3. Februar 2008
Verletzung des § 5 Art. 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit durch Frau Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Ich verweise hier auf meinen Eintrag in diesem Blog Das Versagen der Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, sowie auf meinen Thread im Unterforum „Rechtswissenschaften“ des Forums UNICUM.de:
Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie: Bis zur Verfassungsklage?
Eröffnet am: 29.07.07
Beiträge bis heute: 390
Aufrufe bis heute: 24255—–
Da diese Diskussion im Forum UNICUM.de nicht moderiert wird und wie gewöhnlich durch massive Angriffe von Stalkers und Trollen gestört wird, die eine sachliche Debatte mit allen Mitteln verhindern wollen (Beleidigungen, Beschimpfungen, Verleumdungen, Trollerei, persönliche Anfeindungen und Hetze) gebe ich hier eine Kurzfassung der Sachlage aus meiner Sicht:
Der § 5 Art. 3 GG über die Wissenschaftsfreiheit verpflichtet den Staat und seine durch Amtseid an die Verfassung gebundenen verbeamten Mitarbeiter verbindlich, die Gebote der „neutralen Wissenschaftspflege“ und der „Nicht-Identifikation“ zu achten und zu schützen, siehe z.B. „Bonner Kommentar zum Grundgesetz„:
Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem „Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege“ entsprechen (Seite 34).
Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (Seite 41).
——
Dass diese Gebote jedoch fortlaufend durch den Staat seit Jahrzehnten eklatant verletzt und missachtet werden kann zum Beispiel allein und unübersehbar durch die Öffentlichkeitsarbeit des Staates anlässlich des sogenannten „Einstein-Jahr 2005“ zum einseitigen Verbreiten, Feiern und Hochjubeln der Relativitätstheorie mit gewaltigen Steuermitteln nachgewiesen werden. Siehe hierzu zum Beispiel ein Beitrag von Helmut Hille: 10 Millionen Euros für das Feiern einer unsinnigen Theorie!
Nicht nur, dass kein einziger Cent aus der Steuerkasse zum Erwähnen der weltweiten Kritik der Relativitätstheorie anläßlich dieser Feierlichkeiten ausgegeben wurde, sondern die Kritik wurde sogar auch während des sogenannten „Einstein-Jahr 2005“ nachweislich in einem Fall vom Staat unterdrückt und zensiert: Siehe hierzu der Protest des Kritikers Christoph von Mettenheim in seiner veröffentlichen Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, zum Beispiel:
Dokument Nr. 1
7. 6. 2005
Stefanie Werner – Agentur Einsteinjahr 2005
Neue Schönhauser Straße 3-5 – 10178 Berlin-Mitte
fon: +49 30 240 84 161- fax: +49 30 240 84 160
werner@einsteinjahr.de | http://www.einsteinjahr.de/Guten Tag Herr von Mettenheim,
Guten Tag Herr ###,hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Einträge in unserem Gästebuches auf http://www.einsteinjahr.de/ herausgenommen wurden:
sowie
Dokument Nr. 2 –
Christoph v. Mettenheim
10. 6. 2005Sehr geehrte Frau Werner,
besten Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe nicht ganz, warum die Leser Ihrer Seite nicht wissen sollen, daß die Relativitätstheorie umstritten ist. Wäre es denn so schlimm, wenn der eine oder andere vielleicht anfinge, selbst darüber nachzudenken? Ich dachte, wir hätten diese Art von geistiger Bevormundung seit Galilei überwunden. Was jetzt noch auf der Seite zu lesen ist, hat doch wohl weder mit Bildung noch mit Forschung etwas zu tun, sondern dokumentiert nur noch den üblichen Geniekult, bei dem das Publikum dazu applaudiert, daß andere ihm die Mühe des Denkens abnehmen.
——-
Dass der Staat seit Jahrzehnten in den Lehrbüchern, den Lehrinhalten, den Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit der Institutionen der öffentlichen Hand die Kritik der Relativitätstheorie verschweigt, unterdrückt und sogar zensiert ist ersichtlich und nachweisbar. Dafür sollte sich nach meiner Auffassung die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung wegen Verletzung des § 5 Art. 3 GG eben verantworten.
(Jocelyne Lopez)
[…] es aus meinem Eintrag in diesem Blog Verletzung des § 5 Art. 3 GG durch die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung dargelegt wurde, hat Frau Dr. Annette Schavan versäumt, die vom Grundgesetz vorgeschriebenen […]
[…] weitere Belege dieses Fehlverhaltens des Staats besprochen, zum Beispiel auch mit dem Fall der Löschung von kritischen Einträgen von Bürgern im Gästebuch des Bundesministeriums anlässlich des […]
[…] diese jahrzehntenlangen Verstöße gegen das Grundgesetz könnte sich die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan vielleicht ein paar Gedanken machen, oder? — (Jocelyne Lopez) zurück nach oben | […]
[…] Verletzung des § 5 Art. 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit durch Frau Dr. Annette Schava… Einsteinjahr: Und wo bleibt die Kritik? […]
[…] – Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn anlässlich der teueren Feierlichkeiten des Einstein-Jahrs die kritischen Einträge von 2 Bürgern (darunter vom Kritiker Christoph von Mettenheim) kommentarlos aus dem Gästebuch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gelöscht wurden? Siehe z.B. http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=180 […]
[…] – Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn anlässlich der teueren Feierlichkeiten des Einstein-Jahrs die kritischen Einträge von 2 Bürgern (darunter vom Kritiker Christoph von Mettenheim) kommentarlos aus dem Gästebuch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gelöscht wurden? Siehe z.B. http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=180 […]
[…] Meine Anfrage war also in diesem Kontext überhaupt nicht privater Natur, zumal Prof. Dr. Richter offensichtlich nichts Anderes als das Internet vorsieht als einzigen Ort der Auseinandersetzung mit der Kritik der Relativitätstheorie – und ich brauchte Sie deshalb auch gar nicht um Ihre Genehmigung zu bitten, diesen Austausch zu veröffentlichen. Auch wurden Sie zum Beispiel als Ansprechpartner für den Kritiker Christoph von Mettenheim bestellt: Nach der Löschung seiner Anfrage im Gästebuch des Bundesministeriums anlässlich des Einstein-Jahrs 2005 wurde der Austausch auf eine Korrespondenz mit Ihnen verlagert, die Christoph von Mettenheim jedoch in seiner Homepage auch veröffentlicht hat, siehe: http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=180. […]
[…] Verletzung des § 5 Art. 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit durch Frau Dr. Annette Schava… […]