1. Juli 2009
G.O.Mueller: Der neue Weg der Grundrechtsforderung
Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:
Der Grundgesetzkommentar zur Wissenschaftsfreiheit
Der umfangreichste Kommentar zum Grundgesetz ist der “Bonner Kommentar”. Als Loseblattsammlung bietet er in seiner aktuellen Fassung 145 Seiten “Erläuterungen” (S. 19-163) allein zu “Art. 5 Abs. 3 (Wissenschaftsfreiheit)”. Wir zitieren daraus nur die uns zentral erscheinende Passage (S. 41; die Hervorhebungen sind von uns):
“Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation. Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt wer- den, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit)”.
Bisher hat sich unseres Wissens vor 2001 noch nie ein Kritiker der Relativitätstheorien auf sein Grundrecht berufen. Die Gründe dafür können sehr verschiedener Art sein: Resignation und Demoralisierung durch jahrzehntelange persönliche Isolierung und Aussichtslosigkeit ihrer Lebenssituation; mangelnder Bürgersinn, mangelnde Rechtskenntnis und mangelndes Vertrauen auf ihr Grundrecht; Hoffnungen auf die baldige Möglichkeit einer Selbstreinigung der “Wissenschaften”; Hoffnungen auf die Ergebnisse neuer Experimente und deren Beweiskraft für die Theoriekritik; Verkennung des institutionell-kriminellen Charakters der Unterdrückung und Verleumdung. Die Kritiker selbst geben über ihre möglichen Motive für den Verzicht auf ihr Grundrecht nie Auskunft, weil ihnen dieser Verzicht nicht bewußt zu sein scheint.
Die oben zitierten Aussagen des Kommentars treffen jedenfalls vollkommen das Problem der theoretischen Physik. Das Grundgesetz würde – wenn es denn dort gälte – der kritischen Minderheit der Physik zu öffentlichem und fachlichem Gehör verhelfen. Die Öffentlichkeit wäre sehr überrascht und würde sich über die Neuigkeiten sehr wundern.
Sobald die Öffentlichkeit von dem gut organisierten und lang andauernden schweren Rechtsbruch (Grundrechtsbruch) erführe, würde sie wahrscheinlich nach den Ursachen und den Verantwortlichen fragen und wohl eine weitere “historische Kommission” zur Erforschung der Verbrechen der Physiker und ihrer Komplizen einsetzen, die – wie die bisherigen historischen Kommissionen die Verstrickungen von Konzernen und Wissenschaftsgesellschaften in die Nazidiktatur des Dritten Reichs und später in die Diktatur des Proletariats – nun die Diktatur der Relativisten in der sogenannten “akademischen Physik”, in den Medien und allen Schaltstellen der Gesellschaft zu untersuchen hätte.
Die erstmalig vorgebrachte Grundrechtsforderung ist ein weiterer neuer Weg.
(G.O. Mueller)
[…] neue Wege werden das Zensurkartell aufbrechen Der neue Weg der Grundrechtsforderung Bilanz und Ergebnis des Vergleichs mit den anderen landesüblichen […]