Blog – Jocelyne Lopez

Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung

Ich verweise auf die Diskussion Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit im MAHAG-Forum, sowie auf meinen vorherigen Eintrag Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor und gebe einige Austausche wieder:

 

10.04.10 – Zitat von contravariant:

Naja sie behaupten doch die ganz Zeit, dass „der Staat“ die „Kritik“ an der Relativitätstheorie unterdrückt. Der „Staat“ besteht in diesem Land aus der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Wir haben also grade festgestellt, dass die Legislative und auch zu einem gewissen Grad die Exekutive nicht verhindert, dass die „Kritik“ gelehrt wird. Gibt es denn Gerichtsurteile, die die Lehre der „Kritik“ an der Relativitätstheorie untersagen. Oder hat es Fälle gegeben, in denen die „Kritiker“ von Polizeihundertschaften aus den Hörsälen geholt worden sind?

 

10.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich habe nirgendwo und nirgendwann behauptet, dass die Legislative oder die Exekutive per Gesetz oder per Polizeigewalt eine Kritik der Speziellen Relativitätstheorie verhindern würde… Wo hast Du es wieder her?

Ich habe dagegen seit fast 5 Jahren in allen möglichen Variationen gesagt und auch mit Nachweisen dokumentiert, dass das öffentliche Bildungssystem (also manchmal im Kontext auch abgekürzt als „Staat“, wie im Text des Bonner Kommentars zum Grundgesetz) eine Kritik der Relativitätstheorie unterdrückt, verleugnet und komplett ausblendet. Das ist eine Tatsache, die zum Beispiel durch diese paar direkten und indirekten Nachweise dokumentiert ist Der Staat handelt verfassungswidrig.

Auch hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan durch ihren Mitarbeiter Prof. Dr. Jürgen Richter 2006 zwar bestätigt, dass sie von einer umfangreichen fachlichen Kritik an der SRT über 100 Jahre Kenntnis genommen hat, jedoch ist sie wohl der Meinung, dass diese Kritik durch das Internet und durch private Mittel und private Initiativen genügend verbreitet wurde, siehe hier:

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe
G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich
.
(Prof. Dr. Jürgen Richter / Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung scheint hier glauben zu wollen, dass Internet, private Initiativen und private Mittel von Bürgern ausreichen und geeignet sind, um sie von den Pflichten zu befreien, die ihr durch das Grundgesetz vorgeschrieben werden:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit:
Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.

Ich sehe aber nicht, wie der Staat durch die Vorstellung der Kritik der Relativitätstheorie durch Bürger im Internet die Bestimmungen des Grundgesetzes respektiert, ermöglicht und fördert…

 

10.04.10 – Zitat von contravariant:

Du bringst hier zwei Ebenen durcheinander das Schulsystem und die unversitäre Forschung. Die Wissenschaftsfreiheit bezieht sich nur auf die Wissenschaft und damit nicht auf das Schulsystem. Und du hast mehrfach behauptet, dass die Wissenschaftsfreiheit der „Kritiker“ eingeschrängt worden wäre, ohne auch nur einen konkreten Fall nennen zu können. Und jetzt diesen albernen Publicitykram und eine Nichtnennung in einer Enzyklopädie (seit wann ist der Brockhaus staatlich?!) als „Verfassungsbruch“ anzuführen, naja…

 

10.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich bringe gar nichts durcheinander, sondern richte mich die ganze Zeit nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das im Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit eindeutige Bestimmungen für den Staat vorschreibt und auch den Begriff „Wissenschaft“ für diese festgesetzten Bestimmungen definiert:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz:
„Wissenschaft” ist “Oberbegriff für Forschung und Lehre” (S. 39; Hervorhebung in der Quelle). ”

Also alle universitären Einrichtungen (ob Lehre oder Forschung) und alle durch den Staat finanzierten und geförderten Einrichtungen sind betroffen und verpflichtet. Auch alle Mitarbeiter des Staates als Staatsdiener und alle Universitätsangehörigen in ihrer Funktion als mittelbare staatliche Funktionsträger sind damit jeweils persönlich verpflichtet:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz:

Der “beamtete Wissenschaftler an der Hochschule” genießt die “Wissenschaftsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht” nicht um ihrer selbst willen, “nicht privatnützig“, sondern im Rahmen eines “amtlichen Auftrags” (S.21)

Für die “freie wissenschaftliche Entfaltung” … “reicht es nicht aus, in Art. 5 Abs. 3 GG nur den Schutz der individuellen Freiheit des beamteten Wissenschaftlers zu erblicken” (S. 21)

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (S.40; Hervorhebung in der Quelle).

Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung, sorry.

Und der Lexikonverlag Brockhaus ist zwar nicht staatlich, aber der Staat hat nun mal dafür zu sorgen und zu ermöglichen, dass die Schulbücher, die gängig im Schulsystem als Basis und Begleitung des öffentlichen Unterrichtes verwendet werden die Gebote der Nicht-Identifikation und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege respektieren. Der Staat geht dieser Verpflichtung nicht nach. Du bist ja auch nicht in der Lage ein einziges Schulbuch aus dem öffentlichen Bildungssystem, das die fachliche Kritik der Relativitätstheorie behandelt und im Unterricht vermittelt. Der Staat hat ja eine Aufsichts- und Lenkungspflicht über die Lehrinhalte, um die Bestimmungen des Grundgesetzes zu respektieren, logisch, das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung. Der Staat missachtete diese Aufsichts- und Lenkungspflicht und handelt verfassungswidrig.

 

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Siehe auch:
Verantwortung für die universitäre Ausbildung übernehmen!
Karl Popper: Die kritische Einstellung ist das Wesentliche in der Wissenschaft
Die Verantwortung des Herrn Prof. Dr. Jürgen Richter
Karl Popper: Wir Intellektuellen haben schauerliche Dinge gemacht, wir sind eine große Gefahr.



Comments

  1. April 30th, 2010 | 06:42

    […] für die universitäre Ausbildung übernehmen! Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung zurück nach oben | Veröffentlicht in Kritik der […]

  2. Mai 2nd, 2010 | 19:38

    […] auf die Lehrinhalte Einfluß nehmen Verantwortung für die universitäre Ausbildung übernehmen! Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung zurück nach oben | Veröffentlicht in Kritik der […]

  3. Oktober 2nd, 2010 | 09:16

    […] gelehrt Widersprüche der Speziellen Relativitätstheorie werden nicht ausgeräumt Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung zurück nach oben | Veröffentlicht in Forschungsgruppe G.O. Mueller, Kritik der […]

  4. Oktober 3rd, 2010 | 11:26

    […] gelehrt Widersprüche der Speziellen Relativitätstheorie werden nicht ausgeräumt Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung Relativitätstheorie: bewusste Pflege von Missverständnissen Längenkontraktion: Die Relativisten […]

  5. Oktober 14th, 2010 | 12:32

    […] gelehrt Widersprüche der Speziellen Relativitätstheorie werden nicht ausgeräumt Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung Relativitätstheorie: bewusste Pflege von Missverständnissen Längenkontraktion: Die Relativisten […]