1. August 2008
Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.07./01.08.08
Ich erhielt am 31.07.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 26./27.07.08 folgende Antwort von Herrn Dr. Pössel:
Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 31.07.08
Betr.: Re: Frage zur Speziellen RelativitätstheorieSehr geehrte Frau Lopez,
aus meiner Sicht entziehen Sie mit Ihrer letzten Mail Ihren vorherigen Ausfuehrungen die Grundlage. Am 21. Juli schrieben Sie, der von Ihnen behauptete Widerspruch folge direkt aus Einsteins Postulat der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, welches Sie wie folgt wiedergaben:
„Alle bewegten Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit c zu einem Lichtstrahl, unabhaengig von ihren eigenen Geschwindigkeiten, genau analog mit der Konstellation in meinem Gedankenexperiment, wo alle bewegten Beobachter die gleiche Geschwindigkeit 70 km/h zur Wasserwelle messen, unabhaengig von ihren eigenen Geschwindigkeiten.“
—Entweder gibt es gar keine relevanten Messungen bewegter Beobachter (Ihre Mail vom 27. Juli). Dann koennen Sie sich schwerlich auf ein Postulat berufen, welches voraussetzt, dass „bewegte Beobachter“ etwas „messen“. Damit fehlt in dem widerspruechlichen Ausdruck „70 km/h = 70 km/h + 3 km/h“, den Sie angeben, hergeleitet zu haben, die linke Seite.
Oder aber bewegte Beobachter koennen sehr wohl Messungen anstellen. Das entspricht nicht nur den Verhaeltnissen in der Speziellen Relativitaetstheorie, wo die Messungen bewegter Beobachter eine grundlegende Rolle spielen, sondern auch einer Vielzahl praktischer Anwendungen der Physik, z.B. Radar-Entfernungsbestimmungen von bewegten Schiffen, Flugzeugen oder Raumsonden aus.
Dann waere klar, woher in dem erwaehnten widerspruechlichen Ausdruck die 70 km/h auf der linken Seite stammen. Bliebe noch zu klaeren, wie Sie auf das Gleichheitszeichen kommen, beziehen sich linke und rechte Seite dann doch auf verschiedene Messungen unterschiedlicher Beobachter.
Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel
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Dazu meine Antwort vom 01.08.08:
Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 01.08.08
Betr.: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,
Vielen Dank für Ihre Antwort vom 31.07.08
Sie schreiben:
aus meiner Sicht entziehen Sie mit Ihrer letzten Mail Ihren vorherigen Ausfuehrungen die Grundlage. Am 21. Juli schrieben Sie, der von Ihnen behauptete Widerspruch folge direkt aus Einsteins Postulat der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, welches Sie wie folgt wiedergaben:
„Alle bewegten Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit c zu einem Lichtstrahl, unabhaengig von ihren eigenen Geschwindigkeiten, genau analog mit der Konstellation in meinem Gedankenexperiment, wo alle bewegten Beobachter die gleiche Geschwindigkeit 70 km/h zur Wasserwelle messen, unabhaengig von ihren eigenen Geschwindigkeiten.“
Diese Formulierung „alle bewegten Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit zu einem Lichtstrahl“ habe ich aus der Formulierung Einsteins übernommen bzw. es ist die Formulierung, die sehr oft von Relativisten benutzt wird, um das Postulat Einsteins wiederzugeben.
Verschiedene Formulierungen für die Beschreibung ein und desselben Vorganges sind in der Sprache Gang und Gäbe – und auch völlig normal – sie ändern jedoch rein gar nichts an dem Ablauf des beschriebenen Vorganges in der Physik und in der Natur. Diese Formulierung der Relativisten für das Postulat Einsteins „Alle Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit zu einem Lichtstrahl“ ist nämlich sinngemäß und physikalisch exakt gleich mit der Formulierung (die ich persönlich bevorzuge und meistens verwende): „Die Relativgeschwindigkeit aller Beobachter zu einem Lichtstrahl ist invariant„. Es ist also ein Denkfehler Ihrerseits zu unterstellen, dass durch verschiedene von mir benutzen Formulierungen, die sinngemäß gleichwertig den selben Vorgang beschreiben, ein Widerspruch entstehen würde. Der Widerspruch entsteht nicht durch die verschiedenen Formulierungen, sondern er entsteht direkt aus dem physikalischen Vorgang selbst, den Einstein postuliert hat, und zwar, dass die Relativgeschwindigkeit aller Beobachter zu einem Lichtstrahl invariant bleibt. Man kann also in der mathematischen Sprache dieses Postulat korrekt wie folgt beschreiben, sowohl für einen Lichtstrahl als auch für eine Wasserwelle:
299.792.458 m/s + 3 km/h = 299.792.458 m/s
bzw.
