5. August 2008
Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 04./05.08.08
Ich erhielt am 04.08.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.07./01.08.08 folgende Antwort:
Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 04.08.08
Betr. : Re: Frage zur Speziellen RelativitästheorieSehr geehrte Frau Lopez,
Ihre letzte Mail arbeitet sehr klar die mit der Speziellen Relativitaetstheorie unvertraegliche Zusatzannahme heraus, auf die ich Sie bereits hingewiesen hatte.
(a) Im Postulat Einsteins heisst es noch „Alle Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit zu einem Lichtstrahl.“
(b) Sie verwenden die, wie Sie sagen, „sinngemaess und physikalisch exakt gleich[e]“ Formulierung „Die Relativgeschwindigkeit aller Beobachter zu einem Lichtstrahl ist invariant.“
(c) In Ihrer Rechnung ist dann aber mit „die Relativgeschwindigkeit“ ein Geschwindigkeitswert gemeint, den ein ganz anderer Beobachter gemessen hat – naemlich ein relativ zum Strand ruhender Beobachter.
In (a) geht es um eine im Bezugssystem eines bewegten Beobachters, von diesem bewegten Beobachter selbst gemessene Geschwindigkeit (im Zahlenbeispiel: von Beobachter A). In (c) geht es um eine Messung eines externen Beobachters (im Zahlenbeispiel: dem am Strand ruhenden Beobachter), in einem ganz anderen Bezugssystem.
Zwei verschiedene Bezugssysteme, zwei verschiedene Beobachter, zwei verschiedene Messungen. Und Sie setzen die beiden gleich, obwohl sie in der Speziellen Relativitaetstheorie eben nicht gleich sind. Das kommt nicht von Einstein oder aus der Speziellen Relativitaetstheorie. Das ist eine von Ihnen gemachte Zusatzannahme und, wie ebenfalls bereits gesagt: Mit unvertraeglichen Zusatzforderungen laesst sich aus jeder Theorie ein Widerspruch „herleiten“.
Zu Messungen, die bewegte Beobachter durchfuehren: Sie sollten erwaehnen, dass Einstein in „Zur Elektrodynamik bewegter Koerper“ direkt im Anschluss an den von Ihnen zitierten Textabschnitt beschreibt, wie die Laenge eines bewegten Stabes von zwei relativ zueinander bewegten Beobachtern gemessen wird (S. 895 unten). Im direkten Widerspruch zu Ihrer Behauptung. Auf S. 897-898 werden ganz allgemein Messungen relativ zueinander bewegter Systeme erklaert – das sind eben zentrale Konzepte in der Speziellen Relativitaetstheorie.
Darueber hinaus kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen, wie Sie darauf kommen, es gaebe „in der Theoretischen- und Experimentalphysik“ eine „einzig anerkannt[e] und angewandt[e] Messvorschrift“ wie die von Ihnen angegebene, die (wie definierte?) ruhende Beobachter auszeichnet. Selbstverstaendlich fuehren z. B. Astronomen Entfernungsbestimmungen von der durchs Sonnensystem fliegenden Erde aus durch, Satelliten erstellen entfernungstreue Reliefkarten, Roboterautos entfernungstreue Karten ihrer Umgebung. Warum auch nicht, solange die betreffenden Beobachter die relevanten physikalischen Gesetze bei der Umrechnung Ihrer Messergebnisse in Entfernungswerte korrekt anwenden.
Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel
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Meine Antwort dazu vom 05.08.08:
Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 05.08.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,
Vielen Dank für Ihre Antwort vom 04.08.08.
Sie schreiben:
Ihre letzte Mail arbeitet sehr klar die mit der Speziellen Relativitaetstheorie unvertraegliche Zusatzannahme heraus, auf die ich Sie bereits hingewiesen hatte.
(a) Im Postulat Einsteins heisst es noch „Alle Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit zu einem Lichtstrahl.“
(b) Sie verwenden die, wie Sie sagen, „sinngemaess und physikalisch exakt gleich[e]“ Formulierung „Die elativgeschwindigkeit aller Beobachter zu einem Lichtstrahl ist invariant.“
(c) In Ihrer Rechnung ist dann aber mit „die Relativgeschwindigkeit“ ein Geschwindigkeitswert gemeint, den ein ganz anderer Beobachter gemessen hat
– naemlich ein relativ zum Strand ruhender Beobachter.—-
Ich arbeite mitnichten mit einer „unverträglichen Zusatzannahme“ zur Speziellen Relativitätstheorie, sondern vielmehr mit zwei Meßvorschriften für die Messung einer Länge, die in der Relativitätstheorie beschrieben wurden:
1) Die auch von Albert Einstein anerkannte Meßvorschrift der Messung einer Strecke durch einen ruhenden Beobachter (bzw. einen ruhenden Messtechniker).
2) Die von Albert Einstein postulierte Meßvorschrift der Messung einer Strecke durch einen bewegten Beobachter.
