Blog – Jocelyne Lopez

Selbstjustiz und Selbstzensur, wie in Diktaturen

Ich gebe einen Austausch aus der Diskussion Wird die Öffentlichkeit mit dem § 130 Volksverhetzung terrorisiert? im Forum Politik sind wird wieder:

  

05.07.09 – Zitat von naiv:

Der 130er ist ursprünglich als „Schutz“ f. Juristen kreiert worden.

In der „aktuellen“ Anwendung findet er seine Basis im § 291 ZPO, den sog. Offenkundigen Tatsachen.

Geschichtliche Ereignisse der Jahre 1933 – 1945 sind an dt. Gerichten „offenkundig“ – f.d. jur. Laien zunächst nichts „Wichtiges“; allerdings weiß jeder Jurist, insbesondere die angebl. „rechten“ Juristen, dass ein Gericht

KEINEN

Gegenbeweis bei offenkundigen Tatsachen entgegen nehmen darf, vgl. Zöller, Kommentar zur ZPO, § 291 Rn 1, 2, 3 !!!

Insofern läßt jeder Guru mit dem schwarzen Kittel seine dummen „rechten“ Schäfchen immer wieder bewußt und in voller Absicht mittels Anstiftung zu dummen Äußerungen ins offene Messer laufen.

Von diesem Kopfgeld läßt es sich gut leben.

  

05.07.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Die dargestellte Problematik ist anders gelagert und hier dürfen die „Kopfjäger“ juristisch gesehen auf ihr „Kopfgeld“ verzichten:

Als „Holocaustleugner“ oder „Holocaustrelativierer“ darf nur jemand bezeichnet werden, der dafür von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde. Wenn es nicht der Fall ist, ist diese Bezeichnung gesetzwidrig. Man kann zum Beispiel auch nicht seinen Nachbarn als Dieb oder als Mörder in der Öffentlichkeit bezichtigen, ohne dass er als Dieb oder als Mörder rechtskräftig verurteilt wurde.

Der § 130 wird also hier lediglich als „private“ Einschüchterungs- und Terrormethoden von anonymen Interessengruppen benutzt, die auf Feindbilderpflege und Agitationen in der Gesellschaft abzielen.

Ich wurde von diesen anonymen „privaten Milizen“ als Holocaustleugnerin bzw. als Holocaustrelativiererin zum Beispiel für das Zitieren der Aussage vom amerikanischen Nobelpreisträger für Literatur Isaac Bashevis Singer „Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka“ im Rahmen meines Engagements gegen Tierversuche bezichtigt. Diese Aussage ist aber nie von einem Gericht als „Holocaustleugnung“ bzw. „Holocaustrelativierung“ verurteilt worden. Das Argument dieser Agitatoren war lediglich, dass dem Zentralrat der Juden in Deutschland diese Aussage von Singer nicht genehm sei. Was kümmert mich, welche Aussagen dem Zentralrat der Juden in Deutschland genehm oder nicht genehm sind? Der Zentralrat der Juden in Deutschland ist kein Gesetzgeber und ich darf mir ein Ei auf seiner Einstellung über das Zitat von Singer braten. Das tue ich auch, siehe zum Beispiel: …dann kann der Zentralrat der Juden mit seinen Einstellungen bleiben, wo der Pfeffer wächst.

Ich habe also nicht direkt eine juristische Problematik zur Diskussion gestellt, sondern ein gesellschaftliches Problem, wo Bürger gegen Bürger handeln, wie in Terroregimen (wie zum Beispiel auch im III. Reich).

 

 05.07.09 – Zitat von naiv:

Du beschreibst „aber nur“ ein Individualproblem, nämlich deines. Ich spreche von zig-Tausend Menschen, die in BRD – Gefängnissen aufgrund eines – nach dt. Recht – nicht existierenden Paragraphen in Haft sitzen. Menschen, die syst. entsorgt werden.

  

06.07.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das stimmt, das Problem ist wie gesagt anders gelagert, dafür aber „nicht nur ein Individualproblem“, sondern im Gegenteil ein in der deutschen Gesellschaft sehr verbreitetes Phänomen: Die Einstellungen des Zentralrats der Juden über dies und jenes aus dem gesellschaftlichen Alltag werden quasi in Deutschland als (geistig) rechtkräftige Vorstufe der Rechtssprechung gehalten, ohne das die Gerichte überhaupt Gelegenheit haben zu beurteilen, ob das Recht gebrochen wurde und § 130 Anwendung findet. Alleine die Drohung mit § 130 (explizit oder unterschwellig) reicht für Einschüchterung und „Selbstdiziplinierung„.

