27. Januar 2008
Das Hetz- und Stalkerforum Alpha Centauri ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft
Wie ich es schon vor ein paar Tagen an Frau Dr. Annette Schavan, mit Kopie an Frau Angela Merkel, Frau Katja Kipping und Herrn Jörn Wunderlich geschrieben habe (siehe hier) ist das Forum „Alpha Centauri“ ein Fall für die Staatsanwaltschaft:
Wie Sie es feststellen können, handelt es sich hier um eine Berichterstattung über Offizialdelikte, die seit mehreren Jahren tagtäglich im Internet vor den Augen von Zehntausenden von Zeugen sich abspielen, und die meiner Meinung nach Anlaß zur Erhebung einer Klage im öffentlichen Interesse von der Staatsanwaltschaft gemäß § 376 Strafprozessordnung gibt, da der Rechtsfrieden nachhaltig und weit über den Lebenskreis eines einzelnen Verletzten gestört wird.
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So weit ich das beurteilen kann, werden nicht nur pauschal andersdenkende Menschen und Minderheiten seit Jahren im und aus diesem Forum verfolgt und gehetzt (Kritiker der Relativitätstheorie und jetzt Tierschützer und Tierversuchsgegner), sondern wird auch eine Vielzahl von zeitgenossischen Personen aus der Öffentlichkeit namentlich in diesem Forum „behandelt“ (die meisten haben wohl davon noch keine Kenntnis genommen), ich schätze mal so vielleicht um die 30-40 namentlich genannten Personen.
Das Hetz- und Stalkerforum „Alpha Centauri“ ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft und für den § 376 Strafprozessordnung.
In diesem Zusammenhang erinnere ich zum Beispiel an die Verfügung der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 23.11.2004 aufgrund meiner Anzeige anlässlich ähnlich gelagerten, jedoch weniger massiven und schwerwiegenden Vorfällen in einem Forum, die ich auch in meiner Korrespondenz mit Bundestagsabgeordneten übernommen habe:
Ich habe 2004 in meiner Verzweiflung nach sehr bedenklichen und belastenden Vorfällen auf Empfehlung eine Anzeige gegen den Betreiber eines Forums bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz erstattet. Nachstehend zur Information ihre Verfügung vom 1.12.2004:
Strafanzeige vom 03.11.2004
Sehr geehrte Frau Lopez,
Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 23.11.2004 bezüglich des oben genannten Beschuldigten mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben (§§ 374, 376 Strafprozeßordnung).
Gründe:
Bei dem von der Antragstellerin geschilderten Sachverhalt kommt nur ein Privatklagedelikt in Betracht (§ 374 Strafprozeßordnung). Die öffentliche Klage wird in diesen Fällen von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 Strafprozeßordnung). Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis d. Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.
Es bleibt dahingestellt, ob ein strafrechtlich bedenkliches Verhalten vorliegt.
Es steht der Antragstellerin frei, durch Erhebung einer Privatklage (§ 381 Strafprozeßordnung) vor dem zuständigen Amtsgericht die beantragte Bestrafung des Täters selbst zu bewirken. Erfolgsaussichten einer Privatklage, die im vorliegenden Fall auch zumutbar ist, sowie etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Gez. Fischer – Staatsanwalt
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Es ist nicht zu übersehen, dass die Verfolgung und die Hetze im und aus dem Forum „Alpha Centauri“ seit Jahren die Dimension eines Anliegens der Allgemeinheit übernommen hat, und dass der Rechtsfrieden über den Lebenskreis eines einzelnen Verletzten hinaus gestört wird.
(Jocelyne Lopez)
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[…] – Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn der Staat wissentlich den Kritikern der Relativitätstheorie Verleumdungen, Beleidigung und Hetze im Internet aussetzt und daran keinen Handlungsbedarf im Interesse der Allgemeinheit erkennt? Siehe z.B. http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=176 […]
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[…] und ein Anliegen der Allgemeinheit nach § 376 Strafprozessordnung vor (siehe zum Beispiel die Belehrung der Staatsanwaltschaft Chemnitz nach einer Anzeige von mir im Jahr 2004 gegen einen Forumsbetreiber […]