29. September 2018
Die Wissenschaftskommunikation im Bereich Physik bei SciLogs/Spektrum der Wissenschaft verstößt gegen die Verfassung
Ich verweise auf den heutigen Blog-Eintrag in unserer Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie:
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Ich verweise auf den heutigen Blog-Eintrag in unserer Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie:
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Auch 2018 organisiert die Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. einen wissenschaftlichen Kongress mit hochkarätigen Rednern aus dem In- und Ausland:
WIST 2018 – Wissenschaft statt Tierversuche –
27. Oktober 2018 in Köln
Der Tierversuch gilt in weiten Teilen der biomedizinischen Wissenschaft immer noch als „Goldstandard“. Doch ist dies angesichts der aktuellen Erkenntnisse über die Validität von Tierversuchen und gleichzeitig enormer Fortschritte in der tierversuchsfreien Forschung gerechtfertigt?
Zunehmend wird die Methode „Tierversuch“ kritisiert – nicht nur von Tierschutzseite, sondern insbesondere auch aus der Wissenschaft selbst -, erscheinen in renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften Studien, die dem Tierversuch ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Es wird mit ungeheurem Aufwand geforscht, aber die Durchbrüche bleiben aus. Gleichzeitig erschüttern immer wieder Arzneimittelskandale, bei denen Menschen trotz zuvor durchgeführter ausgiebiger Tierversuche zu Schaden kommen, die tierexperimentelle Forschung.
Der Kongress geht der Frage nach, wie aussagekräftig Ergebnisse aus Tierversuchen für den Menschen tatsächlich sind und welche Möglichkeiten die tierversuchsfreie Forschung heute schon bietet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen.
Die Veranstaltung richtet sich an Forscher, Mediziner, Tiermediziner, Studenten, Behördenvertreter, Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit. […]
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Gemeinsame Pressemitteilung vom 27. Juli 2018
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
TASSO e.V.
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt: Deutschlands Tierversuchsrecht mangelhaft
Die EU-Kommission hat aktuell ein ertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht korrekter Umsetzung europäischer Tierversuchsvorgaben eingeleitet. Die bundesweit tätigen Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO begrüßen diese Maßnahme und sehen sich in ihrer jahrelang geäußerten Kritik bestätigt. Aus ihrer Sicht ist die Bundesregierung nun in der Pflicht endlich die notwendigen und umfassenden Korrekturen im deutschen Tierversuchsrecht vorzunehmen.
Aus einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. Juli 2018 geht hervor, dass Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt umsetzt. Die EU verweist hierbei auf Defizite in Bezug auf Inspektionen, die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten.
Nach Einschätzung der Vereine dürfte die Liste der Defizite jedoch weit umfangreicher sein. Die Vereine stützen sich auf mehrere juristische Expertengutachten, die mindestens 18 zum Teil schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere im deutschen Tierversuchsrecht offenbaren. So hat Deutschland beispielsweise nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine „Schmerz-Leidens-Obergrenze“ einzuführen, obwohl dies verfassungsgemäß geboten wäre und eine klare Zielbestimmung der EU-Richtlinie darstellt. Auch der Umstand, dass das europäische Recht Angst als Leid definiert, wird in Deutschland komplett ignoriert. Zudem haben die deutschen Behörden nicht wie von der EU gefordert die Möglichkeit, jeden Tierversuchsantrag auf Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit zu prüfen. […]
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