Es vergeht wohl kein einziges Monat, wo der Zentralrat der Juden die Öffentlichkeit (vorwiegend aber die Politiker und Meinungsträger) damit wegen irgendwelchen Aussagen nicht „verwarnt“ und dadurch quasi als Polizei fungiert: Googelt man z.B. unter „Zentralrat der Juden“ gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Pressemitteilungen in der Art: „Zentralrat der Juden empört, Zentralrat der Juden protestiert, Zentralrat der Jude warnt, Zentralrat der Juden kritisiert, Zentralrat der Jude boykottiert, Zentralrat der Juden findet geschmacklos, Zentralrat der Juden erwartet Entschuldigung, usw. usw.“. Kein Gericht hat je beurteilt, ob die vom Zentralrat der Juden erhobenen Vorwürfe bei diesen unzähligen vermeintlichen Verstößen gegen § 130 tatsächlich als Verstöße gelten können. Es reicht meistens, dass der Zentralrat der Juden protestiert und eine Entschuldigung erwartet, und der „Rechtsbrecher“ liefert brav die Entschuldigung.

Das nimmt zum Beispiel eine groteske Form bei der Überwachung der Sprache in der Öffentlichkeit: ganz gängige deutsche Worte sind „belastet“ und gelten unterschwellig als strafrechtlich. Jeder Missbrauch der Staatsgewalt wird jedoch von der Öffentlichkeit sehr wohl registriert und findet zum Beispiel in einer Gesellschaft immer einen Ausweg in die Satire. Satire ist eine uralte und traditionelle Form der Kritik und die Satire ist auch immer ein Zeichen, dass ein Missbrauch existiert: Wenn man darüber auch lachen kann ist es ja ein Beweis, dass der Missbrauch existiert, sonst würde man darüber nicht lachen können und nicht verstehen, worum es geht. Zum Beispiel mit dem „Nazometer“ von Harald Schmitt und Oliver Pocher haben wir ein Beispiel für den Missbrauch der Überwachung der Sprache: Wie lustig ist das Nazometer?

Als Vergleich sind zum Beispiel Satiriker im isrealischen Fernsehen heranzuziehen: Holocaust Witze im israelischen Fernsehen!

Mit diesen Beispielen ist zu erkennen, dass die Deutschen sich nicht vom Gesetz und Richtern disziplinieren lassen, sondern sich „selbstdisziplinieren„.

Auch mir wurde klipp und klar letztendlich gesagt, obwohl ich ständig mit § 130 wegen dem Zitieren der Aussage von Isaac Singer „Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka“ gedroht wurde und ich auf meine „gerechte Strafe“ warten darf, dass ich nicht angeklagt werde, sondern dass diese Leute sich selbst darum kümmern werden, mich gesellschaftlich fertig zu machen. Wir leben also hier bei dieser Thematik in einer Gesellschaft der „Selbstjustiz“ und der „Selbstzensur“. Wie in Diktaturen.



Comments

  1. Juli 7th, 2009 | 18:41

    […] Ich komme auf meinen Eintrag Das niedersächsische Justizministerium hat ganz seltsame Rechtsauffassungen zurück, sowie auf die Diskussion im Forum “Politik sind wir” Wird die Öffentlichkeit mit dem § 130 Volksverhetzung terrorisiert? […]

  2. August 1st, 2009 | 07:07

    […] und unverantwortlich, das verwandelt einen Rechtsstaat in eine unkontrollierbare Jungle, wo Selbstjustiz und Selbstzensur wie in Diktaturen gefördert werden, wo Willkür herrscht, wo der “Volkssport” der Hetze und der […]

  3. August 6th, 2009 | 08:08

    […] Man kann dabei nur feststellen, dass diese Gesetze für jeglichen Missbrauch der Grundrechte der Bürger Tür und Tor öffnen und bestens geeignet sind, politische Agitationen, Haß, Selbstjustiz, Selbstzensur, Feindbildpflege und Störung des öffentlichen Friedens zu stiften und zu fördern, siehe zum Beispiel Selbstjustiz und Selbstzensur, wie in Diktaturen. […]

  4. August 8th, 2009 | 06:55

    […] diesem Spuk ein Ende zu setzen, der in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat, siehe zum Beispiel: Selbstjustiz und Selbstzensur, wie in Diktaturen oder Einsatz von faschistischen Methoden in der Gesellschaft oder § 130 StGB ermöglicht […]