9. September 2018
EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhaftemTierversuchsrecht
Gemeinsame Pressemitteilung vom 27. Juli 2018
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
TASSO e.V.
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt: Deutschlands Tierversuchsrecht mangelhaft
Die EU-Kommission hat aktuell ein ertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht korrekter Umsetzung europäischer Tierversuchsvorgaben eingeleitet. Die bundesweit tätigen Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO begrüßen diese Maßnahme und sehen sich in ihrer jahrelang geäußerten Kritik bestätigt. Aus ihrer Sicht ist die Bundesregierung nun in der Pflicht endlich die notwendigen und umfassenden Korrekturen im deutschen Tierversuchsrecht vorzunehmen.
Aus einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. Juli 2018 geht hervor, dass Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt umsetzt. Die EU verweist hierbei auf Defizite in Bezug auf Inspektionen, die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten.
Nach Einschätzung der Vereine dürfte die Liste der Defizite jedoch weit umfangreicher sein. Die Vereine stützen sich auf mehrere juristische Expertengutachten, die mindestens 18 zum Teil schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere im deutschen Tierversuchsrecht offenbaren. So hat Deutschland beispielsweise nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine „Schmerz-Leidens-Obergrenze“ einzuführen, obwohl dies verfassungsgemäß geboten wäre und eine klare Zielbestimmung der EU-Richtlinie darstellt. Auch der Umstand, dass das europäische Recht Angst als Leid definiert, wird in Deutschland komplett ignoriert. Zudem haben die deutschen Behörden nicht wie von der EU gefordert die Möglichkeit, jeden Tierversuchsantrag auf Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit zu prüfen. […]
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Foto © Norbert Fenske – Photografically
mit freundschaftlicher Genehmigung
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