70 km/h + 3 km/h = 70 km/hwas in allen Fällen und bei allen Werten ungültig ist und nicht angenommen werden darf.
Sie schreiben:
Oder aber bewegte Beobachter koennen sehr wohl Messungen anstellen. Das entspricht nicht nur den Verhaeltnissen in der Speziellen Relativitaetstheorie, wo die Messungen bewegter Beobachter eine grundlegende Rolle spielen, sondern auch einer Vielzahl praktischer Anwendungen der Physik, z.B. Radar-Entfernungsbestimmungen von bewegten Schiffen, Flugzeugen oder Raumsonden aus.
—
Mir ist nicht bekannt, dass Einstein mit dem Begriff „Beobachter“ in der Speziellen Relativitätstheorie „Radar“ meinte. Das Postulat Einsteins in seiner SRT beruht nämlich ausdrücklich auf der in der Theoretischen- und Experimentalphysik einzig anerkannten und angewandten Messvorschrift für die Messung einer Länge bzw. einer Strecke: Durch einen (externen) ruhenden Meßtechniker bei einem ebenfalls ruhenden Meßobjekt. Siehe die Meßvorschrift Einsteins in seiner SRT (Seite 895) in meiner vorherigen Mail: „Es sei ein ruhender starrer Stab gegeben; derselbe besitze, mit einem ebenfalls ruhenden Maßstabe gemessen, die Länge l.“
Ein Radar ist in der Tat ein „Beobachter„, der bei Bewegung auswertbare Streckenmessungen in der Praxis vornimmt. Jedoch legen Radare in ihrer Funktionsweise die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit relativ zum Radargerät zugrunde und sind daher nicht geeignet, Einsteins Postulat theoretisch zu beweisen. In der Praxis sind sie dafür auch nicht geeignet: In unserer Dimension und bei den in unserer Dimension vorkommenden Geschwindigkeiten haben die relativistischen Effekte sowieso keine Auswirkungen und sind nicht beobachtbar oder auswertbar (Schiffe, Flugzeuge). Bei Raumsonden werden wohl auch Korrekturen manuell von den Kontrollstationen vorgenommen, wie es mit der GPS-Technologie auch der Fall ist.
In diesem Zusammenhang verweise ich z.B. auf die Arbeiten von Harald Maurer, die ich in meinem Blog vorgestellt habe:
Das Märchen der GPS-Navigatore als Bestätigung der Relativitätstheorie
Auch verweise ich hier auf die Antwort auf meine Anfrage von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer: „Im Normalfall am Strand gilt eine Physik ohne relativistische Effekte (wie überhaupt im Alltag, selbst wenn wir bis zum Mond reisen).“, siehe in meinem Blog:
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Widersprüche und die mathematische Unzulässigkeit bestehen bleiben, wenn man sich in meinem Gedankenexperiment die vier bewegten Beobachter als Radar A, B, C und D vorstellt, und wenn die vier bewegten Radare dieselbe Relativgeschwindigkeit von 70 km/h zur Welle messen, wie es von Einstein postuliert wurde.
Mein Fazit:
Die Ungültigkeit der Gleichsetzung ungleicher Größen liegt grundsätzlich und direkt im Postulat Einsteins der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit relativ zu allen bewegten Beobachtern, deshalb auch dieses Postulat unzulässig ist und nicht angenommen werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
[…] erhielt am 04.08.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.07./01.08.08 folgende Antwort: Von Markus Pössel An Jocelyne Lopez Datum: 04.08.08 Betr. : Re: Frage zur […]
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