2. Dezember 2009
Beide Postulate der Speziellen Relativitätstheorie sind Käse
Albert Einstein formuliert 1905 in seiner Speziellen Relativitätstheorie zwei Postulate, die die Grundlage seiner Theorie darstellen. Nachstehend das 2. Postulat:
Albert Einstein – Zur Elektrodynamik bewegter Körper, 1905:
Jeder Lichtstrahl bewegt sich im „ruhenden“ Koordinatensystem mit der bestimmten Geschwindigkeit V, unabhängig davon, ob dieser Lichtstrahl von einem ruhenden oder bewegten Körper emittiert ist. (Seite 895).
Dieses Postulat besagt für mich in der Alltagssprache:
Ein ruhender Beobachter misst immer eine konstante Geschwindigkeit V
(= c) für einen Lichtstrahl, egal ob die Lichtquelle ruht oder ob sie sich bewegt.
Damit kann aber kein Mensch etwas anfangen, und zwar weder ein Physiklaie noch ein Diplom-Physiker oder ein Physik-Nobelpreisträger. Die entscheidende Frage ist nämlich hier:
Relativ zu was „ruht“ hier der Beobachter?
Dass Einstein das Wort „ruhenden“ in Anführungszeichen gesetzt hat bringt keine Klarheit über seine Gedanken und seine Definition des Ruhezustandes des Beobachters. Feststeht allein, dass Einstein in diesem 2. Postulat lediglich eine Messung beschrieben und ihr Ergebnis postuliert hat, jedoch ohne die Bedingungen dieser Messung eindeutig zu definieren, weswegen auch kein Mensch damit etwas anfangen kann und seit 100 Jahren damit endlose Spekulationen, Interpretationen, Verwirrungen und Irreführungen verursacht werden:
- Zu was der Beobachter bei dieser Messung „ruht“ wird nämlich nicht gesagt und jeder darf sich ausdenken, was Einstein damit gemeint hat. Es gibt nämlich bei dieser Messung 4 mögliche Bezüge, wozu der Beobachter ruhen kann: Lichtquelle, Lichtstrahl, Erdoberfläche, Äther (Raum). Außerdem wird nur der Fall erwähnt, wo ein Beobachter „ruht„. Der Fall, wo auch der Beobachter selbstständig mit einer Eigengeschwindigkeit zur Lichtquelle, zum Lichtstrahl, zur Erdoberfläche oder zum Äther sich bewegt wird nicht in Betracht gezogen. Das 2. Postulat ist Käse, mit Verlaub.
- Das 1. Postulat hilft dabei gar nicht, um den erwähnten Ruhezustand des Beobachters zur Lichtquelle bei dieser Messung zu definieren. Das 1. Postulat ist nämlich eine Binsenweisheit und man kann es sich getrost knicken, es hat nur eine anekdotische Qualität: Es besagt lediglich, dass es bei zwei zueinander bewegten Objekten egal ist, ob man das eine oder das andere Objekt als ruhend oder als bewegt ansieht, die Relativgeschwindigkeit zwischen den beiden bleibt immer dieselbe. Toll. Wer hätte das gedacht? Das stimmt allerdings für alle Objekte, nicht nur für einen Lichtstrahl. Eine Trivialität, eine Binsenweisheit. Das 1. Postulat ist auch absolut Käse.
Man kann sich wirklich fragen, ob überhaupt jemand die SRT vor ihrer Veröffentlichung geprüft hat… Ich glaube immer mehr daran, dass kein Mensch sie je geprüft hat: Sie wäre nämlich bei einer seriösen wissenschaftlichen Prüfung sofort durchgefallen, schon alleine bei der Festlegung der 2 Postulate.
(Jocelyne Lopez)
[…] verweise auf meinen Eintrag Beide Postulate der Speziellen Relativitätstheorie sind Käse und komme auf diese Postulate zurück, die ich für leere Hülsen halte und die dabei die Grundlage […]
[…] verweise auf meine Einträge Beide Postulate der Speziellen Relativitätstheorie sind Käse und Wo bleibt die Genialität bei der Speziellen […]