Blog – Jocelyne Lopez

Wie ist ein wissenschaftlicher Meinungsstreit über die Relativitätstheorie zu ermöglichen?

Kurz nach Aufstellung der Speziellen Relativitätstheorie durch Albert Einstein im Jahre 1905 entflammte ein heftiger wissenschaftlicher Meinungsstreit in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde über die Aussagekraft und die Gültigkeit dieser Theorie, der z.B.  in der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller und im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie durch zahlreiche kritische Veröffentlichungen schon ab 1909 dokumentiert wird. Als ausführlichste und repräsentativste Auswahl könnte man hier schon ab 1911 z.B. das Werk eines der bedeutendsten Kritikers der Relativitätstheorie heranführen: Ernst Gehrcke: Kritik der Relativitätstheorie.

Dieser wissenschaftliche Meinungsstreit wurde ab 1922 durch die maßgebende Einflußnahme des Nobelpreisträgers Max Planck ohne Konsens abgebrochen, wobei die Kritiker der Relativitätstheorie ab dann aus der wissenschaftlichen Gemeinde ausgeschlossen wurden, sowie wissenschaftlich und gesellschaftlich mundtot gemacht, marginalisiert, disqualifiziert und systematisch diffamiert, siehe zum Beispiel: Max Planck und der Verrat an der Wissenschaft und Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte und Geschichtsfälschung.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind im Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit  folgende Pflichte für den Staat vorgeschrieben (Quelle: Bonner Kommentar zum Grundgesetz):

  • Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege
  • Gebot der Nicht-Identifikation mit einer Theorie
  • Die Vermittlung einer meinungsneutralen Wissenschaftspflege an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern
  • Zulassung der wissenschaftlichen Kritik von Theorien in Forschung und Lehre
  • Schutz der Wissenschaftler vor Ausgrenzung und vor der “herrschenden Meinung“, die sie an der wissenschaftlichen Entfaltung hindert.

Alle dieser im Grundgesetz für den Staat vorgeschriebenen Pflichte werden vom Staat im Rahmen des wissenschaftlichen Meinungsstreits um die Relativitäts-theorie seit Jahrzehnten missachtet.

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Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Frau Dr. Annette Schavan ließ 2006 nach Erhalt des umfangreichen Nachschlagewerks von G.O. Mueller jedoch antworten, dass sie keine Verhinderung der Meinungsfreiheit der Kritikergemeinde feststellen könne, da die Dokumentation von G.O. Mueller im Internet in ein paar privaten Homepages veröffentlicht wurde. Über den anonymen Mob, der sich gegen die Kritikergemeinde ungehemmt im Internet extrem brutal austobt und jeglichen zumutbaren wissenschaft-lichen Meinungsstreit verhindert, nahm sie keine Stellung: sie fand es wohl normal und angemessen als Rahmenbedingung für einen wissenschaftlichen Meinungsstreit über diese Theorie.

Immerhin ließ die Bundesministerin 2007 in diesem Kontext doch antworten, dass ein wissenschaftlicher Meinungsstreit über die Relativitätstheorie zwischen den Kritikern und den Experten aus wissenschaftlichen Institutionen – hier insbesondere aus dem Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik/Albert Einstein Institut in Potsdam/Golm – anzustreben und zu führen sei.

Gezielte Bemühungen aus der Kritikergemeinde diesen wissenschaftlichen Meinungs-streit mit den von der Ministerin genannten Institutionen einzuleiten sind bis jetzt jedoch gescheitet: 

1. Die Anfrage des Kritikers Eckehard Friebe 2008 an den Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Gerd Litfin, über den Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating und über die zweifehlhafte Beweiskraft dieses Experiments wurde ohne brauchbare Aussagen und ohne Aushändigung des Prüfungsberichts lediglich mit propagandistischen Floskeln von einem anonymen „Fachverband für Gravitationsphysik“ der Deutschen Physika-lischen Gesellschaft niedergeschmettert:

„Es gibt nicht den leisesten Zweifel, dass die Ergebnisse der Speziellen und Allgemeinen Relativitätstheorie falsch sein könnten. Zusammenfassend stellt der Fachverband damit fest: Die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie ist in tausenden von Hochpräzisions-Experimenten immer besser bestätigt worden. Viele Technologien des täglichen Lebens funktionieren nur, weil die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie richtig berücksichtigt wurde. Es kann keinen Zweifel an der Gültigkeit dieser Theorien im Rahmen der heutigen Messgenauigkeit geben“.

Vor dem Hintergrund der neuesten Messergebnisse des CERN-Experiments OPERA, die die Gültigkeit der Theorie in Frage stellen, sowie vor dem Hintergrund der in den Massenmedien freigegebenen und jetzt offiziell erlaubten Zweifel an der Theorie, mag dieses Prüfungsergebnis des anonymen „Fachverbandes Gravita-tionsphysik“ der Deutschen Physikalischen Gesellschaft besonders grotesk erscheinen. Die gleiche Anfrage wurde 2010 von dem derzeitigen Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Wolfgang Sandner, ignoriert: Erinnerung an Prof. Dr. Wolfgang Sandner, Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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2. Die Anfrage des Kritikers Peter Ripota 2010 an Dr. Markus Pössel vom Albert Einstein Institut in Potsdam/Golm über die Natur der Längenkontraktion in der Relativitästheorie wurde von Dr. Pössel ohne brauchbare Aussage abgebrochen: Antwort von Dr. Markus Pössel an Peter Ripota.
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3. Meine Anfrage vom 18.09.2011 an Prof. Dr. Jürgen Renn, Direktor des Max Planck Instituts für Wissenschaftsgeschichte, über die Diffamierung der Kritiker der Relativitätstheorie als Antisemiten und Rassisten, die auch aus diesem Institut verbreitet wird, wurde ignoriert: Ansprache an Prof. Dr. Jürgen Renn wegen Milena Wazeck und Kritik der Relativitätstheorie.

 

Der Weg zur Erstellung eines wissenschaftlichen Meinungsstreits über die Relativitäts-theorie, der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung gezeigt wurde, ist in diesen drei Fällen gescheitert. Wie gedenkt die Bundesministerin vor diesem Hintergrund den von ihr vorgeschlagenen und anzustrebenden Meinungsstreit um die Relativitäts-theorie zu ermöglichen? Es besteht hier eindeutig Handlungsbedarf für den Staat im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes.

Eine wirksame Maßnahme bietet sich hier an: Die Bundesministerin müsste hier einen Mitarbeiter bzw. eine Untersuchungskommission ausdrücklich und verbindlich beauftragen, diese drei Sachverhalten zu prüfen und jeweils einen Prüfungsbericht zu liefern:

  1. Vorwürfe über Datenmanipulation und über die Beweiskraft des Experiments Hafele-Keating.
  2. Klärung der Natur der Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie.
  3. Stellungnahme zum Vorwurf der Diffamierung der Kritiker-Gemeinde als Antisemiten und Rassisten.

 Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.