Blog – Jocelyne Lopez

GWUP.WATCH – Internet-Kriminalität: Thomas Xavier und Esowatch

Ein Beitrag aus dem Blog GWUP.WATCH

 
Internet-Kriminalität: Thomas Xavier und Esowatch

Sonntag, 22. November 2009
Unter dem Namen Thomas Xavier tritt schon seit geraumer Zeit eine Person auf, welche wahrscheinlich zum Herausgeber-Team des illegalen Hass-Portals Esowatch.com gehört. Esowatch ist ein weltanschaulich geprägtes Projekt, welches von Anhängern der Skeptiker-Szene sowie militanten Atheisten betrieben wird. Trotz durchaus wertvoller und interessanter Informationen publiziert Esowatch weder seriöse noch neutrale Darstellungen. Hauptmotiv der Autoren ist nicht Aufklärung sondern Bestrafung und Denunziation. Aus diesem Grunde werden Informationen auch gerne tendenziös aufgebläht sowie wissentlich falsche Informationen mit denunziatorischem Charakter gestreut.
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Esowatch-Autoren mit Blockwart-Mentalität

Es wimmtelt unter Esowatch.com nur so von diffamierenden und bewusst gestreuten Falschinformationen, welche in erster Linie dem Zweck dienen, die große Abscheu der Autoren gegenüber den jeweils an den Pranger gestellten Personen zu unterstreichen. Besonders beliebt ist die Behauptung, eine unter Esowatch dargestellte Person wäre Holocaus-Leugner oder würde in Nazi-Kreisen verkehren. Immerhin – dies sei lobenswert erwähnt – hält man sich mit weiteren Denunziationsmöglichkeiten wie z. B. dem Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie, Mafiazugehörigkeit oder der unterstellten Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen bisher noch zurück. Stilistisch verfügen Thomas Xavier und Kollegen somit noch über erhebliche Steigerungsmöglichkeiten, um den großen Freundeskreis bei ScienceBlogs Deutschland zu erheitern. 
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Esowatch aus rechtlicher Sicht

GWUP.WATCH hat die rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mit Esowatch.com von einer großen auf internationales Medienrecht spezialisierten Kanzlei (übrigens gratis!) prüfen lassen. Die Einschätzung lautete sinngemäß: Privatpersonen können Delikte wie z. B. § 186 StGB (Üble Nachrede), § 187 StGB (Verleumdung) sowie Urheberrechts-Verletzungen (§ 97 UrhG) auf der Domain Esowatch.com nur schwer verfolgen lassen. Staatsanwälte werden Esowatch vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen und einem Rückstau „höherwertigerer“ Delikte (z. B. Kinderpornografie) tendenziell nicht als Offizialdelikt einstufen und auf den Weg der Privatklage verweisen. Die Kosten einer Privatklage liegen jedoch wegen der geschickten Konstruktion (Hong Kong, Somalia, Türkei) bei voraussichtlich 20.000 Euro plus X (eher deutlich mehr).

(Die Aussage von Florian Freistetter (ScienceBlogs) „Wenn Sie meinen, Esowatch oder sonstwer, würden gegen geltendes Recht verstoßen, dann informieren Sie den Staatsanwalt und der wird das entscheiden.“ zeugt von Unkenntnis der rechtlichen Situation. Der Logik von Florian Freistetter folgend könnte man auch sagen: „Wenn Sie meinen, Kinderpornografie würde gegen geltendes Recht verstoßen, dann informieren Sie den Staatsanwalt und der wird das entscheiden.“ Wenn der Internetprovider Briefkastenadressen in Hong Kong und Somalia hat, dann ist das für einen Staatsanwalt in der EU nicht ganz so einfach. Die Existenz der Webseite Esowatch alleine sagt nichts über ihren rechtlichen Status aus.)
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Siehe auch: 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Kampf gegen Hass im Internet

Eine Bande von Blogger aus ScienceBlogs verunglimpft die Opfer vom Mobbing-Portal ESOWATCH und die Justiz  

Die Verbrecherkartei von ESOWATCH.com

Verleumdungen, tendenziöse Aussagen, Lügen, Täuschungen und Tricks des Mobbing-Portals Esowatch

Informationen über das illegale Mobbing-Portal ESOWATCH