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Zu 1: Diese Meßvorschrift ist die einzige, die in der Experimentalphysik bei Hochgenauigkeitsmessungen für die Messung einer Strecke anerkannt und verwendet wird: Längen und Strecken werden in der Experimentalphysik bei Hochgenauigkeitsmessungen nicht mit bewegten Meßtechnikern und nicht mit bewegten Meßvorrichtungen gemessen, sondern mit ruhenden Meßtechnikern und ruhenden Meßvorrichtungen. Auch bei den Meßanordnungen zur Messung der Lichtgeschwindigkeit haben keine bewegten Meßtechniker und keine bewegten Meßvorrichtungen die Lichtstrecke gemessen, sondern ruhende Meßtechniker. Diese Meßvorschrift ist also die anerkannte Meßvorschrift in der Experimentalphysik überhaupt, einschließlich für die Messung von Hochgeschwindigkeiten wie die Lichtgeschwindigkeit selbst. (Ein „Radar“ kann keine Strecken, Zeiten oder Geschwindigkeiten von Lichtsignalen, d.h. elektromagnetischen Wellen, messen, da es selbst elektromagnetische Wellen als Meßhilfsmittel verwendet).
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Zu 2: Die von Albert Einstein vorgeschlagene Meßvorschrift für die Messung einer Strecke oder einer Länge bei zueinander bewegten Meßobjekten und Meßtechnikern wird lediglich als Postulat in der Astronomie und in der angewandten Technik verwendet für die Fälle, wo es meßtechnisch nicht möglich ist, eine klassische Messung nach 1) mit zueinander ruhenden Meßobjekten und Beobachtern durchzuführen.
Diese Meßvorschrift beruht also einzig und allein auf einem Postulat, das eine hinreichende bzw. nachprüfbare Genauigkeit weder in der astronomischen Dimension, noch in der mikroskopischen Dimension, noch in unserer Alltagsdimension liefern kann. Die Genauigkeit dieser Meßvorschrift ist für die Messung einer Länge bzw. einer Strecke nicht relevant und meßtechnisch auch nicht zu verifizieren. Die mit dieser Meßvorschrift erzielte Genauigkeit ist eine rein abstrakte mathematische Genauigkeit aus einem Postulat heraus, die dadurch aber nicht den Anspruch erheben kann, die Realität zu beschreiben, sowie nicht die Illusion erzeugen sollte, es handele sich um eine meßtechnische Hochgenauigkeit, wie man sie in der Theoretischen- und Experimentalphysik braucht.
Die Inkompatibilität dieses Postulats und dieser Meßvorschrift Einsteins mit der Realität wird überdies ersichtlich, wenn man sie z.B. bei meinem Gedankenexperiment zugrunde legt: Trotz extrem hoher mathematischer Genauigkeit der Ergebnisse der relativistischen Addition entsteht in der Realität ein unlösbarer Widerspruch: Wie wollen Sie erklären, dass die Länge des Strandes sich in der Realität materiell verkürzt, nur weil Beobachter sich gerade am Strand bewegen, und noch dazu sich gleichzeitig um vier bzw. um unendlich viele verschiedene „Längenkontraktionen“ verkürzen müsste? Wie kann so etwas in der Realität möglich sein? In diesem Zusammenhang verweise ich auf Einwände und Fragen aus meiner E-Mail vom 27.07.08:
Die relativistischen Effekte finden nur im Kopf des Beobachters statt
sowie auf in meinem Blog-Eintrag zitierte Ausführungen von G.O. Mueller mit umfangreichen Literaturfunden:
worauf Sie bis jetzt leider nicht eingegangen sind.
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Mein Fazit:
Die vorgeschlagene Meßvorschrift Einsteins zur Messung der Länge von zueinander bewegten Meßobjekten und Beobachtern ist meßtechnisch weder relevant, noch verifiziert, noch verifizierbar, ob man sie in der Astronomischen-, der Mikroskopischen- oder der Alltagsdimension anwendet. Ihre Genauigkeit ist illusorisch und physikalisch irrelevant, weil sie lediglich eine reine mathematische Genauigkeit ist. Sie beruht außerdem auf einem Postulat, das die Gleichsetzung ungleicher Größen aus zwei verschiedenen physikalischen Prozessen und zwei verschiedenen Geschwindigkeiten zugrunde legt: Die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Lichtes mit seiner Relativgeschwindigkeit zu allen bewegten Beobachtern, was in der Realität zwangsläufig zu unlösbaren Widersprüchen führt. Dieses Postulat ist mathematisch und physikalisch unzulässig und darf nicht angenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
[…] erhielt heute im Zusammenhang mit dem Austausch vom 04./05.08.08 folgende Antwort: Von Markus Pössel An Jocelyne Lopez Datum: 07.07.08 Betr.: Re: Frage zur […]
[…] Hier wäre es äußerst wünschenswert, dass Sie detaillierter und vor allem klärend zu den Widersprüchen der Väter der Relativitätstheorie selbst Stellung nehmen würden, die zum Beispiel von der Forschungsgruppe G.O. Mueller dokumentiert wurden und worauf ich Sie schon in meiner E-Mail vom 05.08.08 aufmerksam gemacht habe: Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 04./05.08.08 […]
[…] 04./05.08.08 Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 04./05.08.08 […]