Diese Theorie wird bundesweit einseitig als bestens bestätigt und als einzig gültig vermittelt und behandelt, unter kompletter Ausblendung der weltweit nachhaltigen und hochqualifizierten Kritik seit 1909 bis zum heutigen Tag. Wie sollten die Lehrer die „Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht“ bzgl. Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht gewährleisten, wenn es hier keine entsprechenden ministeriellen Vorgaben gibt?

4. Ihre folgende Aussage

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.“

wirkt aus meiner Sicht befremdlich und sogar äußerst bedenklich. Wie Sie es aus den vorangegangenen Korrespondenzen entnehmen konnten, handelt es sich in dieser Angelegenheit um einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3, sowie um Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 1 Abs. 1, die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Es kann sich hier nicht lediglich darum handeln, „den Willen der Ministerinnen und Minister, die Themen behandeln zu wollen“, sondern es handelt sich hier um die höchste Verpflichtung und Verantwortung aller Staatsorgane, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Denn niemand steht über dem Gesetz.

Vor diesem Hintergrund bestehe ich ausdrücklich nach Art. 20 III GG auf die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihre Ablehnung der Zuständigkeit und der Verantwortung in dieser Angelegenheit bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz). Sollte Ihre Antwort die entstandene Rechtsunsicherheit nicht klären, sähe ich mich gezwungen Rechtsschutz beim Gericht zu beantragen.

Für eine Antwort bis zum 8. Oktober 2012 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch: Komplette Zusammenstellung der Austausche ab 20.02.2012 mit den betroffenen Behörden im Blog “Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie”, die wir fortlaufend aktualisieren werden:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden