27. November 2018
Deutschland räumt Mängel beim Tierversuchsrecht ein
Eine aktuelle gemeinsame Pressemitteilung vom 23. November 2018 von Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und TASSO e.V.:
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Deutschland räumt Mängel beim Tierversuchsrecht ein
Verbände: „Unerträgliche Klientelpolitik zu Lasten der Tiere“
Die EU hat Deutschland in einem Schreiben aufgefordert, rund 20 Mängel beim Tierversuchsrecht zu beheben, da die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die Bundesregierung räumt nun einige der Fehler ein und kündigt an, diese beheben zu wollen. Die Verbände Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO kritisieren, dass die Bundesregierung nur auf massiven Druck Korrekturen vornimmt und die Mängelliste zudem bei weitem nicht vollständig ist. So gibt es die von der EU geforderte Leidens-Obergrenze, ab der ein Tierversuch nicht genehmigt werden darf, im deutschen Tierversuchsrecht nicht. Die Vereine wollen unter anderem erreichen, dass Deutschland die allerschlimmsten Tierversuche verbietet.
In Deutschland wurde die EU-Tierversuchsrichtlinie im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzt. Schon von Beginn an machten Tierschutzverbände die Bundesregierung darauf aufmerksam, dass die Umsetzung in wesentlichen Bereichen zu Lasten des Tierschutzes nicht korrekt erfolgt ist. Nachdem die Bundesregierung jegliche Änderungen verweigerte, wurden vom Verein Ärzte gegen Tierversuche und anderen Verbänden Beschwerden bei der EU-Kommission eingereicht.
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .
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