21. Oktober 2011
Frage an den Gesetzgeber: Wo bleibt der „vernünftige Grund“ bei Tierversuchen?
Nachstehend die gültige Gesetzgebung zum Tierschutz:
Tierschutzgesetz – Bundesministerium der Justiz
Erster Abschnitt
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Frage an den Gesetzgeber:
Wo bleibt der „vernünftige Grund“ bei Tierversuchen?
Hat etwa der Gesetzgeber nie die unzähligen Untersuchungen, Studien und Berichte aus der Fachwelt zur Kenntnis genommen, wonach es weltweit und seit Jahrzehnten eindeutig belegt wird, dass die Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar sind?
Ein paar Belege aus der Fachwelt sind zum Beispiel in diesem Blog zusammengestellt:
Tierversuche sind nutzlos für die Humanmedizin – Fallbeispiel Prof. Dr. Klaus Gärtner
Tierversuche sind nutzlos für die Humanmedizin – Fallbeispiel Prof. Dr. Wolf Singer
Tierversuche, das legale Verbrechen
Wenn die Ergebnisse aus Tierversuchen grundsätzlich nicht auf den Menschen übertragbar sind und die Versuche immer in gleicher Weise am freiwilligen Menschen wiederholt werden, wenn ein Versuchsergebnis aus Tierversuchen solange unbekannt bleibt, bis der Versuch an freiwillige Menschen wiederholt wurde (gesetzlich vorgeschrieben!!), wo bleibt dann der „vernünftige Grund“ Tierversuche durchzuführen und einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen?
Hat sich der Gesetzgeber überhaupt über das nach seinen eigenen Grundsätzen uner-lässliche Vorhandensein „eines vernünftigen Grundes“ bei der grundsätzlichen Zulassung von Versuchen an Tiere gewissenhaft und fachkundig informiert?
Oder hat sich der Gesetzgeber von einem großangelegten wissenschaftlichen Betrug und von einem Irrweg der Wissenschaft genauso wie die Bevölkerung auch täuschen, irreführen und manipulieren lassen?
Ist etwa die Profitgier der Pharma-Industrie ein „vernünftiger Grund“ zum Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tiere?
Ist etwa die Machtgier der Grundlagenforscher ein „vernünftiger Grund“ zum Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tiere?
Ist der Gesetzgeber gleichzeitig Gesetzbrecher und Förderer eines legalen Verbrechens?
Tierversuche gehören abgeschafft!