22. August 2020
Ministerpräsident Markus Söder wegen Corona-Maßnahmen vor Gericht
Wie als Neuigkeit zu einer Petition kommuniziert wurde, ist jetzt skandalöses bei einem Gerichtsverfahren in Bayern herausgekommen: Es gibt keine schriftliche Dokumentation zum Beschluss der bayrischen Corona-Maßnahmen. Das Gesundheitsministerium kann dem Gericht keine Behördenakte vorlegen, da es keine gäbe. Es hätten mündliche Gespräche mit Virologen gegeben, die aber nicht dokumentiert worden seien. Das ist völlig unfassbar! Bei jeder kleinen Baugenehmigung muss man einen Ordner Unterlagen zusammenstellen und die bayerische Regierung hebt nahezu alle Grundrechte ihrer Bürger auf, ohne den Abwägungsprozess in einer Behördenakte zu dokumentieren!
Siehe eine ausführliche Berichtserstattung über die Klage eine Rechtanwältin mit begründeten Argumenten gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, sowie über das Fehlen einer Behördenakte:
Rechtsanwältin Jessica Hamed informiert über den aktuellen Stand in den von ihr geführten „Corona-Verfahren“, insbesondere zum Eilantrag eines Richters in Thüringen, dem bayerischen Offenbarungseid in Sachen Rechtstaatlichkeit sowie dem Antrag auf Vernehmung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder.
[…]
Das Gericht folgte unserem Antrag auf Vorlage der Behördenakte in Bezug auf die diesseits umfassend angegriffenen Anti-Corona-Maßnahmen und bat den Antragsgegner diese vorzulegen. Auf fünf Seiten erklärte sodann das bayrische Gesundheitsministerium, dass keine Behördenakte existiere und auch nicht zusammengestellt werden könne.