3. Dezember 2020
Coronamaßnahmen – medizinisch sinnloser, massiver Rechtsbruch – Offener Brief der Anwälte für Aufklärung
Ein fundierter Artikel aus der empfehlenswerten Webseite Peds Ansichten dokumentiert ausführlich sowohl die medizinische Sinnlosigkeit der Corona-Maßnahmen, als auch deren erschreckende Rechtswidrigkeit hinsichtlich Infektionsschutzgesetz und Verfassung:
Coronamaßnahmen – medizinisch sinnloser, massiver Rechtsbruch
Offener Brief der Anwälte für Aufklärung
Nicht nur dass die Maßnahmen der sogenannten nichtpharmazeutischen Intervention, neben ihrer medizinischen Sinnlosigkeit — so sie auf das Alltagsleben gesunder Menschen angewendet werden — auch juristisch in völlig unverhältnismäßiger Weise in die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen eingreifen. Kern dieser Intervention sind der Maskenzwang, vielfältige Vorschriften zur “sozialen Distanzierung”, Einschränkung ihres Bewegungsraumes sowie eine umfassende Kontrolle des Verhaltens der Menschen. Auch sind die dafür vorgebrachten Gründe schlicht an den Haaren herbeigezogen.
Im Wesentlichen herbeigezogen durch eine Testmethode die, so wie sie derzeit weltweit angewandt wird, Erreger, geschweige denn Infektionen oder gar Krankheiten überhaupt nicht nachweisen kann – auch nicht Covid-19.
47 Anwälte stehen hinter einem offenen Brief, in dem im Detail nachgewiesen wird, warum alle seit Ausbruch der Coronakrise getroffenen Maßnahmen zur Isolierung von Menschen, insbesondere gesunder Menschen, rechtswidrig sind, so die Anordnung auf Grundlage eines Positivnachweises von RNA, die dem “neuartigen Virus” zugeschrieben wird, erfolgte. Auch ist das Testen Gesunder gegen ihren Willen rechtswidrig und ein Verfassungsbruch. Schließlich wird damit ein Generalverdacht gegen alle Menschen erhoben, “Gefährder” oder gar “Superspreader” zu sein, wofür jedwede wissenschaftlichen Beweise fehlen.[…]
Den offenen Brief der Rechtsanwälte im Artikel weiterlesen…
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Zum Nachweis der Unbrauchbarkeit des PCR-Tests werden zum Beispiel folgende Experten-Aussagen mit entsprechenden Quellen angeführt:
- Aussage von Kary Mullis, Biochemiker, erhielt 1993 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith für die Entwicklung des PCR-Tests:
“Der PCR-Test erlaubt dir, eine winzige Menge von Irgendetwas zu nehmen, dies messbar zu machen und dann es so darzustellen, als ob es wichtig wäre. Das ist eine falsche Interpretation. Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist oder ob das, was „gefunden“ wurde, dir wirklich schaden würde.”
- Aussage von Dr. Mike Yeadon, ehemals Wissenschaftsvorstand der Firma Pfizer:
“Die alleinige Verwendung eines PCR-Tests sagt nichts über das Vorhandensein einer Infektion aus. Der aktuelle Umgang mit PCR-Tests ist nicht geeignet, korrekte Ergebnisse hervorzubringen. Die positiven Testergebnisse sind nahezu zur Gänze falsch. Das ist Betrug. Dagegen muss geklagt werden.”
- Aussage von Prof. Dr. Sucharid Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektions-epidemiologie:
“Auf die Behauptung des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit und Swissmedic zur aktuellen COVID 19 Testung: »Mit dieser sehr empfindlichen Methode wird in Patientenproben spezifisch die Nukleinsäure eines Erregers nachgewiesen, was eine Infektion mit dem Erreger belegt.« erwidert Prof. Bhakdi: »Das stimmt nicht. Auf gar keinen Fall. Das ist eine Lüge.»“
- Aussage von Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer, Universität Würzburg, Spezial-gebiete Virologie und Immunologie:
“Der PCR-Test zeigt nur die Nukleinsäuren an, NICHT das Virus, er kann KEINE Infektion nachweisen. Der PCR-Test kann NICHT nachweisen, ob das Virus replikationsfähig ist, sich in dem Wirt tatsächlich vermehrt und ob der Mensch damit ursächlich krank wird. Wenn beim PCR-Test auf der Oberfläche des Abstrichs diese Virus-RNA ist, heisst das noch nicht, dass es in den Zellen drin ist und ob eine intakte vermehrungsfähige Viruslast vorhanden ist.”
- Aussage von Prof. Dr. med. René Gottschalk, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, seit 2011 Leiter des Gesundheitsamtes in Frankfurt:
“Bei niedriger Prävalenz in der Bevölkerung und umfangreicher Testung von asymptomatischen Personen wird man selbst bei angenommener hoher Sensitivität und Spezifität des Tests falsch positive Befunde erhalten. Der PCR-Test detektiert Genabschnitte von SARS-CoV2; er sagt nichts darüber aus, ob es sich um infektionsfähige Viren oder um Virusreste nach durchgemachter Infektion handelt.”
- Aussage des Abgeordnetenhauses Berlin auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe:
„Soweit es auf das Vorhandensein „vermehrungsfähiger Viren“ ankommt: ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem „vermehrungsfähigen“ und einem „nicht-vermehrungsfähigen“ Virus zu unterscheiden?“ Schriftliche Antwort des Abgeordnetenhauses: „Nein.“
- Auszug aus der Packungsbeilage des cobas SARS CoV 2 PCR-Tests:
“Zur Anwendung bei Patienten mit Anzeichen und Symptomen einer möglichen COVID-19-Erkrankung (z.B. Fieber und/oder andere Symptome akuter Atemwegserkrankungen). Positive Ergebnisse deuten auf das Vorhandensein von SARS-CoV2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus. Zur Bestimmung des Patienteninfektionsstatus müssen sie in klinischer Korrelation zur Anamnese des Patienten und sonstigen diagnostischen Informationen gesehen werden. Positive Ergebnisse schließen eine bakterielle Infektion oder Koinfektion mit anderen Viren nicht aus. Der nachgewiesene Erreger ist eventuell nicht die definitive Ursache der Erkrankung.” […]
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