Blog – Jocelyne Lopez

Breitet sich eine Wasserwelle anders als eine Lichtwelle aus?

Ich komme zurück auf mein Gedankenexperiment in diesem Blog Was würde am Strand passieren? und gehe hier auf einen häufig vorgebrachten Einwand der Relativisten ein, wonach die Analogie mit einer Wasserwelle hier unzutreffend und unzulässig sei, weil eine Lichtwelle andere physikalischen Beschaffenheiten als eine Wasserwelle habe, siehe zum Beispiel mein Beitrag#451 im Forum „Auf zur Wahrheit:

Eine Geschwindigkeit ist ja ein abstrakter mathematischer Parameter und es spielt überhaupt keine Rolle, WAS sich von A nach B bewegt und WIE es sich von A nach B bewegt! Erfasst wird bei der Messung einer Geschwindigkeit nur, dass ein „Etwas“ sich von A nach B bewegt, berechnet mit der Formel Weg/Zeit – die übrigens Albert Einstein selbst für die Geschwindigkeit eines Lichtstrahls in seiner Speziellen Relativitätstheorie zugrundelegt. So wurde in der Tat auch die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Lichts immer bestimmt. Ob ein Schmetterling sich von A nach B bewegt, eine Schlange, ein Auto, ein Flugzeug, eine Wasserwelle, eine Springmaus, ein Lichtsignal, ein Fisch, ein Elektron, ein Schall oder sonst was, spielt es für die Ermittlung einer Fortbewegungsgeschwindigkeit absolut keine Rolle: Gemessen wird nur der Abstand zwischen A und B und die Dauer der Bewegung zwischen A und B, mehr nicht. Die Eigenschaften des bewegten Objektes oder die Form seiner Bewegung spielen bei der Berechnung einer Geschwindigkeit überhaupt keine Rolle und werden nicht berücksichtigt.

Nicht nur, dass die Beschaffenheiten und die Form der Bewegung eines bewegten Objektes bei der Ermittlung seiner Fortbewegungsgeschwindigkeit grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, muß man auch bedenken, dass sein Verhalten auf der Strecke sogar oft nicht einmal beobachtbar ist.

Im Falle des Lichts weiß nämlich zum Beispiel kein Mensch bis heute noch – Einstein noch weniger – was Photonen sind (Teilchen? immaterielle Energie?) und in welcher Form es sich ausbreitet (strahlenförmig? wellenförmig? spiralenförmig? in Zickzack? impulsförmig? chaotisch?), sowie ob es ein Trägermedium gibt oder nicht, und wie dieses Trägermedium beschaffen ist oder nicht, was alles uns nicht gehindert hat, die Geschwindigkeit eines Lichtsignals von A nach B zu ermitteln und mit 299.792.458 km/s administrativ festzusetzen, oder? Was der Beweis ist, dass die Beschaffenheit und die Form der Bewegung eines Objekts absolut keine Rolle spielen, um seine Fortbewegungsgeschwindigkeit zu ermitteln.

Außerdem wird – wie schon mehrfach gesagt und auch nicht widersprochen – die relativistische Geschwindigkeitsaddition nicht für die Ermittlung der Geschwindigkeit des Lichtes angewandt (was übrigens ein weiterer Widerspruch ist), sondern für die Ermittlung der Relativgeschwindigkeit zwischen beliebigen Objekten, wie zum Beispiel zwischen einer Wasserwelle und Strandgästen. Man darf also mein Gedankenexperiment ruhig durch andere beliebigen Gedankenexperimenten ersetzen, zum Beispiel mit einer Kanonenkugel, einem Auto oder einem Löwe, das ändert nichts an der Problematik. Und ich kann mir genauso wenig vorstellen, dass eine Kanonenkugel, ein Auto oder ein Löwe jeweils eine konstante Relativgeschwindigkeit zu allen bewegten Beobachtern haben könnten…

(Jocelyne Lopez)



Comments

  1. Juni 28th, 2008 | 08:17

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